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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.04.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-04-01
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191604016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-04
- Tag1916-04-01
- Monat1916-04
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.04.1916
- Autor
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aer Tageblatt MIdAyÄM Riesa, Sonnabend, 1. April 76 6V. Aabra U — KM. Mit dem 1. April ISIS ist eine Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhclmng von Alt gummi, Gummiabfällen und Regeneraten, in Kraft getreten, Lurch welche eine größere Anzahl in der Bekannt machung im einzelnen aufgeführten Sorten von Alt gummi und Gummiabfällen, sowie Regeneraten be schlagnahmt worden ist. Trotz der Beschlagnahme bleibt jedoch ein Berkaus der Gegenstände an die durch schriftlichen Auftrag ausgewiesenen Beauftragten der Kantschnk-Äbrcch» nungSstelle in Berlin statthaft. Die Namen der Aufkäufer werden veröffentlicht werden. Die beschlagnahmten Gegen- stände unterliegen auch einer Meldepflicht. Die erste Mel dung^ hat bis zum 10. April ISIS für den bet Beginn des l. April ISIS vorhandenen Bestand unter Benutzung der amtlichen Meldescheine für Altgummi und Gummiabfälle zu erfolgen» für die Vordrucke bet den Postanstalten 1. und 2. Klaffe erhältlich sind. Außerdem ist über die Gegenstände ein Laaerbuch zu führen. Es ist zu beachten, daß von dieser Be kanntmachung alle natürlichen und juristischen Personen be troffen werden» sofern die in Betracht kommenden Vorräte das Gewicht von 1 Kilogramm überschreiten. Die für die Gummifabriken und Regeneriebetriebs durch Einzclvcrsü- gungen getroffenen Anordnungen bleiben jedoch unberührt Gleichzeitig werden durch eine zweite, ebenfalls am 1. April ISIS erschienene Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Altgummi und Gummiabfälle, für alle durch die oben er wähnte Bekanntmachung beschlagnahmten Arien Höchstpreise festgesetzt, die bei dem Verkauf von Altgummi und Gummi abfällen an die Kautschuk-Abrechnungsstelle «Ungehalten wer den müssen. Der Wortlaut beider Bekanntmachungen ist bet den Polizeibehörden cinzusehen. — Der preußische LandwirtschastSministcr v. Schorlemer» Lieser hat zur diesjährigen Aücrbestellung eine Verfügung ergehen lassen, die sich mit der Sparsamkeit beim Auspflanzendcr Kartoffeln befaßt. Es heißt hier: Bei der Aussaat der Kartoffeln ist möglichst sparsam zu ver fahren. Da die diesjährigen Kartoffeln ungewöhnlich groß sind, darf man sich die Mühe des Zerschneidens nicht ver drießen kaffen. Daß man mit zerschnittenen Saatkartoffeln volle Erträge erzielen kann, ist jedem Landwirt bekannt, und, bei den heutigen Preisen wird das Zerschneiden der großen Knollen sich gewiß lohnen. Es ist berechnet worden, daß bcü der AuSsaat im ganzen Reich leicht eine Menge von 1750 MH Tonnen oder 85 000 000 Zentner Kartoffeln gespart werden können. Für das Zerteilen der Saatknollcn muß folgendes beachtet werden: Will mau beide Schnittcile znr Saat ver wenden, so schneidet man vom Kronenendc nach dem Nabel eiche zu. Will man nur die eine Hälfte zur Saat verwenden, so nimmt man dazu das Kroncnende und benutzt das Nabel ende zu wirtschaftlichen Zwecken Will man noch mehr tei len, was besonders bei besonders wertvoller Saat möglich ist, so »nutz man darauf achten, daß au jedem Tcilstück mindestens oiu Auge sich befindet. Die Teilstücke können unmittelbar pach dem Zerschneiden mit den Schnittflächen nach unten am gelegt werden Schneidet inan einige Tage vor dem AuZ- legeu, so überziehen sich die Schnittflächen vor dem Nuslegcn mit Wundkork, der sic vor Fäulnis schützt. Auf allen leich ten, trockene» und warme» Böden ist das Schneiden unbe denklich, nur auf ganz schweren und feuchten Böden besteht die Gefahr, daß einzelne Schuittstüüe in Fäülniö übergehen und nicht keimen. -- KM. Am 1. April ISIS ist eine Bekanntmachung, be- treffend