Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-03
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191603030
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160303
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160303
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-03
- Monat1916-03
- Jahr1916
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.03.1916
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Riesaer W Tageblatt Nr.«. «9. Iaftr« Freitag, 3. MSrz 1016, »genss Treugebc Wülknitz s Komm Weida Leffa. Leutewitz, Schweinfurt-, Spansberg, Streumen, Sammel-(Ablieferu»gS-)Steüeu« I. Für die Orter Frauenhain, Görzig, Gröditz, Kleintrebnitz, Kofelitz, Lichtensee, Orrtliches mid Siichsisches. Riesa, den 3. März 1916. —* Dem Handlungsgehilfen Ernst Schuster in Riesa wurde für die von ihm am 4. Juli 1913 mit Mut und Entschlossenheit und nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Errettung eines Berufsgenossen vom Tode des Ertrinkens in der Elbe die bronzene Lebensrettungsmedaille verlieben. Die Auszeichnung ist ihm heute vormitag durch Herrn Ge heimrat Amtshauptmann Dr. Uhlcmann auSgehandigt worden. —* Mit dem Ehrenkreuz für freiwillige Krankenpflege wurden ausgezeichnet: die RittergutSbesitzerSehcfrau Ru dolph geb. Bühring in Prornnitz, die Gutsbesitzerswitwe Bennewitz geb. Kaul in Zeithain, die Psarrersehefrauen Handman» geb. Letzmüller in Rödcrau, Matz geb. Bahrmann in Zeithain und Burkhardt geb. Körner in Gröba, die Gemcindevorstandsehefrau Hans geb. Uhlig in Gröba, die Niitergutspachterschefrau v. Goldammer geb. Müller in Stauäntz und die Nittergutsbesitzersehefrau Kopp geb. Wolf in Stösitz. am Niederlage des Herrn Leuschner am Bahnhof, lll. —* Heute Freitag abend 8A Uhr hält im Saale des Hotels zum „Stern" Herr H. Rhaue einen volkstümlich- wissensctmftlichcn Vortrag über: Hypnose, Spiritis mus und Suggestion. Datz der Wobltätigkeitsver- ,cin Sachs. Fechtschule mit dem Bortrag euw besuchens werte Veranstaltung bietet, geht aus der Tatsache hervor, datz Herr Rhaue iu Großenhain drei Mal vor ausverkauf- tcm Hause gesprochen hat. Die Presse bezeichnet den Vor trag als inhaltlich gehaltvoll und die Experimente als ab wechslungsreich und fesselnd. —* Wie uns mrtgeteilt wird, sind aus dem hiesigen Eisenwerk die dort beschäftigten französischen Kriegsgefange nen Louis Dekret und Ggbriel Bentin entwichen. Sie tragen ihre Uniform mit Wickelgamaschen und der erstere spricht geläufig Deutsch. —MI. Neber die Einwirkung der fleischlosen Tage auf die Abgabe von Fleisch- und Wurstbrühe in Gastwirt schaften usw. herrscht, wie zahlreiche Eingaben an die zu ständigen Stellen zeigen, vielfach Unklarheit. Das Mini sterium des Innern vertritt die Ansicht, daß Fleischbrühe nicht zu den Speisen gehört, deren Verabfolgung durch die BundesratSverordnnng vom 28. Oktober 1915 eingeschränkt Da- Nksaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend» '/,? Uhr mit «uSnahme der Sonn, und Festtag«. «ezugSpret», gegen Vorauszahlung, durch unser. Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postänslalien vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige» für die Nummer de» Ausgabetage» sind bi- 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für tu-S Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 wm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) IS Pf., OrtSprris 12 Pf.; zeitraubender un8 tabellarischer Satz «nt- Ivreckend höher. NachweisungL- und Bermittelungsgebiihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klane eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche UnterhaltungSbellag« „Erzähler an der Elbe". NotattonSdruck und Verlag: Langer » Winterlich, Riesa. «eschLstSstelle: «Soethestratze SV. Verantwortlich für Redaktton: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. 7 „ , .... . . ' irnd Anzeiger Medlatt mü> AnMga) Amtsblatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Mr die Orte» Bobersen, Forberae, Gostemitz, Groba. Grödel, am 10. und 11. Mär, 1V1« Ud* in Gröba Luftschuppen des Herrn Fritzsche am alten Hafen. H. Marksiedlitz, Nauwalde, Nieska. Pulsen, Raden. ReppiS. 