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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.04.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-04-28
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191504280
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150428
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150428
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-04
- Tag1915-04-28
- Monat1915-04
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.04.1915
- Autor
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rrrrd Anxriger MMM mr Atytiger). Telrgr-mm-Adreff« Femsprechstr«, .Tageblatt-. Riesa. Nr. 20. für öle König!. Arntshauptmarmschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stabt Riesa, sowie den Gememderat Gröba. 96. Mittwoch, 28. April 1915, adeuds. 68. Jahr«. Da« Mlks<^ ragcklatt «schtiot i-d« Tag ahend, mit AuSmchme der Sonn, und Festtage. LiertelMNcher Be-ugSpreiL bet «bholuna in der EwedM-n in Riesa I Mark SO Psg.. durch unicre Träger frei in, Hau, 1 Mart VS Psg-, bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei in, Hau» 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnementS werde» angenommen. Anzeigrn-Aunahme siir die Nummer de« Ausgabetage» Li- vormittag S Uhr ohne Gctvähr. Preis für die kleingespaltene 43 mm breite Korpuszelle 18 Pfg. sLokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Laris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße 59. - Fltr die Redaktion verantwortlich: Arthur Hnhn-.l in Riesa. Mit Rücksicht auf den zur Jetztzeit zu erwartenden zahlreichen Besuch der Wälder sieht sich die Königliche Amtshauptmannschaft veranlaßt, daS von ihr bereit» früher aus gesprochene verbot -es Zigarremancheus und -es Rauchens ans offenen Pfeifen in Waldungen (Bekanntmachung vom 20. Juni 188t) erneut in Erinnerung zu bringen und gleichzeitig auf die 88 31 und 32 des Forst, und FeldstrafgesetzbucheS vom 26. Februar 1909 hinzuweisen. Diese Bestimmungen lauten: 831. Mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bi» zu 2 Wochen wird bestraft: 1. wer in gefahrbringender Weise mit unverwahrtem Feuer oder Licht einen Wald betritt oder ihm sich nähert; 2. wer im Walde oder in gefährlicher Nähe eines Waldes brennende oder glim mende Gegenstände fallen läßt, fortwirft, oder unvorsichtig handhabt; 3. wer, abgesehen von den Fällen des 8 368 Nr. 6 des Strafgesetzbuches, im Walde oder in gefährlicher Nähe eine» Waldes unbefugt Feuer anzündet oder in unbefugter Weise angezündete» Feuer zu beaufsichtigen oder auszulöschen unterläßt. § 32. Mit Geldstrafe bis zu 6V Mark oder mit Hast bis zu 2 Wochen wird bestraft, wer, abgesehen von den Fällen des tz 360 Nr. 10 des Strafgesetzbuches, bei Waldbränden, von der Polizeibehörde oder dem Waldbesitzer oder ihren Ver tretern zur Hilfe aufgefordert, keine Hilfe leistet, obgleich er der Aufforderung ohne eigenen erheblichen Nachteil genügen konnte. Hiermit wird zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 309 de» ReichSstraf- gesetzbuche» derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit einen Wal-bran- oder einen Bran- von Feldfrüchten herbeiführt, mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 900 Mark bestraft wird und daß e» nach 8 368 « desselben Gesetzbuches bei Geldstrafe bi» zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen verboten ist, an gefährlichen