Beschlagnahure baumwollener Spinnstoffe und Garne sSpinn- und Wcbverbotj, in Kraft getreten. Durch diese Be kanntmachung werden die in ihr näher anfgeführte» bau rn- wollenen Spinnstoffe, Garn, Zwirne, kowi» SaS NIesaer Tageblatt «rsSe nt jeden Lag abeudS V,7 Nhr m t Ausnahme der Sonn- und Festtage. Berug pretS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kasierl. Poganstalten vlertctzährlla) 2,10 Mark, monatlich ,0 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgatr.ageS sind blS 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen- eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Gru»)schrift-Zeils (7 Silben) 20 Pf., OrtSprezS 15 Pf - zeitraubender und tabellarischer Sak ent. brechend hohen Nachweisung-, und Vermittelungsgebiih- 20 Pf. Feste Tarife Bewilligter Rabatt erlisch-, wenn der Betrag verfällt, durch Klage einaczoöcn wc^ Konkurs gerät. ZahlungL- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentl^je Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich Riesa Geschäftsstelle: litoetüestraße KA. Verantwf.tlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Kiesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, NIesa. Oertliches niiS Sächsisches. Riesa, den 1. April 191». —* Die Auszahlung der Einquartierungs-Ent- schädigungsgelder aus das 2. Halbjahr 1918 soll, wie wir hören, von Montag den 10. April ab erfolgen. —KM. Seine Majestät der König hat dem sächsischen Leutnant der Reserve Immel m a n n in einer Feldflieger- abteilung, der schon längere Zeit im Besitze des Ritter- kreuzes des Militär-St.-HeinrichSordenS ist und jetzt das zwölfte feindliche Flugzeug außer Gefecht gesetzt hat, das Kommandeurkreuz 2. Klasse dieses Ordens verliehen. (In zwischen bat Jmmelmarrn ein weiteres Flugzeug zum Ab sturz gebracht.) —* In dersächsischenVerlustlisteNr. 299 (aus gegeben am 31. März 1919), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Perlufte folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 101, »02, 103, 109, 107, 108, 133, 134, 139, 177, 178, 179, 181, 182, 183, 351, 381: Reserve-Regimenter Nr. 101, 102, 103, 104, 107, 133, 242; Landwehr-Regimenter Nr. 101, 102, 103, 107, 133: Ersatz-Regimenter Nr. 23, 24, 32, 40; Reserve-Jäger-Bataillon Nr. 12. Feld artillerie: Regiment Nr. 12. Pioniere: Bataillon Nr. 22; Kompagnien Nr. 115, 183; Reserve-Konwagnis Nr. 53; Landsturm-Kompagnie (12. 1); Minenwerfer-Kom- vagnien Nr. 32,194, 224, 253; Scheinwerferzug, Bataillon Nr. 22. Munitions-Kolonnen: Reserve-Jnfanterie-Muni- tionS-Kolonne Dir. 3, 12. N.-K.; 5. überplanmäßige In fanterie - Munitions - Kolonne, 19. Ers.-Div.; 9. (b.) Ar- tillerie-MunitionS-Kolonn«, 12. A.-K.; Neserve-Artillerie- Munitions-Kolonne Nr. 2, 12. R. K.; Futzartillerie-Muni- tions-Kolonne Rr. 228. Preußische Verlustlisten Nr. 483, 484, 485. Bayerische Verlustlisten Nr. 259, 257. Württem- bergische Verlustlisten Str. 391, 394. —» Neuerdings hat eine unerwartete und unbegründete Preissteigerung für Blei dazu geführt, daß jetzt auch für dieses Metall, sowohl rein wie in Legierungen, «Verbindungen und ErzeugungSvorftufcn aller Art, abge- stufte Höchstpreise mit Wirkung vom 1. Avril 1919 fest gesetzt werden. Die Regelung der Höchstpreise erfolgt durch die Bekanntmachung der Militärbefehlsyaber. Die wieder holten Verstöße gegen die bisher iu Kraft befindlichen Höchst- Preisbestimmungen haben Anlaß gegeben, m der Bekannt- machuug die für Höchftpreisüversmreitungen angedrohten Strafen, so die des Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte, besonders nachdrücklich zu betonen. Bet einer Zurückhaltung voa Vorräten mit der Absicht der Preistreiberei ist sofortige Enteignung zu gewärtigen. —LK. Die Königliche Staatsregierung hat bekannt ge geben, daß sie den Wünschen der Landwirtschaft nach Bo- urlaubuna von Betriebsleitern uud von besonders aus gebildeten Arbeitern (Maschinensührern, Viehpflegern usw.) soweit entgegenkommen will, wie es sich nur irgend mit der militärischen Lage vereinbaren läßt. Dies