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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.02.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-02-28
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19010228013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1901022801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1901022801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-02
- Tag1901-02-28
- Monat1901-02
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Amtsblatt des Königlichen Land- nnd Amtsgerichtes Leipzig, des Nathes und Notizei-Ämtes der Ltadt Leipzig. Anzeigen» Preis die 6 gespaltene Petitzeile 25 Necla men unter dem Redactionsftrich (»gespatten) 7b H, vor den Familiinaoch- richten (»gespalten) SO Tabellarischer und Ziffernsatz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Offertenannahme SS H («xcl. Porto). Extra-tveilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-AuSgabe, ohne Postbesörderung .st 60.—, mit Postbeförderung ^l 70.—. Tinnahmeschlu^ für Anzeigen: Abend-Ausgab«: Bormittag» 10 Uhr. Morgen-AuSgabe: Nachmittag» 4 Uhr. Bei de» Filialen und Annahmestellen je eine halb« Stunde früher. Anzeigen find stets au die Expedition zu richten. Die Expedition ist Wochentag» ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abends 7 Uhr- Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. .N 1V8. Donnerstag den 28. Februar 1901. SZ. Jahrgang. !Die Entschädigung der Reichstaysabgeordneten. L2 Als in der vorigen Session der Reichstag, entsprechend einem vationallidcralcn Anträge, von der bisherigen Forderung auSnabmeloser Dmlengewäbrung zu dem beschränklen Ver» langen nach AnweienbeitSgelcern Lbergegang-n war, fand an dieser Stelle die Ansicht Ausdruck, daß nunmehr das Ende der vollständigen EntsckädigunaSIosigkeit nicht mebr lange auf sich warten lassen könne. Diejer Meinung sind wir noch heute, obwohl der in der vergangenen Woche vom Reichstag einer Commission überwiesene Crntrumeantrag, so wie er ist, die Angelegenheit wenig zu fordern scheint. Principiell ist die Frage entschieden. Man bai lange den Standpunkt festgebalten, daß die Enlschädigungslosigkeit, weil sie vom Gesetzgeber als ein Correlat des gewährte» rein demokratische» Wahlrechte» gedacht war, nicht ohne irgend eine Einschränkung diele» Rechte» beseitigt werben dürfe. Dieser Standpunkt muß verlassen werten, weil der ihm zu Grunde liegende Gedanke sich nicht nur nicht verwirklicht, sondern sogar der thatsächliche Zustand sein vollkommenes Gegenlbeil Gestalt hat gewinnen lassen. Ta» gegebene aktive Wahlrecht läßt nur die Zahl gelten, darum sollte die Ausnutzung des passiven Wabl- reckrs wenn auch keiner förmlichen, so doch einer thal sächlichen Einengung unterworfen werden. Er wurde und ist jedoch bekannllich ganz anders, als man sich gedacht. Die Massen werden durch die Tiätenlosigkeit nicht im Mindesten an ber ihnen sonst möglichen Vermehrung ihrer Vertreter behindert und für diese Vertreter ist überdies eine Diäten losigkeit gar nicht vorhanden. Dir Socialvemokratie gewährt Diäten au- eigenen Mitteln. AuS diesem Grunde ist die Forderung eines ver fassungsmäßigen Aequivalente» für die Gewährung einer Ent schädigung hinfällig. Die AnwesenheilSgelder ermöglichen dem