01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 11.03.1900
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-03-11
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19000311019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1900031101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1900031101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1900
- Monat1900-03
- Tag1900-03-11
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- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 11.03.1900
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Eine Frage des Schutzes der nationalen Arbeit, deren gesetz liche Löiung nicht länger zu umgehen ist, betrisst die Sicherung der Weinerzcugung gegen die verheerende» Eingriffe deä groß- kapitalistische» unlauteren Wettbewerbs. Angesichts der ganz immensen Schädigungen, die der Winzerstand bereits durch das Jahrzehnte lange ungehinderte Schalten jenes Wettbewerbs erlitten hat, muß mau erstaunen über das schier unerschöpfliche Maß von Geduld und Fügsamkeit, das die Vertreter dieses höchst ehrsamen und dem nationalen Wohlstände so überaus förderlichen Berufs- zweiges bisher bewiesen haben. Endlich hat aber doch die kolossale Entwickelung der Kniistwcinfabrikatwn in den letzten Jahren dem Fasse den Boden ausgeschlagen und die Winzer haben ihren nationalen Heerbann mobil gemacht, um nicht ihre wvhlberechtig- ten Interessen allein in dem allgemeinen wirthschaftlichcn Existenz kämpfe widerstandslos mit Füßen treten zu lassen. Die von den Winzern ausgenommcne Bewegung führte zunächst zu dem Erlaß eines Schutzgesetzes vom Jahre 1892. das jedoch den gehegten Erwartungen in keiner Weise entsprach. Die Agitation kam daher nicht zum Stillstand, sondern setzte abermals mit Macht ein und zwang die Regierung zu einer erneuten gesetzgeberischen Initiative, deren nächster Schritt In der Berufung eines „Wein-Parlaments" nach der RcichShanpisiadl im Februar vorigen Jahres bestand. Leider fand ans die Tagung dieser im Zeichen dcS Bacchus amtireiiden Körperschaft das Wort: „So viel Kopse, so viel Sinne" in solchem Maße Anwendung, daß die dort gemachten Vorschläge nach allen Richtungen derWindrosc auseinander gingen und überhaupt kein brauchbares Ergebnis; zur Folge hatten. Wenige Monate später wurde daun ein „Entwurf" veröffentlicht, der nach einem eintägigen Dasein wieder völlig von der Bildslüche verschwand und von den, man bis heute noch nicht heraus- bckommen hat, ob er einen wirklichen offiziöse» Gesetzentwurf oder nur unverbindlich zuiammengetrageiies Material in Form von allerlei Vorschlägen zur Güte darstellen sollte. Neuerdings ist endlich die Sache so weit gediehen, daß in den allerletzten Tagen aus Veranlassung mehrerer Reichstagsabgeordneter im Reichsamt des Innern Besprechungen stattgefundcn haben, die daraus ab zielten. „einige besonders dringliche Maßregeln gegen die Wein- versälichung noch in der gegenwärtige» Neichstagstagung der gesetz lichen Regelung entgcgcnzusühren". Insbesondere wünschen diese parlamentarischen Kreise den unverzüglichen Erlaß eines Verbotes betreffs der Erzeugung von Kunstwein ebenso wohl wie des Handels mit solchem. Hiernach scheint es. daß die intercssirten Kreise die Hoffnung a»s das baldige Zustandekommen eines den Schutz der Wcinerzeugnng umfassend regelnden Gesetzentwurfs zur Zeit aufgegebeu haben. Zum Verständnis; dessen, was dem Wiuzerstande noch thut und praktisch erreichbar ist, muß man sich die herrschenden Ström ungen and ihre Forderungen vor Augen halten. Die schärfste Richtung ist die der „Puristen" oder „Orthodoxen", die dem strengen Grundsatz huldigen: „Wundervoll ist Bacchus' Gabe" und die Möglichkeit einer Verbesserungsbcdürstigkeit des natür lichen Tmubciisafteü überhaupt nicht zugcbcn. Ihnen gegenüber Iteheu die „Optimisten" und die „Opportunisten", die beiderseits darin Übereinkommen, daß die in manchen Jahren allzugroßc