ist besonders für die kommende Frühjahrsbestellung von Bedeutung. Die Belassung der noch nicht eingestellte,» kriegsoerwendunas- fäbigen Betriebsleiter, Vor- und Facharbeiter, iu ibren Be trieben muß der Beurteilung der Einzelfälle Vorbehalten bleibest. Die Entscheidungen werde» voll der militärischen iehKrde getroffen. Garnisondienst- oder arbeitSverwendungS- ihiäe Betriebsleiter, Fach- oder Vorarbeiter werden vor- iufig überhiWpt nicht zur Einziehung gelangen. Gesuche VeurlauRuna oder Zurückstellung von, Heeresdienste 8»d nur an die Königliche Amtshauptmannschast zu richten. Unter gegenwärtigen Verhältnissen mutz die Arbeitskraft der Kriegsgefangenen, soweit es nur irgend möglich ist, ausgenutzt werden. Es ist schon früher bekannt gegeben worden, datz die Heeresverwaltung sich earschloffen hat, auch Kriegsgefangene einzeln oder in ganz kleinen Ab teilungen (bis fünf Mann) ohne militärische Bewachung abzugeben. Diese Bestimmung wird gerade Len mittleren und kleineren Betrieben Vorteile bringen. Vorausgesetzt wird nur, datz die Amtshauptmannschast nicht sicherheits polizeiliche Bedenken, insbesondere auch mit Rücksicht auf die Persönlichkeit der Antragsteller äußert. Wer Kriegs gefangene beschäftigt, braucht weder höhere Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zu leisten, noch hat er Beiträge für eine Krankenkasse zu bezahlen; er ist auch nicht genötigt, sich in solchen Fällen gegen Haftpflicht zu versichern. Treten nämlich Unfälle oder Krankheiten ein, so übernimmt die Heeresverwaltung die Fürsorge für den Kriegsgefangenen. Kriegsgefangene werden auch für die jenigen Betriebe bereitgcstellt, deren Leiter zum Heeresdienst eingezogen sind und deren Wirtschaftsführung in den Händen von Frauen liegen. Die Uebermachung der Kriegs- gefangenen wird in solchen Fällen einer auf dem Gute lebenden männlichen Person, z. B. dem Ausziigler oder einem als zuverlässig anzusehenden Knechte öder Arbeiter übertragen. Mitunter aber lassen sich die Svnvjerigkeiten auch dadurch beheben, datz die Unterbringung des oder der Gefangenen während der Nacht bei einem benachbarten Gutsbesitzer erfolgt. Da die Erfahrungen mit der Ver wendung von Kriegsgefangenen im allgemeinen sehr gün stige sind, so kann nur dringend geratest werden, datz sich auch mittlere und kleinere Besitzer bez. deren selbstwirt schaftende Frauen die Gelegenheit, Arbeitskräfte zu be kommen, nicht entgehen lassen. Diesbezügliche Anträge sind baldigst an die Königliche Amtshauptmannschast zu richten. — Zu Feldpost an Weisungen an HeereSange- - hörige werben vielfach unrichtige PostanwcisungSoordrucke benutzt, was bei der Prüfung der Poftanwetsüngcn nach der Auszahlung zu erheblichen Weiterungen führt. Die RetHS- Postverwaltnng hat deshalb angeordnet. daß dke besonderen dunkelblauen und hellbraunen Vordrucke zu Feldpostanwci- fungen vom 1. April ab nur noch zu Postanweisungen an mobile Truppen oder an Truppen in Orten der besetzten feindlichen Gebiete benutzt werden. Zu Postanweisungen au Truppen in festen Standorten (Garnisonen, Lazaretten usw.) im Nnlande sind dagegen die gewöhnlichen rosafarbigen Vor drucke für die inländischen Postanweisungen zu verwenden, wobei über dem Aufdruck Postanweisung das Wort „Feld" zu vermerken ist. — Zur Lageder Elbcschiffahrt wird geschrieben: Der Wasserstand der Elbe hat sich weiter gut gehalten n'iü ist über Vollschiffigkeit. Das Elbcgeschäft hat sich aber nicht ge hoben, in Böhmen werden rvenig Güter umgeschlagen'und Braunkohlen vermögen es bei dem Warenmangel zu keinen erheblichen Umschlagsziffern zu bringen. Die Aussigcr Börse gab am 20. März erstmalig ihren diesjährigen Kohlenfrach- teu- und Wasserstandsbericht, die Notierungen blieben weiter unverändert: Magdeburg 200 -f, Laucnburg 360 >), Genthin 310 pro Tonne. Das Geschäft an der Mtttclelbc ist wenig rege, Raum ist hier wie oben zur Genüge vorhanden und die Massengutfracht nach Hamburg steht aus etwa 8 bis 10 -j pro Zentner. Ebenso zeigt das Hamburger Nerggcschäft