revolutionälen Elemente allerdings eine Ersparniß. Der Umstand, baß die Socialbemokralie etwa 30 000 jährlich anderen Zwecken zuiühren könnte, fällt aber in Anbetracht dc» Reichihuma dieser Partei und des orientalischen TerroriSmuS, mit dem sie Steuern erhöbt und erpreßt, jedenfalls nickt stark int Gewicht gegenüber der herrschend gewordenen Auffassung, daß die Tiätenlosigkeit hauptsächlich, wenn nicht ausschließlich, dem Mittelstände zum politischen Nachtbeile gereiche. Die grunbiätzliche Opposition gegen die Gewährung von Ent schädigungen ist denn auch fast aus nichts zusammengeschmolzen. Wo sie sich in den letzten Tagen, aus Anlaß der Wieder ausnahme der Frage, noch herrorwagte, da Hal man eS entweder mit dem Doktrinarismus vereinzelter Politiker zu tbun, oder mit der dem Freisinn entlehnten frag würdigen Taktik, einer Neuerung in der Gewißheit und wegen ber Gewißheit, daß ihr eine große Mehrheit sicher ist, „steisnackigen" Widerstand entgegenzusetzen. Der Reichstag bat den Beschluß, den jüngsten Entschädigungs antrag einer Commission zu überweisen, fast einhellig gefaßt. Ob diese ler Gröber-Spahn aber die Sache vorwärts bringen wird, ist, wie gesagt, zweifelhaft. Sie hat sich vvl allen Dingen daS Bleigewicht einer Forderung nach un- unbeschiättkiem FreifahrlSrecht auf de» Eisenbahnen an die Fuß- g-HLngt. W>r haben schon dieser Tage die Würdigung, die dieser Anspruch in der „Köln Ztg." erfährt, mitgetbeilt und unsere völlig« Zustimmung zum Ausdruck- gebracht: heute sei nur der Hinweis auf zwei Momente wichtigster Natur hinzugefügt. Einmal wird der BundeSrath einem mit der freien Eisen bahnfahrt bepackten Gesetze niemals zustimmen. Sodann ist der Gedanke der Freifahrt noch in höherem Grave un populär, als der der AnwesenheilSgelder populär ist; dir Verkoppelung beider Dinge könnte also der Entschädigungs angelegenheit bei der öffentlichen Meinung nur zum Schaden gereichen. Aber auch soweit der Antrag Billiges verlangt, ist er nicht» weniger als einwandfrei. Es verdient Beifall» daß er die Tagegelder in Abzug bringt, die ein Reichstags» abgeordneter für dieselbe Zeit al» Mitglied eine» deutschen LanviageS bezieht. Aber e» ist falsch, die Bestimmung, die verstau viger Weise vor Allem Abgeordnete im Auge hat, die einem zweiten Berliner Parlamente angeboren, in dieser Weise zu verallgemeinern. ES giebt bereits Landtage, welche nur AnwesenheilSgelder gewähren, und e» ist mit einiger Bestimmtheit vorauSzusehen, daß, wenn der Reichstag nur die Anwesenden entschädigt, andere Landtage folgen werden, da die unbeschränkte Diälengewährung vieler Orte» als Unfug empfunben wird. G»eifen nun z. B. Bayern und Württemberg zu den AnwesenheilSgeleern, so verliert der Reichs- und Lanbtagsalgeorvnete, der von einer wichtigen Abstimmung aus München oder Stuttgart ru einer gleichen Pflichterfüllung nach Berlin fährt, die Entschädigung für den Tag, den er zur Reise benvtdigt. Und eine solch« Entziehung Wäre Manchem empfindlich und jedenfalls unbillig. Gewichtiger noch al» dieser Mangel ist der Verzicht auf eine unterschiedliche Behandlung der in Berlin ansässigen und der anderen Abgeordneten. Hier sollten die Bedenken wegen Verstäikung des BerufsparlamentariSmuS, die im Uebrigen zerstreut siud, um so stärker Platz greifen, als