Stellen in Wäldern oder Heiden Feuer anzuzündcn. Großenhain, am 26. April 1915. , 957 »L Königliche Ämtshauptmannschaft. Vaterländische Metallsammlung. Mit Ende dieser Woche wird die Sammlung geschlossen. ES wird deshalb gebeten alle der Sammlung noch zugedachten Spenden möglichst umgehend an die Sammelstelle in der Polizei-Wache abzultefern. Der Rat -er Sta-t Riesa, am 28. April 1915. F. VmMchbW An MoieWiitk iiA Wisse Lckmteii. Auf Grund der Bekanntmachung über VvrcatSerhcdungen vom 2. Februar 191b (ReichSgesetzblalt S. 54) hat am 3V. April -. I. für den Umfang des Reiches eine Er hebung über Vie Vorräte an Rtn-vtehhiinte« einschl. -er Kalbfelle und -es zur Herstellung Von Sohlen geeigneten Leders stattzufindcn. Tie Erhebung erfolgt mittel» Anzeigevor-ritlke, die von der Schutzmannschast an Fleischer, Hautoerwertungsgenoffen» schäften, Häutehändler, Gerbereien, Lederhandlungrn, Schuhfabriken und alle sonstigen Personen und Firmen, die Rindviehyäute oder Bodenleder im Besitz haben, am 29. April zur Ausfüllung verteilt und am 30. April wieder eingesammelt werden. Alles übrige ergibt sich au» dem Anzeigevordruck selbst und den Erläuterungen auf seiner Rückseite. Anzeigepflichtige, die etwa bet der Verteilung der Anzeigrvordrucke übersehen worden sind, haben solche auf dem Rathause, Zimmer Nr. 2, zu entnehmen. Der Rat -er Sta-t Riesa, am 28. April 1915. Fnd. Wir geben hiermit bekannt, daß von un» heute auf die Dauer von 8 Jahren tu Pflicht genommen worden sind: Herr Kaufmann Alfred König al» BezirkS-Borsteher für den I. Bezirk und Herr vrauereidirektor Arno Fried» al» stellvertretender BezirkS-Vorsteher sür den II. Bezirk. Der Rat der Sta-t Riesa, am 27. April ISIS. Kus-, WWMM-VMMii im kmlIM M Im Ratskeller zu Freiberg sollen Mittwoch, den 5. Mai 1915 von vor«» 11 Uhr ab rund 2000 rw, voraussichtlich zur Aufbereitung gelangende, Fichtennutzrinde mit Abgabe von Einzelpreisen für da» rm meistbietend versteigert werden. Rindenkäufer, denen bei dem Forstrentamte Augustusburg ein fortlaufender Kredit für Holzkaufgelder nicht eröffnet ist, haben auf die erstandenen Rinden sofort eine Anzahlung nach Höhe vom 30 v. H. d;S Wertes dieser Rinden zu leisten. Kgl. Lberforstmetsteret Flöha, am 23. April 1915. Auf dem Kasernenhofe der Ersatz-Abteilung 68 in Riesa (Klötzerstraße) werden am 1. 5. 15. vormittags 10 Uhr 2 ausgemusterte Dienstpferdr versteigert. Oertliches «nd Siichsisches. Niesa, den 28. April 1915. —* Obwohl erst jüngst in der TageSpresse die Kriegsschulden näher gekennzeichnet sind, welche bei . den zuständigen Stellen angemeldet werden können, laufen beim ReichSkommifsar zur Erörterung von Gewalttätig keiten gegen deutsche Zivilpersonen in FeindeSkand, Berlin, Potsdamer Straße 38, fortgesetzt Anmeldungen ein, die Berücksichtigung nicht finden können. ES ist deshalb noch- mal» darauf hinzuweisen, daß nur solche Schäden an- meldungSfähtg sind, die durch Gewalttätigkeiten der feind lichen Bevölkerung oder Behörden, sowie durch gesetz geberische Anordnungen der feindlichen Regierungen, wie Konfiskationen, Zwangsliquidationen und dergleichen zu- gefügt sind. Dagegen können Schäden, die sich al» eine allgemeine Folge des Kriegszustandes darstellen, einer Sr- örterung nicht unterzogen werden. Schäden dieser Art, insbesondere infolge de» Kriege» uneinziehbare Außen- stände, Geschäftsverluste anderer Art, Einbußen infolge