Neigung der Natur zum „Säuerlichen" durch eine geeignete Nach hilfe bekämpft werden müsse: „Zwei Elemente, innig gesellt, — Schaffen den säuern Wein ganz aus der Welk." Zu dem Zwecke cmpsehlen Beide eine Bestimmung des Inhalts, „daß der Zusatz von Wasser und technisch reinem Zucker zu sauerem Moste vor oder während der Herbstgährung, um die Säure zu verdünnen oder den Alkohol zu ergänzen, nicht als Nachahmung oder Verfälsch ung anzulehen ist." Die beiden letztgenannte» Richtungen unterscheiden sich dadurch, das; die Optimisten die erwähnte Vorschrift lediglich als Zusatz zu dem allgemeinen NahrungSmittelgejetz wünschen und im klebrigen mit den Bestimmungen dieses und des Strafgesetzbuchs a»s- znkcmimen glauben, während die Opportunisten cs sür „opportuner" töaher der Name) erachten, jene Vorschrift in den Rahmen eines be sonderen WeiugeietzeS einzufüge». Endlich kommen noch die — brr! „Artisten" in Frage, deren Wahlspmch lautet: „Jetzt, Gesellen, frisch, Prüft mir das Gemisch!", nämlich dasjenige Gemisch, das sic ans Wasser, Essig, Säuren, Blaubeeren, Sägespänen und Äinlichcu „harmlosen", „der Gesundheit nicht schädlichen" Zuthaten herzuslcllen und dem Publikum als „Wein" anzubieten belieben. Als grundlegende Forderung, ohne deren Erfüllung ei» wirk samer Schutz der Winzer überhaupt nicht zu erzielen ist. muß unter allen Umständen die völlige Unschädlichmachung der „Artisten" sestgehalten werden. Die Fabrikation von Kunstwein ist schlecht weg zu verbieten und ebenso der Handel mit Kunstwein beding ungslos zu untersagen. Von manchesterlich-großkapitalistischer Seite wird erklärt, ein solches Verbot sei unthunlich, weil keine Möglichkeit existlre. die Begriffe „Wein" und „Kunstwein" gesetzlich sestzulegen. Dasselbe Manöver haben diese Kreise auch gegenüber den Bestrebungen versucht, die einen gesetzlichen Schutz der Bier- erzeugung bezwecken. Der Begriff „Bier", so versicherte die manchestcrliche Presse in allen Tonarten, entziehe sich jedem gesetz geberischen Zugriff und deshalb könne auch die Verwendung von Surrogaten bei der Bierbrauerei nicht verboten werden. Daß thatiüchlich in Bayern das Surrogatverbot mit durchschlagendem Erfolge längst durchgcführt ist, wird dabei wohlweislich ver schwiegen. Nunmehr hat aber allen diesen Lamentationen zum Trotz die zuständige Kommission des Reichstags den gordische» Knoten durchhauen, indem sie den Beschluß faßte, daß als „Bier" fortan nur ein Getränk gelten soll, „das aus Malz. Hopsen, Hefe und Wasser bereitet ist". Die Zustimmung des Plenums zu diesem Beschlüsse erscheint völlig gesichert. Mit genau derselben eiusache» Gründlichkeit, wie man hier der Bierpnnschcrei zu Leibe gegangen ist. läßt sich auch der Kunstweinsabrikation der Garaus machen, indem man für alle Kunsterzeiignisse, die aus anderen Stoffen als ans Trauben hergcstcllt sind, die Bezeichnung als „Wein" schlechtweg verbietet. Hand in Hand damit müßte eine Bestimmung gehen, die auch die fremdsprachliche Bezeichnung von Kunttwein- erzeuginssen, soweit dadurch einer Täuschung des Publikums Vor schub geleistet werden konnte, untersagt. Zur wirksamen Durch führung des KunstweinperbotS ist ferner die Einfühlung der „Kellcr- kontrole" unumgänglich, d. h. die Ausstattung der Bemmen der Polizei und der von der Polizeibehörde beauftragten Sachver ständigen mit der Befugnis;, in die Räume, in denen Wein, wein haltige oder weinähnkiche Getränke gewerbsmäßig hergcstellt. auf bewahrt. fcilgehalten oder verpackt werden, jeder Zeit einzutreleu behusS Vornahme von Besichtigung und Auswahl von Proben zum Zwecke der Untersuchung. Auch die Brauereien und Brennereien müssen sich eine solche Köntrvle gefallen lassen, und es ist in der That gar nicht erfindlich, auf welchem anderen Wege eine erfolgreiche praktische Handhabung des gesetzlichen Kunstwein verbots gewährleistet werden soll. Soweit die sonstigen Verschisdcnheitcn in der Auffassung