der Ceutrum»- antrag da» AnwesenbeitSgeld auf 20 -Nk für den Tag bemißt. Zu diesem letzteren Punkte bat dir Presse sonst nicht viel zu sagen, diesen sollen die Abgeordneten für sich allein prüfen. Es sei nur bervorgehobrn, daß der vorgeschlagene Betrag die preußischen Berliner Tagegelder um 5 -E übersteigt, und auf die Möglichkeit verwiesen, baß die Socialdemokratie auS der Höhe dieser beträchtlichen Entschädigung direkten Nutze» zirdt. Die AnwesenbeitSgelver direkt besteuern wird sie natürlich nicht, Venn das wäre Sache der Parteileitung. Aber r» ist mög lich, daß den von localen oder provinzialen zocialdemokratischen Organisationen angrstellten und bezahlten ParteibraMten, di» zugleich ReichStagSabgeordnet» find, einTbeil ber bezogenen Tagt» gelber bei künftigen GebaltSbemessungen in Abzug gebracht Wirtz. Denn da» unteiliegt keinem Zweifel, daß man «» der social- demokratischen Mass' den Bezug von 20 al» Entschädigung für den Berliner Ausenlbalt für zu bo« befinden wird. Auffallend ist, daß di« le» Gröber-Enahn die Ge währung von Anwesenheitsgeldern mit dem Augenblick ihrer Gesttzwerdung beginura lasten will. E» e»tspkicht die« «ich» der vom Centrum s.Z. gegen da- Septennat in» Feld geführten Erwägung, daß der Reichstag mit Bewilligungen, die über die Tauer der Legislaturperiode hinauSgehen, den Wählern in unzulässiger Weise vergreise. Man könnte hier auch auf die VerfassungSbesliinmuiig Hinweise», wonach ei» Beamter, der Abgeordneter ist, wenn er in ein höher besoldetes Amt befördert wird, seine Wähler zu befragen hat, wie sie über dies« Veränderung seiner persönlichen Umstände denken. Der Carbinalfehlcr des Antrags liegt in seinem letzten Absatz: „Die Bedingungen der Festsetzung und Zahlung der Anwesenbeitsgelder unterliegen den Bestimmungen des Reick S- tagSpräsidenten". Die Fassung ist insofern schon keine glückliche, da die „Festsetzung der AnwesenheilSgelder" ja sckon im Antrag, durch die Honoriruna auf 20 bewirkt ist. Davon aber abgesehen: die „Bedingungen der Zahlung" treffen den Nerv des gewaltigen Unter schiedes zwischen Tage- und AnwesenbeitSgelvern, und darüber muß gesetzliche Klarheit geschaffen werken. Unter welchen Umständen er den Anspruch auf Entschädigung entstehen lasten will, da« muß der Reichstag dem BundeSralbe unzweideutig sage». Die Frag« der „Controle" ist freilich heikel, aber eben deshalb bat der Reichstag, der die Anwesen- beitSgelder verlangt, sich selbst ihrer Lösung zu unterziehen. Wir glauben übrigens gar nicht, daß ein Präsident sich finden wird, der die Ausführung der vorgeschlagencn Kautschuk bestimmung zu übernehmen geneigt wäre. Die Osficiere der Noyal Dragoous. * Wohl die meisten unserer Leser werden sich erinnern, daß kurz nach der vielbesprochenen Depesche Kaiser Wilbelm 'SII. an den Präsidenten Krüger gemeldet wurde, die Ojsiciere der Royal DragoonS batten nach dem B-kanntwerden diese» Telegramms in England daS in ihrem Casino bangende Bild de» Kaiser» besudelt. Obgleich diese Meldung durch die ganze deutsche Presse ging, und die eng lischen Blätter emsig alle „gehässigen" und „englandfeind- licken" Auslassungen deutscher Zeitungen sammelten und rezistrirteu, wurde der M-idiiUA von ^rAlaud au» nicht Widers! sprechen. So kam e», daß fftn Nvötmoer