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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.12.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-12-09
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191812097
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19181209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19181209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-12
- Tag1918-12-09
- Monat1918-12
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.12.1918
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Riesaer D Tageblatt Mouttg, 9. Dezemder 1818, «den»s - 2657.V61 5559 Alkohol- nnd Stberhalttge Ar,«eie», dir dem Rezeptnrzwang nicht unterliegen, insbesondere Sviritns »chero < (Hoffmanns Tropfen), lioovn, Vai«rwv„, livotvr» v»i«i«w« —war««, Karmelitergeist, Franzbranntwein, Rosmarin- und Wachholdergeist, Senfspiritus, dürfen in nnd außerhalb von Apotheken im Handverkauf nnr z,, Heilzwecken, und ohne ärztliche Verordnung nur in Mengen bis zu 20 r an eine Person für einen Tag abge- geben werden. Zuwiderhandlungen werden auf Grund von 8 867 Ziffer 5 des ReichSstrasgesetzbucheS mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder Hakt bestraft. Dresden, am 8. Dezember 1018. 161»IV Ud Ministerium des Innern.5861 in dem Sitzungsbericht des A.- und S.-RateS Riesa vom 6. Dezember erwähnte Verhaftung eines höheren Verwal- tungsdeamten hes Proviantaints Riesa, zog, nne vorauS- -usehen war, virilere Kreise nach sich. Ein zweiter Beamter der Leitung des Proviantamts, sowie ein Vorarbeiter von daselbst, wurden ebenfalls durch den Gerichtskommissar des A.- und S.-Rates Riesa in .hast gesetzt. Ganze Waren lager allerhand rationierter Lebensmittel aus den Beständen des Proviantsamts Riesa wurden vorgcfunden. Es ist un glaublich, wie dies zum Teil schon seit vier Jahren möglich lvar. Die Kleinen wurden gehangen und die Großen nicht gefangen. Nun sinken sich die Bezugsquellen der log. „Auslandsware". Es ist nur zu wünschen, daß noch mehr solche Nester ausgehoben tverden können, zum Wohle der gesamten Lebensmittcloerteilung. —* Truvpenankünfte. Nm Sonnabend trafen mit der Bahn aus dem Felde hier ein: Grnppennachr.-Kom- mando 619, Ärupvenferniprech-Abtei'.ung 619 und StatwnS- zng 150. Diese Truppenteile wurden in Gröba verquar- tiert. Am gestrigen Sonntag trafen ferner aus dem Felde hier ein dir 1. brs 5. Kouipanie Pion.-Batl. 44 nebst Stab. Diese bezogen in folgenden Ortsämften Quartiere: Stab in Prausitz, 1. Kompanie in Mergendorf, 2. Kompanie in Mehltheuer, 3. und 4. Kompanie ur Prausitzes. Kompanie 'n Gostewitz. Die 2., 3. und 1. Kompanie wurden von hier aus mit der Bahn bis Prausitz weitergeleitet. Die gestern ebenfalls aus dem Felde hier angelowmene St' aßrnbau- Kompanie 39 wurde in Grubnitz untergebracht. Tie Trup pen wurden auf dem Bahnhof mit Musik empfangen und von Vertretern des A.- und S -Rates begrüßt. Denjenigen verttiches mW Sächsisches. Riesa, den S. Dezember 1918. —* Oeffentlich« gemeinschaftliche Sitz ung des Rates und der Stadtverordneten am Dienstag, den 10. Dezember 1918, nachmittags 5 Uhr in der Aula des Realprogymnasiums. Tagesordnung. Aufstellung eines OrtSgesetze-, betr. die Wahlen der Stadtverordneten. —* Vollsitzung des Arbeiter- und Gol- datenrateSRie'sa. Aus der Vollsitzung des Arbeiter und SoldatenrateS Riesa vom 6. Dezember wird uns Fol gendes berichtet: Die hiesige Garnisonschlächleret wird in Zukunft nach der Geschäftsordnung der KonsumschlLchtereien verwaltet werden. Es wird ein verantwortlicher Geschäfts leiter eingestellt, welcher eine Kaution z» leisten hat. Ein Antragsteller führte treffend aus, daß stch in der Bevölke- rung langst eine berechtigte Mißstimmung gegen den AmtS- hauptmann in Grobenharn verbreitet habe. Nach kurzer De batte wurde beschlossen, im Einverständnis mit dem Ar beiter- und Soldatenrat Großenhain «inen ständigen Bei sitzer in die Amtshauptmannschaft zu beordern. Lebhafter Unmut wurde in der Sitzung laut, als die Beschlüsse der Sitzung des sich selbst eingesetzten Landes-, Arbeiter- und SoldatenrateS vom 3. Dezember in Dresden bekannt ge macht wurden. ES wurde beantragt, an das Gesamt-Mi- minrstermm und den Arbeiter- und Soldatenrat in Dres den einen energischen Protest einzureichen, gleichfalls an sämtliche A - und S.