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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.07.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-07-16
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190707166
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19070716
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19070716
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-07
- Tag1907-07-16
- Monat1907-07
- Jahr1907
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.07.1907
- Autor
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Messer H Tageblatt «nd ^rrxelger (Llbeblatt mü> MMger). Telegramm-Adresse: Femsprechstelle Tageblatt R esL Nr. 20. fir LieKümgl. Amtshauptwannschast Großenhain, das Königs. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, , sowie den Gemeinderat Gröba. 163. Dienstag, 16. Juli 1967, abends. 66. Jahrg. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SO Pfg-, durch unsere Träger srei in» HauS I Mart SS Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark SS Psg., durch den Briefträger frei ins HauS 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Aozeigru-Annahme sür die Nummer des Ausgabetages bis vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße S9. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. -------- Anläßlich des in einzelnen Teilen deS Bezirks eingetretenen Hochwassers wird zur Nachachtung für die OrtSpolizeibehvrden und die Eingesessenen auf folgende» hingewtesen: L. Dom Wafser überflutete ««d ohne «esährduog der Sicherheit nicht passier- bare Wege find zu sperre« und zwar so, daß. die Sperrung an der Abzweigung der für den gesperrten Tract einzuschlagenden Wege» erfolgt. EL ist darauf zu sehen, daß etwa im Hochwasser mit schwimmende Gegenstände sich nicht an Brücken und Stege ansetzen und den Durchlauf versetzen. 2. Nach Rückgang de» Hochwasser» haben etwaige Reparaturen an Brücken, Stegen, Wegen — insbesondere an deren Schleusen — alSbald z« erfolge«. 8. Wohvräume, in denen da» Wasser gestanden hat, sind, wenn möglich, bis zu ihrer Austrocknung nicht wieder zu benutzen. Ist die» nicht tunlich, so sind die Räume au» gesundheitlichen Rücksichten und um da» AuStrocknen tunlichst zu befördern, an haltend zu lüste«. 4. Die OrtSpolizeibehörden und die Mühlenbefitzer wollen dafür Gorge tragen, daß der höchste Wasserstand markiert wird. Großenhain, am 15. Juli 1907. 583II. -öuigltche AmtShauptmaanschast. Ueber da» Vermögen de» GchuhmachermeisterS Otto Schueider in Riesa, Haupt straße 3 wird heute, am 16. Juli 1907, vormittag» */, 12 Uhr da» Konkursverfahren eröffnet. Herr Rechtsauwalt Krippeudorff i« Riesa wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 3. August 1907 bei dem Gerichte anzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung deS ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines GläubigerauSschufleS und ein tretenden Falles über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf -e« S. August 1SV7, vormittags 11 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen aus -e« 17. August 1907, vormittags 11 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin auberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Be friedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 3. August 1907 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Riesa. 2 7./07. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 16. Juli 1907. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern, Montag, abend von 6—r/,9 Uhr stattgefundene öffentliche Sitzung deS Stadtverordnetenkollegium», die Herr stellvertretender Vorsitzender Schönherr leitete und welcher 13 Herren Stadtverordnete beiwohnten. Al» RatSdeputier- 1er war Herr Bürgermeister Dr. Dehne anwesend. In Vertretung des beurlaubten Herrn Stadtkämmerer Eulitz führte Herr Stadtsekretär Kreße da» Protokoll. Bei Er öffnung der Sitzung reilte der stellvertretende Vorsitzende mit, daß die Sitzung ausnahmsweise auf Montag einbe- rufen worden sei, weil der Herr Bürgermeister und er selbst am Dien»tag zur königlichen Tafel nach Dresden eingeladen worden seien. Hierauf wurde in die Erledigung der Tagesordnung eingetreten und folgende» verhandelt und beschlossen: 1. Ratsbeschluß, betreffend Nachverwilligung