de» Jahres 1800, al» verlautete, Kaiser Wilhelm werde nack England reisen, die Meldung von der Besudelung des kaiserlichen BildcS durch die Osficiere der Royal DragoonS aufgefrischl wurde. Auch damals wurde sie von England auS nickt dementirt. Um so mehr mußte sich der Glaube an die Zuverlässigkeit der Melkung befestigen. In welchem Grade dies geschab, rrgiebt sich aus der Tbatsache, daß der Herausgeber deS „Deutschen Geschichtskalenders" sich für berechtigt und verpflichtet hielt, «m 2. Bande des Jahrganges 1899 auf S. 157 auS einem Artikel der „Hamb. Nachr." vom 5. November u. A. daS Folgend« abzudrucken: „Vermuihlich rechnet Lord LonSdale doch auch dle Osficiere der Royal DragoonS zu den anständigen Menschen. Nun, diese haben nach Dekanntmerden de» Telegramm» das in ihrem Casino hängend« Bild de» Kaisers um jener Depesche willen besudelt. Thatsäcklich war seinerzeit ganz England einig in der „Entrüstung" über daS kaiserliche Telegramm an Krüger, und die englische Presse gab dem entlvrechendea Ausdruck." Kein Wunder, daß anläßlich de» letzten Aufenthalte» Kaiser Wilhelm s in England in deutschen Blättern auf jene Meldung wieder angespielt wurde. Auch im „Lpz.Tagebl." geschah dieS. Und nun gesckah etwas Unerwartetes. VonZürich auS fragt« rin Herr Vr. W. H. Dorr bei uns an, wober die ihm früher nicht begegnete Meldung stamme. Wir gaben Aus kunft, so gut wir konnten, und erhielten nach einiger Zeit die Mittbeilung, unsere Auskunft sei einem ParlamrntS- mitgliede in London mitgetbeilt worden, und diese« habe eine Erklärung de- früheren Major» der Royal DragoonS I. E. Lindley extrahirt, die in deutscher Uebersetzung folgender maßen laute: Ich habe dle Torrespondeuz gelesen, die Sie mir gezeigt haben und welche deu Osficiere« der Royal DragoonS «In Benehmen zu- schreibt, welche» dieselben, wenn sie die Behauptungen gesehen hätten, wohl sicher unter ihrer Würde gehalten hätten, zu demen- tiren — e« handrlt sich um die angebliche Besudelung de» Bildnisse» de» Deutschen KaiirrS, welche» Seine Majestät al- Inhaber de» Regiment- so liebenswürdig war, dem Regiment« zu verehren. Da der Commaadeur de» Regiment» augenblicklich in Süd- asrika ist, übernehme ich «», al» früherer zweitcommandirender Osficier de» Regiment», die in dem Brief« rntbaltenen Behauptungen aus da» Bestimmteste al» unwahr zurückzuweisen. Es ist kein Körnchen Wahrheit darin, und ich darf wohl hinzu fügen, daß wer auch nur dir geringste persönliche Bekaurttschaft mit den Osficlerea de» Regiment» hat, niemals denselben rin solche» Benehmen zutrauen würde. (sstr.) 3- E Lindley» Oberstleutuant, früher Major der Royal DragoonS, 18. Februar lSOl. Obgleich un» daS Original dieser Erklärung nicht vor liegt, bezweifel« Wir nicht, daß die un» übermittelte lieber- setzung völlig corrrct sei. Zum Ueberfluste meldet un» der Telegraph au» Berlin, daß die „Nat.