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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.11.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-11-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190711275
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19071127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19071127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-11
- Tag1907-11-27
- Monat1907-11
- Jahr1907
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.11.1907
- Autor
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RiesaerH Tageblatt rrnd Anzeiger MMM mü> MMger). SÄegramm-Adrefl« .Tageblatt*, Riesa. Amtsblatt Yemsprechstell» Nr. 20. für die König!. Awtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 276. Mittwoch, 27. November 1967, abends. 66. Jahrg. Da» Mela« Tagebla« erscheint jede» Tag abend» mit Ausnahme d« Sonn« und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in dn Expedition in Riesa 1 Mart SO Pjg., durch unsere Träg« sret tu» Hau» 1 Mark VS Psg„ bei Abholung am Schalt« d« taiserl, Postanstalten 1 Mark SS Psg., durch den Briefträger frei ins HauS 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Bnzeigen-Annahme sür die Nummer deS Ausgabetage« btS vormittag S Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße VS. — Für die Redaktton verantwortNch: Hermann Schmidt in Riesa. In da» GüterrechtSregister de« unterzeichneten Amtsgericht» ist auf Sette 59, den Handelsmann Heinrich Herman« Köpptug in Riesa und dessen Ehefrau Ida Martha gebr. vlanche betr., eingetragen worden: Die Verwaltung und Nutznießung de» Manne» ist durch * Ehevertrag vom 23. November 1907 ausgeschlossen worden. Riesa, am 25. November 1907. «öntgltcheS Amtsgericht. Mit Schluß ds». I». scheiden die Herren Baumeister Schneider, Klempnermeister Wettze, . Konditor Wolf und Baumeister ZLvcker al» Ansässige und die Herren OberamtSrtchter Heldner und Bankdirektor Romberg al» Unansässige au» dem Stadtoerordneten-Kollegium au». ES sind demnach 4 ansässige und 2 unansässige Bürger in da» Stadtoerordneten- Kollegium neu zu wählen. Die Wahl findet Donnerstag, de« 5. Dezember 1907 in der Zeit von vormittags 19 Uhr bis nachmittags 2 Uhr im Rathause, Sitzung», saal, statt. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. November 1907. Schr. Bekanntmachung, das Plakatwese« betreffend. Nach Artikel 15 de» Sächsischen Gesetzes, die Presse betreffend, vom 24. März 1870, dürfen Ankündigungen gesetzlich erlaubter Versammlungen, Wahlbekanntmachungen unter den in Artikel 7 de» genannten Gesetze» für Stimmzettel angegebenen Beschränkungen sowie Anzeigen über öffentlicheVergnügungen,über gestohlene, verlorene undgefundeneSachen, über Verkäufe und Vermietungen und sonstige Nachrichten für den gewerblichen Verkehr ohne vorherige Anzeige an den im Voraus bestimmte« Orten und, wa» die Verkäufe oder Vermietungen von Grundstücken und gewerbliche Ankündigungen anlangt, auch an den betreffenden Grundstücken und Gewerbslokalen selbst öffentlich angeschlagen werden. Bei Plakaten anderer Art, mit Ausnahme der Bekanntmachungen öffentlicher Be- Hörden, bedarf e» der vorgängigen Anzeige bei der Ortspolizeibehörde unter Vorlegung eine» Exemplare» de» betreffenden Plakat». Diese Plakate dürfen ebenfalls blo» an den von der Behörde im Voraus bestimmten Orten öffentlich angeheftet oder ange- schlagen werden. Nach A 6 der Ausführungsverordnung zu dem vorerwähnten Gesetze haben die Ortspolizeibehörden bekannt zu machen, welche Orte zum Anheften oder Anschlägen von Plakaten bestimmt worden sind. Auf Grund dieser Bestimmung geben wir bekannt, daß von Herrn Buchdruckerei besitzer Rudolph Abendroth hier mit Genehmigung der Polizeibehörde Plakattafeln an nachgenannten Grundstücken angebracht worden sind: 1. Hauptstraße No. 63 (im Durchgang, Ecke