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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.07.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-07-17
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189707175
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18970717
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18970717
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-07
- Tag1897-07-17
- Monat1897-07
- Jahr1897
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.07.1897
- Autor
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Riesaer G Tageblatt und Anzeiger Meblolt Md AMizer). Trl»gi.clmm-«d«fi» Amtsötatt K«nsprtchfi,S» «r. 20. der König!. AmtShauptmannschaft Großenhain, des KSnigl. Amtsgerichts und des StadtrathS zu Mesa. 163. Sonnabend, 17. Juli 1867, AbeuvS. SO. D G Rtrsarr Tageblatt erkchriit jü« Log Abend« mit Ausnahme der Sonn- «nd Festtag». vierteljLhrNchrr BezagSprü» hei Abhrlung t» dm Szpeditionm k» Riesa «nd Strehla oder durchs »«>»»»"' Lrlgrr s»>! dr« Hau« 1 Mark SO Pfg., bei Abholung am Schalter der lasiert. Postanstaltw 1 Mark 25 Pfg., durch den Briefträger tret tu« Hau« 1 Mart VS P,g. Aazetgra-Amiahi« stk di» Kumm« de« Au«gabetagr« bl« vormittag S Uhr ohn» Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle Kastanienstraß« VS. — Für di» Redkttlo» vwanuoorUich: Hermann Schmidt in Riesa. Ovft-Berpachtung. Die diesjährigen Obstnutzungen an den nachstehend aufgeführten fiskalischen Straste« sollen an den dabei bemerkten Tagen und Orten gegen sofortige Baarzahlung und unter den vor Beginn der Verpachtung bekannt zu gebenden sonstigen Bedingungen öffent lich im Wege des MeistgeboteS verpachtet werden, nämlich: Mittwoch, den 21. Inti l. I. von nachmittags 3 Uhr an im Gasthaufe „Zum Kaisergarten" in Cölln: die an der Meißen-Großenhainer Straße, Abthetlung 1b und 2, - - - Meißen-Radeburger Straße, Abtheilung 1, - - - Meißen-Niederauer Straße, - - - Meißen-Dresdner Straße, Abtheilung 2, Strecke im Orte Cölln, und - - - Meißen-Nossener Straße, Abtheilung 1 einschließlich Rauhenthalstraße, sowie Ab ¬ theilung 2 und 3. Donnerstag, de» 22. Inti l. I. von nachmittags Vs 3 Uhr an im Gasthofe zu Coswig: die an der Meißen-Dresdner Straße, Abtheilung 2 (mit Ausnahme der Strecke im Orte Cölln), sowie Abtheilung 3 und 4. * Montag, den 26. Juli l. I. von nachmittags Uhr an im Gasthofe zu Zehren: die an der Meißen-Leipziger Straße, Abtheilung l—4, - - - Zehren-Döbelner Straße, Abtheilung 1—3, - - - Seerhausen-Riesaer Straße, und - - - Zehren-Niedermuschützer Straße. Dienstag, den 27. Jnli l. I. von vormittags V-U Uhr an im Gasthofe „Zum Meisten Adler" in Wilsdruff: die an der Meißen-Wilsdruffer Straße, Abtheilung 2, und - - - Kefselsdorf-Nossener Straße, Abtheilung 1—3. Mittwoch, den 28. Juli l. I. von nachmittags 2 Uhr an im Gasthofe „Zur Post" in Noffen: die an der Meißen-Nossener Straße, Abtheilung 4 und 5, - - - Kesselsdors-Nossener Straße, Abtheilung 4 und 5, - - - Nossen-Oschatzer. Straße, Abtheilung 1, und - - - Hainichen-Strchlaer Straße. Meißen, am 14. Juli 1897. Königl. Straßen- und Waster-Vauinspektion ll. Königl. Bauverwalterei. Neuhaus. I. A.: Oelsner. Obstverpachtung. Die diesjährige« Obstnutzuugen an den nachgenannten fiskalischen Straßen sollen, und zwar Donnerstag, den 22. dieses Monats, vormittags V?9 Uhr, im Ringpfeil'fchen Gasthofe in Folbern die der Abtheilungen 1 und 2 der GrofienhaiuRadeburger Gtraste, ferner an demselben Tage, nachmittags ^2 Uhr, im Bischoffffchen Gasthofe in Priestewitz die der Abtheilung 3 der Meihen-GrofteuhaiuElfterwerdaer Gtraste (Großenhain- Priestewitz), ferner an demselben Tage, Nachmittags 4 Uhr, im Eichler'schen Restaurant in der Nähe des Bahnhofs Zabeltitz die der Abtheilungen 4 und 5 der zuletzt