-Ztg." die gleiche Uebersetzung sammt einer Beglaubigung durch den britische« Bieeconlul in ZUM I. C. Milligan veröffentlicht. Au» dieser Veröffentlichung und Beglaubigung ergiedt sich, daß Oberstleutnant I. E. Lindley e» jetzt nicht mehr unter der Würde eine» Osficier» der Royal Dragoon» erachtet, ein« Meldung zu bestreiten, dir diese Osficiere» wrun sie dieselbe gesehen hätten, „wohl sicher unter ihrer Würtz« geholten hätten, zu dementiren". Warum man jetzt endlich bezüglich der Würde der Osficiere der Royal Dragoon» anderer Meinung geworden ist und diese Meinung-Änderung durch da» britische General konsulat in Zürich beglaubigen laßt, braucht nicht naher unter sucht zu werten. Die Anwesenheit de» König» Eduard auf deutschem Boren genügt zur Erklärung. Auch die positive Behauptung de» Oberstleutnant» 9. E. Lindley genüg», um der f» lange uuwtberfprdche» »»lasst»«« Melduua nunmehr den Boden zu entziehen. Für alle deutscken Blätter aber, die der Melkung Verbreitung gegeben haben, wird cs jetzt Psiickt, den Ursprung der Meldung fest stellen zu helfen. Erinnern wir uns recht, so wurde mehrfach auf engliscke Ouellen hingcwicsen. Sollte sich daS feststellcn lassen, so könnte auck der Zweck der Falsch meldung nickl zweifelhaft sein. Wäre diese auf deutschem Boden gewachsen, so läge ibr Zweck ebenso klar. Der Fälscher wäre nicht minder verächtlich, als im anderen Falle. Wir bitten, uns in dem Bemühen, der Sache auf den Grund zu kommen, zu unterstützen. Oie Ulirren in China. Rene Kämpfe * Louöo», 27. Februar. (Telegramm.) Einer Pekinger Meldung der „Morning Post" zufolge sand ein heißer Kampf zwischen französischen und chinesischen Truppen unweit Tichengtingfu, sechzig Meilen südlich von Paotingsu, statt. (Boss. Ztg.) Ta» russisch chinesische Avkommcu. D.'l Text des russisch-chinesischen Abkommens über die Man dschurei wird den „Times" von ihrem Pekinger Berichterstatter über Calcutta telegraphisch übermittelt. Er lauter folgender maßen: Ter Kaiser von Rußland hat in dem Wunsch, für alle Zeit die freundlichen Beziehungen zwischen Rußland und China unversehrt zu erhalten, seine Zustimmung dazu crtheilt, daß dem chinesischen Tatarengeneral und den ihm unterstehenden Beamlen gestattet werde, auf ihr« Posten in der von de» russischen Truppen besetzten Provinz Fengtien zurückzulchren und dort' ihre frühere bc- wundernLwerthe Verwaltung wieder aufzunehmen. Demgemäß hat der Kaiser den Admiral Alexejew, Gouverneur der an Rußland verpachteten Gebietstheile auf der Halbinsel Liaotung und Ober- bcfehlrhaber der Lanvstreitkräfte und des Südseegejchwadcrs, zu seinem Bevollmächtigten ernannt, nm mit dem Tatarengeneral von Fengtien Verhandlungen zum Zweck der Erreichung einer baldigen Verständigung zu Pflegen. Tseng, der Tatarengeneral von Fengtien, hat zu'leinen B-vollinäcku>"ten den Taolat Tsckau- >n i e n , Iuian ünb Tschiangwenhei ernannt. Admiral Alexejew Hal Herrn K o r o st o w i t s ch, den Residenten in Port Arthur, für die Beaufsichtigung aller beide Länder betreffenden Angelegen heiten zu seinem Vertreter ernannt, um mit den Vertretern Chinas zu unterhandeln, und die beiderseitigen Vertreter haben folgende Vereinbarung in nenn Elauseln abgeschlossen und unter zeichnet: 1) Bei seiner Rückkehr auf seinen Posten hat der Tataren general Tseng de» Schutz der Provinz zu übernehmen, Schritte zu ihrer Beruhigung zu ihun und ferner zu sorgen, daß dem Ban der Bahn kein Widerstand geleistet wird. 2) Ta Rußland in Mulden und an anderen Puucten Posten besetzt hat, in der Absicht, die Bahn zu beschützen und die Provinz zu beruhigen, so haben der Tatarengeneral und die örtlichen Beamten die Russen freundlich zu behandeln und ihnen jede mögliche Unterstützung zu leisten, bei spielsweise sie mit Unterkunft oder Verpflegung zu versorgen. 