Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.03.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-03-07
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190103071
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19010307
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19010307
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-03
- Tag1901-03-07
- Monat1901-03
- Jahr1901
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- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.03.1901
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und Anzeiger Mktlstt M Avschkl). Telegramm-Adresse: „Lageblatt-, Riesa. Amtsölatt stamsprechfleB Nr. SV. der König!. AmtShauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StadtrathS zu Riesa. SS Donnerstag, 7 März IN01 AbcudS. 54 Zahrg. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag AbendS mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Marl SO Pf., durch unsere Träger frei inS^HauS 1 Mar! SS Pf., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark SS Ps, durch den Briefträger frei «n» Hau» 2 Mark 7 Pf. Auch MonatSabonnemrnt» werben angenommen. Anzeigen-Annahme für die Nummer deS Ausgabetage» bt» Bormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße SS. — Wir dir Redaktion verantwortltch: Hermann Schmidt in Mesa. Die Musterung der im AuShebungSbezirke Großenhain im lausenden Jahre ange meldeten und aufhältlichen Militärpflichtigen findet wie folgt statt: Tag: Musterungs- Ort: Beginn: Bezeichnung der gestellungspflichtigen Mannschaften: Montag, Riesa, Borm. die Mannschaften au» Bobersen, Böhlen- den 11. März. Gasthof »zum Wettiner Hof.- r/,10 Uhr. Jahnishausen, Färber ge, Glaubitz - Sageritz- Langenberg, Gostewitz, Sröba, Grödel und Gröditz; Dienstag, den 12. März. w w die Mannschaften auS Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Lessa, Leutewitz, Lichtensee-Haide- häuser, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz, Nauwalde, Nickritz, NieSka, Nünchritz, Oberreußen, Oelsitz, Pahrenz, Pau sitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Rade witz, Reppis, Rödrrau, Schweinfurth und Spansberg; Mittwoch, den 13. März. p» k- die Mannschaften au» Streumen, Tiefenau Weida. Wülknitz, Zeithain u. Zschaiten, sowie die Mannschaften der Jahrgänge 1881,1878, sowie noch ältere Jahrgänge aus der Stadt Riesa; LonnerStag, den 14. März. * die Mannschaften der Jahrgänge 1879 und 1880 aus der Stadt Riesa; Freitag, den 15. März. Radeburg, RathSkeller. die Mannschaften aus BärnSdors, Bärwalde, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunnersdorf, CunnertSwalde, Dobra-Zschorna, Ermendorf, FreitelSdorf, Großdittmannsdorf, Kleinnaun dorf, Lauterbach, Lötzschen, Märschau, MarS- dorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, Nieder-EberSbach und Niederrödern; Sonnabend, -en 16. März. a» die Mannschaften au» Ober- und Mittel- EberSbach, Oberrödern, Sacka, Steinbach, Stölpchen, Tauscha, Bolkersdorf, Welxande und Würschnitz, sowie die Mannschaften auS der Stadt Radeburg; Montag, de» 18. März. Großenhain, GesellschaftS- hau». Bonn. 8 Uhr die Mannschaften aus Adelsdorf, Altleis, Baselitz, Baßlitz, Bauda, Bieberach, BlatterS- leven, Blochwitz, Böhla b. G., Böhla b. O, Brockwitz, Drößnitz, Colmnitz, Dallwitz, Dies bar, Döschütz, Folbern - Paulsmühle, Frauen hain - Lautendorf, Gävernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Großraschütz und Hohndorf; DieuStag, den IS. März- w die Mannschaften auS Kalkreuth, Kleinraschütz, Kleinthiemig, Kmehlen, Koselitz. Kottewitz, Krauschütz, Kraußnitz, LampertSwalde, Lau bach, Leckwitz, Lenz-Döbritzchen, Liega, Linz, Medessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbitz, Nasseböhla, Nauleis, Naundörfchen, Nanndorf b. G., Naundorf b. O., Neuseußlitz und Niegerode; Mittwoch, den 20. M«rz. pp die Mannschaften ans Oelsnitz, Peritz, Ponickau, Porschütz, Priestewitz, Pulsen, Quersa, Raden, Reinersdorf, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Seußlitz, Skäßchen, Skassa, Skaup, Stauda, Strauch, Strießen- Kolkwitz, Thlendors - Dammhain, Treugeböhla und Uebigau; Donnerstag, den 21. März. Freitag, den 22. März. Sonnabeud, D G die Mannschaften auSljWalda, Wantewitz- PiSkowitz-Wüstauda, Weißig a. R., Weißig b. Sk-, Weßnitz, Wildenhain, Zabeltitz-Stroga, Zottewitz, Zschauitz und Zschieschen, sowie die Mannschaften deS Jahrganges 1879 und ältere Mannschaften auS der Stadt Großenbain; M die Mannschaften der Jahrgänge 1880 und 1881 aus der Stadt Großenhain; den 23. März. W LoosungStermin. 1. Die sämtlichen, hiernach zur Gestellung verbundenen Militärpflichtigen, welche sich im AuShebungSbezirke Großenhain aufhalten, werden zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen in dem sür sie bestimmten Musterungstermine — in nüchternem und reinem Zustand« — unter Hinweis aus die bei etwaiger Nichtbefolgung nach 8 26,7 der Wehr-Ordnung zu er. wartenden Strafen und Nachtheile hierdurch aufgefordert, während das persönliche Erscheine« im LoosungStermtne Jedem überlasten ist. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine ver hindert sind, haben rechtzeitig ein durch di« zuständige Polizeibehörde beglaubigte» ärztliche» Attest anher einzureichen. (8 62,4 Wehr. Ordnung.) GemüthSkranke, Blödsinnige, Krüppel u. s. w. werden nach vorheriger Vorlegung von in derselben Weise ausgestellten Attesten von der unterzeichneten Stelle von der Gestellung ent bunden werden. 3. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeuge« hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes (BezirkSarzt, Gerichtsarzt rc.) bei- zubringen. Die Abhörung der Zeugen ist thunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. 4. Jeder Militärpflichtige kann sich im MusterungStermine freiwillig zum Diensteintritte melden, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffen gattung oder deS TruppentheilS erwächst. (8 63,8 Wehr-Ordnung.) Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie sich verpflichtenden Mann- schäfte« genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, außer der Vergünstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebot» in der Regel auch Befreiung von tzxn jährlichen Uebungen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber eine EinwilligungSerllärung de» Vaters bezw. der Mutter oder deS Vormundes, womöglich schon im MusterungStermine, beizubringrn. 5. In Bezug auf die nach der Wehr-Ordnung zulässigen Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen ausdrücklich auf merksam gemacht: Nach 8 63,7 der Wehrordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige berechtigt, spätestens im MusterungStermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aus hebung in Berücksichtigung häuslicher bez. gewerblicher Verhältnisse zu stellen und dieselbe« durch Vorlegung von Urkunden, welche nach 8 65,8 der Wehr-Ordnung obrigkeitlich beglaubigt sein müssen, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Diejenigen Personen, deren Erwerbs- bez. Auffichtsnnfähigkett zur Be gründung der Reklamation behauptet wird, haben im MusterungStermine mit zn erscheinen. Ist die- unthunlich, so ist ein von einem beamtete« Arzte ausgestellte» Zeugnis? rechtzeitig und spätestens bis zum MusterungStermine einzureichen. (8 33,S, Absatz 2, Wehr-Ordnung) EMM Nur für den Fall, daß die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem MusterungL- geschäste entsteht, kann der Antrag noch im Aushebungstermine angebracht werden. Die Entscheidungen der Ersatz-Kommission aus derartige Anträge werden am 3. Tage nach dem Musterungstermine, Mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant bis dahin zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden haben sollte. Rekurse gegen die im vorstehenden Absätze gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der Beachtlichkeit binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Kommission für bekannt gemacht anzusehen bez. bekannt gemacht worden ist, und zwar bis Nachmittags 5 Uhr bei der Ersatz-Kommission unter gehöriger Begründung ange bracht werde». 6. Die Herren Bürgermeister und Grmeindevorstände werden hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpflichtigen Mannschaften durch Zufertigung besonderer Ordres zum pünktlichen Erscheinen im Musterungslokale einzeln vorzuladen, sowie der Musterung bez. waS die Städte anbelangt, durch Beauftragte, beizuwohuen. Ueber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Die Mannschaften der Reserve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Erstes- reserve «nd Marine-Ersatzreserve, sowie anSgebildete Landsturmpflichtige de» U. Aufgebots, welche gemäß ß 123,1 der Wehr-Ordnung auf Zurückstellung sür den Fall einer etwaigen Mobilmachung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, haben hierauf gerick tete Gesuche bei dem OrtSvorstande ihre- Wohnorts und zwar noch vor Beginn der Musterung anzubringen. Der Ortsvorstand hat diese Gesuche zu prüfe», und darüber eine alsbald anher einzureichrnde Nachweisung aufzustellen. Au» dieser Nach weisung müssen nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögensverhältnisse der Bitt steller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände, durch welche eine zeitweise Zurück stellung bedingt werden kann, ersichtlich sein. Ueber diese Gesuche wird die Königliche verstärkte Ersatzkommission Sonnabend, den SS. März dieses Jahres, Bormittags V Uhr Entscheidung treffen. Zur Entgegennahme der letzteren bezw. zu etwaiger AuSkunftSertheilung^ haben sich die betreffenden Antragsteller in Person zur gedachten Zeit i« „Gesellschaft»- Hanse" in Grostenhain einzufinden. Großenhain, am 4. März 1901. Der Tivil-Borfitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des AuShebungSbezirkS Grohenhain. 338 v. Ar. Uhlemann, Amtshauptmann. Barth. Die dem Rrgnlativ der Anstalt für staatliche Schlachtviehs« sicherung al» Muster 6 und 8 beigrgebenen Formulare zu den Protokollen fiir die «erhandlunge» der Ort»- schätznugSauSschüffe bei der ihnen nach § 7 de» Gesetzes, dir staatliche Schlachtvieh- versichern«- betreffend, vom 2. Juni 1898 obliegenden Abschätzung de» der Versicherung unterliegenden Schadens sind, ebenso wie die von den wiffeuschaftliche« und t«-,. Laiev- stetschbeschauer« zu benutzenden Formulare zu de« Beanstandungsscheine« — Muster L — durch neue abgeänderte Formulare ersetzt worden.
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