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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.01.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-01-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191301100
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-01
- Tag1913-01-10
- Monat1913-01
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.01.1913
- Autor
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Riesaer O Tageblatt nnd Anzeiger (Llbeblatt und Adriger). LAegrauvwAdreff«: ß!ß Itz I ckA FernsprechstrL, La, » an » « » Nr.». für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. AintSgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Grvba. 7. Freitag, 1V Aaaaar 1013, abends. SO Aahrg. Tav Riesaer Sägeblatt erscheint jeden Tag abends inii SttiSvahnie de» Cann» nnd Fesitage. Pietteljtihrlicher tkezi»kSprrs« bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark 50 Psg., durch nnserr Träger » irei ins Hau» I Mark 65 Psg., tei Atholuug am Cckalikr der kaljerl. Posiausialte« I Mark 65 Psg., durch den Bttestrtiger frei ins Haus 2 Mark 7 Psg. Auch MouatSabonueiueniS iverdcn aiigenomnicii. Anzeigrn-Annahme jür die Änmnier drS Ausgabetages diS bonuillag v Uhr rhne Ecnädr. Preis iiir die Ilelngespalteuc s3 mm brcilc ÄorpuSzrlle l8 Psg. (Lokalpret» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Nirsa. — 6'csckkisiSslclIc: Goethes! raß« 5V. — Für die Redaktion veranttvortlich: Arthur Hkihnel in Niesa. Nachricht«« über »en freiwillige« Eintritt znn, mehrjährige« aktive« Militärdienst. 1. Jeder jung« Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine etntreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, der Maschinengewehr» Abteilung, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei» oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat zunächst bei dem Zivilvorsitzcnden der Ersahkommisston seine» Aufent haltsortes (d. i. in Sachsen der Amtthauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Zioilvorsitzrnde der Ersatzkommisston gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung. deS Meldeschein» ist abhängig: a) von der Einwilligung de« gesetzlichen Vertreters, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Ztviloerhälinisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen junge» Leuten steht die Wahl de§ Truppenteil», bet dem sie dienen wollen, frei. Sie suchen ihre Annahme unter Vorlegung des Melde scheins bei dem Kommandeur deS gewählten Truppenteils nach.*) Hat der Kommandeur kein Bedenken, so veranlaßt er die körperliche Untersuchung und entscheidet über die Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eine» Annahmescheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in freie Stellen und zwar in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Siegel am RekruteneinstellungStermin (Anfang Oktober) statt. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, die auf Beförde rung zum Offizier dienen wollen, oder die in ein MilitärmusikkorpS einzutrelen wünschen, eingestellt werden. Wenn keine Stellen offen sind, oder die Einstellung mit Rückficht auf die Zelt der Meldung nicht möglich ist, dürfen die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldeschein» bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, haben vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme, wenn sie sich bi» 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten RekruteneinstellungStermine. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 20. Lebensjahre — in den aktiven Dienst eintretenden Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger zu genügen und im Falle des Bleibens in der aktiven Armee und Erreichens de« Unter offizier-Dienstgrade« den Anspruch auf den ZioiloersorgungSschein und die Dienstprämie von 1000 Mark bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre zu erwerben. Der Eintritt bei den Telegraphenformationen*) sichert jungen Leuten aus ent sprechenden Berufen den Zusammenhang mit ihrer Ziotlbeschäftigung «nd Erweiterung ihrer Berufsausbildung auch während der Dienstzeit. Ans ihn wird daher besonders aufmerksam gemacht. 8. Mannschaften aller Waffen, die entweder freiwillig oder infolge ihrer Dienst verpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, bleiben in der Landwehr I. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt für Mannschaften der Kavallerie, die sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Berpflich- tung erfüllt haben. 9. Mannschaften, die bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während deS Reseroeoerhältntffe« in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kaoallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, die sich erst beim MusterungStermine freiwillig zur Aus hebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl auf die Waffengattung oder der Truppenteil« nicht. *) Für den Eintritt bei den sächsischen Verkehrstruppen sind die Anmeldungen zu richten: An da» Königlich Preußische Eisenbahn-Regiment Nr. 2 in Schöneberg bei Berlin für die 7. u. 8. (K. S.) Kompagnie dieses Regiments. An da« Königlich Preußische Lelegraphen-Bataillon Nr. 1 in Berlin 80. 