3t In der ganzen Provinz Iengtien ist cs zu Auf ständen der chinesischen Soldaten gekommen und die Bahnlinie ist dabei zerstört worden. Es ist daher die Pflicht des Tataren generals, seine verschiedenen Truppen- abt Heilungen aufzulösen und zu entwaffnen. Die jenigen, die sich diesen Anordnungen fügen, sollen von Unter suchung wegen ihrer früheren Jrrthümer verschont bleiben. Kriegsvorräthe in den nicht von den Russen besetzten Arsenalen müßen vollständig an die russischen Militärbehörden überliefert werden. 4) Nicht von den Russen besetzte Puuc:e in Fengtien, wo Forts und sonstige Befestigung? werke errichtet sind, müssen von russischen und chinesischen Beamten besichtigt und in ihrer Gegenwart geschleift werben. Pulver-Magazine werden, wo die Rusten kein Bedürfniß dafür haben, in gleicher Weise behandelt, ü) Niutschwang und andere Puncte werden von den Rusten bis zu der Zeit verwaltet, wo die russische Regie- rung vollständig hinsichtlich der Beruhigung des Landes befriedigt ist, worauf den chinesischen Beamten gestattet werden soll, ihre Ob liegenheiten an diesen Orten wieder aufzuncqmen. eil Die ver schiedenen Städte und Marktflecken in der ganzen Provinz Fengtien hoben den Weisungen des Talarengencrals bezüglich der Unter haltung von Abtheilungen Reiter und Fußvolks zu Polizei; wecken und zum Schutze von Kaufleuten Folge zu leisten. Tic Dörfer der Provinz stehen ebenfalls unter dem Befehl des Tatarengenerals. ES wird seinem Ermessen anheimgestellt, zu entscheiden, in welcher Stärke Mannschaften ausgesandt und wie sie ausgerüstet werden sollen, und darnach seine Maßnahmen zu treffen. 7) Es ist rathsam, daß ein russischer Resident mit allgemeiner Aussichtsvollmacht in Mulden angcstellt werde, um alle die beiden Länder betreffenden Angelegenheiten, die lick zwischen dem Tatarengeneral einerseits und dem russijcken Oberbefehlshaber auf der Halbinsel Liaotung ergeben, zu erledigen. Der Tataren general hat dem russischen Residenten in Mukden volle Aus kunft Uber alle etwa von ihm zu treffenden wichtigeren Maß nahmen zu ertheilen. 8) Sollte die vom Tatarengeneral in Mukden und anderswo aufrecht erhaltene Polizei sich als u n - zureichend für einen besonderen dringenden Fall erweisen, so wird der Tatarengeneral sich unverzüglich mit dem russischen Resi denten in Mukden in Einvernehmen setzen, einerlei, ob der frag liche Ort an der Küste oder im Innern des Landes liegt, und Rußland einladen, Verstärkung zu seiner Unterstützung zu senden. 9) Sollte eine Streitfrage bezüglich der Deutung eines der obigen acht Puncte entstehen, so ist der russische Text als maßgebend zu erachten. Vorstehende zeitweilige Ver einbarung tritt sofort nach Rückkehr des Tatarcngenerals Tseng nach Mukden in Kraft. Sollte aber der Tatarengeneral im Ein klänge mit dem russischen Oberbefehlshaber auf der Halbinsel Liaotung in der Folge Zusätze oder Veränderungen ver einbaren, die zum Vortheile beider Nationen beitragen könnten so wird es ihnen sreistehen, solche Zusätze, falls thunlich, in Kraft treten zu lasten. Gegeben Port Arthur, 11. November 1900. Der Pekinger Berichterstatter der „Times" bemerkt zu