kei nen Anlauf zu einer Besserung, die Elbcfracksien sind mit n. a. Magdeburg 15 ^s, Dresden 82 F, für )00 Kilogramm un verändert, während die Kohlenfracht nach Berlin, dis in voriger Woche mit etwa 26 -j notierte, etwas nachgiebiger wurde und auch schon mit 25- anznkennnen war. «rrd Ait-elger Amts für die K0n?gl. Amtshauptmannschast Großenhain, das sowie den Amtsgericht und den Rat der Gröba. irbeuvs. Gemäß 8*57 der NusführungSvcrorduung zum Wassergesetz vom 12. März 1909 wird nach erfolgter Neuwahl hierdurch bekannt gemacht, daß das Wasseramt der König lichen Amtshauptmannschast gebildet wird aus 1. dem Amtshanptnrann oder seinem Stellvertreter als Vorsitzenden, 2. dem Vorstände des Königlichen Straften- nnd Wasscr-BcmamtS zu Meisten oder seinem Stellvertreter, 3. aus den Herren: ». Rittergutsbesitzer Wirklicher Geheimer Rat Excellcnz Dr. Mchnert auf Me dingen, d. Rittergutsbesitzer von Altrock auf Gröba, o. Stadtrat Johannes Arnold in Großenhain als gewählte Mitglieder und den Herren: ' Privatmann Anton Röstler in Radeburg, Gutsbesitzer Heinrich Greulich in Falber», Miihlenbcsitzer Otto Tlneigcn in Banda als gewählte Stellvertreter. Großenhain, am 24. März 19lß. 19 b..7. - Königliche Amtshauptmannschast. WtMrterlW in kler Me vsm 3.-8. W! 1816. Da uns auch für die kommende Woche durch die Butterverteikungsstelle bei der Königlichen Kreishauptmaunschaft Dresden nnr wenig Butter zugcwiesen werden kann, wird, um eine gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Butterbestände zu sichern, auf Grund von 8 4 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern von» 24. Dezember 1915 folgendes bestimmt: In der Woche vcuu 3.-9. April 1916 darf auf die für diesen Zeitraum aus gegebenen Butterkarten nur die Hälfte zugeteilt und beansprucht werden. Händler, Landwirte, Molkereien» Buttersraven «sw., welche in der Stadt Riesa Butter zum Berkaus bringen, dürfe» in der Woche vom 3.—v. April 1V1V ans eine Butterkarte nur Vs Pfund --- Vi Stück Butter aogeb-n. 3. Iiiwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäß 8 13 der Bundesrats- verordtnng vom >8. Dezember 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zn fünfzehnhundert Mark bestraft. t Der Rat der Stadt Riesa, den 1. April 1919. Gßm. Als Steigen der Betriebskosten des Gemeindcwafserwerkes veranlaßt den Gemeinde rat, füu Gartenwaffcr, selbstverständlich soweit keine Waffernieffer eingebaut sind, von diesem Zähre ab pro gm Gartenfläche einen Wafferzins van 2 Pfg. zu fordern. D>c Einhebnng des Wasserzinses für Gartenwasser erfolgt nur auf die Monate April bk September eines jeden Jahres, verteilt in zwei malen. Wüter ist innerhalb 8 Tagen im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 3, zu melden, wer Wassertu-biuen oder sogen. Wasserdruckmaschinen aufgestellt oder in Betrieb bat, da für diese ein jährlicher Wafferzins von 6 M. künftig gefordert wird. Gröba, Elbe, am 31. März 1919. Der Gemeindevorstand. ÄwMicilW in Sn WM m Z. disMi! IN iii Wp. Da uns auch für die nächste Woche vor» der Königliche»» Amtshauptmannschast Großenhai» nicht genügend Butter überwiesen werde», kann, wird, zwecks gleichmäßiger Vei tcituul der verfügbaren Vntterbestände für der, Bezirk der Gemeinde Gröba auf Grund von 8 4 dm Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 24. Dezember 1915 folgcudes bestimmt: 1. I» der Woche vom 3. bis 9. April ISIS darf für die auf diesen Zeitraum abgegebenen Butterkarten nur die Hälft« zugetcilt und beansprucht werden. 2. Händler, Landwirte, Molkereien, Bnttersraueu «sw., welche in der Gemeinde Gröba Butter znm Verkauf bringen, dürfen in de» Woche vom 3. biS V. April 1V1S auf eine Buttertarte nnr Vs Pfund, das ist V Stück Butter abgeben. 8. Zuniderhandluugen gegen diese Vorschriften werden gemäß 8 13 der BundesratS- vcrordnung vom 8. Dezember 1915 mi^GefängniS bis zu 9 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Gröba, am 1. April 1916. Der Gemeindevorstand.
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