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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-11-15
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190411151
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19041115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19041115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-11
- Tag1904-11-15
- Monat1904-11
- Jahr1904
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1904
- Autor
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und Anzeiger Mrblatt md Aqchll). 57 Jadrg. Tclegramm-Adrchc: iFls I» Fernspnchstelle .Lagebr-..-, Rtrs». «-.«). der KSnigl. Amtsbauptmonnschaft Groüeulmm, des KSnigl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Rieft. i- 266. TieuStag. 15 Skovemver it»6L, aveuv-». Das Riesaer Tageblalt erscheint jede« Tag abends nnl Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SO Pfg-, durch unsere Drsg« frei inS Hau» 1 Mark 65 Psg., bei Abholung au, Schaller der kaijerl. Postanstalten 1 Mark 65 Pfg-, durch den Briestrüger srei tnS Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnrmrnt» werden angenom»«. Auzeigen-Anuahme sür die Nummer de« Ausgabetage» bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — BeschästSstelle: Kastantenstrab« VS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. 1 I , — ------- , -- —— 1 NI— Freiwillige Versteigerung. DaS im Grundbuche für Riesa auf Blatt 1103 eingetragene, zum Nachlasse des Sattlers Julius Fischer gehörige Hausgrundstück soll am Douuerstaa, den 21. November IW4, vormittags 10 Utzr <rn Gerichtsstelle auf Antrag der Erben freiwillig versteigert werden. Das in der Kastauienstraße zu Riesa unter der Hausnummer 104 gelegene Grund stück besteht aus der Parzelle Nr. 572 des Flurbuchs, ist nach dem Flurbuche — Hektar L,1 Ar groß und mit 77,41 Steuereinheiten belegt. Es ist bebaut mit einem aus Erd-, Ober- und Dachgeschoß bestehenden Wohnhause, einem Wagenschuppengebäude, einem zur Sattlerei und Wagenbauerei eingerichteten Werkstattgebäude und einem Holzschuppen- -gebäude. Die Gebäude sind im Brandkataster unter Nr. 2 8 Abteilung Ü eingetragen und von der Brandversicherungsanstalt auf 9840 M. geschätzt. Der Zeitivert des ge samten Grundstücks einschließlich der Gebäude beträgt nach dem beigebrachten Sachver ständigengutachten 18560 M. Die Versteigerungsbedingungen sollen erst im Termine festgestellt werden. Die das Grundstück betreffenden Nachweisungen (Grundbuchblatt, Besitzstandsverzeichnis, Brand versicherungs- und Schätzungsschein) können an Gerichtsstelle eingesehen werden. Riesa, den 24. Oktober 1904. «Suikliche» Amtsgericht. Die nicht pensionsbercchtigte Stelle des SchulhausmanueS für die Mädchenschule ist am 1. Januar 1905 neu zu besetzen. Jahresgehalt 800 M. nebst freier Wohnung^ Heizung und Beleuchtung. Als Entschädigung für den Reinigungsaufwand wird eine feste Summe von 800 M- jährlich gewährt. Die Ehefrau des Anzustellenden ist verpflichtet, diesen in seiner Arbeit zu untere stützen und erhält dafür 100 M. jährlich. Selbstgeschriebene Bewerbungen sind unter Beifügung eines Lebenslaufes und etwa. vorhandener Zeugnisse bis zum 2S. dss. Mts. hier einzureichen. Riesa, am 15. November 1904. Der Rat der Stadt Riesa. Bürgermeister 1)r. Dehne. O- Am 19. November 10 Uhr vormittags soll in Kaserne 1/68 am Weidaer Wege ein überzähliges Dienstpferd öffentlich versteigert werden. I Abteilung 6. Feldart..Rgt. Nr. 68. Zum Bußtage. Ein Bußtag, welch' ein ernster Tag! Und dann bald darnach am Ende des Kirchenjahres der Totensonn tag, welch' ein ernster Tag! Wie passen doch diese ernsten Tage so schlecht hinein in die fröhlichen Kirmesfeicrn, die es jetzt hier und da gegeben hat! — Bußtage, — sind sie denn überhaupt nötig? Ende des 16. Jahrhun derts Ivar eine Zeit lang fast jeder Tag ein Bußtag. Ein alter böser Feind, der Türke, kam drohend nach Deutschland gezogen. Kaiser und Reich zitterte vor ihm. Nicht blos mit den Waffen des Krieges, sondern