der Puristen, Optimisten und Opportunisten in Frage kommen, wird nwn vom Standpunkt der Gesetzgebung sich dahin entscheiden müssen, daß die Puristen zu rigoros, du? Optimisten dagegen zu lax sind. Es bleibt daher als berücksichtigeuswerth nur die Meinung der Opportunisten, auf Grund deren in dem Rahmen eines Weingesetzes, aff'o im Zusammeiihanae mit dein Verbote des Kunstwcincs, eine „Verbesserung" des Weines innerhalb einer Umgrenzung nach,zulasten ist, die in dem Eingangs erwähnten Gesetzentwurf folgendermaßen scstgestellt wird: „Der Zusatz von Wasser und technisch reinem Zucker zu sauren; Most vor und während der Herbstgährung, um die Säure zu verdünnen und den Alkohol zu erzeuge», darf nur erfolgen, um den Wein zu ver bessern, ohne seine Menge erheblich zu vermehren, auch darf der verbesserte Wein seiner Beschaffenheit und seinen Bcstandihcilen nach nicht hinter ungezuckertem Wein mittlerer Güte aus der Gegend, der Lage und dem Jahrgange Zurückbleiben, welchem der verbesserte Wein seiner Benennung nach entsprechen soll". Zu wünschen wäre ferner noch eine Vorschrift, welche die Höchstgrenze des erlaubten Zusatzes durch Angabe eines bestimmten Prozent satzes fcstlcgt. Ein Zugeständnis; der angedenteten Act ist in; Interesse der Winzer sowohl wie des Publikums unerläßlich, weil die Natur nicht immer so gütig ist, niit Jahrgängen von der vollen, saftigen, molligen Art des 93er oder der duftigen Blume des 95er ans- zuwarten. ES treten nur allzu oft auch „sauere Reaktionen" ein, die dann einen „Bomster Tischdurihbohrer" erzeugen lso genannt, weil er so sauer ist. daß jeder verschüttete Tropfen ein Loch in den Tisch bohrt) oder einen „Grünebergcr", vor dem in der Vol'S- sage selbst der Tenicl Reißaus nimmt: „Um zu trinken solchen Wein, — muß man ein aekwrener Schlesier lein" Da eS nun nur lehr wenige Zungen von solcher „ledernen" Beichaffeiilieit gleich daß sic eine derartige natürliche Same mit vergnüglichem Schnalzen zu überwinden vermögen, so erscheint es unbedingt geboten, liier die Möglichkeit einer wirklichen „Verbesserung" des Weines offen z» lasse». Auf der bczeichneten Grundlage ist die Frage des Weinschntzes sür alle Kreile völlig geklärt, die keinen voreingenommenen Jn- teressenstandpunkt vertreten, sondern ans der höheren Warte des Schutzes der nationalen Arbeit stehen. Weiterer Untersuchungen und Erörterungen bedarf cs nicht, sondern die Angelegenheit ist ichvn jetzt völlig spruchreif und die Winzer ermatten deshalb von der Regierung und dem Reichstag eine unverzüglichegeietzgeberische That. die dem schwer ringenden Winzerstande den Schutz gewährt, auf den er kraft seiner uationalwirlhschaftlichc» Bedeutsamkeit inner halb des GewinmiverbandeS der nationalen BcmsSständc wohl- begründeten Anspruch hat. zu erstrecken habe, sofern nicht das Fleisch ausschließlich sür de» eigenen Haushalt bestimmt st;. Die Kommission hatte den ganzen Paragraphen gestrichen. Abg. Wurm (Soz.) empfiehlt, den Paragraphen wieder herzustellen unter Wegfall der zu Gunsten der Hauüschlachtung getroffenen Ausnahmen. Abg. Graf Oriolu lnl.) bittet. eS bei der Streichung des Paragraphen zu belassen, zumal nach den Erklärungen der Regierung in der Kommission auch bei Streichung des Paragraphen die Einzclregicrungen nichr behindert Wien, die Trichinenschau vorznschreiben. keinesfalls aber dürfe, wie der sozialdemokratische Antrag eS wolle, die Trichinen schau auch für dre Schlachtungen zum Hausgebranch obligatorisch gemacht werden. Abg. Gras Klink 0 wstrv m (kvns.i spricht sich in demselben Sinne unter dem Hinweis daraus aus, daß die treichnng ans einen; Kompromiß mit den süddeutschen Anhängern beruhe, die keincsialls mit dein Trichinenschanzwange einverstanden seien. Abg. Marbe (Eentr.) bittet als Süddeutscher, es bei der -treichnng des Paragraphen bewenden zu lassen. Abg. Schräder (frei;. Vrg.) verlangt obligatorische Trichinenschau ohne jede