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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-04-15
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191904155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190415
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190415
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-04
- Tag1919-04-15
- Monat1919-04
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1919
- Autor
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Riesaer H Tageblatt 72. Jahr« sowie je V- Pfund Graupen, ' elle hat die Abschnitte gesammelt bis spätestens den 28. lanfcndc» Monats an die AmtShanptmannschaft einzusenden. Die Abschnitte 69 der gelben Nährmittelkarte l sind direkt bis spätestens den SS. lausenden Monats an Herrn Kommiisionsrat Ernst Bilke in Niesa einzuscnden. Grotzenhain, am 13. April 1919. 654 » lll. Der Kommnnalverbaud. Gemeinde-Sparkasse Gröba. Tägliche Verzinsung in MW m't 3 Prozent. kilWtbUtt Mre»skki. , NMIlmken miiIgkW. Vermietung von Panzerschrank-Schlietzfächern. llRchtWe AAmidm« en Wkchgimil WGickibn). GkmiMmdMMM. Wnlch EMtmeisuW. ?njiiis«N in MW M Ginluti «M 8nckd»niW. Kaffenstunden: Uni Wnktil »m l—I Uhr umittG. Buttererzeugung betreffend. Die Kuhhalter des Bezirks werden bei den in den jetzigen Wochen besonders hervor tretenden Schwierigkeiten einer einigermaßen ausreichenden Belieferung der Versorgungs berechtigten mit Speisefett besonders daran gemahnt, auch während der bevorstehenden Feiertagszeit keine Verminderung der Butter- und Quarkablieferung eintreten zu lassen. Grotzenhain, am 15. Avril 1919. Der Kommunalverband. . Pferdefleischverkauf am DounerStag, den 17. April von vormittags 10—3 Uhr auf die Nummern 901—120V der roten Ausweiskarte und Sonnabend, den 19. April von vormittags 10—3 Uhr auf die Nummern 1201—1400 der roten Ausweiskarte. Gröba (Eibe), am 1^. Avril 1919.Der Gemeindevorstand. Durchführung des Belagerungszustandes. Nachdkm der gesamte Freistaat Sachsen in den Belagerungszustand erklärt worden ist, wird auf Grund der Bekanntmachung des Ministeriums für Militärwcsen vom 14. Avril 1919 über die Erweiterung der Bestimmungen über den Belagerungszustand hiermit folgendes angeordnet: 1. Die mit Bekanntmachung vom 2. April 1919 — Niesaer Tageblatt Nr. 76 — auf abends '(,12 Uhr festgesetzt gewesene Polizeistunde wird hiermit anderweit für alle Tage auf abends 10 Uhr festgesetzt. 2. Der Verkehr mit Kraftfahrzeugen ist nur in dringendsten Fällen und nur mit Genehmigung der beiden unterzeichneten Behörden zulässig. ZulassungSgesuche sind mit eingehender Begründung beim mitunterzeichneten Rate cinzureichen. Zur strengsten Einhaltung der Bekanntmachung des Ministeriums für Militärwesen vom 14. April 1919, deren Inhalt aus den öffentlichen Anschlägen ersichtlich ist, wird hiermit ermahnt. Insbesondere wird auf Punkt 4 verwiesen, wonach sich bei Vermeidung der Verhaftung Niemand in der Zeit von abends 11 Uhr bis morgens 4 Uhr unbefugt auf Straßen und Plätzen aufhalten darf. Riesa, de» 15. April 1919. Das Garnisonkommando Riesa. Ter Rat der Stadt Niesa. Haufe Niev er vr. Scheider Reaierungsbeauftragter. Generalmajor.Bürgermeister. Gtzm. Dienst»«, 15. April, ISIS, abends Da« Riesaer Tageblatt erschetat je«»» Ta« abend» s Uhr mit Au-nahme der Tonn- und Festtag«. vez»«»bretS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Postschalter viertrijährlich 4.20 Mark, monatlich 1.40 Mark. Auzetge« für di, Nummer de» Ausgabetage» sind bi« Id Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 4S mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) SS Pf., Ortspreis SO Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz SO'/- Aufschlag. Nachweisung», und Bermittelungsgebühr