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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1903
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1903-01-17
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19030117018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1903011701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1903011701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1903
- Monat1903-01
- Tag1903-01-17
- Monat1903-01
- Jahr1903
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Die Entwicke lung drS Handels und der Industrie hat es mit sich gebracht, daß das frühere patriarchalische Verbältniß zwischen Prinzipalen und Gehülfen mehr und mebr einem rein geschäftlichen Play ge macht bat, und wenn sich auch beide Teile nicht gegensätzlich gegenübersteben, im Gegenteil der Gehülfe sich selbst als einen Kaufmann betrachtet und nicht als einen Handelsarbeiter, wenn vielfach gesellschaftliche Beziehungen zwischen beiden Teilen bestehen und auch politisch wohl die gleichen Ansichten herrschen, so wachen doch beide Teile über ihre Rechte und verteidigen sie. Die starken Schwankungen, denen in den letzten Jahrzehnten Handel und Industrie ausgesetzt waren, und die Einführung einer Sozialpolitik, die zuerst den Arbeitern zu Gute kam, veran laßten auch im Kaufmannslande Neuerungen und Reformen, die die gesetzlich festgelegten Pflichten und Rechte gegen seitig scharf abgrenrten. In ihren Verbänden haben die HandlungSgehülfen soziale Forderungen aufgestellt und ver treten, und der Gesetzgeber ist ihnen vielfach entgegen gekommen und hat ihre Wünsche erfüllt. Das neue Handels gesetzbuch, die erweiterten Bestimmungen der Gewerbeordnung, die sich auf die LebrlingShalrung, aus Fortbildung, auf Sonntagsruhe und Ruhezeit usw. beziehen, bedeuten ohne Zweifel einen Fortschritt in der Lage der HaudlungS- gehülfen; und wenn auch noch manches zu tun übrig bleibt und einige Gesetze den Stempel des Unfertigen an sich tragen, so werden doch in den Kreisen der einsichtigen Gehülfen diese Errungenschaften mit Dank anerkannt. Auch in den Kreisen der Prinzipale ist man mit dieser Regelung zu frieden, und wenn sich im Anfang eine Opposition gegen die Forderungen der Gehülfen geltend machte, so ist diese Opposition immer mebr zurückgegangen, in Erwägung dessen, daß die gesetzliche Fixierung der Stellung der ein fachste Weg ist, Meinungsverschiedenheiten auSzuweichen. Gerade die Neuheit und die Menge der gesetzlichen Be stimmungen hat aber oft zu einer verschiedenartigen Auslegung gesührt, die zumeist durch Unkenntnis verursacht ist, der aber ost genug auch böser Wille zu Grunde liegt. Dic verschärfte Konkurrenz und das Eindringen ungeeigneter Clemente in den Kaufmannsstand mögen die meisten Differenzen begründen, die zwischen Gehülfen und Prinzipalen herrschen und dir sehr ost durch einen Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen und auf fachgemäße Auskunfterteilung auS der Welt zu schaffen sind. Der Wunsch, diese Differenzen friedlich, schnell und ohne Kosten beizulegen, verdichtete sich zur Forderung kaufmännischer Schiedsgerichte, und im Worte selbst liegt die Bedeutung dieses Gerichts. Es soll entscheiden, nicht verurteilen. Eine Berurteilung binterläßt gewöhnlich eine gewisse Bitterkeit. Diese Bitterkeit soll vermieden werde», denn noch beule und hoffentlich für immer hält der HandlungSgehülf« an dem Standpunkte fest, daß er nicht blo» ein Handelsarbeiter, sondern ein Mitarbeiter seine« Prinzipals fei, daß er die einigenden Momente in seinem Verhältnis zu jenen suchen müsse, nicht