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Gebrauchsgraphikfibel
- Titel
- Gebrauchsgraphikfibel
- Autor
- Hölscher, Eberhard
- Verleger
- Stahlberg
- Erscheinungsort
- Karlsruhe
- Erscheinungsdatum
- 1954
- Umfang
- 106 Seiten, 1 ungezähltes Blatt, 47 Seiten
- Sprache
- German
- Signatur
- 31.8.490
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id16775809090
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1677580909
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1677580909
- SLUB-Katalog (PPN)
- 1677580909
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- Vergriffene Werke
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Preisbildungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieGebrauchsgraphikfibel -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt 3
- ImpressumImpressum 4
- KapitelWesen und Bedeutung der Gebrauchsgraphik 7
- KapitelSchriftgestaltung 17
- KapitelBuchkunst 23
- KapitelWerbegraphik 39
- KapitelDas Plakat 45
- KapitelDie Anzeige 54
- KapitelMarken und Signete 61
- KapitelDie Warenpackung 68
- KapitelGelegenheitsgraphik 75
- KapitelDie graphischen Techniken und Reproduktionsverfahren 80
- KapitelGebrauchsgraphiker und Auftraggeber 93
- KapitelPreisbildungsfragen 101
- InhaltsverzeichnisInhalt -
- AbbildungPlakat für das Rote Kreuz -
- AbbildungLa maternelle -
- AbbildungAmelang kauft wertvolle Bücher -
- AbbildungBrinkmann Tabak -
- AbbildungDie deutschen Film-Clubs -
- AbbildungFortune -
- AbbildungEinladungskarten für ein Künstlerfest -
- AbbildungDeutsche Spitzenklasse -
- AbbildungSeiten aus einem Industrieprospekt -
- AbbildungSeiten aus einem Industrieprospekt -
- AbbildungRaum und Gerät -
- AbbildungTonhalle -
- AbbildungKalender -
- AbbildungSeite aus einem Filmprospekt -
- AbbildungSchutzumschlag -
- AbbildungUmschlag einer Broschüre -
- AbbildungDer abenteuerliche Simplicissimus des Hans Jakob Christoffel von ... -
- AbbildungGoud uit stro -
- Abbildungdesign + -
- AbbildungSeiten aus einem Kinderbilderbuch -
- AbbildungBuchillustrationen -
- AbbildungSeiten aus einem illustrierten Buch -
- AbbildungEin neuer Duft -
- AbbildungKIA-ORA -
- AbbildungAnzeigen -
- AbbildungNescafé -
- AbbildungBuchhandlung Jakob -
- AbbildungFischer Bücherei -
- AbbildungDas österreichische Buch -
- AbbildungSchallplattenhüllen -
- AbbildungKofferzettel -
- AbbildungBretagne France -
- AbbildungDon Camillo -
- AbbildungFrühling am Rhein -
- AbbildungIllustrationen aus einer Werbebroschüre -
- AbbildungAnzeigen -
- AbbildungEen Nacht in Juni -
- AbbildungSeiten aus einem Schriftbuchmuster -
- AbbildungLe rouge baiser -
- AbbildungSchutzumschläge -
- Abbildung[Primitive Art] -
- AbbildungSchriftzeilen -
- AbbildungSchriftzeilen -
- AbbildungSutermeister Raskolnikoff -
- AbbildungWarenzeichen -
- AbbildungWarenzeichen -
- AbbildungWarenzeichen -
- AbbildungWarenzeichen -
- AbbildungWarenzeichen -
- AbbildungWarenzeichen -
- AbbildungWarenzeichen -
- AbbildungWarenzeichen -
- AbbildungWarenzeichen -
- AbbildungPackung Zephyr Seife -
- AbbildungPackung Zentis -
- AbbildungFlaschenausstattung -
- AbbildungEtiketten -
- AbbildungLiköretikett -
- EinbandEinband -
- Titel
- Gebrauchsgraphikfibel
- Autor
- Links
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Schwankungen unterworfen sind, weil sie durch Angebot und Nach frage auf dem Kunstmarkt geregelt werden, so haben sich dem gegenüber in der Preisbildung für gebrauchsgraphische Entwürfe schon seit langem feste Normen herausgebildet, die hier regulierend und stabilisierend eingreifen und im Interesse beider Partner auch dem Besteller sichere Anhaltspunkte für angemessene Bezahlung an die Hand geben. Die auf Grund langjähriger Erfahrungen vom Bund Deutscher Gebrauchsgraphiker ausgearbeitete und in Zwei felsfällen auch von den Gerichten bisher als verbindlich anerkannte Gebührenordnung ist allerdings aus rein kartellrechtlichen Grün den zur Zeit vom Bund Deutscher Gebrauchsgraphiker außer Kraft gesetzt worden. Da aber die aus ihr zu errechnenden Honorare zu keinen Beanstandungen Anlaß geben und allgemeine Verkehrsgel tung besitzen, kann sie auch heute noch in allen Honorarfragen zu Rate gezogen werden. Es ist auch heute eine Selbstverständlichkeit, daß die vom Graphiker vorgelegten Skizzen oder Vorentwürfe, wie man sie heute besser bezeichnet, gebührenpflichtig und mit einem Drittel des bei der Auftragserteilung vereinbarten Honorars abzugelten sind für den Fall, daß keine von ihnen befriedigt und zur endgültigen Ausfüh rung bestimmt wird. Diese Bezahlung der Skizzen versteht sich eigentlich von selber, da in ihr schon wertvollste Vorarbeit geleistet wird, indem sie vor allem einmal schon die geistige Durchdringung der gestellten Aufgabe umschließt und weiterhin auch eine der end gültigen Lösungen bereits formal angenäherte Komposition der Schrift- und Bildelemente enthält. Da naturgemäß in erster Linie die schöpferische Leistung des Künstlers einen Honoraranspruch recht fertigt und überhaupt jeder Schaffende einen berechtigten Anspruch auf die Bezahlung für eine bestellte und geleistete Arbeit hat, wird denn auch heute nur noch recht selten der Anspruch auf Bezahlung von Skizzen in Abrede gestellt. Wo es in Ausnahmefällen und in Un kenntnis der Sache doch einmal vorkommt und mit dem billigen
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