diesem Abkommen noch Folgendes: Der Tatarengeneral in Mukden nimmt di« höchste Stelle in der ganzen Mandschurei ein, denn sein« Stellung vereinigt Tidil- und Militärgewalt. Fengtien ist di« südlichste und wichtigste der drei die Mandschurei bilden den Provinzen, dabei die einzige, in der überhaupt Etvil- verwaltung besteht. Die beiden anderen Provinzen haben bisher nur MlitarregiiNtNt. DaS erklärt, warum scheinbar die Der- ckinbarung nur einen, allerdings den wichtigsten Theil der Man dschurei betrifft. Der 'Ussisch« Resident oder Agent mit lÄenrral- vollmacht zur Aufsicht wird als Tsung Kuan bezeichnet. Nach Artikel 4 d«r Vereinbarung von Port Arthur soll der heutig« Poften deS Leuerals Alexeiew nie die chinesische Bezeichnung für GeNeralgüuverneur oder Gouverneur, sondern einen etwa dem Drirttaleonttöleur entsptech«kden Titel erhalten. Bei Aus fertigung der Abschrift vorstehender Vereinbarung für Li- Hung-Tschang erklärt der Unterhändler Tschaumien, Kummer zerreiße sein Herz, aber was bleibe ihm anders übrig? Abschnitt 6, der Verwendung von Feuerwaffen unter Umständen gestattet — bemerkt er — sei nur nech langen Erörterungen zu Stande gekommen. Heut«, nach dem die Aufständischen die Provinz überlaufen, seien den Be wohnern keine Hilfsquellen mehr üböig geblieben, und wenn man den Dorfbewohnern verbiete, Waffen zu tragen, sei kein Mensch in der Provinz seines Lebens mehr sicher. ' Der Text des Vertrages erregt in politischen Kreisen Lonldons Aufsehen und Verstimmung, er bringt Wasser auf die Mühle Derjenigen, die zwischen ZornesauSbrüchen gegen den nordischen Nachbar und unter dem Eindrücke der Verstimmung über Andere, die s«hr augenfälligen anglo-russischen Mrtzhellig- keiten zum eigenen Bortheil ausbeuten mochten, einer Ver ständigung mit Rußland, wäre es auch nur auf kurze Frist, zu- iwigen. Bezeichnend sind folgende Bemerkungen der „Daily Mail": „Dies Abkommen giebt Rußland einfach Alles. Die Mandschurei wird that sachlich, wennauchnichtdemNamennach.russischePro- v i n z. Die offene Thür wird uns einfach vor der Nase zu- acschlagen. Wir haben kein entsprechendes Entgelt für unser: stille Genehmigung dieses Zustandes erhalten; wir hofften eine Anerkennung unserer heute ziemlich schattenhaften Anrechte im Uangtsethale erhalten zu können, die nunmehr vielleicht morgen von Rußland kühn angefochten werden. Es bl«ibt uns nur vie ergötzliche russische Zusicherung, daß die Vereinbarung nur zeitweiliger Natur sei; wir möchten dabei daran erinnern, daß das ganze chinesische Reich nur zeitweiligen Charakter hat und nur bestehen wird, bis Rußland sich bereit fühlt, es cmfzu- saugen und zu verdauen." * Tliauizhai. 26. Februar. (»Reuter's Bureau'.) Den „Norih Daily News- wird aus Peking unter dem 25. Februar telegraphirt, China verweigere die Ratificirung des Ar tikels 7 des russisch-chinesischen Abkommens. Der Krieg in Südafrika. De Wer; Laut» vntha * Haag, 27. Februar. (Telegramm.) Krüger'» Umgebung zeigt anläßlich de» Mißerfolges De W«t'S keine Entmuthigmrg und glaubt, daß die zerstreuten Abtheilungen der Boeren sich wieder sammeln werden. (Mgdeb. Ztg.) * Loudon» 27. Februar. (Telegramm.) Drahtungen der Morgenblätter aus Prätoria besagen» Botha fei nicht beim Haupt corps der Boeren, daS vor den britischen