auch mir den Waffen des Gebetes suchte man ihn abzuwehren. Die Reichstage selbst hatten cs so beschlossen. Wie viel betende Herzen und Hände sind da gegen die „Tiirken- n ot" emporgehoben worden! Wie oft ist damals das hoher Verordnung genräß verfaßte „Türken geb et" in den täglichen Betstunden verlesen worden! Der schreckliche 30jährige Krieg veranlaßte wie der eine Buß- und Beiordnung. Wenn auch nicht jeden Tag so sollten doch wenigstens dreimal wöchentlich, näm lich am Sonntag, Mittwoch und Freitag gewisse Bet stunden gehalten werden; und als nach diesem Kriege außer den Nachwehen desselben noch anderes Unheil von „Türken, Tartaren und anderen barbarischen, grausamen Völkern" zu beklagen oder zu befürchten war, traten wie der die früheren Bestimmungen der täglichen Betstunden in Kraft und alle Freitage sollten die Geistlichen eine Bußpredigt halten.; Gegen Ende des 17. Jahrhunderts änderten sich die Zeiten und damit auch die" Bestimmungen betreffs der Buß- und Bettage. Die Zahl der letzteren wurde wesent lich herabgesetzt. Man ordnete für jedes Jahr erst 7, dann 6 Bußtage an und ginig schließlich herab auf drei. Da aber der mittelste derselben, welcher von 1790 an für die Sommerszeit festgesetzt war, im Jahre 1831 fallen gelassen wurde, so gibt es seitdem in unserm Sachsen lande jährlich nur noch, 2 Buß- und Bettage. Ach, was gäbe so Mancher darum, wenn auch diese noch abgcschafft würden! Tie Bußtage sind ja bei Vielen gar nicht be liebt und doch sind sie sehr nötvg. Für wen? Für dich, lieber Leser, und für mich, für alle Volksgenossen. Denn Sünde gibts überall, sie klebt jedem an. Darum muß auch Buße sein, Buße nicht blos für die eignen, sondern auch für die allgemeinen Volkssünden. Tie Buß tage sollen unser Volk ernstlich darauf Hinweisen, und zwar besonders auf das Grundübel, aus welchem alle Sünde hervorgcht, und das ist der Unglaube, sei er groß oder klein, sei er beabsichtigt oder nicht. Ter Un glaube hält den lebendigen Gott für nichts, läßt ihn links liegen oder wirft ihn weg wie einen toten Gott. Aber der Mensch kann nun einmal nicht ohne Gott und ohne Glauben sein; ist der rechte verleugnet und ver achtet, so drängt sich ein falscher an die leere Stelle. Ter Unglaube, der sich vom Evangelium wegwendet, ist darum nur ein anderer Glaube, ein Glaube an die Irr lehren und Mahngebilde des Zeitgeistes. Und wer ist denn nun der Gott, ak den die Abgewichenen glauben? Er heißt Zufall oder Natur oder Schicksal. Es sind tote blinde Götter; sie haben keine Augen und sehen nicht, sie haben keine Ohren und hören nicht, sie haben keinen Verstand und wissen nichts; ihre Anhänger können da rum tun, was ihnen beliebt und wonach ihnen das böse Herz gelüstet. Nur eins haben diese Götter des Un glaubens, nämlich Macht und Gewalt, eine blinde un widerstehliche 61cwalt./ Wohl ihren Anhängern, wenn sich diese Macht „zufällig" zu ihren Gunsten entfaltet, aber wehe ihnen, wenn sie vernichtend und zerstörend über die Menschen hereinbricht! Wo sollen sie dann hin fliehen, wo sollen sie Schutz und Trost und Zuflucht fin den? „Sie werden über sich gaffen und unter sich die Erde ansehrn und nichts finden, denn Trübsal und Finster nis; denn sie sind im Dunkel der Angst und gehen irre im Finstern" (Jesaias 8,22). Ilm wie viel besser sind doch die Menschen dran, die an den lebendigen Gott im Himmel glauben und an den Vater unsers Herrn Jesu Christi, durch welchen Er auch unser Vater ist! Er ist der lebendige Gott, er hat Leben in sich selbst und gibt das Leben, gesundes, frisches, frohes, seliges Leber: allen, die ihm dienen und ange hören. Er ist der ewige allmächtige Gott; er ist der selbe gestern rind heute und in alle Ewigkeit und darum unsre Zuflucht für und für. Er ist nicht die Natur, son dern ihr Herr, der Wolken, Luft und Winden gibt Wege, Lauf und Bahn. Er ist nicht die Axt, die blindlings zu haut, sondern der Meister, der sie nach seinen heilsamen Absichten schwingt. Schrecklich ists, als