Hauptstraße), 2. , „ 61 („ , , , Goethestraße), 3. BiSmarckstraße No. 35 d, 4. Bahnhofstraße No. 19, 5. Elbstraße No. 4, 6. Hauptstraße No. 6, 7. „ „ 33, 8. Großenhainerstraße No. 21, 9. Meißnerstraße No. 20, 10. Schützenstraße No. 5, 11. Goethestraße No. 17. Die Anbringung von Plakate« u. s. w. an anderen Stellen, insbesondere an Hauser«, Maueru, Etufriedtguuge« und an de« Masten der elektrische« Lichts leituug ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden nach Artikel 16 des obengenannten Gesetzes mit Geld- strafe bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft. Wegen der Gebühren deS AnheftenS von Plakaten an den Plakattafeln ist das Nähere bei Herrn Abendroth zu erfahren. Der Rat der Stadt Riesa, am 25. November 1907. Kr. Freibank Poppitz. Morgen Douuerstag, den 28. November 1907 von mittag» 12 bis nachmittags 4 Uhr soll das Fletsch eines Rindes, Vr 40 Pfg., verkauft werden. Der «emeindevorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 27. November 1907. —* Die gestern abend abgehaltene öffentliche Sitzung der Stadtverordneten währte nur eine Stunde. An ihr nahmen 17 Stadtverordnete und als Vertreter de» Rates Herr Bürgermeister Dr. Dehne teil. Die Tagesordnung bestand auS sechs Punkten, vor deren Erledigung der Vorsitzende, Herr Oberamtsrichter Heldner, die Mitteilung von der erfolgten Vorlegung der Stadt- verordneten-Wahllifle gab. .Der 1. Punkt der Tagesordnung betraf den RatS- beschluß über die Festsetzung der Gehaltssätze und sonstigen Vergütungen für die Lehrer und Lehrerinnen an den hiesigen Bürgerschulen, sowie die neu festgelegten Schul- geldsätze. Die Beschlußfassung über diese Angelegenheit war in der letzten Sitzung ausgesetzt worden, weil man sich erst üb.er die bisherigen Gehaltsstaffeln orientieren wollte. Die GehaltSstaffeln aus den Jahren 1875, 1892, 1897, 1900 und 1905 sür Lehrer und Lehrerinnen lagen vor. Der Stadtrat hat beschlossen, die neuen Gehaltssätze sätze am 1. Januar 1908 und die Bestimmungen über Vergütungen rc. Ostern 1908 in Kraft treten zu lassen. Die neuen Gehaltssätze zeigt folgende Tabelle: Die Direktoren erhalten einen AnfangSgehalt von 4200 M, der nach je 5 Jahren um je 300 M. bis zum Höchstgehalte von 5100 M. ansteigt. In diesem Gehalte ist die WoynungSentschädigung mit 600 M. enthalten. Die ständigen Lehrer werden nach folgender Staffel besoldet: AnfangSgehalt vom Eintritt der Ständigkeit an jährlich 1700 M. mit Beginn des 27. Lebensjahres 1900 30. 2100 2300 S6. 39. 2500 2700 k, 42. — 2900 45. 3100 48. 3300 51. 3500 54. .. 8600 Die stündigen Lehrerinnen werden nach folgender Staffel besoldet: AnfangSgehalt vom Eintritt der Ständigkeit an jährlich mit Beginn de» 27. Lebensjahres „ » » » bO. „ „ " " " " . 45. „ levo M. 1750 „ 1900 „ 2050 „ 2200 „ 2350 „ 2500 „ 2650 „ In diesen Gehaltssätzen ist die Wohnungsentschädigung mit je 15°/, enthalten. Der Gehalt der Hilfslehrer be trägt einschließlich der Entschädigung für Wohnung und Heizung 1260 M., der Gehalt der Hilfslehrerinnen 120lk M. jährlich. Die geprüften NadelarbeitS- und Turnlehrerinnen werden nach folgender Staffel besoldet: AnfangSgehalt jährlich mit Beginn des 23. Lebensjahres „ 1000 1100 M. 26. 1200 k/ SS k» 29. 1300 32. 1400 35. 1500 38. 1600 41. 1700 44. 1800 Die Bestimmungen bezüglich der Vergütungen lauten: Die Stellvertreter der Direktoren erhalten je eine penstons- fähige Gehaltszulage von 300 M. jährlich Die jähr liche Vergütung für die Verwaltnng der als Lehrerbiblio- thek dienenden Stadtbibliothek beträgt 125 M , für die Beauf sichtigung der Lehrmittel 75 M., für die Verwaltung deS Schulgarten» 125 M. DaS Honorar für eine Ueberstunde (8 33 Abs. 4) beträgt 1,50 M, für eine in zwei zusammen gelegten Klassen erteilte VereinigungSstunde (8 33 Abs. 4) 0,75 M. Die Leitung der Fortbildungsschule wird jährlich mit 350 