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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.09.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-09-23
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189509236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950923
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950923
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-09
- Tag1895-09-23
- Monat1895-09
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.09.1895
- Autor
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Telegramm-Adrrsst „Tageblatt*, Riesa. Amtsötatt Femfpr-chs!-"» Rr. 2-' der Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. sss. Montag, 23. September 18SS, Meads. 48. Jahrg. Das Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, loivir an, Schalter der kaiserl. Posianstalten I Mark 25 Pf., durch dir Träger frei in» Hau» 1 Marl SO Pf., durch den Briefträger frei in» Hau» 1 Mark SS Pf. Auzeigeu-Amuchme für die Nummer de» Ausgabetage» bi» Bormtttag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße VS. — Für die Rrdactio« »«antwortlich: Her«««« Schmidt in Ries» Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Sonnabend, den 28. September 1895, Nachmittags 3 Uhr -im Berhandlungssaale der Königlichen Amtshauptmannschast. Die Tagesordnung hängt im Anmeldezimmer der Canzlei zur Einsichtnahme aus. Großenhain, am 20. September 1895. Die Königliche Amtshauptmannschast. 4. 231. V. Wilucki. O. Bekanntmachung. Wegen Ausführung von Beschotterungs-Arbeiten auf dem Weidaer Wege in der Aus- dehnung von der Brücke der vormaligen Chemnitzer Eisenbahn bis an die Flurgrenze Riesa- Weida bleibt dieser Wegetheil vom SS bi» mtt »8. diese» Monat» für den Verkehr gesperrt. Der gesperrte Theil wird durch aufgestellte Tafeln kenntlich gemacht. Riesa, den 23. September 18SS. Der Stadtrath. Klötzer. Bekanntmachung. Nächsten Kreitag und Sonnabend, den 27. und 28. September dieses Jahres, finden bei der unterzeichneten Behörde wegen Reinigung der Geschäftsräume «Nr «Natts» schiebliche Sache« ihre Erledigung. Die Expedition des Standesamts ist an diesen Tagm vormittag» von 11 bis 12 Uhr geöffnet. * Riesa, den 23. September 1895. Der Stadtrath. Klötzer. S kann also nicht gezweifelt werden, daß, nachdem die Entwürfe Gesetze geworden find, auch mit der Ausführung der dem BundeSrathr übertragenen Aufgaben möglichst bald vorgrgangea Kiel geschleppt werden. Es sind zu diesem Zweck denn auch , eigens zwei eiserne Leichter von je 60V Tonnen Tragfähigkeit I auf der Howaltswerft in Kiel gebaut worden, die fortan den s Verkehr vermitteln werden. Mit dem Gedanken wird man sich überhaupt vertraut machen müssen, daß der Leichterverkehr sich immer mehr und mehr, auch aus entferntere Häfen der Ostsee ausbreiten wird, da diese Art der Beförderung an Billigkeit des Betriebes bis jetzt allen anderen voransteht. Au den Aufgaben, deren Lösung dem BundeSrathe nach Wiederaufnahme seiner Sitzungen obliegt, dürste auch der Erlaß von Bestimmungen gehören, welche mit den in der vorigen Tagung des Reichstages genehmigten und am 1. Jan. In Kraft tretenden Gesetzen über die prwatrechtlichen Ver hältnisse der Binnenschiff ahrt, sowie der Flößerei in Zusammen hang stehen. Da nicht verkannt werden konnte, daß auf den Binnengewässern die Schifffahrt insofern an Mängeln leidet, ul» ihr nicht genug technisch für da» Gewerbe vorgebildete Kräfte zur Verfügung stehen und daß au» diese« Mangel namentlich bei der Steigerung de» Verkehr» auf diesen Ve- wä sern für die Schiffsahrttrelbenden in» Allgemeinen ernste Ge ahren entstehen könnten, so find in die beiden genannten Ge etze Vorschriften ausgenommen, welche sich auf den Be fähigungsnachweis der bei dem Schifffahrtgewerbe hauptsächlich in Betracht kommenden Personen beziehen. Der Bundesrath ist nicht dlo» befugt, Bestimmungen über den Befähigungs nachweis für Schiffer und Maschinisten von Binnenschiffen, sondern auch für Floßsührer zu erlassen. Die verbündeten Regierungen selbst haben in der Begründung zu den von ihnen bei« Reichstage eingebrachien Entwürfen den Erlaß solcher Bestimmungen al« dringend nothwendig bezeichnet, r» Tagesgeschichte. Daß durch die Eröffnung des Nord-Ostsee-Kanals -mancherlei Verkehr-Verschiebungen Platz greifen würden, davon war man in