von Mieten für daS Realprogymnasium. Beim Bau de» Realprogym- uastumS war beabsichtigt, da» Gebäude bereits im Juli 1906 beziehen zu können. Di« Fertigstellung verzögerte sich jedoch, sodaß dis Benutzung erst vom November 1906 ab erfolgen konnte. Infolgedessen mußten die Räume, in denen die Schüler damals untergebracht waren, bi» dahin benutzt werden und e» sind deshalb noch Mietzinsen entstanden. Der Rat hat beschlossen, diese zu verwilligen und zwar 1067 Mk. zu Lasten de» Realprogymnasiums und 67 Mk. zu Lasten der Schulkasse. Ohne Debatte trat da» Kollegium dem RatSbeschlusse bei. 2, RatSbeschluß, betreffend Dachreparaturen de» früher ThomaS'schen Hauses. Der Pächter diese» Hause» hat um Ausbesserung deS durchlässigen und schadhaften Dache» ge beten. Das Stadtbauamt hat da» Dach besichtigen lassen und hierauf dem Rate mitaeteilt, daß eine Ausbesserung de» Dache» nicht mehr möglich fei, e» müsse vielmehr völlige Neueindeckung vorgenommen werden. Di« Kosten würden 7—800 Mk. betragen. Nachdem auch der Bauausschuß da» Dach besichtigt und zu denselben Feststellungen ge kommen war, beschloß der Rat, bi» zu 800 Mk. für die Neueindeckung zu verwilligen. G» entstand bet Beratung diese» Punkte» eine längere Debatte, in der zunächst Herr Romberg seine Meinung dahin zum Ausdruck brachte, daß e» schließlich besser sei, ehe man zuviel Geld in da» Hau» verbaue, da» Gebäude nicht mehr zu verpachten, sondern ntederzureißen. Auf seine Anfrage, wieviel «S Miete bringe, wurde ihm die Antwort: 700 Mk. Der Herr Bürgermeister erläuterte, daß man sich diese Frage auch im Rate schon ost vorgelegt habe. Aber er sei entschieden gegen «in Weg reißen, denn so schlecht sei da» Gebäude nicht. Und der artig umfangreiche Erneuerungen könne man dem Pächter nicht zumuten, wenn er auch, wie festgestellt wurde, zur baulichen Erhaltung und zur Vornahme von Reparaturen vertragsweise verpflichtet sei. Der Herr stellv. Vorsitzende ergänzt, daß außer den jetzt beantragten 800 Mk. für da» GÄäude nur erst 150 Mk. für äußeren Anstrich aufge wendet worden seien. Herr Stadto. Wolf meint, daß man b«»ch da» Dach nur au»befl,rn möchte, während Herr Stadto. Zäncker dies verneint und erklärt, daß das Geld für Repa raturen weggeworfen sei. Herr Stadto. Fischer äußert, wenn man den Platz in absehbarer Zeit verwerten könne, dann könnte man daS Gebäude wegreißen, sonst ist er aber sür gute Instandsetzung. Nachdem Herr Stadto. Romberg nochmal» seine Ansicht begründet, frug Herr Stadto. B. Müller, wie sonst daS Gebäude beschaffen sei. Herr Stadto. Zäncker gab die Auskunft, daß sich die Besichtigung de» BauauSschussr-S nur auf da» Dach erstreckt habe; er beantragte schl'eßlich, die Beschlußfassung auSzusetzen und festzustellen, ob in absehbarer Zeit weitere größere Erneue rungen und Ausbesserungen zu erwarten sind. Dieser An trag wurde einstimmig angenommen, somit der RatSbeschluß vorläufig abgelehnt. 3. RatSbeschluß, betreffend Weilerpflasterung der Goethe straße. Der Bauausschuß war sich schlüssig geworden, die letzte noch zu pflasternde Strecke der Goethestraße auf ein mal zu pflastern und zwar bis zum Ende der Abendroth- schen Baustelle. Ungepflastert bleiben soll der Teil vor der Schule. Der Rat beschloß dagegen, die Pflasterung bi» zum Ende des Röthmannschen Grundstückes auszuführen; er ver- willigte hierzu außer dem nach dem Haushaltplane bereit» vorhandenen Betrage von ca. 7000 Mk. bis zu 9500 Mk. unter der Bedingung, daß innerhalb der nächsten zwei Jahre die dem Straßenbaufond entnommene Summe an Liesen zurückgezahlt wird. In der sich hierüber ent- spinnenden Debatte gab Herr Stadto. Romberg zur Er wägung, ob man der Frage näher treten wolle, den Straßen teil vor der Schule mit Asphalt oder Holzpflaster zu be legen. Der Anregung pflichtet Herr Stadto. Nöthlich bei. Während Herr Stadto. Zäncker die Pflasterung bis Anfang des Röthmannschen Hauses für genügend hält, vertritt der Herr Bürgermeister die Ansicht deS Rates wiederholt, welcher bi» Ende genannten Grundstück» pflastern lassen will. Dem RatSbeschluß wurde schließlich auch beigetreten und obenmitgeteiltrr Vorschlag deS Herrn Romberg, den dieser zum Antrag erhob, ebenfalls angenommen. 