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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.01.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-01-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190001107
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19000110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19000110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-01
- Tag1900-01-10
- Monat1900-01
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.01.1900
- Autor
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Riesaer tz Tageblatt ««d A«r»rg»r Wrßlstt «h Alychtt). .,.^7^,. Awtsötatt -rr* der König!. AmtShauptmamschast Großenhain, des König!. Amtsgericht» «nd de» Stadtrach» zu Riesa. 7. Mittwoch, 1». Januar 1900, AtendS. SS. Jahr». > , - - - Gat» Riesa« Tagedtatt «fchckM sch« L», »end» mit «uSmchmr d« «mm, «nd Festtag«. «irrteljährttcha veMMsweG R» «hast«, tu d« «rpeRtton« in Riesa Strehla »d« durch rmsae Leig» Del tu» Hau» I Mo-» SV Pfg., R» »Holm», «n Schatt« d« Kaiser!. Postanfiatt« I «ar» SS Psg^ durch dm vrirsträg« s«i iM» Hau» 1 "Mart « Ps. A^Agm «auahmi De Ra Rum»« R« Vi«,»chW> R» S Uhr «Hm Gmihr. Mn« m» »«la, v« »an,«, » «»»tarttch tu Mas«. - SeschtiMwlle: Masi,» »si,,ß, «». - HSr R, RckaMmi tmamSmaMUch: » ,»„ Sch«»»» kn Maha. Bestimmungen «her dem freiwilligen Mutritt zum zwei«, drei» »der vierjährige« aktive« Militärdienst. 1. Jeder junge Manu kann jchon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im strhenden Heere oder in der Marine eintreten, fall» er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei» oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtrupprn, der fahrenden Feld artillerie oder dem Drain, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, > od<r zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzendrn der Ersotz-Kommissio» seine» Aufenthaltsorte» (d. i. in Sachsen der AmiShauptmann) die Erlaubniß zur Meldung nachzusuche». 3. Der Eivilvorfitzrud« der Ersatz-Kommission giebt siirie Erlaubniß durch Ertheilung eine» Meldeschein». Die Ertheilung de» Meldeschein» ist abhängig zu machen: n) von der Einwilligung de» Vater» oder Vormunde», d) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Eivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4. Ten mit Meldeschein versehene» jungen Leuten sicht die Wahl de» TruppentheilS, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihre» Meldescheine» bet dem Kommandeur de» gewählten TruppentheilS »achzusuchen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eine» Annahmescheioe». 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bl» 31. März, in der Regel am Rtkruteu-EinstellurgStermin (im Oktober) und nur insoweit statt, al» Stellen verfügbar find. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in rin Mllttär-MusikkorpS rinzutrrten wünschen, einge stellt werden. H'e>bei Ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Di nist bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bri sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-EtnstellungStrrmtne. Wenn keine Stellrn offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht ans die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürst», so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihre» Meldescheins bi» zu ihrer Einberufung vorläufig in die Hetmath beurlaubt «erden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar de» Kalender- jrhrcS, in welchem der Betreffende da» 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst ein getretenen Leute haben den Vortheil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und sich im Falle de» BerbletbenS in der aktiven Armee und Erreichens der UnterosfizierS-Charge bei srrtgesetzt guter Führung den Anspruch auf den CiviloersorgungSjchein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre und die Dienstprämi« von 1000 Mark erwerbe» zu können. 8. Mannschaften der Fußtrupprn, der fahrenden Frldartillerie und de» TrainS, welche frei willig, «nd Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstver pflichtung im stehenden Heere drei Jahre aklio gedient haben, dienen in der Landwehr I. Auf gebot» nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bri der Kavallerie freiwillig vier Jahr« aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während drS Rrsrrvevrrhältniffiö in der Regel nicht herangrzogen; ebenso wird dir Landwehr-Kavallerie im Frirdrn zu Hebungen nicht rinberusen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im MusterüngS-Termine freiwillig zur Au»h«buug melde», erwächst «in besonderr» Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder drS Trupprntheil» nicht. Dresden, den 8. Januar 1900. Kriegsministerin«. von der Planitz. Unter dem Rindvlehbestande de» Viehhändler» Richter in Grübe» ist die Maul« «nd Klauenseuche ausgebroche«. Königliche Amtshanptmannschaft Großenhain, am 10. Januar 1900. 