SchissfahrtSkreisen von Anfang an überzeugt, wenngleich über die Art dieser Veränderungen die Ansichten vielfach auseinander gingen, vorherrschend war die Ansicht, daß Hamburg den Hauptvortheil aus der neuen Lage ziehen, den Verkehr an sich fesseln und zum Hauptumschlageplatz jür die Ostsee werden dürfte. Die bis heute auf diesem Gebiete gesammelten Erfahrungen sind freilich noch zu neu, als daß man darin eine Bestätigung dieser Behauptung in vollem Umfange ableitcn dürfte, immerhin mehren sich aber die An zeichen dafür, daß die Hansestadt an der Elbe der Central punkt des Ostseeverkehrs werden dürfte. Dafür spricht zu nächst, daß die meisten der seit Eröffnung des Kanals neu geschaffenen Dampferlinien entweder ihren Ausgangspunkt in Hamburg haben, oder dort ihr Endziel finden. Ein recht bezeichnendes Beispiel, wie Hamburg durch den neuen Wasser weg in Stand gesetzt ist, zum Umschlagplatz auch für solche Güter zu werden, die vordem direkt nach der Ostsee verschifft wurden, mag hier verzeichnet werden. Die Baltische Mühlen gesellschaft i i Kiel hat bisher ihre mit Getreide au» dem Mittel- und Schwarzen Meere kommenden Dampfer direkt durch den Sund nach Kiel dirigirt und dort löschen lassen. Seit der Eröffnung de» Kanals stellen sich, wie das Fach blatt „Hansa" miuheilt, die Kosten jedoch bedeutend billiger, wenn dw Dampfer nach Hamburg laufen und ihr Getreide hier in Leichter überladen, die dann durch den Kanal nach werden wird. Mit dem Erlaß de» BundeSrathe» dürfte übrigens die Einführung des Befähigungsnachweise» für die genannten Personen noch nicht zum Abschluß gelangen. Ueberall, wo es nöthig sein wird, werden auch die Einzelregierungen eingreifen, denn ihnen ist bezüglich der Schifffahrt auf Seen, welche keine fahrbare Verbindung mit eimr anderen Wasser- straße haben, dieselbe Befugniß, wie dem BundeSrathe für die übrigen Gewässer, übertragen. Deutsche» Reich. Nach der „Nordd. Allg. Ztg." gedenkt der Reichskanzler Fürst Hohenlohe aus Alt-Aussee hierher zurückzukehren, sobald die Mitglieder des Staats ministeriums wieder vollzählig in Berlin versammelt sein werd n. Vor seiner Abreise nach Alt-Aussee stattete der Reichskanzler dem deutschen Botschafter am^ englischen Hofe, Grafen Hatzfeldt, im Palasthotel, wo dieser zur Zeit wohnt, einen Besuch ab. Die „Münchn. N. N." bleiben mit größter Bestimmt heit bei ihrer Behauptung stehen, daß der Kaiser ein neues Umsturzgesetz gewünscht habe. Sie schreiben: „Wir wissen und halten gegenüber allen platten Ableugnungen auf das Bestimmteste aufrecht, daß der Kaiser, neuerdings durch die elenden Beschimpfungen seines Großvaters von socialdemo kratischer Seite und durch andere Vorkommnisse g gen die Umstürzler noch tiefer aufgebracht, die Anwendung schärferer Mittel gegen Letztere und somit auch Repression durch die Gesetzgebung dringend wünscht. Aber jetzt schon ist gute Aussicht vorhanden, daß die ruhigen Vorstellungen des Fürsten Hohenlohe und anderer einflußreicher Persönlichkeiten den Kaiser von seinen betreffenden Plänen insoweit abbringen, daß dem Reichstag keine neue Umsturzvorlage zugehen werde. Eine Kanzlerkrise wäre damit vermieden, und da» ist gut." Die „Bolksz." erhält aus Köln Nachricht über eine auf fällige Verhaftung, welche dort am Mittwoch Abend vorge nommen wurde. Nachdem am 18. d. M. spät Abends in einem dortigen Hotel das umfangreich« Gepäck eines dort seit einigen Tagen abgestiegenen Ehepaare» von der Polizei beschlagnahmt worden war, würde unmittelbar darauf da» Ehepaar selbst auf dem Central-Bahnhof ve haftet. Mann und Frau sind Franzosen, die in den letzten Monaten wieder holt in Köln gesehen wurden. Die Beschlagnahme, wie die Verhaftung im Wartesaal, gingen so ruhig und unauffällig vor sich, daß das anwesende Publikum nichts von den Vor gängen gemerkt hat. Die weitere Behandlung der Ange legenheit wird so gehe»« gehalten, daß Weitere» bis zur Stunde nicht zu erfahren war. Die Verhaftung ist von der Berliner Polizei vorgenommen worden. Einen stürmischen Verlauf nahm eine am Freitag statt gehabte, sehr zahlreich besuchte Versammlung der >ocial- demokraüschen Gastwirthe Berlin». Grund hierzu bot die Thatsache, daß fünf Mitglieder de» Verein» der socialbemo- kratifchen Gastwirthe am Sedantage illuminirt hatten. Folgende Resolution wird angenommen: „Kollegen, denen