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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.03.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-03-24
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189403241
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940324
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940324
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Unvollständig: S. 6+7 fehlen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-03
- Tag1894-03-24
- Monat1894-03
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.03.1894
- Autor
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WesaerGTagebl und Anzeiger Wtblall m- Alyei-ch. Jemsprrchstrll« Nr. «- Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Siadtraths zu Riesa. II «8. Sonnabend, 24. Mörz 1884, Abends. 47. Jahr-. " Las Rtesacc Tageblatt erschein» jeden Tag Abends mii Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in den Expeditionen in Rieja und SirehlN, den Ausgabestellen, lowie am Schalter der kotiert. Posianstalren I Mark 25 Ps., durch die Träger srei ins HauS 1 Mark 50 Ps., durch den Briefträger frei ins Haus 1 Mark 65 Pf. Anzeigeu-Auaahmr für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Rieia. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für die Redactton verantwortlich: Herm. Schmidt in Rieja. Erlas;, Licherheitsmaßregeln bei etwa eintretender Elbhochfluth betreffend. Ta nach den derinaligen Wittcrungsvcrhältuisscu das Eintreten einer Elbhochfluth nicht ausgeschlossen ist, so sieht sich die unterzeichnete Behörde unter Hinweis auf 8 10 des Man dates über die Elbstrom-, Ufer- und Dammordnung vom 7. August 1819 (Gesetzsammlung S. 197 ff.) veranlaßt, Folgendes anzuordnen. 1. Tic Herren Gcmeindcvorstände und Gutsvorsteher in den im Jnundationsgebiete des III. Elbstrombezirkes liegenden Ortschaften haben die in obigem Mandate angeordneten Norsichts- uud Sicherheitsmaßregeln in gehöriger Weise zu treffen, in's Besondere für rechtzeitige Be schaffung der Schutzmaterialien und Effecten, als: Faschinen aus Reißig, Steinmaterial, Pfähle, Bretter, Strohdünger, Baukarren, Schaufeln, Radehauen, Aexte, Schlägel, Laternen u. s. w., sowie der nöthigen Nettungsschaluppen zu sorge», und sich eventuell wegen leihweiser Ueber- lassung von Schalupven an die Eigentümer der in Häfen geborgenen Elbsahrzeuge und rucksichtlich der zu den Beständen der fiskalischen Wasserbauverwaltung gehörigen Schaluppen an die Dammmeister zu wenden. Die Ortschaften oberhalb Niederlommatzsch werden in dieser Beziehung an den Tammmeister Just in Fischergasse, die unterhalb Niederlommatzsch gelegenen Lrtschasten aber an den Dammmeister Markus in Nünchritz verwiesen. 2. Weiter haben die oben unter 1. genannten Ortsbehörden für geeignete und fahr- kuudige Personen zu sorgen, welche einerseits den Schaluppendienst zu errichten und sich andererseits für Botendienste bereit zu halten, sodann aber, was die im Bereiche der Elb- dämme gelegenen Ortschaften anlangt, den Dammwachendienst zu übernehmen haben. In dieser Hinsicht sind auch die Nachbargemeinden, welche nicht unmittelbar von der Gefahr betroffen werden, heranzuziehen, und wird in vorgedachten Richtungen auf 8 10, Abs. 4 und 6 des oben angezogenen Mandates, sowie eventuell auf 8 360, 10 des Reichsstrafgesetzbuches noch besonders hingewiesen. 3. Es empfiehlt sich, in den betreffenden, von der Hochfluth bedrohten Ortschaften, einen Ortsausschuß zu bilden, welcher sich mit der Ausführung bez. Ueberwachung der nöthigen Lchutzmaßregeln zu beschäftigen hat. . 4. Die Wasserbaubeamten werden auf Ansuchen der Betheiligten weitere Auskunft gern ertheilen, und wird den Ortsbehörden anheimgestellt, sich wegen Beschaffung der unter 1. gedachten Schutzmaterialien in geeigneter Beschaffenheit und den erforderlichen Größen an diese Beamten zu wenden. Bei etwaiger Säumniß in Ausführung obiger Anordnungen haben sich die Betheiligten, abgesehen von dem aus der Nichtbefolgung herzuleitenden Schadenersätze einer Geldstrafe bis zu 60 M. zu gewärtigen. Meißen, am 21. März 1894. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. v. Kirchbach. W. Dienstag, den 27. März 1884, von Bormittags IN Uhr an, sollen im Saale des Hotels zum „Kronprinz" hier 1 Bücherschrank, 1 Berticvw, 1 Sopha- tisch, 1 Geschirrschrank, 1 Säulentisch, sämmtlich echt Nußbaum, 1 Sopha mit Plüschbezug und 2 Fauteuils, 4 Suühle, 1 kleiner Schrank, 1 Spiegel, 1 Pliischdecke, 8 Bände Brockhaus Eou- vcrs.-Lex., 1 Fremdwörterbuch, sowie mehrere Kla'sikerwerke, als: Hein, Schiller, Lessing, Herder, Wieland, llhland, Göthe, Körner u. s. w. gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, 22. März 1894. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Sekr. Wjdam. Bekanntmachung. Ei ngegange» sind folgende Gesetze, welche in der Rathsexpedition eingesehen werden können: Verordnung zur weiteren Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befug- niß zu Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz- und Verwaltungsbe hörden betreffend; vom 22. Januar 1894. Bekanntmachung, die veränderte Amtsbezeichnung des Staatsschulden-Buchhalters betreffend, vom 26. Januar 1894. Verordnung, betreffend die Bundesbestimmungen über den Verkehr mit Sprengstoffen; vom 26. Januar 1894. Ver ordnung zu Ausführung der Bundesbestimmungen über den Verkehr mit Sprengstoffen; vom 27. Januar 1894. Bekanntmachung, die Konzessivnirung der Mobiliar-Brandversicherungs- kasse des Vereins sächsischer Gemeindebeamten zu Leipzig betreffend; vom 28. Januar 1894. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Herstellung von Schneeschutzanlagen zwischen den Stationen Klingenberg und Niederbobritzsch der Staatseisenbahnlinie Dresden- Werdau betreffend; vom I. Februar 1894. Verordnung, die Sicherung des Betriebes auf den Nebeneisenbahnen betreffend; vom 13. Februar 1894. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zur Erbauung einer normalspurigen Eisenbahn von Löbau nach Weißenberg betreffend, vom 12. Februar 1894. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Anlagen des Bayerischen Bahnhofs in Leipzig betreffend; vom 20. Februar 1894. Bekanntmachung, den zwischen dem Köngreiche Sachsen und dem Königreiche Preußen wegen Aufhebung des Kirchen und Schulverbandes der im Königreich Preußen gelegenen Ortschaft Bunitz mit der im Königreich Sachsen gelegenen Kirchen- und Schulgemeinde Thallwitz ab geschlossenen Vertrag betreffend; vom 22. Februar 1894. Bekanntmachung, die Gemeinde verfassung der Stadt Burgstädt betreffend; vom 26. Februar 1894. Verordnung wegen Ab änderung der Verordnung vom 1. Juli 1886. die ärztlichen Hausapotheken und die Kranken haus-Apotheken betreffend; vom 2. März 1894. Riesa, den 22. März 1894. Der Stadtrath. Klötzer. S. Zum Osterfeste. 1 Glaube und Unglaube, Wahrheit und Lüge, Licht und Finsterniß, Leben und Tod — das sind die tiefen, gewaltigen Gegensätze, in denen sich die Geschichte der Menschheit von cllersher bis auf den heutigen Tag bewegt. Das sind die Mächte, die uns auch im Lebensgang unseres Herrn und Heilandes auf Schritt und Tritt entgegentreten, und die bestimmend und ausschlaggebend auf die Gestaltung desselben eingewirkt haben. Auf der einen Seite stehet Christus, der König der Wahrheit, in dessen Munde kein Betrug erfunden worden ist, und auf der anderen Lüge und Falschheit, die auf seine Vernichtung ausaehen um jeden Preis. Auf der einen Christus, das Licht der Welt, mit seinem himmlischreinen Wandel, mit seinem lebenskräftigen Wort, mit seinem Liebes und Erlösungswerk, und auf der anderen die Macht des Unglaubens, Haß und Feindschaft, die jeden Sieg des Lchtes aufzuhalten suchen. Auf der einen Christus, der Fürst des Lebens, in göttlicher Majestät und Größe, und auf der anderen die Gewalt des Todes, alles vernichtend, zerstörend und auflösend, was ihr verfallen. Die grellsten und schärf sten Gegensätze treten uns hier entgegen, die nur gedacht werdet, können, und unwillkürlich drängt sich uns die Frage auf: Wie wird dieser Conflikt sich lösen? Durch einen Triumph der Lüge und der Bosheit über Recht und Wahr heit ? Mit einem Sieg des Todes über den, der das Leben in sich selbst trug? — Eins stehet fest. Hätte Christi Weg im Grabe geendet, wäre sein letzter Seufzer am Kreuzes stamm das Letzte, das wir von ikm gehört, so fehlte der Schlußstein zum ganzen Leben, Wort und Werke Christi. Die Mächte der Finsterniß hätten obgesiegt und klagend und enttäuscht müßten wir fort und fort mit den Jüngern von Emmaus sprechen: „Wir aber