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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-02-19
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189502193
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-02
- Tag1895-02-19
- Monat1895-02
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1895
- Autor
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Riesaer G Tageblatt «nd Anzeiger Wttlall 11- Anzeiger). Telegnl«».Mrrffi HA» FL K flEfpnchstele r,«r tt « s. «r.»o der König!. Amtshauptmaimfchaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths z« Ries«. Z 42. Dienstag, IS. Februar 18SS, Abends. 48. Jahrg. Das Rtejaer Tageblatt erscheiat jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Beza-sprei« bet Abholung in den Ekpeditionen in Nioja und Stuhl«, d« NnlGitiflMM smote mn Schalter der rastert. Postanftalten 1 Mark 25 Pj., durch di, Träger frei in« Hau» 1 Mark 50 Pf., durch dm Briefträger frei tu» Hau» 1 Mark SS Pf. Anzeitm Aooohmi pr die Mm»» de» Ausgabetage« bi» Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanieustrabe SV. — Für di« Redaktion verantwortlich: -er» Schmidt t» Nies«. Bekanntmachung. Tie Musterung aller ini Aushebungsbezirke Großenhain wohnhaften Militär pflichtige» der Altersklasse 1875/95 und früherer Jahrgänge — vergleiche 8 26 Nr. 1 und 2 verbunden mit 8 25 der Wehrordnung (Gesetz- und Verordnungsblatt 1888 Seite 607) wird I. Montag, de» 11. März, Vormittags 9 Uhr im Gasthofe zum Wettiner Hofe zu Riesa für die Mannschaften aus Bobersen, Böhlen-Jahnishausen, Forberge, Glaubitz- Sageritz-Langenberg, Gohrisch, Gostewitz, Gröba, Grvdel, Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Lessa, Leutewitz, Lichtensee-Haidehäuser, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz und Nickritz; II. Dienstag, den 12. März, Bormittags S Uhr ebenfalls im Gasthofe zum Wettiner Hofe in Riefa für die Mannschaften der Jahrgänge 1874 und 1878 aus der Stadt Riesa; III. Donnerstag, de» 14. März, Bormittags S Uhr ebenfalls im Gasthose zum Wettiner Hofe zu Riesa für die Mannschaften aus Nieska, Nünchritz, Oberreußen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, Röderau, Streumen, Weida, Wülknitz, Zeithain und Zschaiten, sowie die Mannschaften des Jahr gangs 1873 aus der Stadt Riesa; IV. Freitag, den 18. März und V. Sonnabend, den 1«. März, Vormittags 9'/, Uhr im Rathskeller zu Radeburg für die Mannschaften aus der Stadt Radeburg und aus den Orten des Amtsgerichts bezirks Radeburg; - VI. Montag, den 18. März, s ' VII. Dienstag, - 19. - ! Vormittags 8 Uhr im Gesellschaftshause zu Großenhain VIII. Mittwoch, - 20. - / für die Mannschaften aus dem Amtsgerichtsbezirk Großen- IX. Donnerstag,- 21. - Hain und aus der Stadt Großenhain X. Freitag, - 22. - j abgehalten werden. Tie vorgelochten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden beziehentlich nicht über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt sind, zu Vermeidung der in 88 26 dir. 7, 62 Nr. 5 und 66 Nr. 3 der Wehrordnung angcdrohten Strafen und Nachtheile zu den vorerwähnten Zeiten behufs ihrer ärztlichen Untersuchung mit Ordres beziehentlich mit Loosungsschein versehen, PÜllKIllvd vor-der Ersatz-Commission in dem bestimmten Locale und zwar in nüchternem und rein lichem Zustande persönlich sich einzufinden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat dies durch Beibringung eines ärztlichen, beziehentlich, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich an gestellt ist, behördlich beglaubigten Attestes nachzuweisen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubwürdige Zeugen zu stellen, welche an Eidesstatt versichern können, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle au dem betreffenden Militärpflichtigen wahr genommen haben. Militärpflichtige, sowie Ersatzreservisten dürfen sich im Musterungstermine freiwillig zum 2-, 3- und 4 jährigen Dienste melden, es erwächst ihnen