ungläubiger Ver ächter in seine Hände zu fallen; glückselig ist, wer auf ihn traut. Denn er ist die Liebe. Wohl hat er ein heiliges Gesetz auf die Blätter des Bibelbuchs und in unsre Herzen geschrieben, das kein Einziger ungestraft übertreten darf. Aber er hat auch im Evangelium das Wort von der Versöhirmng aufgerichtet und macht uns durch seinen Geist willig, geschickt und tüchtig, in seinen Geboten zu wantwln; und an seinem Sohne Jesu Christo haben wir die Erlösung durch sein Blut, nämlich die Ver gebung der Sündem Ja, er ist gnädig und barmherzig, er ist die ewige Liebe, und wie sich «in Vater über Kinder erbarmet, so erbarmet sich der Herr über die, so ihn fürchten. Alles Ting währt seine Zeit, Gottes Lieb' in Ewigkeit. Trum wohlan: „Ihr, die ihr Christi Namen nennt, gebt unserm Gott die Ehre! Ihr, die ihr Gottes Macht bekennt, gebt unserm Gott die Ehre! Tie falschen Götzen macht zu Spott, Ter Herr ist Gott, der Herr ist Gott! Gebt unserm Gott die Ehre!" (534,8.) H-, Z- - Oertliches und Sächsisches. Riesa, 15., November 1904. —)fl( Tas kirchliche Jahr neigt sich seinem! Ende zu. In der Ferne taucht die hoffnungssrohe Adventszeit und das selige gnadenbringende Weihnachtsfest auf. Doch ehe wir uns zum festlichen Empfange der neuen Zeit an schicken, dringen ernste Mahnungen an unser Ohr, „Hal tet Einkehr und tut Buße!" Ter Spätherbst ist in der Natur eingezogen; der Sommer ist entschwunden; lebüos starren die sclMarzen, entblätterten Wipfel der Bäume, Dornenkronen gleich, hinauf in das tote Grau des Fir maments. Ter Blumen bunter Reigen ist zu Ende, die seuerfarbenen Blätter des Herbstes sind gefallen, die frohen Lerchenlieder sind verstuMmt, Büßerprozessionen gleich ziehen gespenstige Nebel über dem endlosen Grabe der Natur hin. Rauhe Stürme schlagen schwermütige Akkorde an; die Sonne verbirgt ihr wolkenzerstreuendes Antlitz, Tämmerung verhüllt unfern Blicken die Ferne: wahrlich, echte Bußtagsstimmung! Höre auf die Stimme der Natur! Auch in deinen: Leben wird einst ein Spät herbst einziehen, dem oft zu schnell der Winter folgt. —y. Vor der 6. Strafkammer des Kgl. Landgerichts Dresden hatte sich der schon mehrfach bestrafte Drogist: Karl Friedrich Wilhelm Wagner, genannt Mill, wegen wiederholten Rückfalldiebstahls zu verantworten. Der An geklagte, der gegenwärtig in Bautzen Strafe verbüßt, kam am 20. vorigen Monats in eine Schanlwictschaft zu Riesa und nahm daselbst einen einem dort anwesenden Gast ge hörigen ziemlich neuen Hut mit fort, während er seinen alten abgetragenen Filz zurückließ. Das Gericht nahm zn Gunsten des Angeklagten nicht Rückfalldiebstahl, sondern nur Unterschlagung an, indem er den Hut aus Versehen verwechselt und nachdem er das bemerkt, ihn nicht wieder zurückgebracht habe. Wagner muß dieses Vergehen aber doch mit einer 7tägigen Gefängnisstrafe büßen. — Die Iagdsaison steht in der zweiten Hälfte des Monats November auf dem Höhepunkt, da nach dem sächsischen Jagdgesetz auch die Abschlußzeit für KrammetS- vögel oder Ziemer beginnt, die nebst dem weiblichen Reh wild und Rebhühnern die längste Schonzeit genießen. Vorn 1. Dezember ab treten die Rebhühner und vom 16. Dezember auch das weibliche Rehwild wieder in die Schon zeit ein. — Im September sind auf den deutschen Eisen bahnen — ausschließlich der bayerischen und der Bahnen mit weniger als 50 Kilometer Betriebslänge — 60 Un fälle vorgekommen und zwar: 14 Entgleisungen auf freier Bahn (davon 8 bei Personenzügen), 19 Entgleisungen in Stationen (davon 5 bei Personenzügen), 1 Zusammen stoß auf freier Bahn (Auffahren eines Personenzuges auf einen Gllterzug) und 26 Zusammenstöße in Stationen (davon 5 bei Personenzügen). Hierbei wurden ein Bahn bediensteter getötet, 20 Reisende, 31 Bahnbedienstete und 4 Postbeamte verletzt. — Falsche Zweimarkstücke mit dem Bildnis Käni^ Wilhelm H. von Württemberg, Münzzeichen E und den Jahreszahlen 1903 und 1904 sind seit Juni d, I. mehr-
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