die trennenden. Aus diesem Gedankengange ging die Forde rung nach kaufmännischen Schiedsgerichten hervor. Von den radikalen Elementen im Gebülfenstande wurde freilich in der Forderung ein Mittel gefunden, die in der Arbeit begründete Scheidung der Unternehmer und der Angestellten zu verschärfen und mehr und mehr einen Gegensatz zwischen ihnen zu konsti uieren. Wenn daher von dieser Seite Pie Forderung nach kaufmänni schen Schiedsgerichten erhoben wurde, so wurde nicht die Betonung auf daS „Schied" gelegt, sondern auf „Gericht", und deshalb die Angliederung an Pie Gewerbegerichte empfohlen, um den Kaufleuten, den Pcdülsen insbesondere, soweit sie noch nicht — und das ist die größte Zahl — zur Arbeiterpartei sich rechnen, jeden Tag beweisen zu können, daß sie der Arbeiterpartei angehören müßten, um billiges Recht zu finden. Andere, denen solche parteiische Erwägun gen fern lagen, plädierten für einen Anschluß der kaufmänni schen Gerichte an die Gewerbegerichte, weil sich deren Orga nisation bewährt habe. Ein anderer Teil der Ge hülfen konnte diesen Standpunkt nicht teilen. Ec legte das Gewicht auf da» Wort „Schied" und trat energisch sür selbständige Schiedsgerichte ein oder, wo sich die- nicht er möglichen ließ, für eine Angliederung an die Amts gerichte. Die Hauptsache ist jedoch, daß neben den Laieubrisitzern die juristische Wissenschaft durch einen Juristen als Vor sitzenden vertreten ist und daß die Wohltat deS Schieds gerichte« jedem Gehülfen zu teil werde. Di« Angliederung an die Amtsgerichte, wenn man von selbständigen Schieds gerichten absab, hätte diese Forderung erfüllt. Eine Ueber- bürdung der Amtsgerichte wäre damit nicht verbunden ge wesen, denn an und sür sich sind die Beklagungen gering und schließlich hätte ja doch, wenn da» Schiedsgericht nicht kam, der Amtsrichter in den meisten Fällen Recht sprechen müssen. ES kam hauptsächlich darauf an, ihm in Gestalt der Laien beisitzer Sachverständige aus dem Gewerbe selbst zuzugrsellen und so seine Einarbeitung in die Sache zu fördern uud seine juristische Meinung durch die sachliche der Beisitzer zu er gänzen. Voraussetzung war, daß, wie gesagt, alle Kaufleute unter da« Gesetz sielen und daß eine Berufung erst bei einer Streitsumme von 300 oder 500 zulässig sein sollte. Ob der Gedülf«, dem der Prinzipal daS Zeugnis vorentbält, 1500 oder 3100 Gehalt bezieht, ist sür die Sache gleichgiltig, ob der Streit wegen Fortsetzung de« Dienstverhältnisse» zwischen einem Ebef und einem Gehülfen mit 1800 oder 4000 Gehalt entbrannt, ist ebenfalls gleichgiltig. Zumeist kommen, wie angrsübr», Streitigkeiten vor, die auf Grund der genauen Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen leicht zu beseitigen sind. Selbstverständlich war die Forderung, daß al» Beisitzer zu gleichen Tölen selbständige Kaufleute und Gehülfen zu berufen seien und daß di« Wohltat eines gemischten Richter amte» allen Gebülfen gleichmäßig zukvmmen soll«, wie e» sich gerad» ia den Gew«rb,gerichten bewährt hatte. ES ist bedauerlich, daß der Gesetzentwuif aus diese Wünsche nickt Rücksicht genommen, sondern sich sehr einseitig einen Teil der Argumente zugeeignet hat, die von der radi kalen Partei vorgebracht werden, um die Handlungsgebülsen als „Prolctaiier" leichter zu fassen. Von einer gleichmäßigen Behandlung aller Gebülfen ist gar nicht die Rede. Obgleich in der Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich die Ver schiedenheit deS kaufmännischen und des gewciblichen Reckt« betont wird („dabei müßte allerdings davon abgeseben werden, die Zuständigkeit der Gewerbegerichte