jedoch hieraus ein be sonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Diejenigen, welche sich zum vierjährigen aktiven Dienste bei der Cavallerie verpflichten, genießen, dafern sie dieser Verpflichtung nachkommen, nach 8 50 Abs. 3 des Reichsmilitärgesetzes beziehentlich 8 12 Nr. 2 der Wehrordnung die Vergünstigung einer drei- statt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr I. Aufgebots und werden zu Reserveübunge« in der Regel nicht einberufen. Minderjährige haben aber zu der von ihnen einzugehenden Verpflichtung die väterliche beziehentlich vormundschaftliche Genehmigung, sowie die obrigkeitliche Bescheinigung darüber beizubringen, daß sic sich untadelhaft geführt haben; letztere Bescheinigung muß von der Behörde ausgestellt sein, welche über Strafen des Betreffenden auf dem Lausenden erhalten wird (Geburt?- oder Registerbehörde) vergleiche 8 842 der Wehrordnung. Die Loosung feiten der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks erfolgt Freitag, den 22. März dieses Jahres, Vormittags v Uhr im Hotel zum Gesellschaftshause zu Grostenhain. Ten Loosungsberechtigten — vergl. 8 66 Nr. 6, 7 und 13 der Wehr-Ordnung — bleibt überlassen, in diesem Termine per sönlich zu erscheinen. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der verstärkten Ersatz-Commission geloost werden. Hicrnächst wird bezüglich der nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen Reklamationen noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in 88 32 und 33 der Wehr- Ordnung angegebenen Voraussetzungen um Zurückstellung oder Befreiung der Ersteren vom activen Militärdienste im Frieden in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst anzu bringen und ihre Anträge durch Vorlegung bezüglicher, von wirklich in Amt und Pflicht stehenden obrigkeitlichen Personen ausgestellter, auf eigener genauer Kenntniß der Verhältnisse des Nachsnchendcn beziehentlich auf das Resultat sorgfältig eingczogener Erkundigung darüber sich gründender Atteste oder ihre Gesuche durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen, indem auf die Verheißung nachträglich zu führen-, den Beweises keine Rücksicht genommen werden kann. Wenn die diesbezüglichen Gesuche nicht im Musteruugstermine der verstärkten Ersatz- Commission zur Beschlußfassung vorgelegen haben, so werden dieselben von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission auch später, beziehentlich bei der Aushebung nicht weiter berücksichtigt, außer wenn der Zurückstellungsgrund etwa erst nach dem Musterungstermine eingetreten sein sollte. Erforderlich ist es, daß — wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer angebracht werden - die Eltern der betreffenden Militärpflichtige» vor der Commiffion sich mit einfinden, da behauptete Erwerbsunfähigkeit vorerst durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden muß. — 8 33 Nr. 5 Absatz 2 Wehrordnung. Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf Reclamationen werden, auch wenn der Reclamant zu deren Anhörung sich^nicht eingesunden hat, den dritten Tag nach dem be treffenden Musterungstermine Mittags 12 Uhr als bekannt gewacht angesehen. Rekurse gegen diese Entscheidungen müssen bei Verlust des Rechts ihrer Einwendung binnen 1v Tagen von dem vorgedachten Zeitpunkte ab gerechnet und zwar spätestens bis !> Uhr Nachmittags des 10. Tages bei der Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthigen Beweise und Bescheinigungen angebracht werden. Ueberdies werden die mit der Führung der Reerutirungsstammrollkn beauftragten Stadträthe und Gemeindevorstände hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpflichtigen Mannschaften durch Zufertigung besonderer Ordres zum pünktlichen Erscheinen im Musterungslocale — siehe oben - rechtzeitig einzeln vorzuladen, sowie der Musterung selbst beizuwohnen, um die Gestellpflichtigen nöthigenfalls zu recognosciren resp. über ihre Verhältnisse Auskunft