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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-07-31
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189407319
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940731
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940731
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-07
- Tag1894-07-31
- Monat1894-07
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1894
- Autor
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Riesaer G Tageblatt und Anzeiger Metlail und Anzeiger). Lrlegramm-Adreffe „rageblatt*, Riesa. Amtsblatt FemsprechsteU« Rr. SV der König!. Amtshanptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts nnd des Stadttaths zu Riesa. öi- 17S. Dienstag, 31. Juli 18S4, Abends. 47. Jahrg. Sch. Da-> !ltie>aei Liijiciiia» crichcwl icec» ^ag Abcudo m» Ausnahme her Lonn- uns Festlage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Rieja und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Säialler der lästert. Postanstalten l Mart 25 Pj., durch die Träger srci ins Haus I Mark 50 Ps-, durch den Briefträger frei inS Haus 1 Mark 65 Pf. Auzeigen-Annahme f.".r die Nummer deS Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Niesa. — Geschäftsstelle: Kaslanirnstraße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Bekanntmachung. Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat heute im Handelsregister für seinen'Bezirk auf Fol. 270 die Firma Georg Luck, Verlag des Wochenblattes für Strehla und des Gröbaer Anzeigers, in Strehla, und als Inhaber derselben den Buchdruckereibesitzer Herrn Johann Georg Luck in Strehla eingetragen. Riesa, am 25. Juli 1894. Königliches Amtsgericht. I. V.: Ast. Reiche«. für das „Riesaer Tageblatt" erbitten uns spätestens bis R A d A I» Vormittags v Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Obstverpachtuna. Die diesjährige Nutzung der ca. 200 Stück tragfähigen Aepfelbäuine an der rechtsufrigen Zufahrtsstraße nach der Riesaer Elbbrücke soll mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmann schaft Großenhain Sonnabend, den 4. August er. gegen sofortige baare Bezahlung und unter den vorher bekannt gemacht werdenden sonstigen Bedingungen meistbietend verpachtet werden. Erstehungslustige wollen sich an gedachtem Tage, Vormittags 8 Uhr an dem früheren Brückenzoll-Einnahme-Gebäude auf der Riesaer Elbbrücke einfinven. Großenhain, am 30. Juli 1894. L. Jmmeke, Amtsstraßenmeister. Dt-eSgtschichtt. Die Besetzung der kleinen Station Kionga südlich von Rovuma an der ostafrikanischen Lüste durch den kaiser lichen Gouverneur hat Anlaß zu einem kleinen Grenzstreit mit Portugal geboten, bei welchem die in Betracht kommenden Thatsachen nicht völlig bekannt sind. Zur Aufklärung gehen der „Nordd. Allg. Zeitung" folgende Mittheilungen zu: Zwischen den Deutschen Reich und Portugal ist am 30. Dezem ber 1886 ein Abkommen vereinbart worden, nach dessen Artikel 2 de> Rovumafluß die Grenze der beiderseitigen Interessensphären sein sollte. Da Kionga südlich von diesem Flüsse- liegt, so könnte man 'eicht geneigt jein, »ach dem Wortlaut des Abkommens ein Recht Deutschlands aus diesen Platz auszuschliesten. Zur Zeit jenes Ab kommens aber stand der Küstenstreifen, 10 Meilen vom Meere aus gerechnet, unter der Hoheit des von allen Mächten anerkannten Sultans von Sansibar, über dessen Besitzungen zu verfügen weder Deutschland noch Poitugal die Macht und den Willen haben konnten. Im Laufe der Verhandlungen, tie zu dem Abkommen vom 30. De zember 1d86 geführt haben, ist auch