auf Vie Streitigkeiten auS dem kaufmännischen Dienst- und Lebrverbältniß obnc weiteres auSzudcbnen, da Notz einiger Aehnlichkeiten dock mannigfache Verschiedenheiten zwischen den BerufSverhäU- nissen der kaufmännischen Gchülieu und denen der gewerb- lichen Arbeiter bestehen." Die Begründung verweist hier aus die Verschiedenheit der Rechtsgrundlage — hier Gewerbe ordnung, dort HandelSge'etzbuck — ferner auf die Gefahr, daß bei gemeinschaftlichen Wahlen daS kaufmännische Element infolge zahlenmäßigen Ueberwicgeuö der gewerblichen Arbeiter in Leu Hintergrund gedrängt werden könnte), ist daS neue Gesetz so ziemlich eine Abschrift deS GewerbegesetzeS und ein Eingehen auf die Tendenz und die Geschickte der Forderung kansniännircker Schiedsgerichte, eine Berücksichtigung des zonalen und geschickllichen Verhältnisses beider Parteien, ist nicht ersichtlich. Schematisch nach dem GewerbegericklSgesetz unterstellt der Entwurs die HandlungSgehülfen mit Gebalt von 3000 und darunter unter das „KausmannSgelicht", wenn ein solches sich am Orte befindet; Gebülfen mit mehr Gebalt und überhaupt solche an Orien, wo ein solches Gericht sich nicht besindet, sind nach wie vor aus da« Amts- bez. Landgericht verwiesen. Wenn angenommen wird — und das ist der Fall, sonst hätte dic ganze GewerbegerichtSgescYgebliiig keinen Zweck—, daß cS eine Wohltat sei, wenn zum Schiedssprüche tackversländige Laien, und zwar Unternehmer und Angestellte, hin- zugczogen werden, so ist diese Trennung der Gebülfen, wie sie der Entwurf Vorsicht, das Gegenteil von Wohltat und eS ist nickt ein,zuschen, warum Gehülfen mit mehr als 3000 Gehalt und solche mit weniger, aber in Städten ohne KausmannSgericht, auf diese Wohltat, auf das Reckt der Mitwirkung von sachverständigen Laien bei ihren Klagen verzichten sollen. Es gehl nickt immer nach der Schablone und kaufmännische Verhältnisse müssen ander« als gewerbliche beurteilt werden. Wie der Entwurf hiukt, das zeigt sein K 13, der für da« Verfahren die Anwendung der Atz 26 b>S 61 deS GewcrbegcriünSgesetzeS vorsieht. Wenn neben anderen Wünsche» auch ter Wunsch nach eiuer schnellen Erledigung der Klage maßgebend zur Begründung des Gesetzes war, dann ist eS ein Unding, die Höbe der berusungSlosen Klagesorderung auf 100 (tz Lt des GewerbegericklsgesetzeS) festzusetzen. Im Gewerbe ist eine 14tägige Kündigung ge- ietzlicher Gebrauck, im kaufmännischen Berufe mintestens eine Owvchige. Bei Geballöslreiligkeilen wird daher auch bei Ge hülfen mit geringem Gehalt diese 100^'-Grenze ost überschritten werten. Man wird Berufung einlegea und an Stelle der leichten, schnellen und billigen Rcchliprechung bat man dann die Berufung an das Landgericht mit Anwaltszwang uzw., waS weder billig noch gerade schnell ist. Richten im Schieds gericht die sachverständigen Laien mit, so entfällt diese Mit wirkung beim Landgericht und der rein juristische Standpunkt kommt zur Geltung. Es muß daher die Minimalgrenze mintestens aus 300 erhöht werden. Daß das llrleil vor läufig vollstreckbar gemacht werten kann, nimmt ihm nicklS von seiner Gefährlichkeit, im Gegenteil, eS ist für einen Handlungsgebülsen viel schwerer, später auf Grund deS Ur- leiiS der Berufungsinstanz das Geld wieder berauSzugeben, als eS gar nicht erst einzuuebmcn. Hier kommen wir gleich noch auf einen zweiten Punkt, in dem der Entwurf seinem Zwecke nickt entspricht. Die Vorsitzenden deS KaufniannsgerichtS brauchen, w>e beim Gewerbegericht, keine Juristen zu sein, und ferner sollen die Vorsitzenden der Gewerbegerichte in ter Regel tie Vorsitzenden der Kans» mannSgcrichte sein. Es