Colonnen zurückweiche; diese Streitkraft werde von Luka» Meyer befehltgt und w»rde von ihm nach dem Pongolowald zurückgezogen. Botha stände jetzt vielmehr zwischen Ermrlo und Middelburg. Er war eS, der den Angriff auf Smlth-Dorrien'» Eolonne bei Bothwekl leitete. Neuesten Meldungen zufolge sei er in kritischer Lage. Sin kanadische» Urthetl über »Mische vfsteierc. Man schreibt unS ans Toronto unter dem 12. Februar: „Seitrem der erste Freiwillige von Südafrika nach Canada zurückgckomnien ist, haben die Klagen unserer braven Burschen über da» Verhalten der britischen Osficiere kein Ende genommen. Wenn auch über die persön liche Tapferkeit dieser Herren wenig Abfällige- gesagt werden kann, so haben dieselben doch in mancher andern Hinsicht die gewichtigsten Gründe zu den schärfste» Kritiken gegeben. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um daS hochmütbige, wegwerfende und vielfach geradezu unanständig rücksichtslose Betragen der englischen Vor gesetzten gegen die kanadischen Mannschaften, obwohl die L tzteren zum großen Tbeile den gebildeten und wohlerzogenen Bürgerclassen entstammen. — Gestern Abend fand im hiesigen militärischen Club rin Vortrag über den südafrikanischen Feldzug statt, welcher dem kana dischen Oberquartirrmeister Oberst Foster Gelegenheit gab, über daS ungehörige Benehmen britischer Osficiere gegen Mannschaften und gegen coloniale und speciell canadische Osficiere Klage zu führen. Als rin anwrsendrr englischer Major hiergegen protestirte und daS Zeuaniß des Obersten Oltor, deS gewesenen Führers des canadiscken ContingrnteS in Südafrika, apellirte, verzichtete dieser darauf, seine Meinung zu äußern, während Oberst Lessard, ein anderer canavischer Osficier mit südafrikanischer Erfahrung die geführten Klagen im vollsten Umfange bestätigte und dabei behauptete, daß eS ein Scandal für die ganz« britische Armee gewesen sei, wie jüngere und ältere englische Herren im Felde sich aufzeführt halten. — Diese offenherzigen Erklärungen er regen natürlich in der Bevölkerung großes Aufsehen und dürften bei einem weiteren Appell England» an Canada im Nothfalle von weitgehenden Folgen sein." * Englische Lceofstcierc »erurtbeilt. Aus Capstadt wird telegraphirt, daß da- Marine-Krieg-- gericht, welche» über die Osficiere de» in der Lambert-Bay untergegangenen Kreuzer» „Sybille" abzuurtheilen hatte, zu dem Erkenntniß kam, daß seilen» de» ersten Osficier», sowie dreier anderer Osficiere grobe Pflichtverletzung und Nach lässigkeit im Dienst Vorgelegen bade und dadurch da» Schiff verloren gegangen sei. Da« Urtbril fiel entsprechend hart an»; die vier verantwortlichen Seehelven wurden in der Anciennität um einige Jahre zurückgesetzt und erhielten natür lich auch Vie üblichen Freiheitsstrafen. Deutsches Netch. * Leipzig, 27. Februar. Unser Aeich»tag-abgr»rtz««ttr, Herr Professor Vr Hasse, ist an Influenza trlraakt und lieg» seit Sanatag i» Gohli» zu Bett. E» >st di«» ihm um sa peinlicher, al» gerade jetzt vi« wichtigsten Nngeiktzkn- bciien in den Commissionen un» im Plenum dr» R«ick»taar» behandelt wer»««. Aber der Arzt hofft, daß Herr Pr»frffor Hasse am Montag nach Berlin zurtickkrhren und srinr dvrtitzru GeschSst« wilder aufnehmtn kann.
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