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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-07-18
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191907180
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190718
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190718
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-07
- Tag1919-07-18
- Monat1919-07
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1919
- Autor
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Riesaer G Tageblatt Areitag,18. Juli ISIS, abends. 1538 VS 1 7826 trieben sind. BezirksarbettSnachweis Großenhain Nebenstelle Riesa, Kaiser-FranzJoseph-Ttratze 17. Tel. 40. Kostenlose Stellenvermittlung für alle Berufe. ber kürzlich verstorbene Vorsitzende, Herr Rittergutsbesitzer Georg v. Altrock auf Gröba durch Gründung -eS BerbandeS erworben hat. Alsdann erhielt Herr Direktor Korff bas Wort zur Berichterstattung zur vorgelegten Bilanz, Gewtnn- und Verlustrechnung. Es wurde hierbei ganz besonders da rauf hingewtesen, daß das günstige Ergebnis des Geschäfts jahres 1018 mit einem Gesamtüberschuß von 872000 Mk. nicht Veranlassung sein dürfte, im lausenden Geschäftsjahre mit einem gleiche« Ueberschuß zu rechnen. Im Gegenteil, die Verhältnisse haben sich in dem letzten halben Jahre durch die allgemeine Verteuerung und das völlige Versagen des einztgen Stromlieferanten, der Lauchhammer-A. G., derartig verschlechtert, daß mit einer ganz erheblichen Minderein nahme für die Zukunft gerechnet werden mutz, trotzdem die Strompreise erst kürzlich erhöht wurden. Die Direktion wird versuchen, durch äußerste Sparsamkeit zu verhindern, daß nach wie vor die Haftpflicht ber Gemeinden nicht in Anspruch genommen werden braucht. Gan, besonders wies aber der Berichterstatter darauf hin, daß »aS völlige Bersagen der Lmrchhammer-Werke in der Strombelteferung, hervorgerufen durch die Zettverhältniff« in den Kohlengruben und der Zen trale da,« geführt habe, ganz erhebliche Stromeinfchrän- lungen vorzunehmen. Der Reichskommissar für Kohlen verteilung habe demgemäß angeordnet, -aß Landwirtschaft wie au» Industrie wöchentlich an 2 Tagen ftillgelegt werden. Dadurch ist aber -er rechtzeitige ««»»rusch der Ernt« in Frage gestellt uud e» wurde daher den landwirtschaftlichen MMsbM »ave gelegt, «ttd <m Ke» Tagen, an welchen kei« Letztere haben die bet ihnen eingehenden Briefumschläge der Kleinhändler mit den Kontrollabschnitten und einem Verzeichnis über die Kleinhändler bis zum 38. lfd. Mts. an Herrn Kommissionsrat Bilke in Riesa etnzusenden. Die Konsumvereine haben die bet ihnen mmemeldeten Kontrollabschnitte an die AmtShauptrNannschaft — LebensmittelverteilungSftelle — direkt einzusenden. Großenhain, am 17. Juli ISIS. lll. Der Kommuualverband. Warenbezugskarte III (für Brotaufstrich). Die den Gemeindebehörden zugeaangenen neuen Karten für Brotaufstrich — Waren- bezugSkarte lll, Abschnitt 79—108 — sind sofort an die Einwohner auSzuaebsn und zwar haben nur diejenigen Anspruch auf diese Karte, die uicht zu den Butterselvstversorgern ge- hören. GS haben also alle die Inhaber der Landesfettkarte auch die WarenbezugSkarte M zu erhalten. Die Karten sind bei einem Kleinhändler, der sich mit der Ausgabe von Marmelade, Kunsthonig usw. befaßt, bis spätestens den 33. lfd. Mts. anzumelden. Die Kleinhändler haben die Kontrollabschnitte biS »um 34. lfd. Mts. an die Nnter- verteilungSstellen und diese haben sämtliche Kontrollabschnitte mit einer Nebersicht über die einzelnen Verkaufsstellen und die Zahl der von jeder «inaelieferten Abschnitte bis zum 3«. lfd. MtS. an Herrn Kommissionsrat Ernst Bilke in Riesa einzusenden. Die Fristen sind genau eiu,«halten, da anderenfalls eine Belieferung nicht erfolgen kann. Großenhain, am 17. Juli ISIS. lll. Der Kommunalverband. Butter und Margarine betr. Der Kommunalverband wird auf Anordnung des Ministeriums des Innern — Landes- fettstelle — in der Woche vom 21.