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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.07.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-07-28
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189407280
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940728
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940728
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-07
- Tag1894-07-28
- Monat1894-07
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.07.1894
- Autor
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Riesaer K Tageblatt «nd Anzeiger MetlM md Lltzti-er). der Fenifpeeckifieü« Rr. 20 AmtsbtatL KönW. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. H 178 Sonnaden», 28. Juli 18S4, MeudS 47. Jahr, ri>k. Ävenoo mu Ausiiatzmr L<> Sonn- uns Festtage. BirrteljLhrllcher »«Wgsprei» bei Abholung in den Expeditionen in Rieja und Strehla, den Anlgate-ilm Wwx am S<vauel d« lauert. Pvilanstatten 1 Mart 25 Pf., durch dl« Dräger frei in» Hau«, I Mark SO Ps., durch den Brirftttlger srri in» Hau» 1 Mark SS Ps. Anirigr, Aunah«, für dl, Rn»»« de« Ausgabetage« bi« Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und «erlag von Langer L Winterlich in Riesa. — GeschäftSstkM: «asiantenstraße v». — Für dl« Redaktion verantwortlich: Her». Schmidt M »les«. Bekanntmachung, Kmdersifte betreffend. Aufolge Verordnungen de» königlichen Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unter richts und d«S Königlichen Ministeriums de» Inner« vom 29. vorige» und 12. dieses Monats wird hiermit Folgende« bekannt gemacht: Zur Abhaltung von KiMMlkMstM, die an öffentlichen Orte« abgehalten werden solle», oder die von Saft- und Echenkwirth«, beziehentlich auch von mit öffentlichen Angelegenheiten sich beschäftigenden Vereinen oder von ossrMndigen Anhängern einer politischen oder kirchlichen Partei veranstaltet werden, ferner zur BecheikigMg von Schulkindern an den öffentlichen Kesten der Erwachsenen , inSb sondere an solchen Festen, die gleichzeitig mit Tanzvergnügen in demselben Grundstücke stattfinden, bedarf es jedesmal einer »vrgäuDGNt WßWWMEMg der K2«1si» Uche« Bezirksschnlspectiou, sowie, wenn mit de« FWtWGche Ars- und Umzüge rerbunden werden sollen, einer vorgängigen Erlaubnis der WWstWMWM WOtOheuipP' WORRffchRff. Aus dem GenehmigungSauttage muß insbesondere zu erseh« fei», von wem das Fest geleitet und beaufsichtigt werden, sonne zu welcher Tageszeit eS stattfinden soll, welche Unterhaltungen und Spiele Ergebet« «ch ob und welch« besondere Abzeichen von den am Feste Theilmhmeadc» getragen werd« soll«, sowie ob zur Bestreitung der Kosten deS Festes von den Kindern oder dm sie begleiten den Erwachsenen Eintrittsgeld zu erheb«, eine Geldsammlung zu veranstalt« oder sonst wie Beiträge einzuziehen, in Aussicht genommen ist. Die Veranstaltung von Festen für Schulkinder ohne dre erforderliche vorgängige Ge nehmigung der Bezirksschulinspection und beziehentlich ver Amtshauptmannschaft, sowie das Zn- widerhandeln gegen die Erlaubnißbedingungen oder gegen etwaige Anordnung« beziehentlich Ver bote der Aufsichtsbeamten werden mit Geldstrafe vis zu 150 M. beziehentlich entsprechender Haststrafe geahndet werden. Tie Gemeiudevorftände werden hiermit angewiesen, den Verlauf dergleichen Feste in Person oder durch die gesetzlichen Vertreter gehörig zu beaufsichtigen und etwaige Zuwiderhand lungen zur Anzeige zu dringen. Die Schulvorstände hab« diesen Erlaß in den einzelnen Gemeinden ihre» Bezirk» in entsprechender Weise zur Kenntnisi zu bringen. Großenhain, am 27. Juli 1894. Die Königliche B ezirksschulinspeetiou und die Königliche s 1214. Amtshauptmannschaft. L. 2182. I. V.: von Gruben, vr. Gelbe. O. Bekanntmachung. Auf Grund von tz 12 des Königlich Sächsischen Gesetzes, das Vereins- und Versammlungs recht betreffend, vom 22. November 1850, werden hiermit für Sonntag, de« SV. Juli 18V4 innerhalb des Stadtbezirks Riesa alle Versammlungen, auSschlieh» lich der kirchliche«, sowie alle Sffeutliche« Auf, u«d Umzüge und Festlich keiten verboten. Riesa, den 27. Juli 1894. Der Stadtrath. I. B. Schwarzenberg, Stadtrath. S. Im Gasthof« zum „Kronprinz" hier sollen Dienstag,-den 31. Juli 1894, von Borin, s Uhr an s Herren-, 4 Frauen- und 7 Kinderjacken, mehrere Meter Sammt, Damast, Barchent, Lama, IS Westen, SO Schürzen, 1 Waschtisch, 1 Sopha, I Schreibsecretär, 4 Rohrstühle und 1 gelbe Bettstelle gegen soforti e Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, 28. Juli 1894. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Sekr. Eidam. Am 1. August, 8,30 Bonn. wird Im Kaserneuhofe der Rettende« Abtheiluug 1. Feld-Art.-Rgts. Rr. IS zu Riesa ei« auSzumusterndeS Dieustpferd versteigert. Dagesgeschicht«. Deutsches Reich. Major von Wißmann hat am letzten Sonnabend mit dem Reichskanzler eine Unterredung gehabt, doch sollen, wie die „Post" vernimmt, afrikanische Fragen nur nebenbei verhandelt worden sein. Der Kanzler soll u. A. den Wunsch geäußert haben, Herr von Wißmann möge den ihm gewährten langen Urlaub zur Stärkung seiner Gesundheit voll ausnutzen. Beim Herantreten kolonialer Fragen werde er, der Reichskanzler, nicht ermangeln Wißmanns erprobten Rath einzuholen. Nachdem mit ministerieller Genehmigung die Beschrän kung de» Grenzverkehrs für verschiedene Kreise an der preußisch-russischen Grenze angeordnet worden ist, sind zur Ausführung dieser Bestimmung von den Ministern des Innern und der Medizinalangelegenheiten nähere Verfügungen getroffen worden. Danach ist von einer ärztlichen Besichtigung aller über die Grenze kommenden Personen Abstand zu nehmen. Jedoch sind solche Personen von iyrcm Ueberiritt an während ihres demnächstigen Aufenthaltes in den preußischen Grenz kreisen bi» zur längsten Dauer von fünf Tagen polizeilich in möglichst wenig störender Weise hinsichtlich ihres Gesundheits zustände» zu beobachten. Wird hierbei eine Person als Lolerakrank oder dieser Krankheit verdächtig befunden, so hat ihre Untersuchung durch einen Arzt behufs der etwa erforder ten sanitätspolizeilichen Behandlung zu erfolgen. Auf den Grenzeisenbahnstationen hat ein Arzt bei Ankunft der aus Rußland kommenden Züge mit Personenbeförderung anwesend zu sein. Er hat die ihm von dem Zugpersonal als chclera- krank oder verdächtig bezeichneten, sowie wnst als solche be kannt werdenden Reisenden zu untersuchen und für die sani- tärspolizeiliche Behandlung der krank befundenen Personen, sowie der verseuchten Gepäckstücke zu sorgen. Don dem diesjährigen Manövergeschwader ist zum ersten Male der Versuch gemacht worden, lebendes Dieb an Bord zu nehmen. Bor Abgang des Geschwaders wurden in Kiel zwei Rinder und sechs Schweine an Bord des Flaggschiffs „König Wilhelm" gebracht. Es soll im Laufe des Manövers erprobt werden, ob das Schlachten der Thiere und deren Zerlegung sich ohne besondere Schwierigkeiten auf den Kriegsschiffen bewerkstelligen lassen werde. Der Verband deutscher Brieftauben-Liebhaber-Vereine, dessen Protektorat der Kaiser übernommen hat, umfaßt gegen wärtig, nach zehnjährigem Bestehen, 256 Vereine mit 3334 Mitgliedern und 97 348 Brieftauben. Er hat seit der Ueber- nahme des Protektorats durch den Kaiser verschiedene Ver günstigungen bezüglich der Beförderung der Brieftauben er langt. Das preußische Kriegsministerium hat dem Verbände im Jahre 1893 für Brieftaubenleistungen besonders hervor ragender Art 5 goldene, 110 silberne und 163 bronzene Staatsmedaillen verliehen, die von jetzt ab mit dem Bildniß des Kaiser» geprägt werden. Ferner hat der Militärfiskus der Bereinigung einen gewissen Fonds für Raubvogelprämien zur Verfügung gestellt und zahlt für 2 bis 5 erlegte, den Tauben besonders gefährliche Raubvögel 5, 6 bi» 10 Mark Schußprämien. Das preußische Staatsministerium hat beschlossen, die Sorge dafür, daß die Abzeichen der Sriegervereine zu einer Verwechslung mit staatlichen Orden und Ehrenzeichen keinen Anlaß bieten, fortan den Provinzialregierungen zu überlass«. ES wird von besonderen Vorschriften, wie der, daß Vereins abzeichen nur am einfarbigen — grünen oder weißen — Bande getragen werden sollen, künftig abgesehen werden können, sofern der Verwechslung des betreffenden