ist s. Z. von beteiligter Seite darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Fragen des hier in Be tracht kommcnten kaufmännischen Rechtes schwierig sind uuv daß eine Vermengung des GewerbercchteS mit dem kaufmän nischen, wie auch die Begründung besagt, nickt ausgeschlossen ist. Sollte diese Vermengung — und diese Gefahr liegt nahe — bei einem juristischen oder nickt juristischen Vorsitzenden doch vorkommen, so ist da« ganz« kaufmännische Schiedsgericht zwecklos. Immerhin mag die Vermengung bei einem Juristen seltener als bei einem Nichtjuristen sein, und deshalb ging die Forderung eines großen Teiles der Gehülfen dabin, daß der Vorsitzende vor allem ein Jurist sein müsse. Wie sehr diese Forderung begründet ist, daS zeigt der Entwurf. Wenn in erster Instanz lauter Laien urteilen, so ist bei einer Be rufung, die bei einem Gienzbclrag von 100 immer mabr- scheinlich ist, anzunehmen, daß da« Berufungsgericht, also da- Landgericht und hier vielleicht di« nur mit Prinzipalen al« Laienelemrnt besetzte Kammer für Handelssachen, öfter« ander« als da« reine Laiengericht entscheiden wird. Es sind also drei Hauptpunkte, die, abgesehen von einigen Nebenpunkten, den Gesetzentwurf al« nickt zeitgemäß erscheinen lassen. Zuerst die Scheidung der Gebülfen in drei Klassen und damit die geringe Zahl d«r dem Gericht Unter stellten, die zu niedrig bemessene BerusungSsumme und die Bestallung de« GewerbigerichtSvorsitzenden, der oft genug kein Jurist ist, mit dem Amte de» Boriitzenden deS Kaufmanns- gerichlS. Wären die Kaufmannsgerichte dem Amtsgerichte angegliedert, so fiele ein wesentliche« Bedenken weg. In dieser Beziehung trat der Antrag Basser mann da» Richtige, und e« ist zu wünichen, daß der BundeSrat oder der Reichs tag wesentlich« Korr«ktur«u au dem Entwurf« vornimmt. Deutsches Reich. L Berlin, 16. Januar. (Der Posener Schloß- b a » im Lichte Fridericianischer Ueber- liefern» g.s Wie weit der Posener Lchlvßplan sich von altprenßischer Art entfernt, erkennt man scsonders dann, wenn man an ibn den Maßstab Fridericiani- fch«r Ueiverltaferung anlegt. Man darf die- deshalb aus guten Gründen tun, weil Friedrich der Große .zwar nicht Posen, aber doch Wesrprcusseu und den Netzedistrikt erworben hat und weil seine Arbeit an der Hebung der ganz heruntergekommenen neuen Provinz zu seinen höchsten Ruhmestiteln gehört. Nach einer Unter kunft in den ehemals polnischen LandeSteileu hat auch Friedrich der Grosse sich umgcsehcu. Wie diese Unter kunft beschaffen war, darüber berichtet R. Kos er in seiner Biographie des großen Kün,,s in folgenden Sätzen „Jahr für Jahr kam er «Friedrich l. . . zum Besuche seiner „Halbwilden" wieder, regelmässig im Juni. Im Dorfe Mvkrau, in dessen Narbarschaft dic Truppenmustc- ruug stattfand, zwischen Marienwerder und Graudenz, liess er sich für seine Unterkunft den schlicht e n Fach- werk bau unter einem Strohdache Herrichten, der nun bis 1785 die klassische Stätte seiner westprenssischen Regententätigkeit blieb." — Der alte Fritz hat mit natio nal-polnischer Widcrsätzlichkeit, wie Koser im einzelnen nachwcist, nicht zu kämpfen gehabt. Es sind daher nur Vermutungen darüber möglich, was er getan haben würde, wenn er einer polnischen Agitation Hütte begegnen müssen. Dass er eine solche durch die Errichtung eines sumbolischcn Prnnkbaues bekämpft traben sollte, erscheint n i ch t g l a n b l i ch. Dazu war Friedrich der Große eines Teiles nicht M y st i k e r genu g. Und andern Teiles kannte er im heiligen römischen Reiche deutscher Nativ« fürstliche Zeitgenossen, dic trotz der glänzendsten