ausdrücklich von beiden Seiten anerkannt worden, daß eS sich nur aus diejenigen Gebiete im Innern beziehen solle, welche völkerrechtlich noch der Okkupation unterlagen. Das>, die portugiesische Regierung den Vertrag in diesem Sinne auch noch später ausgelegk hat, ergiebt sich aus einer Note derselben vom 15. Oktober 1887, in welcher es von dem Roouma heißt, daß er nach dem Abkommen vom 30. Dezember 1886 die Grenze zwischen den deutschen und pmtugiesischen Besitzungen von einem Punkte an gerechnet bstdc, der 10 Meilen von dr Meeresküste entfernt liege. Hieniach hat die portugiesische Regierung selbst anerkannt, daß der Sultanatsküstenstreisen von dem Abkommen vom 30. Dezember 1886 nicht berührt werde. Dies war auch die Ansicht einer gemischten Kommission von Vertretern Deutschlands, Englands und Frankreichs, welche im Frühjahr 1886 in Sansibar zur Feststellung des Sultans besitzes zusammengetretcn war. Dieselbe erkannte in deni Protokoll vom 9. Juni 1886 einstimmig an, daß der Sultansbesitz sich südlich vom Rovuma bis zum linken llser des Miniingani erstrecke — eine Feststellung, welche von dem deutsch-englischen Abkommen vom 26. Oktober / I. November 1886 übernommen wurde, gegen welches Portugal keinen Einspruch erhob. Bekanntlich gerieth Portugal mit dem Sultan von Sansibar im Jahre l887 in Streit, welcher unaus getragen verlies, da Portugal die von Großbritannien vorgeschlagene schiedsrichterliche Entscheidung nicht annehmen wollte. Auch Deutsch land hat dem Wunsche Portugals, einen Druck aus den Sultan aus- zuübcn, damals nicht stattgegeben, weil es sich von dem Recht Portugals aus die südlich vom Rovuma belegenen Gebiete nicht Über zügen konnte. Im Laufe der Verhandlungen hat die portugiesische Regierung selbst erklärt, daß sie nach dem „striot ckroit" als ihre nördlichste Grenze nur das Kap Delgado bezeichnen könnte. Dem nach ist Kionga, welches nördlich von die'em Kap liegt, von selbst aus den poituaiesischen Besitzungen ausgeschlossen. Wenn Portugal trotzdem dort Besitzhandlungen ausgeüdt hat, so können diese, da sie gegen daS klare Recht Verstößen, keinen RechtStitel schassen. Dagegen im Jahre 1887 zu prvtestiren, lag sür Deutschland weder ein Recht, noch ein Anlaß vor, da in jener Zeit Kionga zu dem Sultanat von Sansibar gehörte. Seit dem Jahre 1890 hat sich dies geändert. Durch das Abkommen vom I. Juli 1890 mit England und die daraus folgende Abfindung deS Sultans von Sansibar ist daS Deutsche Reich in dessen Rechte an der Küste — soweit sie nicht in den Bereich der britisch-ostasrikanischen Gesellschaft fielen — in vollem Umfange eingetreten. Als Rechtsnachfolger deS Sultans hat es auch Kionga erworben und durch dessen Besetzung ein unbestreitbare- EigenthumSrecht ausgeübt. Schon im Jahre 1892 ist da- Gebiet jüdlich von Rovuma zum Gegenstand diplomatischer Verhandlungen zwischen der deutschen und der portugiesischen Regierung gemacht worden, die von Deutschland nicht weite, befolgt wurden, weil erst einmal durch Untersuchung an Ort und Stelle das deutsche Interesse an der Sache sestgestellt werden sollte. Die« ist im Frühjahr durch den kaiserlichen Gouverneur geschehen. Rach seinem Bericht dient die Station deS ehemals blühenden und jetzt verödeten OrteS Kionga lediglich zur Beförderung deS Schmuggels von Waffen, Pulver und Munition in das deutsche Gebiet. Daß infolgedessen auch der Sklavenhandel in Kionga einen festen Stützpunkt gesunden hat, ist nicht zu verwundern. Der Gouverneur h.t sich deshalb veranlaßt .gesehen, Kionga mit einem starken Posten zu besetz«,. In dieser