SO Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkur« gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gemalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungcn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung b-S Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangrrL Winterlich. Riesa. Geschäftsstelle: Aoethestratze SS. Verantwortlich sür Redaktion: Arthur Häbnel. Riesa; für Anzeigenteil; Will;e l»i Ditlrrch, Riesa. LebenSmittewerteilung. Es kommen zur Verteilung vom Donnerstag, den 17. laufenden Monats ab 1. auf Abschnitt 69 der grünen Nährmittelkarte I 250 gr Zwieback oder Keks, ) roten Nährmittelkarte l 250 gr „ 2. auf Abschnitt 69 der grauen Nährmittelkarte l 400 xr Suppen, gelben Nährmittelkarte l 320 gr „ 1 3. auf Abschnitt 64 der gelben Watenbezugskarte Hl 375 gr Kunsthonig. Die Entnahme hat bis spätestens den 24. lanfende» Monats zu erfolgen. Der Preis beträgt für Suppe 1.49 M. sür 400 gr, ,. 1.05 „ „ 300 gr, Keks -.37 „ „ V.-Psund-Paket, Graupen —.44 „ „ 1 Pfund, Kunsthonig —.80 „ „ 1 Pfund, für Zwieback gilt der auf dem Paket aufgedruckte Preis. Die Abschnitte 69 der grünen, roten und grauen Nährmittelkarte l, sowie die Ab schnitte 64 der gelben Warenbezugskarte HI sind ungezählt und ungebündelt in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift der Verteilungsstelle bis spätestens den 2«. laufenden Monats an die llnterverteilungsstelte einzureichen. Die UnterverteilungS Auf Grund der Bekanntmachungen des Gesamtministeriums und des Ministeriums für Mtlitärwesen vom 13. April 1919 über Verhängung des Belagerungszustandes wird folgendes bestimmt: 1. Die Polizeistnnde wird auf 1v Uhr abends festgesetzt. 2. Besitzer von Kraftfahrzeugen dürfen diese nur mit Genehmigung der AmtS- bauptmannschast benützen. 3. Diese Bekanntmachung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft. Grotzenhain, am 15. Avril 1919. 963» k/413» K Die Amtshanytmannfchast. Ankauf von Schweinen und Ferkeln. In der letzten Zeit haben sich die Fälle gehäuft, in denen Schweine und Ferkel ohne amtShauptmannschaftliche Genehmigung unmittelbar vom Landwirt erworben worden Demgegenüber weist die AmtShanptmannschaft darauf bin, datz Schweine und Ferkel nur dann unmittelbar vom Landwirt erworben werden dürfen, wenn der Name des Ver käufers in dem Gesuch um Ausstellung der Ankaufsbescheinigung angegeben ist und die Ankaufsbescheinigung auf den Namen des benannten Verkäufers lautet. In allen anderen Fällen sind die genannten Tiere nur von zugelaffenen Schweine- und Ferkelhändlern zu erwerben. Die Amtsbauptmannschaft wird in Zukunft Zuwiderhandlungen der oben genannten Art unnachsichtlich verfolgen. Grotzenhain, am 2. Avril 1919. 642 o V.Die Amtshauptmannschaft. «nd Anzeiger Meblatt mir Anzeiger). DrahtanschM: D-getzktt Riesa. . L L -t Postscheckkocktvr Letpzlg SlSSs. Fernruf Nr. 20. Girokaff» Niesa Nr. LS. für die AmtShanptmannschaft Großenhain, da« Amtsgericht und den Rat der Stadt Niesa, sowie den Gememderat Gröba. 1^87 Eine ^nndAebuttg VerGlti nisonRicsa. Aus Dresden wird gemeldet: ES ist folgendes Tele gramm eingetroffen: Die Garnison Riesa gibt hiermit ihrem tiefempfun denen Abscheu gegen das an dem tatkräftigen Minister für Militärwesen Neurin« verübte entsetzliche Ver brechen Ausdruck. Von Empörung und Entsetze» gegen diese Unmenschlichkeit erfüllt, spricht die Garnison Riesa der sächsische» Negierung, die aus freiestem Wahlrecht hervorgegangen, vom Vertrauen des ge samten Volkes getragen ist, ihr tiefstes Mitgefühl mit den die Regierung treffenden schmerzlichen Verluste und die Versicherung fernerer entschlossenster Mitwir kung bei ihren Bemühungen nm geordnete Verhält nisse ans. Reaierungsbeauftragter Haufe. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 15. April 1919. —* Lebensmittelverteilung. Vom 17. d. M. ab kommen lt. Bekanntmachung in vorliegender Nummer auf Abschnitt 69 der grünen und roten Nährmittelkarte l Zwieback oder Keks, auf Abschnitt 69 der grauen und gelben Nährmittelkarte l Suppen und Graupen, sowie auf Abschnitt 64 der gelben Warenbezugskarte lll Kunsthonig zur Ver- teilung. —* Die Meisterprüfung nach 8133 der Gewerbe- ordnung haben vor den im Bezirke der Gewerbekammer Dresden bestehenden Prüfungskommissionen im März 1919 abgelegt und bestanden: Vor der Prüfungskommission für Barbiere, Friseure und Perückenmacher: Georg Koch in Zeithain; für Klempner: Max Storl in Gröba bei Riesa; für Schlaffer: Artur Jakob in Gröba bei Riesa. —* Ein Landesamt für Arbeitsvermitte lung. Die „Sachs. Staatszeitung" veröffentlicht eine Ver ordnung des Arbeitsministertums betr. die Errichtung eines Landesamtes für Arbe'tsvermittelung vom 12. April 191». —* Bezirksarbeitsnackiweis Grotzenhain. In der kürzlich unter Vorsitz» des Herrn AmtshauptmannS Geheimen Regierungsrates Dr. Uhlemann adgehaltcnen Sitzung des Verwaltungsausschusses für den Bezirksarbcits- nachwcis, welchem autzer den Herren Bürgermeistern der Städte Großenhain, Riesa und Radeburg Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Industrie, Handwerk und Landwirtschaft wie der Krankenkassen angehörcn, wurde der Geschäftsbericht über das vergangene 1. Geschäftsjahr entgcgengenommen. Der Arbeitsnachweis wird vom Be zirksverband unterhalten, hat seinen Sitz in Grotzenhain (Herrmannstraße 221.) und Nebenstellen in Riesa und Radeburg. Geichäftsfuhrer ist Herr Werner, der sür diese Tätigkeit außer kaufmännischer Vorbiloung die bei Be such der Berwaltungsakademie in Detmold erworbenen Kenntnisse mitbringt. Bet der Kürze des Bestehens des BezirkSarbcitsnachweises — in dessen erste Hälfte noch das eine Vermittlungstäiigkeit ziemlich ausschlictzendc Hilfs- dienstpflichtigengesetz fiel — war die Inanspruchnahme des Bezirksarbeitsnachweises stark und immer steigend. ES mel deten sich als stellensuchend 3937 Personen, darunter 2936 männliche; offene Stellen wurden 2112 augemcldet, dar unter 1626 für männliche Personen, besetzt wurden 1211, darunter 952 durch männliche Stelleusuchendc. Das Er gebnis der Nebenstelle Riesa stellte sich wie folgt: Stellen suchende 1289, darunter 737 weibliche; oftene Stellen 970, darunter — weibliche; besetzte Stellen 434, darunter 13 l weibliche. (Das Ergebnis mag als nicht übermäßig gut angesehen werden, wenn man nicht mit dem Wesen des Arbeitsnachweises vertraut ist. Die oftcnen Stellen waren zumeist gemeldet vor dem 9. November v. I., damals waren aber ganz wenig Arbeitslose vorhanden. Jetzt ist es natürlich umgekehrt, viel Arbeitslose und wenig oftene Stellen.) Auch die Landwirtschaft war am Ergebnis beteiligt: als Stellensucheude meldeten sich hier 257 Per sonen, darunter 202 männliche, offene Stellen wurden 452 angemeldet, darunter 279 für männlicke Personen, besetzt wurden 214 Stellen, darunter 163 durch männliche Stel- lensuchende. Hier überwiegt also das Angebot noch merk lich. Der Ausschuß erkannte die Tätigkeit des Arbeits nachweises und seinen guten Erfolg einstimmig an. Ge wünscht wurde nur, datz sowohl die Arbeitgeber, — die hier zu auch, sobald nur eine Stelle im Betriebe offen ist, verpflichtet sind — als auch die Arbeitnehmer in noch stär kerem Maße als bisher die Vermittlung Stätigkeit in An spruch nehmen möchten. Daß auch die Wicdcreinstellung der Kriegsteilnehmer durch ihre früheren Arbeitgeber so wie die Notstandsarbeitcn der Gemeinden seit dem im Februar erreichten Höchststand euren gewissen Rückgang der Arbeitslosigkeit herbeigeführt haben, wurde anerkannt, doch wurden Besorgnisse sür ein Wiederansteigen in Zukunft laut. Jahresabrechnung für das vergangene und Haushalt plan für das laufende Geschäftsjahr, welche u. a. den Auf wand für die Verlegung der Nebenstelle Mesa und für Werbetätigkeit und weiteren Ausbau des Arbeitsnachweises — auch für den Bedarf der Landwirtschaft an einheimischen Arbeitskräften