Schloss- banten d'c Verachtung und den F l n ch ihrer Völker auf sich geladcu hatten. Berlin, 10. Januar. «Die nächsten Wahlen i n H a n n v v e r u n d d e r B u u d d e r L a u d w i r t e.) Das wclfische Hauptorgan in Hannover glaubt aus ge legentlichen Aeutzerungen hannoverscher narionalliberaler Organe schliessen zn können, dass die nationalliberale Partei der Provinz Hannover mit grossen Sorgen den im Juni stattfindenden allgemeinen Wahlen cntgegcnsehe. Nun, vor den Welfen all sich hat dic nationalliberale Partei keine Furcht uud braucht sie auch nicht zu haben. Gefährlich ist nur eine Zersplitterung der dcutschgesinntcn bürgerlichen Parteien, weil davon nur dic beiden reichs feindlichen Parteien Hannovers, nämlich die Welfen und die Sozialdemokratie, Nutzen haben können. Ter Bund der Landwirte schickt sich an, sür diese Zersplitterung Sorge zu tragen. So stellt er dem derzeitigen nationalliberale« Abgeordneten für Hameln einen eigenen Kandidaten entgegen. Damit schasst er die Möglichkeit, dass die Wahl in Hameln diesmal dasselbe Resultat ergibt, wie bei dcu letzten allgemeinen Wahlen in dem benachbarten Wahl kreise Hildesheim, wo wohl auch diesmal wieder der Bund für die Zersplitterung der deutschen Stimmen Sorge tragen wird. In Hildesheim nämlich erhielt bei den letzten allgemeinen Wahlen der wclfische Kandidat noch nicht ein Drittel der abgegebenen Stimmen, gewann aber trotzdem das Mandat — dank der Taktik des Bundes der Landwirte. Die Ausstellung eines eigenen bündlerischen Kandidaten hatte es nämlich zu Wege gebracht, dass weder der nationalliberale, noch der bündlcrischc Bewerber in die Stichwahl kam, sondern dass die Entscheidung zwischen dem Welsen und dem Sozialdemokraten auszufcchten war. Um nun nicht einen Sozialdemokraten in den Reichstag gelangen zu lassen, mussten sich die dentschgesinnten Wähler dazu verstehen, den Welfen zum Siege zn verhelfen. Ein herrliches Resultat in einem Wahlkreise, wo die deutsch gesinnten Wühler zusammengenvmmen dem Welsen um über 3000 Stimmen überlegen waren! In Hameln kann es diesmal ganz ähnlich kommen. Allerdings hatte bei den letzten allgemeinen Walilcn der nationalliberale Kan didat vor dem welfischcn einen Vorsprung von nahezu 2000 Stimmen, so dass er und nicht der Welfe in die Stich wahl mit dem Sozialdemokraten gelangte. Man muss aber berücksichtigen, dass die Welfe» in diesem Wahlkreise noch nie eine so geringe Stimmenzahl erhalten haben, wie bei den Wahlen von 1808. Wenn sie sich zusammennchmen, so können sic wohl wieder ähnliche Stimmenziffcru auf bringen, wie bei den Wahlen von 1877 und 1878, und dann wlürdcn infolge der durch den Bund der Landwirte be wirkten Spaltung der natiormlen Stimmen ebenso wie in Hildesheim die Welken mit der Sozialdemokratie in die Stichwahl kommen und die nationalen Wäkilcr hätten nachher wieder das Vergnügen, fiir einen welfischcn Kan didaten stimmen zu müssen. Wenn eine grosse Organi sation, wie der Bund der Landwirte, bei den Reichstags wahlen ihre Macht zum Ausdruck bringen will, so ist dies natürlich ihr gutes Recht. Wir meinen aber, dass der Bund, sofern er eine nationale Partei sein will, die Bezirke mit seiner Agitation verschonen sollte, in denen der Kampf zwischen den dentschgesinnten und den antideutschen Elementen durchzufechten ist, also die Provinz Posen, den Regierungsbezirk Marienwerder, die Provinz Hannover. Nord-SchleSwig und Elsass-Lothringen. Das übrige Ge biet Deutschlands ist wahrhaftig noch gross genug kür die Betätigung und den eventuellen Erfolg der bündlerischen Agitation. In den erwähnten Gebieten