hofften, Er sollte Israel erlösen." — Doch Gott sei Dank! Charfreitag, der Todestag des Herrn, der Tag des Triumphes für alle seine Feinde, der große Trauertag seiner Gläubigen, bildet nicht den Abschluß in seinem Lebensgang. Mögen immerhin die Feinde Christi sein Grab verschließen mit einem festen Stein; mögen sie immerhin das kaiserliche Siegel darauf drücken und einen Wachposten daneben stellen mit der Weisung, Jeden zu greifen, der sich diesem Grabe nahe — umsonst, sie werden zu Schanden mit all ihrer Klugheit und schlauen Berech nungskunst. Auf Charfreitag folgte Ostern und Christus, der Gekreuzigte und in das Grab Gelegte, stehet vor uns als sieggekrönter Held, als Lebensfürst und Todcsüberwinder. Die Mächte der Finsterniß, die auf Golgatha ihres endgül tigen Sieges schon sicher zu sein glaubten, sind geschlagen. Auf die Stacht, die mit dem Tode Christi über die Welt hereinbrach, ist ein Morgen in hellstem Licht gefolgt. „Was suchet ihr den Lebendigen bei den Tobten, er ist nicht hier ; er ist auferstanden" — diese große Osterbotschaft wird zur seligen Freudenbotschaft für alle, die in Israel auf die Er- lösung harreten, und das ist sie geblieben allem Unglauben und aller Christusfeindschaft zum Trotz bis auf den heutigen Tag. Die Thatsache der Auferstehung Christi ist das laute, gött liche Ja und Amen zum Werkder Welterlösung. Durch sie bekennt sich die ewige Liebe zum großen Liebesopfer auf Golgatha. Sie ist das gewaltigste Zeugniß der Geschichte an der Macht des lebendigen Gottes, der alle Stricke seiner Feinde zerreißet und seinen Rath herrlich hinausführt, der dem Recht und der Wahrheit auch in den verhängnißvollsten Augenblicken zum Siege verhilft. Nie sah es in der Geschichte der Völker trostloser und verzweifelter aus, als damals. Unglaube und leichtfertiger Spott, Ueppigkeit und Kleischesdienst, sittliche Verkommenheit und charakterloses Buhlen um Volksgunst, wohin wir schauen. Ein entnervtes, in Materialismus versunkenes Geschlecht, das aller idealen Lebensgüter bar, war aus dem Griechen- und Römervolk geworden. Aber auch niemals hat die starke Hand des Weltenlenkers so mächtig hereingegrisfen in den Gang der Völkergeschichte und hat aus allem nächtlichen Dunkel ein so Helles Licht in dem Evangelium von Christo, dem Gekreuzigten und Auferstandenen hervorbrechcn lassen wie damals. — Nun, der Gott, der einst so wunderbar Großes gewirkt, aus der tiefsten Passionsnacht den Hellen Ostermorgen mit strahlendem Glanze hat hervorgehen lassen, lebt auch heute noch. Und daran wollen wir uns halten und unsere Herzen stärken in der ernsten, trüben Zeit, in der wir gegenwärtig leben. Gegenüber der pessimistischen, vertrauenslosen Stimmung, die sich angesichts der vielen Irren und Wirren auf religiösem, politischem und socialem Gebiete der weitesten Kreise bemächtigt hat, bedarf unser Volk doppelt der Stärkung durch den Aufblick nach oben, durch das im lebendigen Gottcswort gegründete Vertrauen auf den, der unserem Volke durch so viele trübe Passions zeiten hindurch immer wieder zu einem fröhlichen Ostern, zu einer neuen geistigen Auferstehung, zu einer sittlichen Wiedergeburt geholfen hat. Wie auf die Stürme des Winters doch immer wieder das sanfte, milde Frühlingswehen folgt, wie der goldene Strahl der Sonne auch das dunkelste Gewölk doch immer wieder durchbricht, so ists auch auf dem Gebiete religiösen und nationalen Lebens. Glaube und Treue, Recht und Wahrheit können für den Augenblick scheinbar unterliegen; aber durch alle Hemmnisse und Hindernisse dringen sie doch immer wieder hindurch mit siegreicher Gewalt, und fürwahr, angesichts des größten Sieges, den Christus einst am Oster morgen über Grab ui-d Tod, über Lüge und Bosheit er rungen, stünde es den Seinen übel an, dem Geist erschlaffender Mutlosigkeit sich zu überlassen. — Nein, der Siegesfürst von damals ist die Quelle unserer Hoffnung und Sieges freudigkeil noch heute, und in dem Sinn des Apostels spre chen wir bei allen dunklen Schatten, die über unsrer Zeit gelagert: „Uns ist bange; aber wir verzagen nicht." „D'e Rechte des Herrn behält den Sieg!" — ragesgefchichte. Deutsche- Reich. In allen Reichsämtern und Ministerien ist nach der angespannten Thätigkeit der letzten
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