M., der Unterricht in der Fortbildungsschule wird für eine wöchentliche Stunde jährlich mit 85 M. vergütet. Die Gehälter werden auS der Schulkasse in monatlichen Teilzahlungen im voraus, die sonstigen Vergütungen am Schluffe jeden Vierteljahres ausgezahlt. Den die amtliche Jahresversammlung der Lehrer des SchulaussichtSbezirkeS Großenhain besuchenden Lehrkräften wird eine Vergütung von je 5 Mark gewährt, wenn die Versammlung nicht in Riesa stattfindet. Im übrigen wird den Direktoren und Lehrern der Aufwand für Reisen in dienstlichen An gelegenheiten nach Maßgabe der für die städtischen Be amten und Bediensteten, sowie die Mitglieder der städtischen Kollegien zu Riesa hinsichtlich der Gewährung von Tage- geldern und Reisekosten festgelegten Vorschriften vergütet. Beiden Vorlagen stimmte das Kollegium bei, bezüglich der Gkhaltsstaffel mit der "von Herrn Schönherr beantragten und von mehreren Setten befürworteten Aenderung, daß auch die letzte Zulage bet den Lehrern 200 M. betrage, der Endgehalt sich also auf 3700 M. erhöht. 2. kam der Ratsbeschluß betreffend die Festsetzung der Vergütungen für den Unterricht in der gewerblichen Fort bildungsschule, sowie die Festlegung des Schulgelde» für den Besuch der gewerbliche« Fortbildungsschule zur Be ¬ ratung. Der Rat hat einen neuen Entwurf für eine Schulordnung der gewerblichen Fortbildungsschule vorgelegt, schließlich aber nur 8 4 daraus, der die Schulgeldsätze regelt, zur Beratung wettergegeben, im übrigen aber den Entwurf zurückgezogen. Paragraph 4 des Entwurf» lautet: „Jeder Schüler hat bei seinem Eintritt in die Schule 1 M. Eintrittsgeld zu bezahlen. DaS Schulgeld, dessen Höhe nach Gehör des Ausschusses durch den Stadtrat und die Stadtverordneten festgesetzt wird, beträgt bis auf weiteres für die in Riesa wohnenden Schüler, die den vollen Unter richt besuchen, 9 M., und wenn sie nur am Zeichnen teil nehmen 3 M., für die auswärts wohnenden 12 M., be ziehungsweise 6 M. jährlich. Es ist vierteljährlich an die Stadtkasse im Voraus zu entrichten. Tritt ein Schüler in der ersten Hälfte eines Monates ein oder der zweiten Hälfte aus, so ist das Schulgeld für den ganzen Monat zu bezahlen; tritt er in der zweiten Hälfte eines Monats ein oder in der ersten Hälfte aus, so ist es nur für den halben Monat zu bezahlen. Mit Genehmigung deS Stadt- rateS kann der Ausschuß in einzelnen besonderen Fällen Schulgeld ganz oder teilweise erlassen." Um die Erhöhung de» Schulgeldes entspann sich eine längere Debatte. Herr Stadtv. Wolf vertrat eine Ermäßigung des Schulgeldes auf vielleicht 5 M. und seiner Ansicht traten die Herren Stadtv. Schnauder, Weiße und Zäncker, der erstere wieder holt, bei. Aber auch für den Ratsbeschluß wurden mehrere Stimmen laut. Der Herr Bürgermeister begründete den Standpunkt des RateS. Im Sinne der Erhöhung sprachen noch die Herren stellv. Vors. Schönherr und Stadtv. Nöthlich, ebenso der Herr Vorsitzende. Der 8 4 wurde schließlich wie im Entwürfe gegen 7 Stimmen angenommen, ebenso der RatSbeschluß, die Leitung der gewerblichen Fortbildungs schule mit 350 M. pro Jahr zu entschädigen und sür die Unterrichtsstunde pro Jahr 85 M. zu gewähren. Der 3. Punkt betraf den RatSbeschluß, für den all- gemeinen deutschen Schulverein zur Verbreitung des Deutsch tums im Auslande einen jährlichen Beitrag von 50 M. zu bewilligen. Einstimmig trat das Kollegium dem RntS- beschlusse bei, für den genannten Verein in diesem Jahre 50 M. zu bewilligen und einen gleichhohen Betrag künftig jedes Jahr in den HauShaltplan zu Gunsten des Vereins einzustellen. 4. stand auf der Tagesordnung der Ratsbeschluß, be treffend die Errichtung einer Eisbahnwiese und Festsetzung de« von dem Erricht« derselben zu zahlenden Wafferzinfe». Die Frage nach Errichtung eines Kinderspielplätze» und
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