-RSte des Landes ein Schreiben zu er- lassen, worin gefordert wird, selbständig zu handeln und die in Dresden bereits gefaßten Beschlüsse so lange außer f Acht zu lassen, bis eine gerechte Vertretung der Arbeiter und Soldatenräte des Landes gewährleistet wird. — Ein Gesuch um Gewährung für die Kommandiertenzulage der Militärmusiker der Garnison mußte zurückgestellt werden, bis schriftliche Unterlagen über das Einkommen eingereicht sind. — Ein WahlproteL welcher anläßlich der Ergänzungs wahlen aus Gröba vorNg, wurde zur Prüfung einer Kom mission überwiesen. — Wegen Kohlenmanget und Lichter, sparnis wird von einer Oefsentlichkeit der Vollsitzungen ab gesehen, doch wurde beschlossen, in Zukunft von jeder Vollsitzung deS Arbeiter- und Soldatenrates, einen ösfent- lichen Bericht in der Presse erscheinen zu lassen. — Don der Seifenfabrik Gröba wird berichtet, daß fortgesetzt unberech tigte Entlassungen vorgenommen werden, trotzdem die acht stündige Arbeitszeit daselbst noch nicht ««geführt ist. Der Vorsitzende iveist wiederholt darauf hin, daß es Pflicht der Gewerkschaften ist, in Verhandlung mit solchen Firmen zu trete»», bei welchen sich Mißstände »eigen. — Ein Antrag, daß in Zukunft Einzeliagden verboten werden und nur noch Treibjagden nach vorheriger Anmeldung stattfinden sollen, da sich herausgestellt hat, daß die Jäger vermehrt die Einzeljagd betreiben, wird angenommen. — Kurz vor Schluß der Sitzung nnrrde noch gemeldet, daß ein höherer Beamter des Proviantamts festgenommen wurde, in dessen Wohnung, außer 75 Kilogramm Weizenmehl und 30—40 Kilogramm Graupen, verschiedene Nahrungsmittel beschlag nahmt worden sind, welche ohne Zweifel aus dem hiesigen Proviantamt stammen. Dom hiesigen A.- und S.-Rat werden wir ferner noch um Aufnahme folgender Mitwtlnng ersucht: Die bereitS Berorvnnuq ,«r AnSfffbrnna der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse nnd Obst über de« Verkehr mit Saat- und Steckzwiebeln zu Saatzwecken und deren Höchstpreise vom 28. November ISIS. I. Saat« nutz Steckzwiebeln dürfen nicht »i Speiseiwecken verwendet werden. Erzeuger von Saat- und Steckzwiebeln dürfen diese nur mit vorheriger ausdrück licher Teurhmignng abgeben.. Tie Erteilung dieser Genehmigung wird für Sachsen dem üandesknlturrat in DreSden A., Sidonienstraße 14. übertragen. Anträge auf Erteilung der Genehmigung sind von den Erzeugern an den Kommunalverband des ErzengnngSorteS zu richten, der sie unter Begutachtung unverzüglich an den LandeSknltnrrat weiterzureichen bat. Die Anträge.müssen die Angabe enthalten, wieviel Saat- nnd Steckzwiebeln dem Gewichte nach dem Antragsteller insgesamt zur Verfügung stehen und wieviel er davon abzugeben wünscht. Dem Antrag sind Muster in der erforderlichen Anzahl beizufügen. Der Kommnnalverband des ErzengnngSorteS nnd der LandeSknltnrrat find befnat, die Vorräte des Antragstellers durch einen Beauftragten, der sich als solcher auSweist, be- sichtigen zn lassen. Der Erzeuger darf insgesamt nnr diejenigen Mengen abgeben, für die ihm die Genehmigung erteilt worden ist. Die Landesstelle für Gemüse nnd Obst bleibt befugt, nach Anhörung des LandeSkul- turratS den Absatz von Saat- und Steckzwiebeln zu beschränken oder zu untersagen. Die Abgabe und der Erwerb von Saat- und Steckzwiebeln darf nur gegen Saatkarte erfolgen. . Die Saatkarten für Saat- und Steckzwiebeln werden auf Antrag des Erwerbers nach Prüfung des Bedürfnisses erteilt. Die Ausstellung erfolgt unter Verwendung der sür den Verkehr mit Getreide, Hülsenfnirbten, Buchweizen nnd Hirse vorgeschriebenen