aber haben die jenigen Parteien, die von Anbeginn an Vorkämpfer deut scher Gesinnung in diesen Gebieten gewesen sind, ein wohl erworbenes ritecht, es auch zu bleiben, und wenigstens von solchen Parteien, die offiziell den Anspruch auf nationale Gesinnung erheben, nicht gestört zu werden. Von den 10 hannoverschen Wablkreisen hat der Bund der Land wirte bei den letzten allgemeinen Wahlen im ganzen zwei sür sich erworben, nnd auch diese nur mit Ach und Krach. Ein so bescheidener Erfolg verlohnt es wohl kaum, den Sieg der nationalen Elemente in einer ganzen Provinz in Frage zu stellen. (-) Berlin, 1K. Januar. (Telegramm.) Der Kaiser und eie Kaiserin saben nack der gestrigen Militärcour neck im Pseilersaale des iönigl. ScklosseS bei sich den General- obersten v. Hahnke, General v. Plessen, General v. Kessel, den Vize-Admiral Freikerin v. Senden-Dibran, General arzt l>r. v. Leutbold. Heut« morgen nm 9 Ubr empfingen der Kaiser und die Kaiserin den Prinzen und die Prin- zeisin Mar von Baden unmittelbar nack deren Ankunst. Bon 10 Ubr ab machten der Kaiser und die Kaiserin mit dem hier einzetrosfenen Prinzen Adalbert einen Spaziergang im Tiergarten. Der Kaiser halt« dem- nächst eine Besprechung im Auswärtigen Amt mit dem Staatssekretär Freiherr« von Richtdofru. Zur Frühstücketasel waren die hier anwesendes badischen Herrschaften geladen. Zur Abendtafel sin» außer den Prinzen Eitel Friedrich und Adalbert und tciu Prinzen und der Prinzessin Max von Baden geladen Prinz und Prinzelsin Heinrich, Her.og Friedrich Ferdinand zu Sckltöwig-Holstein und Prinzessin Friedrich Karl von Hessen, welche HerrZckajlen im Lause des Nachmittag« hier eintrasc^ oder noch cintreffen. Nachmittag« um 2 Uhr 30 Min. fand- eine Parole der für morgen bevorstehenden Invrstitui- feierlichkeit statt. . (7) Kirk, 16. Januar. (Telegramm.) PrinzHeinrich bat fick beute früh zur Teilnahme au den Hosfezllichkriten nack Berlin begeben. ü. wera, 16. Januar. Der aufsichtführende Arzt der Texulkrankenkasse, bei der bekanntlich die Aerzte streiken, Oberstabsarzt lir. Hampe, der zur Zeit hier RegimentSarzt der 06er ist, hat seinen Austritt aus dcm Acrzteorrein er klärt; er behalt aber die Oberaufsicht über die Kaste bei. Hiernach scheint daS Gerücht, daß die Militärbehörden gegen diejenigen streikenden Aerzle, die in einem Militärverbältniste sieben, einzujckreNrn gedächicn, richtig zu sein. F. Krotoschin, 15. Januar. Die hiesigen polnisches V v l k s s ch n l l e h r e r, soweit sie Mitglieder der KrvtoH schiner polnischen Volksbank waren, tratciS dieser Tage aus derselben ans, und zwar infolge eines Schreibens, das sic vom Krotoschtner Kreisfchul-^ inspektvr erhalten hatten. Dasselbe lautet nach poG nischen Blättern: Der Herr Landrat teilt mir mit, das« Sie Mitglied der hiesigen Volksbank sind. Nach einer Verfügung der königlichen Regierung vom Jahre 18< gehören polnische Darlehnsgenossenfchaften zu den anri- deutschen Vereinen. Sic wollen daher schleunigst ihren« Austritt aus der Genossenschaft bewerkstelligen, sich ihrer Verbindlichkeiten entledigen und mir schnellstens hier über Bericht erstatten. * Wurzburn. lö. Januar. Emen wichtigen Erlaß in Sachen der Resormbewegung bat der Würzburger. Bischof vr. v. Schlör an den Klerus der Diözese gerichtet^ Er lautet: „In ihrem gemeinsamen Hirtenbriefe vom Mai 1902* haben di« Bischöfe Bayerns r» schmerzlich beklagt, daß „nicht etwa unsere Gegner, nein, unsere Freunde, Katholik», ja, selbst Priester »S sind, die da rütteln an dem FuodamenL unserer Einheit, an dcm Gehorsam, der den Klerus in de^ Kirche so innig mit