Ein- schränlung und äußert seine Verwunderung darüber, daß die Rc- zierung nicht das Wort nehme, um mindestens den Paragraphen in der von ihr selbst vorgeschlagenen Fassung zu vertheidigen. Zweifellos sei die Trichine im Jnlande sogar noch gefährlicher als die in; ausländischen Fleisch. Direktor im ReichSgeiundheitSamt Köhler: Die Regierung hat Aren Standpunkt hierzu deutlich genug ausgesprochen, deshalb trabe ich mich nicht beeilt, das Wort zu nehmen. Darin hat Herr Schräder Recht, daß die Trichinen schau sehr nützlich nnd wünscheiiSwerih ist. aber darin hat er nicht Recht, daß die ausländische Trichine weniger gefährlich sei als die inländische. (Bravo! rechts) Auch amerikanisches Fleisch hat schon schwere Erkrankungen hervorgcrnfen. Wir bitten sedenfalls. den Paragraphen anzunehmen, wie er in der Vorlage steht, aber den sozialdemokratischen Antrag bitten wir abznlehnen. Wir haben uns überzeugt, daß die Ausdehnung der Trichinenschau aus die Hansscklächtnngen nicht angeht. Eiacstheils läßt sich aus dem Lande das Beichanversonnl nicht so leicht beschaffen, und dann! kommen auch in Bauern die Volksgewohnheilen in Betracht; rohes Schweinestench wird dort kaum gegessen. Abg, Hottz 'Reichs».) tritt sür Streichung dcS Paragraphen ein Abg. Müll er-Sagau (frei». Volks);.) legt auf die ganze Fleischbeschau keinen Werth, wenn nicht wirklich durchgreifende Vorkehrungen auch gegen die Gefahr der Trichinose getroffen werden. Er bittet deshalb, den 8 8 nach dem sozialdemokratischen Antrag anzunehmen. Abg. R 0es i ckc-Kaiserslautern (Bd. d. L.) hofft, die Regierung werde wenigstens in diesem einen Falle zeigen, daß sie sich von der liberalen Presse nicht einschüchtcrn lasse. Abg. Vielhaben Res.) tritt für den Kvminissioiisbeschlaß ein. Die Trichine trete bei den Schweinen in Deutschland viel weniger häufig aus, als in Amerika. Abg. Nißler (koni., bayr. Landw): Natürlich seien auch in dieser «zrage Freisinnige u;ü> Sozialdemokraten wieder darin einig, den Bauern möglichst viele Belastungen zu Theil werden zu lassen. Die batzriiche» Bauern seien mit der Trichinenschau nicht einverstanden, da diese in Bayern ganz überflüssig sei. Abg. W u r m (Soz.) bezeichnet die Ausführungen des Grasen Klinkowström als Lüge und wird deshalb vonr Präsidenten zur Ordnung geritten Redner sieht in der den HauÄchlachtnngen in 88 2 und 8 der Vor läge eingeräumtcu AnsnahmesieUung eine der denkbar schwersten Gesundheitsschädigunacn. Was werde nicht Alles cmS den Hau.- schlachtmigen den Nachbarn abgegeben. den Soldaten in die Kaierin oder sonstwohin gesandt. Abg. Schremvs (kons.s wcist artt die Schwierigkeiten der Durchführung der Trichinenschau in Süd dent'chland hin. Abg. We i s;euh a gc n (Eentr.) erklärt in; Bayern die Schau als überflüssig. Abg. Schwarz cliv.) tritt, dem Vorredner darin bei. Abg M üller - Sagan frei». Volks!?, hält dagegen den Trichineiffchaüzwang sür unbedingt und allgemein geboten. ES genüge nicht, die Sache der LnndeSgewtzgebnng zu überlassen. — Damit schließt die Debatte. Der sozialdemokratisch-? Aiitrag wird gegen die Stimme» der Sozialdemokraten nnd Frei sinnigen abgelchnt. In ngmciitlicher Abstimmung wird dann, entsprechend'dem Antrag der Kommission. 8 8 der Vortage um Itiö gegen 66 Stimmen gestrichen. Für Ausrechterbaltung de Paragraphen stimmten Freisinnige, Sozialdemokraten und einzelne vationalliderate Abgeordnete. Nach 8 12 soll Ucischhändlern und Spciiewirkhcii Vertrieb und Verwendung von nur beding! taue lichem, aber brauchbar gemachlein Fleisch nur mit polizeilicher Ge Fernschreib- und Fernsprech-Berichte vom 10. März. * Lvnd 0 n. Die Königin, welche beute Abend in Windsor wieder eintraf, besichtigte vor ihrer Abreise im Hofe des Buckingbam- palcistcs 2999 Mann Gardetrnppeii. welche demnächst nach Süd afrika eingeichisst werden. Als die Königin den Palast verließ, wurde sie aus dem ganzen Wege bis zum Bahnhof von der Spalier bildenden