Besetzung liegt aber nicht ein Eingriff in die Rechte Portugals, sondern die Ausübung eines dem Deutschen Reiche zustehendcn Rechts. Deutsche- Reich. Wie aus Hofkreisen verlautet, wird der Kaiser während seines bevorstehenden Aufenthaltes in England auf besondere Einladung der Königin Viktoria auch einer Truppenschau in Aldershot beiwohnen, an der das erste königliche Dragonerregiment, dessen Ehrenoberst der Kaiser ist, theilnehmen wird. Der diesmalige Aufenthalt des Kaisers in Cowes wird im Ganzen etwa zehn Tage dauern. Am sogenannten „Pokaltage" wird der Kaiser Goodwood be suchen, um dem dortigen Rennen um den Pokal beizuwohnen. Alsdann wird der Kaiser wieder an den Wettfahrten des Royal-Jacht-Klub theilnehmen. Während seiner A lwesenheit in Cowes wird der Kaiser auf seiner Jacht wohnen. Die Königin wird zu Ehren des kaiserlichen Enkelsohnes verschiedene Festlichkeiten in OSborne veranstalten. Der Gcneralfeldmarschall Graf Leonhard v. Blumen thal, Generalinspecteur der UI. Armee-Jnspcction, Chef des reitenden Feldjägercorps und des Magdeburger Füsilierregi ments Nr. 36, trat heute in sein 85. Lebensjahr ein. Unter den aktiven Generalen nimmt der greise Feldmarschall die erste Stelle ein ; er ist am 30. Juli 1810 zu Schwedt a. O. geboren und kann auf eine Dienstzeit von 67 Jahren zurückblicken. Den Rang eines GeneralfeldmarschaUS be kleidet er seit dem 15. März 1888. Aus Anlaß des heftigeren Auftretens der Cholera in Rußland hat die Eisenbahndirektion in Berlin die vom Minister der öffentlichen Arbeiten unter dem 28. Juli 1893 auSzegebcnen Grundsätze für die Einrichtung des Eisenbahn verkehrs in Cholerazeiten in vollem Umfange in Vollzug ge setzt. Diese „Grundsätze" beziehen sich auf die Errichtung von UntersuchungSstationen bei gewissen Zollrevisionsstellen, auf die Desinfektion von Paffagieren, Wagen und Aborten, auf das Verhalten des Eiscnbahnpersonals in verdächtigen Fällen u. s. w. Aus Sachsen schreibt man der „Köln. Ztg." unter dem 27. Juli: „Zu den angesehensten und einflußreichsten Führern der sächsischen Landwirthe gehört der Rittergutsbesitzer Seiler auf Noßwitz, der Vorsitzende des Kreisverbandes, welcher die landwirthschaftlichen Vereine des VogtlandeS und westlichen Erzgebirges umfaßt. Gerade «eil Herr Seiler als ent schiedener und oft rücksichtsloser Vorkämpfer der landwirth schaftlichen Bestrebungen seit langen Jahren bekannt ist, ver dient Beachtung, was er auf dem soeben in Zwickau abge haltenen Kreistage den in großer Zahl versammelten säch sischen Landwirthen in seiner Begrüßungsansprache sagte. Er empfahl ihnen vorsichtig zu sein Mt dem Eingehen auf Vorschläge und Forderungen, selbst wenn sie aus befreundeten Kreisen kämen, so sei z. B. zu warnen vor der Wiederein führung de» Silber» al» eines gleichberechtigten Zahlungs mittels. „Bedenken Sie",'sagte et, „daß Deutschland, da» eine solide Münzwährung hat, sich nicht auf einen gewagten Versuch mit dem Silber einlaffen darf, wenn nicht alle Cul- turstaaten gleichmäßig mit ihm vorgehen, und dazu ist Aus sicht nicht vorhanden. Ebenso können nach meiner Ansicht die Anträge des Grafen Kanitz auf ein Getreideeinfuhr-Mono pol und der des Herrn von Below-SaleSke keinen Erfolg haben, und wenn sie Erfolg hätten, so würden sie für die breite Masse der Landwirthe nicht Vortheile bringen, welche die unmittelbaren und mittelbaren Kosten und Mißstände, durch welche diese zu erkaufen wären, aufwiegen." Privatdocent Dr. Aron», Schwiegersohn de» vanquier» Bleichröder, hat der sozialdemokratischen Parteikaffe drei hundert Tausend Mark