Saat karten und unter Beachtung der für diese erlassenen Bestimmungen lRGBl. S. 677 flg.) für Händler durch den LandeSknltnrrat, für Verbraucher Lurch den Kommnnalverband des Verbranchsortes. Der Kommunalvcrband hat dem Landeskulturrat monatlich mitznteilen, wieviel Saatkarten und über welche Mengen Saat- und Steckzwiebeln solche ausgestellt worden sind. Ter Erwerber von Saatgut hat die Saatkarte dem Veräußerer spätestens bei Lieferung des Saatgutes ausznhnudigcu. Wird das Saatgut mit der Eisenbahn versandt, so hat fick der Veräußerer von der Eersandtstation auf der Rückseite der Saatkartenab- schnitte die erfolgte Absendung unter Angabe der versandten Menge und des Ortes be scheinigen zu lassen, nach dem das Saatgut verfrachtet it. Erfolgt die Versendung nicht mit der Eisenbahn, so hat sich der Veräußerer auf der Rückseite der Saatkartenabschnitte den Empfang bestätigen zu lassen. Ter Veräußerer hat den Abschnitt 4. der Saalkarte abzutrennen und ihn an den Erwerber zurückzugeben, Abschnitts für sich zurückzubehalten und aufzubewahren und Ab schnitt 0 unverzüglich dem Landesknttnrra^einzusenden. Die gegenüber Speisezwiebeln erhöhten Preise für Saat- und Steckzwiebeln (vergl. 8 2 der Bekanntmachung der Reichsstelle sür Gemüse nnd Obst vom 28. Novem- der 1918) dürfen auch sür Saat- und Steckzwiebeln nnr dann gefordert und bewilligt werden, wenn die Abgabe gemäß den vorstehenden Bestimmungen erfolgt. Die Verordnungen des Ministeriums des Innern vom 19. November 1917 — 2095 llir vili, Sachs. Staatszeitung Nr. 272 — und vom 29. November 1917 — 2095b 118 Vlll, Sächs. Staatszeitung Nr^279 — werden aufgehoben. Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, am 4. Dezember 1918. ArbeitS- und Wirtschaftsministerium. 71. J«tzrq. Pa» Riesaer Tagebkast erscheint fetze« Ttzg ab end! >L7 Uhr mit Auenabm« ber Sonn- und Festtag«. Vezngstzrei«, gegen Vorauezahkung, durch unser« Trlger frei Hau« ober bei Abholung "am Poftschalter vierteljährlich S.SO Mark, monatlich 1.20 Mart. Anteile« für di« Nummer de» Auagavetage« sind bi« 10 Uhr oormittag« aufzugeben und im oorau» zu bezahlen; «in« Gewähr sür du« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prel» für di, 4« mm breit« Erundschrist-Zril, <7 Gilben) »0 Ps^ OrttpreG 25 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent» wmchend höher. Nachweisung«- und Bermtttelunglarbühr SO Pf. Fest» Tarife. Bewilligt«» Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Mage «ingezogen werden muß oder der stuittaggeber in Konkurs gerat. Zahlung«- und Erfüllung»««: Riesa. Bierzehntägige l1nttrhaltung«beilag« .Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrtchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langer» Winterlich, Riesa. Gcschistsstrlle: Goettzrftratze 5tz. Berantawrtlichfür Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil; Wilhelm Dittrich,Nirsa. der Gch. RegierunaSrat Freiherr ». Oer bet der KreiShauptmannschaft Leipzig« für den SO. Wahlkreis (bisherige sächsische ReichStagSwahlkreise 15—28) der Stadtrat vr. Hartwig in Chemnitz. Al« Gemrindeobrigkeiten im Ginne von Ziffer Hl der Anlage v zur Wahlordnung in Verbindung mit 8 10 der Wahlordnung sind zuständig 1. für die Abgrenzung der Stimmbezirke, die Ernennung der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter nnd die Bestimmung des Wablramnes a) in den Städten mit rev. Städteordnnng -. der Stadtrat, b) in den Übrigen Stäben: der Bürgermeister, o) in den Landgemeinden: die Amtshauptmannschast. ' 2. für di« Entscheidung über Einsprüche gegen die Wählerlisten ») in den Städten mit rev. Städteordnung: der Stadtrat, d) im übrigen: die Amtshauptmannschast mit dem Bezirksausschuß. 1. Die Abgreuzu«, der Stimmbezirke (8 7 des ReichSwahlaesetzeS in Verbindung mit ß 9 der Wahlordnung) bat durch die nach Ziffer ll, 1 dieser Äerordnnng inständigen Behörden unverzüglich zu geschehen: die Amtshauvtmannschaften haben den Gemeinde vorständen sofort zu eröffnen, in welcher Welse die Stimmbezirke ans dem platten Lande abgegrenzt sind. 2. Eine Abschrift der nach 8 9 Abs. 2 der Wahlordnung erforderlichen Anzeige aa den Wahlkommissar ist dem Ministerium des Innern einrureichen. 