Abzeichens mit staatlichen Orden und Ehrenzeichen in anderer Weise genügend vorgebeugt ist. Dagegen sollen auch in Zukunft alle VereinSabzeichen beanstandet werden, bei denen durch ihre Form in Verbindung mit dem betreffenden Bande eine un verkennbare Aehnlichkeit mit bestehenden Orden und Ehren- Zeichen hervorgerufen wird. Line elsaß-lothringische Zuschrift der „Köln. Ztg.' nimmt aus dem Fall Haas Veranlassung, die Ausmerksi mkeit auf die im Renhsland verhältnißmäßig immer noch starke Um gehung der Militärpflicht auf gesetzlichem Wege zu lenken. ES heißt darin: „Aehnlich wie Dr. Haas haben viele wohl habende Väter, besonders in den Jndustriegezenden, auf Grund der 88 14 und 15 des Gesetzes vom 1. Juni 1870 betreffend den Erwerb und Verlust der Reichs- und Staats- angehörigkeit Auswanderungsscheine für ihre Söhne genommen, die damit vor dem 17. Lebensjahr nach Frankreich über siedelten. Hier lassen sich die jungen Leute dann naturali- siren, manche allerdings erst in einem Alter, wo sie auch in Frankreich nicht mehr zum aktiven Militäroienst herangezogen werden können. Anscheinend fehlt in den betreffenden Kreisen noch immer das Berständniß dafür, daß es, gelinde gesagt, nicht korrekt ist, seine Söhne der deutschen Militärpflicht, selbst wenn die Gesetzgebung es gestattet, zu entziehen. Aller dings trägt die Regierung daran in gewissem Grade die Mitschuld. Noch immer kommt es nän lich vor, daß Bezirks tags- und LandtagsauSschußmitglieder, die ihre Söhne nach Frankreich schickten, in den höchsten Regierungskreisen ganz intim verkehren und in manchen Dingen einen gewissen Einfluß auSüben, sowie daß andere in der gleichen Lage sich befindende Persönlichkeiten zu Vertrauensposten, z. B. zu Bürgermeistern und Beigeordneten berufen werden. Jeden falls wird eine Aenderung in den Anschauungen der Be völkerung erst dann eintreten, wenn die Regierung in unzwei deutiger Weise kund thut, daß sie Jedem als mit einem Makel behaftet ansieht und dem entsprechend behandelt, der seine minderjährigen Söhne aus Abneigung gegen den deutsch« Militärdienst nach Frankreich au-wandern läßt." Nachdem bereit« sozialdemokraiische Turnvereine, Ge sangvereine und Radfahrrrvereine bestehen, ist jetzt nach einer Mittheilurig der „AugSb. A. Ztg.", da« Neueste di« Gründung von sozialdemokratischen Schützenvereinen, um der „freiheit lichen Schützensache" zu dienen. Es besteht eben da« Be streben der Führer darin, die „Genoffen" immer mehr von allen anderen Mitmenschen zu trennen. Mit der Gründung einer solchen „Arbeiter-Dchützengrsellschast" wird jetzt in Nürn berg der Anfang gemacht. Jra«k«ich. In dem Prozeß gegen den Anarchisten Meunrer, der angeklagt ist, den Dynamitanschlag in dem Restaurant Very und an der Kaserne Lobau begangen zu haben, waren die von der Verteidigung geladenen Zeugen größtenteils nicht erschienen. Al« Hauptbelastungszeuge war der Kellner Lherot, der seiner Zeit die Verhaftung Ravachols herbeigeführt hat, erschienen. Das Verhör dec Zeugen ver lief ohne Zwischenfall. Meunier sprach kühl und war sehr wortkarg. Die Geschworenen fanden Meunier der Zerstö rung des Veryschen Gasthauses schuldig, billigten ihm jedoch mildernde Umstände zu, so daß er zu lebenslänglicher Ker- kerstrafe verurteilt wurde, deren Verkündigung er mit der höhnischen Bemerkung aufnahm: „So lange hat die verfaulte Bourgeoisie nicht mehr zu leben". Das Urtheil erklärt sich daraus, daß Meunier, anders wie andere Anarchisten, sich seiner Thal nicht rühmte, sondern hartnäckig leugnete, der Zeugenbeweis aber nicht völlig überzeugend war. Großbritannien. Bon großem Interesse ist die Unterhaltung, welche der Vertreter des „Doity Telegraph" in Petersburg mit einem russischen Staatsmann hatte: „Zwei Gründe bestimmen Rußland, sich eines Theils von Korea zu bemächtigen, erstens reine Friedensliebe und zweitens das Versprechen, welches es Großbritannien bei dessen Aufgabe von Port Hamilton gab, sich nicht in koreanische Angelegen heiten einzumischen. Rußland wünscht daher die Aufrechter-
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