ertheilen zu können. Uebcr Zugang und Abgang Gestellungspflichtiger ist sofort Aüzeige anher zu erstatten. — Reservisten, Landwehrleute und Ersatzreservisten, sowie ausgebildete Land sturmpflichtige des II. Aufgebots, welche auf Zurückstellung für den Fall der Einbe rufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse auf Grund von 8 64 des Reichsmilitärgesetzes verbunden mit ß8 118 dir. 3, 122 und 123 der Wehr-Ordnung An spruch machen zu können glauben, haben ihre diesfallsigen Gesuche vor Beginn der Musterung bei dem betreffenden Stadtrathe bez. Gemeindevorstande anzubringen. Dieser; hat die angebrachten Gesuche zu prüfen und darüber eine an die unterzeichnete Amtshaupt- mannschast einzureichende Nachweisung (Znrückstellungsformulare) auszustellen, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen, Familien- und Bermögensvrrhältniffe der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besondere« Umstände ersichtlich sind, durch welche zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Ueber die eingehenden Gesuche wird die verstärkte Ersatz-Commission Freitag, den 22. März d. I., Bormittags 1« Uhr im Hotel zum Gesellschaftshause in Großenhain Entschließung fassen, und haben sich behufs Ertheilung etwaiger Auskunft und zur Entgegeip- nahme der Entscheidungen die Reclamantcn in Person zu diesem Termine einzufinden. Großenhain, am 16. Februar 1895. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 506 v. v. Wilucki. Tn. Bekanntmachung. Diejenigen Personen, welche im laufenden Jahre Anschluß an das Fernsprechnetz zu er halten wünschen, werden ersucht, ihre Anmeldung recht bald, spätestens aber bis zum 1. März zu bewirken. Anmeldungen nimmt das Kaiserliche Postamt in Riesa entgegen Auf die Herstellung der Anschlüsse im laufenden Jahre kann nur dann mit Sicherheit gerechnet werden, wenn die Anmeldungen bis zu dem oben angegebenen Zeitpunkte erfolgen. Dresden, 26. Januar 1895. * Der Kaiserliche Ober-Postdireetor. Halte. Audienz des Bundes der Landwirthe bei s Sr. Majestät dem Kaiser. Gestern früh 10 Uhr empfing Se. Majestät der Kaiser in Gegenwart des Ministers des Innern und des Land- wirthschaflSministers die Abordnung des Bundes der Land- wirlhe, bestehend aus den Herren v. Plötz, Dr. Rösicke, Dr. Suchslanv, Lutz, Frhr. v. Ketteler-Harkotten, Lucke und Düring. 'Nachdem Se. Majestät sich die Herren hatte vorstellen lassen, verlas Herr r. Plötz folgende Adresse: Allerdurchlauchtigster, Großmächligster Kaiser und König, Allergnädigster Kaiser, König und Herr! Im Vertrauen auf Euerer Kaiserlichen und König- > lichen Maj stä Huld und Gnade nahen sich die Vertreter von zweimal Hunderttausend deutschen Landwirthe», um von Neuem an den Stufen Eurer Majestät Thrones das Gelübde unwandelbarer deutscher Treue niederzulegen. Die Treue zu Eurer Majestät und zu unserm angestammten Fürsten ruht, wie die Gottesfurcht und HeimaihSliebe tief und fest in den Herzen derer, die die vaterländische Scholle bebauen. Sie treibt uns, Eurer Majestät Gehör zu er bitten für die Noch der deutschen Landwuchschaft. Unsere Lage ist leider von Jahr zu Jahr eine trübere geworden. Und heute sind wir dahin gekommen, daß selbst in gur geleitet, n Wirthfchaflen, auf beste» Böden ein Be triebsverlust sich einstellt. Auch schuldenfreie Besitzer mästen deshalb bei einer Fortdauer der jetzigen schwierigen Lage ihrer Zukunft mit «argen entgegensetzen. Aus dem Em pfinden dieser Gefahren ist der Bund der Landwirthe ent standen zu einer Zeit, in der immer schwerere Wolken iär oie Landwirthschaft sich aufl.,ürmten. Wir waren seitdem bemüht, in ernster Arbeit zu ermitteln, auf welche Weise die heutige Nochlage der deutschen Landwirthe beseitigt werden könnte. Eure Majestät wollen geruhen, dies aus den Druckschriften AUergnädigst zu entnehmen, welche wir ehrfurchtsvoll überreichen zu dürfen bitten. Mancher der
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