4. RatSbeschluß, betreffend Anrechnung von auswärts verbrachter Dienstzeit und Pensionsberechtigung des RatS- expedienten Schröter. Letzterer ist seit 1. Oktober 1906 angestellt und hat inzwischen Engagement nach Olbernhau erhalten. Er schreibt an den Rat, daß er die Stelle am 1. August antreten würde. Fall» man ihm aber ein Jahr auswärts verbrachter Dienstzeit anrechnen und die Zusicherung der Pensionsberechtigung geben würde, würde er die Stelle nicht antreten. Der Rat hat beschlossen, dem Gesuchsteller da» Dienstjahr anzurechnen und ihm auch zuzusichern, daß er bet seinem 25. Lebensjahre die Pensionsberechtigung zugesprochen erhalten wird. Die Gründe, die de« Rat bei Fassung dieses Beschlüsse» geleitet haben, führte der Herr Bürgermeister noch an, worauf Beitritt zum RatSbeschlusse einstimmig erfolgte. 5. Rat»beschluß, betreffend Verpachtung von Gemeinde land an die Firma A. G. Hering L Co. hier. Die Firma hat gebeten, ihr Pachtland von größerer Tiefe zu über lassen. G» ist festgestellt worden, daß die Größe de» in Frag« kommenden Lande» 208 gm beträgt. Gleichzeitig ist die Grundfläche de» Schuppen» mit abgemessen worden; diese ist 146,91 gw groß, sodaß die gesamte Fläche 354,91 gm beträgt. Der Rat hat sich mit dieser Ver pachtung einverstanden erklärt und beschlossen, 30 Pf. Pacht pro Quadratmeter zu erheben. Ueber die Preisfestsetzung erklärte der Herr Bürgermeister auf eine Anfrage des Herrn Stadto. Zäncker, daß der Preis sich nach der Größe de» zu pachtende« Areals und nach der Lage desselben richte. Einstimmig trat da» Kollegium dem RatSbeschlusse bei. 6. RatSbeschluß, betreffend die Versicherung der Pflicht feuerwehr und sechs Radfahrer gegen Unfälle. ES hat sich als notwendig herauSgestellt, daß Mannschaften der Pflicht feuerwehr, sowie die sechs Radfahrer, die zur freiwilligen Feuerwehr gehören, gegen Unfall versichert werden. SS find Anschläge herbeigezogen worden und zwar sollen diese Mannschaften auf 2500 Mk. bei Todesfall, 7500 Mk. bei Invalidität und 2,50 Mk. pro Tag bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit versichert werden. Die Mannschaften der freiwilligen Feuerwehr sind auf 3000 Mk. bei Tode», fall, 6000 Mk. bei Invalidität und 2,50 Mk. pro Tag bei Erwerbsunfähigkeit versichert. Bei der freiwilligen Feuer wehr (mit den Radfahrern) beträgt die jährliche Prämie 102,90 Mk., bei der Pflichtfeuerwehr würde sie 60 Mk. betragen. Dem RatSbeschlusse trat La» Kollegium ohne Debatte einstimmig bei. 7. RatSbeschluß, betreffend die Erneuerung de» Fenster- anstrich» rc. am Krankenhause. Nach Vorschlag de» Bau- auSschusseS würde die Erneuerung de» Fensteranstrichs 509,43 Mk. Kosten verursachen. Gleichzeitig soll die Wand am Opera ttonSsaal, die die Feuchtigkeit durchläßt, mit Schiefer verblendet werden; die Kosten sind auf 98,80 Mk. veranschlagt. Der Rat hat beschlossen, bis zu 630 Mk. für beide Arbeiten zu verwilligen und daS Kollegium stimmte dem zu. 8. RatSbeschluß, Abänderung der Verordnung, die Bedienung durch weibliche Personen in Gast- und Schank wirtschaften betreffend. Die Königliche Kreishauptmann schaft hat dem 8 2 der erwähnten Verordnung die Geneh migung versagt. Dieser Paragraph lautet: „Weiblichen Personen, rücksichtlich deren den Wirten Seiten deS Stadt- rateS eröffnet worden ist, daß die fernere Verwendung der selben zur Bedienung der Gäste aus sittenpolizeilichen Gründen unzulässig ist, darf fernerhin weder eine derartige Dienstleistung, noch überhaupt der weitere Aufenthalt in den Geschäfts- oder Wohnräumen de» Wirte» gestattet werden." Die Nichtgenehmigung erfolgte im Hinblick auf 8 41 der Reichsgewerbeordnung, in welchem e» heißt, daß in der Wahl des Arbeit«- und Hilfspersonals keine anderen Beschränkungen stattfinben dürfen, als die durch die Reichs- gewerbeordnung festgestellten. Der Paragraph verstoße so mit gegen die ReichSgewerbeordnung und sei daher unzu lässig. Der Herr Bürgermeister gab zur Erklärung dieser Frage eine längere Ausführung, in der er hervorhob, daß der erwähnte Paragraph auS einer anderen Verordnung übernommen sei, daß aber gegen die Entscheidung der KreiShauptmannschaft Berufung nicht möglich ist. Der Rat hat deshalb beschlossen, den 8 2 außer Kraft zu setzen. Da» Kollegium nahm hiervon Kenntnis. In nnä 2nnü 2»S!EnnA.
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