genannte« Gtraste, ferner Freitag, den 23. dieses Monats, vormittags Uhr, im Eichler'schen Restaurant am Bahnhofe in Radeburg die der Abtheilungen 3 und 4 der Grosteuhain Radeburger Gtraste und endlich an demselben Tage, vormittags 11 Uhr, in Kurzreuthers Restaurant am Bahnhof in Moritzburg, die der Abtheilungen 2 und 3 der Meißen Radeburger und 2 und 3 der Wei«« böhla-Moritzburg-Radeburger Gtraste gegen sofortige baare Bezahlung und unter den vorher bekannt gemacht werdenden sonstigen Bedingungen meistbietend verpachtet werden. Königliche Straßen- «nd Wasser- Königliche Bauverwalterei ban-Znspektion Meißen I, Großenhain, am 1«. Juli 1897. Baurath Goebel. Gröstel. Abholzungen auf hiesigem UebungSplatze und zwar Loos 61 d» «2 L mit 118VO Lmj 31-100 jährigem Kiefernbestaud, - M »4 - 4« - - 7SS8 - 31—S« sollen vergeben werden. Bedingungen, Maffenberechnungen und Zeichnungen liegen werktäglich von 8—4 Uhr hier aus, können auch gegen 1,00 Mk. bezogen werden. Angebote find bis 30. Juli 1897, Vorm. 11 Uhr anher zn senden; die Eröffnung erfolgt in Gegenwart der erschienenen Bewerber. Zuschlagsfrist: 4 Wochen. * Königliche Garnisonverwaltnng Truppenübungsplatz Zeithain. für das „Riesaer Lageblatt" erbitten uns bi» spätesten« so A d A ss Bormittags V Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die «»IchMftele. Oertliches «nd Sächsisches. 1 Riesa, 17. Juli 1897 j — Fast will es scheinen, als ob Meister Falb sammt dem > 100 jähr. Kalender, die, wie mitgetheilt. bekanntlich beide vom 10. bis Ende dieses Monats Regenwetter ankündigten, recht behalten sollten. In den letzten Tagen hat cs immer, wenn ? auch zunächst nicht bedeutend, geregnet, in letzter Nacht aber z gingen ziemlich derbe Regengüsse nieder. So nothwendig nun j der durchdringende Regen, einerseits für die Kartoffeln, Kraut ' rc. waren, so sehr ist andererseits jetzt in Anbetracht des bereits - gemähten aber noch draußen befindlichen Getreides Erntewetter , erwünscht und es wird solches von der nächsten Woche sehnlich j erwartet. Auch den Feriengästen kann mit solchem Wetter. ' wie es der heutige erste Ferientag bringt, nicht gedient sein. - — Die Herren Cantoren Ludewig in Pansitz und l Steuer in Heyda treten demnächst in wohlverdienten s Ruhestand. Die betr. Kirchschulftellcn sind erledigt. Kür diejenige in Heyda ist Kollator: Da» Königliche Ministerium de« Kultur und öffentlichen Unterrichts. Einkommen außer freier Wohnung 1016 Mark vom Schuldienste, mindesten« 700 M. vom Ktrchendienste, 72 M. für den Unterricht in der Fortbildungsschule und eintretenden Fall» 60 M. an die Kran-de« Lehrer« für den Unterricht in den weiblichen Hand arbeiten. Gesuche nebst den gesetzlichen Beilagen sind bi» zum 30. Juli an den Königl. Bezirksschulinspektor Dr. Gelbe in Großenhain einzureichen. — Für die Ktrchschulftelle zu Pausitz ist ebeafall« Kollator: das Königliche Ministerium de« Kult«» und öffentlichen Unterricht«. Einkommen neben freier Wohnung 1000 M. vom Schuldienste und 7b2 M. vom Kirchendienste; eintreteaden Falle« erhält die Krau de« Lehrer« 72 M. für den Unterricht in de« weiblichen Hand arbeiten. Gesuche find unter Beifügung sämmtlicher Prü fung«* und AmtSfthrung«zeugniffe ebenfalls bi« zu« SO. Juli bei dem Königl. BezirkSschulinspektor Dr. Gelbe in Großen hain etuzurrichr». — An dem heute beginnenden zweite» sächsischen Kreis- turnfeste in Plauen i. B. betheiligen sich auch unsere beiden hiesigen Turnvereine und zwar find vom Turnverein 14 Mitglieder und vom Schützenturnverein 5 Mitglieder heute zur Theilnahme an dem Feste abgereist. Letzteres wir» be kanntlich durch die Anwesenheit Sr. Mas des Königs ausge zeichnet. Nach den ein^egangenen Anmeldungen werden 425 Riegen mit mehr als 4400 Theilnehmern turnen. Wett turner find 514 gemeldet, ferner 103 Ringer