1. Die Aufstellung der Wählerlisten durch die Gemeindebehörden (8 9 Abs. 1 des Reichswahlgesetzes in Verbindung mit 88 1 und 2 der Wahlordnung) ist unverzüglich nach der Abgrenzung der Stimmbezirk« in Angriff zu nehmen nnd dergestalt zn beschleunigen, daß die Listen spätestens btS Gnde dieses JakrcS fertiggestellt sind. 2. Die Aufstellung der Wählerlisten in solchen Gemeinden, zn deren Steuerflur ein selbständiger GntSbezirk gehört, erfolgt auch sür die Bewohner des Gutsbezirks mit durch die Gemeindebehörde (vgl. 8 84 der Landgemeindeordnung, 8 8 der rev. Städteordnung). Dresden, am 7. Dezember 1918. 181 l I- Ministerium deS Innern.5588 Ausführungsverordnung znm Reichswahlgesetz. Auf Grund des Reichswahlgesetzes vo i SO. November 1918 (RGBl. S. 1845 slg.) und der Wahlordnung vom gleichen Tage (RGBl. S. 1353 slg.) sowie zu deren weiterer Ausführung wird folgendes bestimmt: Zu Wahlkommissare« werden gemäß 8 8 Abs. 1 des ReichSwahlaesetzeS und 8 11 der Wahlordnung ernannt: für den 28. Wahlkreis (bisherige sächsische Reichstagswahlkreise 1—9) . der Oberreaiernnasrat l»r. Heerklotz bei der Kreishauptmannschaft Dresden, für de» 29. Wahlkreis (bisherige sächsische ReichStagSwahlkreise 10—14) Bekanntmachung. 1. Abänderungen der Jagdbeftimmnngen vom 28. 11. 18. In Zukunft dürfen nur noch Treibjagden nach vorschriftsmäßiger Anmel dung erfolgen. Einzeliagden sind aufs strengste untersagt. Bei Treibjagden sind nur 10 Jäudteilnebmern je ein Hase oder Kaninchen zu belassen. Den Anordnungen der Jagdkontrollen ist Folge zu leisten. 2. Auf Ansuchen erklärte sich die Postbehörde bereit, das Notaeid des Jnduftriever- bandeS Dresden in Zahlung zu nehmen. Riesa, de» 7. Dezember 1918. Arbeiter- und Soldatenrat Ries«. gez. Sch«rffig. gez. Richter. Aufgebot. Das unterzeichnete Amtsgericht bat das AufgebotSverfahren zur Herbeiführung der Todeserklärung nachstehender Personen eingeleitet und zwar: 1. des Leichtmatrosen Wilhelm Paul Richter, geboren am 3. April 1886 zu Bobersen, AmtShauptmanuschaft Großenhain, bis -nm 28. Februar 1904 in Bobersrn, hierauf in Hamburg wohnhaft, später auf dem englischen Dampfer .Holms" aus Seefahrt im Mittelmeer, seit Ende Dezember 1906 verschollen, auf Antrag, seines Paters, des Schneidemühlenausseher« Friedrich Wilhelm Richter in Bobersen, Nr. 24. 2. des Arbeiters Rudolf Arthur Eich ner, geboren am 2. Februar 1874 in Riesa in Sachsen, zuletzt — 1912 — in der französischen Fremdenlegion in Afrika, seit 1912 verschollen, auf Antrag des Pflegers, Schneidermeister Heinrich Rudolf Käseberg in Pausitz, Amts- hauptmannschast Großenhain. Als Ausgebotstermin vor dem hiesigen Amtsgericht« wird der IS. April Istlst, vormittag» » Uhr bestimmt. ES ergeht hierdurch die Aufforderung, 1. an di« Verschollenen, stch spätestens im AufgebotStermine zu melden, widrigen falls ihr« Todeserklärung erfolgen wird, 2. an Alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollene» zu erteilen ver mögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte hiervon Anzeige zu machen. Riesa, den 30. Oktober 1918. Da» Amtsgericht. Stadtbücherei, über 8500 Bände, jeden Montag, ausschließlich schulfreier Tage, abends von 7—V.9 Uhr geöffnet. Eingang: Haupttor des KnabenschulgebiiudeS Goethestr. Leihgebühr für den Band 1 Woche 3 Pf., 2 Wchn. 5 Pf. 3 Wchn. 8 Pf., 4 Wchn. 10 Pf. Die Verwaltung der Stadtbücherei. I. V.: Lohmann. und Anzeiger (Lldeblatt,md MMger).' Drahtanschrift: Teg«tzk«tt Riesa» Postscheckkonto: Leipzig »ISS«, Fnnruf Rr. «). Dirokaff« Riesa Nr. 52. für die AmtS-auptmannschaft Grokenlmin. da» Amtsgericht und dm Rat der Stadt Mesa, sowie dm Gcmelnderat Grdba. 48 88«
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