14. Mär» ISIS 8-S Uhr in Gröditz Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 4. März, von vormittags V-9 Nb'- an. gelangt auf der Freibank im städischen Schlachthof das Fleisch eines Rindes zum Preise von 80 Pf. pro Kilogramm für die Markeninhnbcr dec Nr. 351 bis zirka 500 zum Verkauf. Riesa, am 3. März 1916. Tie Direktion des städt. SchlachthofcS. ist, weil man nicht sagen kann, datz sie auch nur teilweise aus Fleisch bestehe; ihrem Verkaufe sowohl an fleisch- als auch an fettlosen Tagen steht daher nichts im Wege. Das selbe gilt auch für Wurstbrühe und ähnliche Zubereitungen. —* Am 1. dieses Monats hat eine abermalige Aus losung Königlich Sächsischer StaatSpapierc stnttgcf.'.mden von welcher die 3'/„ Staatsschu ld en-K asse» scheine vom Jahre 1855 betroffen worden sind. Die Inhaber der genannten Staatspapiere werden hierauf noch besonders mit dem Hiuznfügen aufmerksam gemacht, datz die Listen der gezogenen Nummern in der „Leipziger Zeitung", der „Sächsischen Staatszeituuq" und dem „Dresdner An zeiger" veröffentlicht, auch bei sämtlichen Äezirksstcuer- cinnahmen, sowie bei allen Stadträten, Bürgermeistern und Gemeindevorständen des Landes zu jedermanns Einsicht auSgelegt werden. Mit diesen Listen werden zugleich die in früheren Terminen ansgelosten bez. gekündigten, aber noch nicht abgehobenen Nummern wieder anfgeruscn, deren große Zahl leider beweist, wie viele Interessenten zn ihrem Schaden die Auslosungen übersehen. Es können dieselben nicht genug davor gewarnt werden, sich dem Irrtum hin- zugeben, daß, solange sie Zinsschcine haben und diese um Merzdorf, Nickritz, Oelsitz, Pahrenz, ochra, chppitz, Lausitz, rommtz, nahmeoreis einverstanden erklärt, ein von dem abnehmenden Beamten unterzeichneter, mit dem Ämtsstempel versehener Anerkenntnisschein ausgebändigt. Andernfalls wird ihm nur eine Quittung über die abgelieferten Gegenstände ausgestellt. Anträge wegt» höherer Bemessung des UeberuahmepreiseS sind nach 8 7 Absatz 5 der Bekanntmachung an das ÄeichsschtedSgericht für Kriegsbedarf zu Berlin, Paßstraße 4, zn richten. 7. Wird Entschädigung für erhebliche Ausbauarbeiten nach 8 7 Absatz 4 der Bekannt machung verlangt, so ist durch Vorlegung von Rechnungen «nd sonstiger Beweise (Beschei nigung des Gemeindevorstandes) glaubhaft zu machen, daß der Ausbau »um Zwecke der Ablieferung vorgenommen nnd erforderlich war. Die Änerkenntuisscheine werden seiner Zeit nach vorheriger Bekanntmachung bei der Bezirkskasse der unterzeichneten AmtShauptmannschast bez. der Stadtkaflz -ts Hain eingelöst. Großenhain, am 1. März 1916. Königliche Amtshauptmauufchaft» Für die Orte: Glaubitz, Radewitz, Zeithain, Moritz, Röderau, Zottewitz. Naundörfchen, Roda, Zschaiten Nünchritz, Weiß!« b. Tk., am IS. März ISIS 8—2 Uhr i« Langenberg Glasfabrik. Für die beteiligten Kreise wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, datz naö5 den im Königreiche Preußen über den Betrieb des Viehhandels ^getroffenen Bestimmungen als Mitglieder der ins Leben gerufenen Viehhandelsverbände auch solche Händler aus genommen werden können, die innerhalb Preußens keinen Wohnsitz und keine Niederlassung haben. Die Aufnahme hat aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Nachsuchende dieser Art eine Gewerbelegitimation nnd ein Leumundszeugnis beibringen. Großenhain, am 1. März 1916. 459421 Die Königliche AmtShauptmannschast. Reismarken betreffend. Diejenigen hiesigen Einwohner, die noch im Besitze von Reismarken sind, werden aufaefordert, den auf diese Marken entfallenden Reis bis zum 15. Mürz 1916 abzuholen, da die Marken an diesem Tage ihre Gültigkeit verlieren. Gröba, am 2. März 1916. Der Gemeindcvorstand Bckanntmachnng. verbot der Verabfolgung von Milch in Kasfechänser«, Konditoreien ufw. Die Ausführungsverordnung vom 21. Oktober 1915 zur Bekanntmachung des Reichs kanzlers vom 2. September 1915 über die Beschränkung der Milchverwcndung (Reichs- Gesetzblatt Seite 545 fg.) wird in Punkt ll wie folgt ergänzt: Auf Grund von 8 5 der Bundesratsverordpnng wird weiterhin verboten: 7. Milch allein oder als Zusatz zu anderen Getränken oder Getränke, die unter Ver wendung von Milch hergcstellt sind, in Kaffeehäusern, Konditoreien, Bäckereien, Gast-, Schank- nnd Speifewirtschaften