des Verluste» von Stellungen usw., desgleichen Schäden an Rechtsansprüchen, die auf Privatvertrag oder Erbrecht be- ruhen, »der Schädigungen, die durch Maßnahmen der feindlichen Regierungen auf dem Gebiete de» Patent- und Urheberrechts und dergleichen hervorgerufen werden, sind deshalb nicht anzumelden. Angesicht» der großen Zahl nicht berückstchtigungfähiger Anmeldungen kann die Nicht beachtung der veröffentlichten Grundsätze auf eine Antwort durch den ReichSkommiffar nicht gerechnet werden. Ebenso ist die Erteilung von Empfangsbestätigungen über An- Meldungen unmöglich. —* Von jetzt an ist bei den offen aufzuliefernden Vriefsendungen nach Oesterreich-Ungarn und dem ntchtfeindtichen Ausland allgemein die Anwendung der nachbezeichneten Sprachen gestattet: Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch, Italienisch, Holländisch, Dänisch, Schwedisch, Norwegisch, Portugiesisch (bet Briefsendungen nach dem besetzten Teile von Belgien nur Deutsch, Flämisch oder Französisch). Bet vriefsendungen nach der Türkei ist di« spanische Sprache ausgeschloffen. Nach dem Ermessen der militärischen Prüfungsstellen können Kataloge und Nachrichten, deren Verbreitung im Ausland im Interesse de» Deutschen Reiche» liegt, sowie ähnliche Sendungen auch in anderen al» den vorgenannten Sprachen zur Absendung freigegeben werden. Bei solchen Sendungen, sowie u. a. auch bet Sendungen in italienischer, spanischer, holländischer, dänischer, schwedischer, norwegischer und portugiesischer Sprache muß indes mit Verzögerungen bet der Weiterleitung inS Ausland gerechnet werden. Mit der Annahme von Sen- düngen, die in anderen als den allgemein zugelassenen Sprachen abgefaßt find, übernimmt die Postverwaltung keine Gewähr für ihre Weiterbeförderung ins Ausland. —* Für Spiritus (Branntwein) zur Vergällung im Inlands ist ein neuer Ausnahmetarif eingeführt worden. Der am 31. März 1915 außer Kraft getretene Ausnahmetarif für Rüben aller Art usw. zu Futter- oder Brennereizwecken wurdd bis auf weiteres wieder in Geltung gesetzt. Der Ausnahmetarif für landwirtschaftliche Geräte usw. nach Ostpreußen ist auf Getreide und Hülsen früchte im Falle der Verwendung al» Saatgut und der gleiche Ausnahmetarif nach Elsaß-Lothringen auf Braun- kohlen-BrikettS und Asbestzementschiefer, der Ausnahmetarif für Flach« auf Flach», roh (auch geröstet) und gebrecht, so wie Werg, Abwerg, Hede und Hedeabfälle von Flach», der Ausnahmetarif für Harze auf geschmolzenen Bernstein und der Ausnahmetarif für Jute auf 5 Tynnen-Sendungen ausgedehnt worden. — ES ist die Frage aufgetaucht, ob Kriegsge fangene, die z. B. in der Landwirtschaft tätig sind, unter die ReichSoersicherungSordnung fallen, weil diese ausländische Staatsangehörige verstcherungS- pflichtig macht. Reichversicherungsamt und Kriegsministerium haben entschieden, daß Kriegsgefangene, die freiwillig Ar beiten für Private ausführen, nicht versicherungspflichtig sind und mithin auch keinen Arbeit-Vertrag abschließen können. — Am 20. April fand die JahreSsttzung des Kura toriums der Wettinstiftung im Hotel „Drei Raben" in Dresden statt. Auch in diesem Jahre konnte eine größere Anzahl junger Handwerker ans den verschiedensten Berufen mit Stipendien als Zuschuß zum Besuche einer Fachschule bedacht werden. Der Kaffenbericht ergab ein erfreuliches Bild, sodaß am 23. April, weiland König NlbertS Geburtstag, wiederum gegen 