Menschenmenge mit lauten Hochrufen begrüßt. *Kavstadt. (Renter-Meldung.) Lord Kitchener befindet sich augenblicklich in Victoria Road, wo für einen Vorstoß in dem im Ansruhr befindlichen Gebiete West - Grigualands Truppen organisirt werden. * Pretoria, 9. März. (Renicr-Meldung.) In der Richtung ans Helpmnkaar hat heute ein Kamps begonnen. — Präsident Krüger ist aus Bloomfontein. begleitet vom General Grobler, znrückgekehrt. General Joubert dürfte demnächst den Präsidenten Krüger besuchen. Berlin. Reichstag. EIngeaangcn ist der Samoa- Vertrag mit England und Amerika. — Vor Eintritt in die TaacS- ordnuna erklärt Aba. Graf S t 0 l b e r g (koni ), er habe gestern wegen bringender Behinderung an der Abstimmung über 8 kt» nicht theilnehmen können, er würde anderenfalls mit Ja gestimmt haben. — Die Reichsschuldenordnung wird in dritter Lesung angenommen unter Streichung der Bestimmung in 8 21. Abs. L wonach die Bermehruna der Ansprüche aus zur Zeit bereits ausgestellten Inhaberpapieren tmeichsaiileihe) sich unbeichadet der Vonchrist des A 602 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach vem bis- " ' bestimmen sollte. — Die zweite Berathung des augese" ° " Ts» '» s « L S-Z lli °- k.» « »chmigung gestattet sein. Abg. Singer (Soz ) befürwortet einen sozialdemokratischen Antrag, nur die Anzeige bei der Polin : nicht deren Genehmigung, sür erforderlich zu erklären. ES sei dw!' Aenderuno. nöthig, um polizeiliche Ebikanen auSzuicklietzeu. — Der Antrag wird abgclehnt. nachdem Direktor Köhler sich gegen denselben ausgesprochen. 8 13 der Vorlage bestimmt, daß der Fleischdei'chauer den Besitzer zu benachrichtigen hat. wenn er bei der Untersuchung sinder, das; das Fleisch zwar zum Genus; tauglich, aber in seinem NalnimgS- oder Gennyiverlb herabgesetzt ist. Auch aus diese- Fleisch könne überdies der 8 l2 über das nur bedingt taugliche und brauchbar gemachte Fleisch Anwendung rinden. Dir Kommission bat den Paragraphen gestrichen; ein sozialdemokratischer Antrag ans Wiederherstellung wird nach kurzer Debatte apgelehn;. Eine Debatte entsteht weiter bei 8 17. welcher vom Pferdefleisch handelt und dessen Vertrieb und gewerbliche Verwendung von polizeilicher Genehmigung abhängig macht, sowie außerdem die betreffenden Gewerbetreibenden zu einen; entsprechenden Anschlag im Geschäftslokal verpflichtet. Ern sozialdemokratischer Antrag will die polizeiliche Genehmigung durch eine Klose Anzeige der dm Polizei ersetzen. Ein konservativer Antrag will ebenfalls die Genehmlgnngspffichtigkeit streichen, unter Verzicht auch aus die Anzeigcpsiicht. Nachdem Direktor Köhler für unveränderte An nähme des Paragraphen eingetreten, werden beide Abänderung- an träge abgelehnt und der Paragraph unverändert angenommen, ebenso der Rest der Vorlage. Schließlich wird die von de? Kommission beantragte Resolution, betr. landesgesetzliche öffentlich; Schlachtvieh-Versicherung, widerspruchslos angenommen.— Montag Novelle znm Münzgeieb. Rccknungssachen. Berlin. Das Abgeordnetenhaus setzte die Berathung des KultuSetats beim höheren Schulwesen fort, ohne das Kapitel zu Ende zu führen. Der Präsident kündigte deshalb für die nächste Woche Abendsitzungen an. Die Debatten betrasen Im Weicntiichcu humanistische und rraleBildung, Berechtigungsweien, Frauenstudiuin. Volksschule als Unterstufe für alle höheren Lehranstalten und die Verhältnisse der Lehrer an den höheren Lehranstalten. — Ter Haaptvorsiand der Allgemeinen deutschen Kunstgenossenschaft leischbeschaugesetzeS wird fortgesetzk. 8s 3 bis 7werden Berlin zeigt an, daß er vom deutschen ReichSkonimissar ein Tel! debattelos genehmig!. 8 8 der Regierungsvorlage schrieb vor, daß s gramm Seidt's tdeü deutschen Architekten sür die Dekoration der die Untersuchung geschlachteter Schweine sich auch ans Trichinen > deutschen Kunstscile) ans Paris folgende» Inhalts erhalten Hai:
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