naHzewiesen wird, daß fie oder ihre Kinder sich an patriotischen Veranstaltungen betheiligt haben, werden in Anbetracht dieser Gesinnungs-Lumperei au» dem Verein ausgeschlossen." (kl) Rach der „Volksztg." ist ein Haftbefehl gegen den Frei herrn von Hammerstrin erlassen; die Veröffentlichung de» Steckbrief» dürste unmittelbar bevorstehen. Aber Hammer stein befinde sich, nachdem er vor einiger Zeit mtt einer Dame in Anbermatt gesehen worden, jetzt in Korfu und Griechenland hat keinen AuSlieferuagSorrtrag mit dem deut schen Reiche. Wenn sich die Angabe über de« Aufenthaltsort bestätigt, würde die Absendung der „Berichtigung" au» Sistran» — dann natürlich durch eine Mittelsperson — nur eine Finte gewesen sein. Die ,.B. P. N." schreiben: Wenn gegenwärtig von einzelnen Blättern der Versuch gemacht wird, nachzuweisen, daß die Zahl der in Betrieben vorkommenden Unfälle nicht gegen früher und namentlich gegen die Zeit vor Einführung der Unfallversicherung zugenommen habe, so muß diese Beweisführung als vollständig verunglückt bezeichnet werden. Man hat allerdings keine vollständig« Statistik über die sämmtlichen in den gewerblichen und landwirthschafr- lichen Betrieben vorkommenden Unfälle, sie ist aber für die entschädigungspflichtigen Unfälle in den RcchnungSergebnissen der Berufsgenossenschaften vorhanden und diese ergiebt zweifel los, daß sich diese Unfälle nicht nur absolut, sondern auch im Verhältniß zu der Zahl der versicherten Personen jährlich beträchtlich steigern. Selbst die schweren, d. h. diejenigen Unfälle, welche den Tod oder dauernde Erwerbsunfähigkeit im Gefolge haben, sind, obschon sie im Verhältnisse zu der Zahl der gesammten entschädigungspflichtigen Unfälle stetig zurückgegangen sind, absolut gestiegen. Nun ist nicht an- zunehmen, daß das Verhältniß zwischen der Zahl der ent- schädigungsberechtigten und nicht berechtigten Unfälle sich in Folge der Unfallversicherung, von der Simulation abgesehen, wesentlich verändert hat. Es muß deshalb geschlossen werden, daß sich trotz der namentlich von den gewerblichen Berufs genossenschaften gepflegten Unfallverhütung die Zahl der in den Betrieben vorkommenden Unfälle überhaupt in den letzten Jahren stark vermehrt hat. Es ist gewiß, daß hierbei ver schiedene Ursachen Mitwirken, wie dies ja auch eine vom RcichSversicherungSamte bei den Berufsgenossenschaften vor Jahren veranstaltete Erhebung ergeben hat. Ebenso sicher aber ist auch, daß Sorglosigkeit und Leichtsinn der Arbeiter zu diesen Ursachen gehören. Sind doch im Jahre 18o7, dem einzigen, für welches eine solche Statistik vorliegt, über 20 Proc. sämmtlicher vorgekommener entschädigungspflichtigrr Unfälle direkt auf die Schuld der Arbeiter zurückzuführen gewesen. Bei dieser Sachlage ist es nicht verwunderlich, wenn die früher nicht gerade in weiten Kreisen beliebte Idee der Differenzirung in der Entschädigung verschuldeter und unverschuldeter Unfälle immer mehr Anhänger gewinnt. Würde den versicherten von vornherein klar sein, daß ein Selbstverschulden des Unfälle» eine Minderung der zu er wartenden Rente herbeiführen würde, so würde eine ganze Anzahl von jetzt noch vorkommenden Unfällen in der Folge vermieden werden. Bei den Vorarbeiten zur Revision der Unfallversicherung, wie fie gegenwärtig vorgenommen werben, dürfte sicherlich auch diese Frage zur Erörterung gelangen. Oefterreich'Ungar». Ein gemeinsamer Hirtenbrief des ungarischen Episkopat» ermahnt die in Ungarn lebenden Gläubigen, ihre Ehe-Absicht zuerst dem zuständigen Geistlichen mitzutheilen, damit dieser etwaige Hindernisse beseitigen und die Kopulirung vorbereiten könne, dann erst solle die Ehe- Absicht im Stande»a«te angemeldet werden. Nach der Seremonie im Gtandesamte solle da» Brautpaar sofort die kirchliche Trauung in Anspruch nehmen und sich vorher nicht al» Ehepaar betrachten. Diejenigen, welche die ktrch- liche Trauung nicht in Anspruch nehmen, würden von allen Sakramenten, auch von der Taufe, der Firmung, dem kirch lichen vegräbniß und den kirchlichen Aemtern ausgeschlossen werde». Die Gläubigen werden auch an die Unlösbarkeit der Ehe erinnert ; die Wiedervereheltchmig Geschiedener ver stoße gegen Gottes Gebot, doch werden die Gläubigen be- züglich der Eheschließung im Standesamt« darauf hiugewieser.
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