geschenkt. Und da wollen die Juden noch bestreiten, daß sie die Sozialdemokraten unterstützen k Mallrn. In Rom wurden am Sonnabend in de» Banca Romano-Prozeß alle Angeklagten freigesprochen. DäS zahlreich anwesende Publikum brach in lebhaften Beifall aus, doch scheint bereits eine starke Rattion einzutreten und ver schiedene Mütter ereifern sich stark gegen das Verdikt der Geschworenen. Die konservative „Italic" bringt die folgenden Ausführungen: Die Sentenz ist der furchtbarste Schlag, den die Bourgeoisie seit Jahren erlitten, und wer ihr denselben versetzte, das waren nicht etwa Anarchisten oder Sozialisten, sonder» die Unfähigkeit der eigenen Gerichte. DaS Blatt konstatirt ferner die tiefe Erschütterung des Ver trauens zur Justiz. Zanardellis Organ „Provincia di Bres cia" schreibt treffend, das Verdikt de» Schwurgerichts machte in einer Stunde mehr Anarchisten, als CrtSpi in achtzehn Monaten ins Zwangsdomizil schicken kann. Griechenland. Ueker den Abbruch der Verhäng Handlungen zwischen der griechischen Regierung und den Bttl- tretcrn der GläubigerauSschüfle geht der ,Boss. Ztg." nach stehende Meldung zu: Nach einer Athener Drahtmeldung der „Times" vom 29. Juli richteten die Vertreter des Gläubiger ausschusses am Freitag Abend ein Schreiben an Trikupi», in dem es hieß, die Ausschüsse wären außer Stande, von dem Grundsätze abzuweichen, wonach die Gläubiger Griechen lands einen Theil des Ueberschusses der dem Schulddienst überwiesenen Einkünfte erhalten sollten. Kalls die griechische Regierung sich weigere, diesen Grundsatz anzunehmen, seien sie angewiesen, die Unterhandlungen sofort abzubrechen. Tri- kupis lehnte die Entgegennahme des Schreibens ab, aus dem Grunde, weil es das jüngste Abkommen so darstelle, als habe die griechische Regierung es vorgeschlagen. Er bestritt, daß die Regierung den ersten Schritt dazu gethan habe. Die Unterhandlungen wurden folglich abgebrochen. Der deutsche Delegirte reiste Sonnabend Morgen ab. Ueber die Schritte, welche die deutsche Regierung zu unternehmen gedenkt, ist noch nichts Genaues bekannt ; im „Hamb. Korr." finden wir folgende Andeutungen: So lange die Verhandlungen schweb- ten, hat die Regierung sich natürlich jeder Einmischung ent. halten. Die Entscheidung, ob sie mit dem Gebotenen zu frieden seien, muß den Inhabern der griechischen Papiere allein überlassen werden. Nachdem die Einigungsoersuche ergebnißlos geblieben sind, und zwar durch die Schuld Griechenlands, das zweifellos mehr zu leisten vermag, ist sür die Regierung der Zeitpunkt gekommen, in Erwägungen da- rüber einzutreten, welche Schritte zu Gunsten der deutschen Staatsangehörigen zu thun sind. Diese Erwägungen werden voraussichtlich keine lange Zeit in Anspruch nehmen, sondern vielleicht schon im Laufe weniger Tage einen Entschluß zeitigen. OertliHeS M» Sächsisches. Riesa, 31. Juli 1894. — Da» 1. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 12 nebst der ihm zugehörigen Reitenden Abtheilung wurde heute Vor mittag von Sr. königlichen Hoheit dem Prinzen Georg und Herrn Generalmajor v. Schlieben auf dem Schießplätze bei Zeithain inspicirt. Leider war da» Wetter ein recht un günstige». — Die Artillerie-Schießübungen sind nunmehr für Heuer auf dem Schief platze beendigt und die Dresdner Ab- theilungen rücken übermorgen, Donnerstag, au» dem Baracken lager ab, um in ihre Garnison zurückzukehren. Bei günstiger Witterung veranstalten morgen Vormittag die Herr« Ossi- ziere de» Regiment» noch ei» Wettrennen auf dem Schießplätze^
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