33 für die 3. (K. S.) Kompagnie und für da« Königlich Sächsische Detachement bei der 4. (Funker-)Kompagnie diese« Bataillon«. An da« Königlich Preußische Kraflfahr-t'ataillon in Schöneberg bei Berlin für da« K. S. Detachement bei der 2. Kompagnie diese» Bataillons. An da« Königlich Preußische Luftschiffer Bataillon Nr. S in Köln am Rh. für da« K. S. Detachement bei der 2. Kompagnie diese« Bataillon« in Metz. An die Königlich Preußische Fliegertruppe in Döberltz für da« K. S. Detachement bei dieser Lruppr. Krieg-Ministerium. 184 ES werden Schulschießen abaeholten a. auf -em Schießplatz Haidehäuser: am 13., 14., 15., 16, 17., 18, 20 , 21, 22. und 23. Januar d. I. in der Zeit von 8 Uhr vormittags bi« 5 Uhr nachmittag«, ' d. aut -em Schießplatz Gohrisch (Artillerieschießplatz) uur »ör-lich -e» Wültuttzer Weges: - am 13, 14.. iS., 16., 17., 18., 20, 21., 22. und 23. Januar d. I. in der Zett von 8 Uhr vormittag« bi« S Uhr nachmittag«. Die Sperrung dieser Schießplätze nnd ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schieß- tage so bewirkt, daß sie Vs Stunde vor Beginn de« Schießens durchgeführt ist. Bel-Schießen auf dem Schießplatz Gohrisch ist die Miihlberger Straße gesperrt, der Wülknitzer Weg dagegen ist frei. Die Wege de« Platzes sind bei geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinwei« auf die amtShauptmannschaftlichr Bekanntmachung vom 9. Mai v. I«., Nr. 295 k v, abgedruckt in Nr. 108 de« Riesaer Amtsblattes, wird die« mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 8 366" bez. 368» deS RetchSstraf- gesetzbuch« bestraft werden. Die OrtSpolizeibehörden werden veranlaßt, den OrtSeinwohnern auf dem sorge« schriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 8. Januar 1913. 18 b v. Königliche AmtShauptmanuschaft. Hundesteuer betr. Die Besitzer der im Stadtbezirke Riesa befindlichen Hunde werben hiermit aufge fordert, die Steuer für ihre Hunde auf da« 1. Halbjahr 1913 -iS 15. Januar 1S13 bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Steuer angedrohten Strafe an unsere Stadihauptkasse abzuführen. Hinterziehung der Steuer wird nach 8 ? de« Gesetze« vom 18. August 1868, die Einführung einer allgemeinen Hundesteuer betreffend, mit dem 3 fachen Betrage der Steuer bestraft. Bon -er städtischen Aufsichtsperson über -as Hundewese« werben diejenige« Huude weggefanaen, die uach -em 15. Januar außerhalb -er Häuser, Gehöfte un sonstigen geschlossene» Räume» ohne die siir das 1. Halbjahr 1S13 gilttge Steuer marke am HalSbau-e betroffen werben. Die Besitzer solcher Hunde sind außerdem, soweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, gemäß der angezogenen GesetzeSstelle mit einer Geldstrafe von 3 Mark zu belegen. Riesa, am 28. Dezember 1912. Der Rat-er Stadt Riesa. Ka. * n III auf 1 2 8 2 2 2 3 2 4 3 3 Das Schulgeld betrögt: für 1 over mehrere Fächer der Grupps III , 1 Fach au« Gruppe I oder II „ 2 Fächer au« Gruppe I und II , 3 oder mehr Fächer aus Gruppe I und Deutscher Aufsatz, besonders Briefstil und Geschäftsaufsatz Lesen mit Erklärung deutscher Dichtungen HauSwirtschaftslehre, verbunden mit hauswirtschaftlicher Buchführung (-Naturkunde mit Rechnen) Erziehungs- uu- Gesuu-heitslehre (-Menschenkunde) Turnen Englischer Elementarunterricht Buchsührnng Stenographie Zeichne» nnb Male» Wettznähen auf -er Nähmaschine Deutsche Aufsatzübnugen Französischer Fortbildungsunterricht Englischer „ Weltgeschichte un- Erdkunde Kunstgeschichte. Siuirag feiten« ter Interessenten PriVatstNN-en in den Mathematik auf Kosten der beteiligien Ettern bet unent- Außerdem werden Naturwissenschaften und in geltlicher Benutzung der Schulräume und der Lehrmittel einaerickttet." Mit dieser Ergänzung entspricht Gruppe III zuzüglich Lesen, Turnen, Zeichnen (Stenographie, Maschinen nähen) den Anforderungen in den Hauptfächern des 9. Schuljahres in einer Höheren Mädchenschule. Etwaige «ntrSg« auf Einrichtung von Prioatstunden wüsten bis Anfang Februar gestellt sein, damit die erforderlichen Veranstaltungen getroffen werden können.' f. Auswärtige M. 90 , 22 , 34 - 40 Freibank Rrefa. Morgen Sonnabend, -eu 11. Januar d« I«.. von vorm. v,9 Uhr an gelangt auf der Freibank Rtndfletsch und Schweinefleisch zum Preise von 50 und 60 Psg. pro V, bg zum Verkauf Riesa, 10. Januar 1913. Die Dtrettto» -e» stöbt. «chlachthofeS. MIM zmiwilMiirw U Ime MM» M M M »MM (MlMet M). Der Unterricht umsatzt folgende Fächer: Zahl der Truppe röchen,l. Stunden I 2 1. 2 jährlich M. 72 » 12 » 24 - " ...... --- -- - ---- II u 30 „ Wer ein oder mehrer« Fächer au« Gruppe III belegt, kann «»entgeltlich an den Fächern der Gruppe I und II »eilnebmen. Da« Schulgeld ist vierteljährlich im voraus zu zahlen. StuIrtttSgeld wird nicht erhoben. Nähere Auskunft und Anmeldeformulare beim Unterzeichneten. Riesa, den 7. Januar 1913. Der Direktor -er Mädchenschulen. Dankworth.
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