dem Episkopate verbindet und ihn hierdurch unüberwindlich macht", und ernste und eindringliche Mahnworte an den bochw. Klerus gerichtet. Diese Mahnworte haben, wie ich es nicht anders erwartet hatte, bei weitaus dem grössten Teile deS hochw. Klerus der Diözese Würzburg die rückhaltloseste Zustimmung nnd die gewissenhafteste Beachtung gesunden. Leider muß ich aber auch die Wahrnehmung machen, dass manche, namentlich jüngere Kleriker der Diözese, ungeachtet der bischöflichen Warnung, an Versammlungen, Vereinen teilnehmen, Zeitungen und Zeit schriften unterstützen, welche im Gegensatz zu den im Hirtenbriefe bezeickneten Grundsätzen stehen. Ich sehe mich daher genötigt, diese hochw. Herren unter dem kanonischen Gehorsam aufzusordern, ihr Verhalten nachden im Hirtenbriefe bezeichneten Grund- jätzen zu ändern und geschlossen Bestrebungen »ntgeqenzutretea, die dcm Geiste der Kirche nicht entsprechen und zum Unheile führen müßen." * AnS Bayern. Zum Rücktritt de» Grafen v. P r e n s i n g veröffentlicht die „Allgem. Ztg." folgende Zuschrift „eines Wissenden": „Graf Konrad v. Preu s ing, einer der wertvollsten Anhänger des Zentrums in Bauern, hat beschlossen, sich vom politischen Leben voll ständig zurückzuzichen. Die Gründe zu diesem Schritte sind in den Kreisen, denen Graf Preysing angehört, nicht unbekannt. Der Graf hat auch gar kein Hehl ans den Motiven gemacht und offen erklärt, dass die AnS>- sckjceitnngen einiger „Grössen" der Partei, vor allem aber das Verhalten der klerikalen Presse, ihn veranlasst haben, sich znruckznzicheu. Gras Preysing ist ein sein tätiges Mitglied der Zentrumspartei gewesen und hat seinerzeit grosse pekuniäre Opfer für die Zentrnmsprcße gebracht. Der Transaktion mit der Manzgesellschaft unk» dem „Ankauf" des „Bayerischen Kuriers" stand er aller dings völlig fremd gegenüber. Das Verhalten der Zentrumoblättcr lässt sich eben nicht in Einklang bringen, namentlich mit den Gesinnungen deS katholischen bäue rischen Adels, der sich seiner Gesinnung der Königssamilie gegenüber bewußt ist und dem gewiss die Worte, die auf dem Kobel bei Augsburg und bei andern Gelegenheiten fielen, noch in den Ohren klingen, wenn man sie auch straffrei befunden hat. Auch die bayerischen Bischöfe baben mit der ZentrumSpresse nichts gemein, wenn sie cs auch verschmähen, ihren Einfluss geltend zu machen. Sic begnügen sich znmeist mit der oft wiederholten Versiche rung ihrer Anhänglichkeit an Thron und Altar. Wer in die Verhältnisse hineinzublicken Gelegenheit hat, wird, wenn diese Zurückhaltung auch sehr beklagenswert ist, manches begreifen. Noch beklagenswerter aber sind die einsamen Landpsarrer, die daraufhin kontrolliert wer den, daß sie auf die Hetzereien der klerikalen Preße als auf die einzige ihnen zu Gebote stehende politische Lek türe angewiesen bleiben nnd nicht einmal wissen, von wem d eße Hetzereien alle ausgehcn nnd wohin sic zielen. Würden sic dic Korrespondenten ihrer Zeitung kennen und deren Motive dazu, sie würden oft staunen über das, was manche sich unter Eyristcntnm nnd Gewißen vor stellen, und manchen „scharfen" Artikeln einen andern Wert beilegen. Vielleicht sehen sie setzt durch den Rück tritt des Grafen Preysing etwas Heller." — ES mag noch hinzngcsügt werden, dass Graf v. Preysing in vielen Kreisen und auS gewichtigen Gründen für den künftigen Premierminister unter dem Thronfolger gilt. (-) Stuttgart, 16. Januar. (Telegramm.) Der „Staattanzeiger" veröffentlicht den Etatseatwurf für 1903 bi» 1905. Ders«ld« zeigt ein wttttger qüusisqrs Vil»,
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