aller Art sowie in Erfrischungsräumen, Trinkhallen und bei Privatmittagstischen an fremde Personen zu verabfolgen, die nicht zum Haushalt des BctricbSinhaherS als Angehörige, Familienbesuch oder Gebilde gehören oder in dem Be trieb gegen volle Verpflegung angcstellt sind. W Es darf auf Wunsch verabfolgt werden aus dem Auslande, d. i. aus nicht zum Deutschen Reiche gehörigen Ländern in geschlossenen Gesäßen eingeführte Dauermilch und Trockenmilch, wenn sie in der Küche mit dem zn verabreichenden Getränke vorschriftS- mäßig verdünnt ist, soweit sie über 4°/, Fettgehalt besitzt (siehe Punkt 1 Ziffer 3 dieser Ausführungsverordnung). Die Polizeibehörden haben de» Verbrauch . on Dauermilch und Trockenmilch zu überwachen. Diese Bestimmungen treten am 6. März 1916 in Kraft. US Dresden, am 2. März 1916. 967 Ministerium deS Innern. AttsftthruttüsbesLmrmnngett .sirr Bekanntmachung, betr. Enteignung, Ablieferung und Ein ziehung der durch die Verordnung Li 325/7. 15. X. S. L. bUw. Ll 325 s/7.15. X. It.tl. beschlagnahmten Gegenstände, vom 16. No- veniber 1915 - Ll 3231/10. 15. X. 1i. 4. - Zur Ausführung der vorgenannten Verordnung (Großenhainer Tageblatt Nr. 293/15, Riesaer Tageblatt Nr. 291/15, Radeburger Anzeiger Nr. 147/18) wird für den Bezirk der unter-,c-.hncte» Ämtsbauptmannschaft und der Stadt Großenhain (außer der Stadt Riesa) folgendes bestimmt: ' 1. Die Enteignung, Ablieferung und Einziehung der durch die obengenannten Verord nungen beschlagnahmten Gegenstände betrifft in der Hauptsache Geschirre und Wirtschafts geräte aus Kupfer, Messing und Nickel sür Küchen und Backstuben, ferner eingebaute Kessel aller "Art, Woschkessel, Ofentüren und Warmwasserbehälter pp. aus Kupfer und Messing (s. Z 2 der Bekanntmachung Ll 3231/10. 15. X. S. ^.). . 2. Nach einer neuerlichen Entscheidung der Metallmobilmachungsstelle zu Berlin werden auch sogenannte „Futterdämpfer" von der Beschlagnahme ergriffen. Soweit nicht geschehen, sind solche binnen 3 Tagen nachträglich bei der unterzeichneten Behörde anzumelden. 3. Auf die erstattete» Bestandsmeldungen wird an die Betroffenen — soweit von ge meldete» Gegenständen solche der Beschlagnahme und der Enteignung unterliegen — demnächst Cnteignnn-rsverfiigung des Bezirksvcrbandes Großenhain zugehen. In dieser ist Zeit nnd Ort der Ablieferung bestimmt. Diese Verfügung ist bei der Ablieferung vorzulegen. Soweit auf Bestandsmeldungen Enteignungsverfügungen nicht »«geht, unter liegen die gemeldeten Gegenstände — z. B. Bettwärmer, Messinghähne, Türklinken, Plätt- glocreu, kuvserue Oienrvhrc, Badeöfen, Leuchter, Lampen, Gewichte pp. — nicht der Be- smlagnahme. Dieselben können jedoch freiwillig abgeliefert werden, (s. Punkt 5 am Schluffe). 4. Gegeustüuds von kunstgewerblichem oder kunstgcschichtlichem Werte können von der Enteignung befreit werden, wenn über diese Gegenstände ein von einem anerkannten Sachverständigen ausgestelltes Knnstwertzeuqnis beiqcbracht wird. Zeugnisse dieser Art werden von dem Direktor des Kunstgewerbemuseums Professor l>r Berlin«, Dresden, Enasstraste 31, ausgestellt. Befreiungsanträge sind unter Beifügung des Kunstwert- zengnisseö schriftlich bei der unterzeichneten Behörde einzureichen. 5. Die in 8 2 der Bekanntmachung 3231 10./15. x. s. aufgeführten, im Wege der Ent- cignnng ciuzuziehenden Gegenstände sind — wenn nötig nach vorgängigem Ausbau — zn der in der dem Betroffenen Angehenden Enteignungsversiiaung bestimmten Zeit an die unten unter G verzeichneten Sammelstellen abzuliefern. Die Besitzer find zur Ueber- bringung verpflichtet. Von den Sammel-(Ablieferungs-)Stellen werden auch im Wege freiwilliger Ab lieferung die in 8 10 Absatz » und b der Bekanntmachung aufgeführten, nicht befchlag- nahmten Gegenstände angenommen. 6. Die cingelieferten Gegenstände werden in Gegenwart des Ablieferers oder seines Beauftragten gewogen und darnach der Uebernabmepreis nach 8 7 bez. 8 10 Absatz b der Bekanntmachung festgesetzt. Für diesen wird dem Ablieferer, wenn er sich mit dem Ueber-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- No fulltext in gridpage mode.
- Show single page
- Rotate Left Rotate Right Reset Rotation
- Zoom In Zoom Out Fullscreen Mode