und 518 Läufer. —8. Landgericht. Die 4. Strafkammer als Be rufungsinstanz hob ein Urtheil des Königlichen Schöffenge- richts Riesa, nach welchem der Kellner Ewald Arwed Siegel wegen Diebstahls zu 1 Woche Gefängniß verurtheilt worden war, auf, und sprach den Angeklagten unter Uebernahme der Kosten auf die Staat-kaffe frei, weil sie entgegen der Bor. instanz nicht für erwiesen ansah, daß S. bä seinem am 26. Januar d. I. erfolgten Abgänge von der Stellung auf dem Bahnhof Riesa, seinem Arbeitskollegen, dem Kellner Schanz, aus der gemeinsamen Wohnstube einen Hut gestohlen dabe, sondern eine Verwechselung, wie der Angeklagte behauptet, vorgelegen haben könne. — Zur Geschäftslage auf der Elbe schreibt da» „Schiff" unter Aussig, 13. Juli: Die Braunkohienverladungen am hiesigen Platze find in der vergangenen Woche wieder etwa« schwächer geworden, da in Folge de« niedrigen Wasserstande« die Frachten eine Kleinigkeit durch die Staffeln gestiegen find, weshalb die dentschen Empfänger mit Aufträgen zurückhielten. Wenn jedoch, wie die Au«stchten gegenwärtig find, der Wasser- stand so niedrig bleibt, so liegt die Möglichkeit sehr nah-, daß die Frachten im Allgemeinen steigen, denn die Fahrzeuge können nur zur Hälfte ihrer Tragfähigkeit ausgenutzt werden, und von einem Verdienst« für den Schiffer ist gar keine Rede. Der Zuzug von leerem Raum« ist schwach, so daß ein Bor rath von Lader«»« nicht vorhanden ist, und die hier di«po- nible» Kähne finden zu den gegenwärtigen Frachten schlank Ladung, hauptsächlich nach Elbestationru, während da« Geschäft «ach dr« Kanal «nd der Havel sehr still liegt «nd nur ein zelne Ladungen zu noch weniger lohnenden Frachten dahin exportirt werden. — Da« Königl. Sächs. FinanzAinistnum hat in Be- z<:g auf die Benutzung der Slausstraß n zur Anlage elec« »rescher Leitungen Folgendes bestimm:: Zur Anlegung der Leitung bedarf- c« der Genehmigung des Fminzministerium», 8 bei Erweiterung bereit« bestehender Anlagen ohne Erstreckung I auf neue Fluren der Genehmigung der betreffenden AmtS- j Hauptmannschaft, welche jedoch zunächst die Straßen- und Waffer- 8 bauinspection hierüber zu hören hat. Aus Anlaß der Straßen- i benutzung wird Bezeigungsgeld nicht erhoben von elektrischen ' Leitungen de« Reiches oder Sächsischen Staates, sowie von solchen in Gemeindebesitz befindlichen Leitungen, welche nur schwache Ströme erhalten, also insbesordere den Zwecken de« F.-rnsch-cib- oder Fernsprechbetriebes dienen. Bon Stark stromleitungen im Besitze von Gemeinden (insbesondere zur Abgabe von Licht und Kraft) und von elektrischen Leitungen aller Art im Besitze von Privaten wird Bezeigungsgeld nach Maßgabe derjenigen Straßenlänze erhoben, läng« deren die Leitungen über oder unter dem Areal der Straße sich befinden. Da« Bezeigungsgeld beträgt jährlich: bei Leitungen im Besitze von Gemeinden für je 100 na Länge 50 Pfg., bei Leitungen im Besitze von Privaten für je 100 na Länge 1 Mk. Bei der Berechnung de« Betrage« find überschteßende Längen von weniger al« 50 na unberüSstchtigt zu lasten, während für solche von 50 m und mehr der für 100 na geltende Satz anzunehmen ist. Kür kürzere Längen al« 50 a» wird ein Bezeigung«geld überhaupt nicht erhoben; ebenso ist bei Leitungen entlang von Straßeneiseubahnen, welche de« Betriebe der letzteren dienen, von Erhebung eine« besonderen Bezeiguog«gelde« für di« Leitung neben der für die Straßen bahn zu zahlenden Gebühr abzusehen. Der Betrag ist jedes mal nach dem Sachstande a« Anfänge de« ersten Monat« nach der Inbetriebsetzung der Leitung und später nach dem jenigen zu Anfang jede« neuen Jahre« feftzustellm. Die Zahlung ist sodann jedesmal binnen 1 Monat, von de« be treffenden Zeitpunkt ab gerechnet, zu leisten. Soweit bet
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