114 L. vk. Uhlemann. Mcke. Zu Ehren de» demnächst von hier und au» seiner Stellung scheidenden Herrn Kirchenrath Superintendent v. Hartg soll Montag, de« IS. Janvar MV SV, Uhr im Hotel de Saxe in Großenhain ein Festesten stattfinden. Die Bewohner von Stadt und Land der Ephorie Großenhain werden hiermit ersucht, sich hieran zu bethetligen. Anmeldungen sind spätesten» bis Freitag, de» IS. Januar 100» in dem oben genannten Hotel zu bewirken. Großenhain, den 2. Januar 1900. Für die Königlichen Kircheninspektioneu. Für de« Kirchenpatron. vr. Uhlemaun, Amtshauptmann. Herrmann, Brgrmstr. Für den Kirchenvorftand. Schraffier, stellv. Bors. DaS unterzeichnete Amtsgericht hat heut« auf Fol. 351 ve» Handelsregister« für seinen Bezirk die am 1. Januar 1900 errichtete offene Handelsgesellschaft in Firma ' Rödiger L Keller in Riesa nnd als deren Gesellschafter die Herren Wilhelm Karl August Rödiger und Heinrich Bernhard Keller, beide Kaufieute tu Ries«, eingetragen. Riesa, am 8. Januar 1900. Königliches Amtsgericht. Helduer. Brehm. Auf Fol. 254 dl» Handelsregister» für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgericht» ist heute verlautbart worden, daß die Firma Julius Höhrne, Internationale Maschinenausstellungs halle iu Gröba erloschen ist. , Riesa, den 8. Januar 1900. Königliches Amtsgericht. Helduer. Brehm. ' Bekanntmachung. Da» auf das Jahr 1899 noch rückständige Schulgeld ist baldigst, längsten» aber bis znm 15. Januar MV an die Stadthauptcaffe abzusühren. Gegen Säumige wird gemäS § 23 Abs. 4—6 der Schul ordnung verfahren. Riesa, am 29. Dezember 1899. l Der Rath der Stadt. vr. Wegeli«, St.«R. Hmtz'ch. Bekanntmachung. Da» bi» 31. Dezember 1899 rückständige Schulgeld, deSgl. Fortbildung»schulg,ld ist bi» zum 20. Januar 1900 bei Vermeidung der ErlnnrrungSgäühren bei Unterzeichnetem zu entrichten. Gröba, de» 10. Januar 1900. Gautzsch, Easfienr. Oertlichrs und Sächsisches. Riesa, 10. Januar 1900. — Wir haben in Nr. 5 d. Bl. bereits kurz über die am Montag Vormittag erfolgte Neuverpflichtung des Herrn Bürgermeisters Boeters durch den Herrn Kreishaupt mann Schmiedel berichtet, bringen aber nachstehend noch die aus Anlast dessen gehaltenen Ansprachen — der Be- deutung und Wichtigkeit des Aktes für unsere Stadt ent sprechend — zum Abdruck. Herr Kreishauptmann Schmie del vollzog die Verpflichtung unter folgender Ansprache: Die städtischen Kollegien der Stadt Riesa haben ihren bis herigen Bürgermeister, Herrn Bürgermeister BoeterS, bereit» lange vor Ablauf seiner AmtSperiode einstimmig und nunmehr aus Lebenszeit für sein Amt wtedergewählt. Die Wahl hat die erforderliche Bestätigung gefunden und es ist nun der Vorschrift der Städteordnung gemäß zur anderwelten Verpflichtung des neugewählten Herrn Bürgmneister zu verschreiten. Herr Bürgermeister, Sie haben bei Ihrer Einweisung in Ihr Amt den vürgermeistereld, wie er in der Städteordnung vorgeschrieben ist, bereits geleistet. Ich habe Sie daher heute auf diesen Eid nur hinzuweisen und von Ihnen mittelst Hand schlag daS Gelöbniß entgegenzunchmen, daß Sie auch fernerhin die Obliegenheiten Ihres Amtes treu und gewissenhaft erfüllen wollen. Wenn Sie daS versprechen, bitte ich Sie, mir die Hand zu geben. (Handschlag «folgt.) So sind Sie anderweit verpflichtet und nunmehr auf Lebenszeit. Ich wünsche Ihnen dazu von Herzen Glück. Diese Glückwünsche kann man auch der Stadt bringen. ES ist ein erfreuliches Zeichen, wenn Haupt und Vertreter der Stadt in erfreulichem Einvernehmen und in bester Eintracht für daS Wohl der Stadt sorgen. Sie haben offenbar die Wahrnehmung ge macht, daß Herr Bürgermeister Boeter» das Vertrauen, welches die städtischen Kollegien in ihn setzten, voll gerechtfertigt hat und e» ist daher ganz anzuerkennen, daß Sie ihm durch feine sobald erfolgte Wiederwahl die Anerkennung dessen ausgedrückt haben. Ich kann nur den Wunsch noch äußern, daß die Eintracht -wischen Stadt und Gtadtvrittretung, zwischen de« Bürgermeister, der Gemeindevertretung und der Gemeind« in der bisherigen Weise fortdauern möge und daß unter solcher Leitung di« sich in ganz besonderem Aufschwünge befindliche Stadt Riesa einer weiteren glücklichen Zukunft entgegengehen möge. Herr Stadtrath Dr. Wegelin richtete alsdann an den Herrn Bürgermeister Boeters etwa folgende Worte: Gestatten Sie mir, hochzuverehrender Herr Bürgermeister, am heutigen Festtage der Freud« und der Genugthnung Aus druck zu geben, die, wie wohl die gesammte Bürgerschaft unserer Stadt, so inSbesonders die Mitglieder des RathScollegiumS und die städtischen Beamten über Ihre Wiederwahl empfinden. Da» Amt eine- Bürgermeisters, schon in gewöhnlichen Zelt läufen und in einer sich ruhig und allmählich entwickelnden Stadt bedeutungsvoll und schwerwiegend, haben Sie während eines Zeitraumes verwaltet, in dem die gesunde Entwickelung unserer sich mächtig emporarbeltenden Stadt mit einem bi» da hin wohl kaum da gewesenen Nachdruck« und Umfange Fortschritte gemacht hat. Wir alle schätzen unS glücklich und sind un» wohl bewußt, in Ihnen einen Man» zu besitzen, der den groß«, Auf- gaben, die da» Amt an Sie gestellt hat und noch stellt, voll und ganz gewachsen und in hochgesinnter Liebe für sein« Mit-
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