1000 Mk. ZinSerttäg- nisse verteilt werden konnten. Die Anzahl der Bewerber war in diesem Jahre geringer, was wohl, wie Ker Vor sitzende des Kuratoriums in seiner Ansprache hervorhob, mit der Kriegslage zusammenhängt, da eine sehr große Anzahl junger Handwerkergchilscn bei der Fahne stehl. —y. Vor der -weilen Strafkammer des Dresdner Königlichen Landgerichts hatte sich am Mittwoch die 20 Jahre alte, aus Niedcröstcrreich gebürtige, vielfach vorbestrafte ZicaeleiarbeiterS- Ehesrau Rosa Vecrmnnn wegen Betrugs und Diebstahls im Rück fall zu verantworten. Die Angeklagte mietete sich unter falschen Vorspiegelungen bei der Butterhänolerin Wauer in Röderau ein und verschwand nach einigen Tagen ohne zu bezahlen. So dann wohnte die Bcermann bei dem Hausbesitzer Spranger in Lichtensee und später bei dem Arbeiter Roch in Zeithain. In diesen beiden Fällen gab die Angeklagte wahrheitswidrig an, sie sei die Tochter eines BraucreibesttzerS in Hamburg, ihr Bruder sei im Lazarett in Zeithain untergcbracht, sie wolle in dessen Nähe wohnen, um ihn öfters besuchen zu können. Außerdem stahl die Beermann aus der Wohnung einer KlempnerS-Ehefrau einen Gummimantel, einen Rock und eine Bluse. Als die Angeklagte am 30. Juni v. I. in Riesa verhaftet wurde, bediente sic sich des ihr nicht zukommenden Namens Rosa Wessely. Hierdurch bewirkte die Beermann daß in dem dortigen Gefangcnenjournal falsche Einträge erfolgt sind. Die Angeklagte wurde, unter Wegfallstellung einer ihr von dem Königlichen Landgericht Chemnitz zucrkanntcn zehn monatigen Gefängnisstrafe, nunmehr insgesamt zu 2 Jahren Zucht haus, 6 Wochen Haft und zweijährigem EhrenrcchtSverlust verur teilt, auch ihre Stellung unter Polizeiaufsicht für zulässig erklärt. * Oelsitz. Der Oberfahnenschmied Max Zocher, aus dem hiesigen Orte gebürtig, der gegenwärtig dem Garde reiter-Regiment zugeteilt im Felde fleht, wurde mit der Frtedrich-August-Mebaille in Silber am Bande für Kriegs- dienste ausgezeichnet. Stauchitz. Dem Sergeanten W. Mehuert, Sohn des Gend.-Wachtmstr. Mehnert in Staucha, im Jnf.-Ncg. 139 wurde das eiserne Kreuz 2. Klasse verliehe». Strehla. Am Sonnabend wurde der zweijährige Paul Erich Pöschcl von hier beerdigt. Derselbe war vorigen Mittwoch in die Abortgrube des elterlichen Hanfes gefallen und hat so seinen Tod gefunden. Der Vater des Kindes befindet sich als Wchrmann auf dem Kriegsschauplätze. Oschatz. Das seltene Fest der eisernen Hochzeit be ging heute in körperlicher und geistiger Frische der ehemalige Maurer Heinrich Wolf mit seiner Fran Henriette, geb. Jahn. Döbeln. Heute vollendeten sich 25 Jahre, daß Herr- Hermann Zscherpel in der Schriftleitung des „Döbelner Anzeiger und Tageblatt" (Amtsblatt) tätig ist. Der „Döbelner Anzeiger" hat seinen hohen Aufschwung im wesentlichen der unermüdlichen und segensreichen Tätigkeit deS Jubilars zu verdanken. Dresden. In der Elbe ertrank am Montag nach- miitag am Terrassenufer der Schulknabe Paul Rösner, dessen Eltern in der Wcbergasse wohnen. Er fiel beim Spielen mit Schulkameraden ins Wasser und verschwand in den Fluten. Seine Leiche konnte noch nicht geborgen werden. — Am DienSlag nachmittag stürzte unweit der Weißcritzmündnug ein etwa 12 Jahre alter Knabe, der dort Holz aus der Eibe hernuSfischen wollte, in die Fiuleu und wurde bis zur Constantia über dem Wasser treibend ge-
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