enthalten, wurden zur Kenntnis genommen. Die Durchführung von einzelnen für das Arbeitsnachweis wesen wichtigen Verordnungen — so der Verordnung vom 16. März 1919, welche den Arbeitsnachweis verpslichtet, die einmal in der Landwirtschaft tätig gewesenen Kräfte auch wieder der Landwirtschaft zuzuweisen, und der In dustrie die Einstellung derartiger Arbeitskräfte verwehrt, wurden besprochen. Als Ergebnis stellte Herr Geheimrat Dr. Uhlemann fest, daß der Arbeitsnachweis in der bis herigen Weise weiter zu führen und nach Möglichkeit aus zubauen sei. —* Die Preise für die Auslandslebens, mittel. Vom Wirtschaftsministerium in Dresden wird folgende« mttgeteilt: Im Landeslebensmittelamt fand heute unter dem Vorsitz des Wirtschaftsministers Schwarz eine Sitzung statt, zu der die Vertreter der sächsischen Kommunalverbände geladen waren. Es bandelte sich um die Preise der von der Entente gelieferten Zuschußlebens mittel, die leider so hoch sind, datz sie für die allgemeine Abgabe der Zuschüsse nicht in Frage kommen. Zu der not wendigen Verbilligunq ist nur zn gelangen, wenn man von den Wohlhabenderen Zuschläge auf die Preise erhebt. Man war allgemein der Ueberzeugung, datz bei der Not unseres Volkes diese Maßnahme volles Einverständnis bei den Be treffenden finden wird, um so an die besonders dürftigen Volksgenoffen die Zusatznahrungsmittel zu für sie erschwing lichen Preisen abgebeu zu können. —*.Betr. Süßigkeiten. Das KriegSwucheramk hat in einer kürzlich durch die Presse gegangenen Notiz auf 88 4, 5 der Ausführnngsbestimmnngen über den Verkehr mit Süßigkeiten vom 28. Januar 1919 hingewiesen, wonach Süßigkeiten im Kleinhandel in nicht handelsüblicher Ver packung (in Attrappen, Luxuspackungen, Tassen, Spirlwaren usw.) nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers abge geben werden dürfen. Auf Anforderung des Käufers müssen folglich, wenn die gewünschten Arten von Süßigkeiten nicht auch offen oder in handelsüblicher Verpackung gehandelt werden, allenfalls die Attrappen usw. geleert und ihr In halt getrennt zum Höchstpreise abgegeben werden. Auch beim Verkauf von Attrappen usw. dürfen selbstverständlich nur solche Preise gestellt werden, datz nach Abrechnung des angemessenen Wertes für Attrappe und Füllkosten die Höchst preise nicht überschritten werden. Ferner dürfen Mischungen von Süßigkeiten verschiedener Preislagen nur auf Verlangen des Käufers an Verbraucher abgegeben werden. ES liegt im Interesse der Bevölkerung, wahrgenommene Zuwider handlungen zur Anzeige zu bringen. —* Heeresangelegenheiten. Sämtliche Stempel und Siegel mit dem sächsischen Wappen und der Bezeichnung „Kgl. Sachs. Kriegsministerium" werde» unter dem heutigen Tage (14. 4. 19) außer Kraft gesetzt. Dafür werden neue Stempel mit der Bezeichnung „Sächsisches Ministerium sür Militärwesen" und für die Abteilungen noch solche mit be sonderer Bezeichnung ausgegeben. — Ta das sächsische Heer bereits unter dem 1. 4. 19 aufgelöst worden ist und außer den Sichcrheits- und Grenzschutzformationen nur noch Rumpfverbände bestehen, die Verhältnisse in Sachsen also ganz anders liegen, als in Preußen, so findet der Erlaß des Reichspräsidenten vom 4. 4.19 — A. Ä. Bl. 32 Nr. 504, Eintritt der Friedensgebührnisse für Mannschaften — bis auf weiteres in Sachsen keine Anwendung. Die sächsische Regierung wird sich bei der Reichsregierung dafür einletzen, daß für die noch vorhandenen Angehörigen des ehemaligen sächsischen Heeres eine angemessene Erhöhung der Löhnung und Verpflegung erfolgt. — Aus Berlin wird gemeldet: Das Inkrafttreten der von der Reichsregiernng erlaßenen Verordnung vom 4. April 1919, über den Eintritt der FriedenSgrbiihrniffe für Unteroffiziere und Mannschaften des stehenden, bisherigen Heere« ist vom 11. April auf den 1. Mai ds. I. verschoben worden.
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