—27. Juli 1919 auf den Buchstaben 2 der Sveisefettkarte im ganze« Bezirk an sämtliche Verbraucher nnr «v Gramm Margarine zum Preise von 27 Pfg. zur Verteilung bringen. Der KleinhandelshöchstpreiS für 1 Pfund beträgt 2,24 M Die Kubballer dürfen auf den Kovf der von ihnen zu beköstigenden Personen V. Stückchen Butter verwenden. Alle übrige Butter ist von ihnen an die örtliche Sammelstelle abzuliefern. Zuwiderhandlungen werden nach Pnnkt 2 der Bekanntmachung vom 1. November 1917 bestraft. Großenhain, am 17. Jnli ISIS. 314 d IV. Der Kommuualvervaud. Unter den Pferden von W. Tiegel in Langenberg, H. Schmorl in Glaubitz, B. Harz, Rittergut Grodel, v. Altrock auf Gröba. K. E. Kümmel in Nünchritz, Sl. Herrmann in Nünchritz, H. BSttger in Nünchritz und O. Jnnghans in Zeithain ist die Räude SezirkStierärztlich sestgestellt worden. Die Räude unter den Pferde» von A. Jentzsch in Gostewitz, Craffelt und Piftorius in Gröba, M. Keilhau in Heyda und R. Schwarze in Heyda ist erloschen. Großenhain, am 16. Juli ISIS. 1826 »L. Die Amtshauptmauaschaft. Druschverbot besteht, möglichst in der Zeit vor 8 Ihr vor mittags und nach 4 Uhr nachmittags zu dreschen. Dieser Hinweis galt ganz besonders denjenigen Betrieben, die ohne fremdes Personal wirtschaften. Die Herren Gemeindevor steher wurden gebeten, mit allen Kräften dafür zu sorgen, daß die seitens deS Elektrizitätsverbandes Gröba getroffenen Maßnahmen eingehakten werden, andernfalls der Elektri zitätsverband sich genötigt sähe, wettere Abschaltungen von Landstrecken vorzunehmen. Außerdem wurde bekannt ge geben, daß der Staat mitgeteilt habe, daß er seiner vertrag lichen Verpflichtung, ab 1. Januar 1S20 Strom zu liefern, nicht nachkommen könne, wodurch der Verband ab diesem Termin in -er Stromversorgung in äußerste Schwierigkeit geraten wird. Ebenso geben die bisher bekannt gewordene» Stromtarife des Staates keine Hoffnung auf eine Verbil ligung der elektrischen Energie, sondern im Gegenteil, man wird sich auf eine ganz bedeutende Erhöhung -er Strom preise in Zukunft gefaßt machen müssen, da der Staat feine Anlagen jetzt unter sehr schwierigen Verhältnissen errichten muß. Hierauf fand Richtigsprechung der Jahresrechnung und Entlastung der BerbandSorgan« statt. Ferner erfolgte Neuwahl von « AnfstchtSratSmitgltedern und deren Ersatz leute sowie Erledigung -er weiteren Punkte -er Tagesord nung. Die Versammlung war leider infolge -er schlechten Zugverbindungen schwach besucht. —8 DieErmordungdeS sächsischen Krieas- mln tLerS N eurrn g vordem Schwurgericht. Vor Idem Dresdner SAttknrgrOcht bpgtnW HM M-Wv, de n 7S. Jahr«. Da» Rirsaer Tageblatt erscheint jede« Ta» abend« » Uhr mit Ausnahme der Gönn- und Festtage. vei»»»PreiS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger srei^Hau« oder'bei''Abüölüna am Postschalter vierteljährlich 4.80 Mark, monatlich 1.V0 Mark. Anzeige« für bi« Nummer de« Ausgabetage« sind bi» 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im vorau« zu bezahle»; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 nun breite, S mm hohe Grundschrist-Zeile (7 Gilben) 40 Pf., OrtSprei« 85 Pf.; zeitraubenoer und tabellarischer Satz 50*/, Aufschlag. Nachweisung«» und VermittrlungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkur« gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Dierzehntäglge Unterhaltungsbeilage -Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSrinrichtungrn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Berlag: Langer-Winterlich, Riesa. Geschäft« stelle: Goethestratze 59. Berantwortlich für Redaktion: F. Telchgräber, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrich, Riesa. ««b stkldedlMmd AWristü. ^rap«nfchttstr »V»bM «ch». Q ß» LL P»stsch*aoMo» Lstpzig ,150«. 8««uf «trokass. Ntts- Nr. 5L für die AmtShauptmarmschast Grotzenham, da» Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa,sowiedenGemeinderatGröVa. 1«s Karten für Kartoffeln- unv Fleisch-Ersatz. -Den Gemeindebehörden werde» bis Dienstag, den 22. lfd. Mts. Kontrollabschnitte für Kartoffeln- «ub Fleisch-Ersatz zugehen. Diese Abschnitte sind sofort an die Bezugsberechtigten auszugeben. Die letzteren haben die Abschnitte bei einem Kleinhändler bez. Konsumverein zur Belieferung anzumelden, und zwar bis spätestens den 34. lfd. Mts. Die Kleinhändler haben die angemeldeten Kontrollabschnitte mit ihrem Firmen stempel oder Unterschrift zu versehen, getrennt nach Kartoffeln- und Fletsch-Ersatz zu 50 Stück zu bündeln und in einem Briefumschlag mit folgender Aufschrift: Name des Kleinhändlers, , Inliegend: Stück Kontrollabschnitte sür Kart^felnersatz an ihre zuständige Untervert'eiluu'gSstelle biS zum Äst. lfd. SÜtS? ttnPtstm^en. Oettttches nud Sächsisches. Riesa, den 18. Juli ISIS. -.,...7^ .Fettgenommen. Wegen Entführung und Sittllchkeitsverbrechen wurde in Leipzig am 5. April der Porzellanmaler Richard Friedrich, geb. 1871 m Rudol stadt, festgenommen. Er ist 35 Mal, darunter mit Zucht haus, vorbestraft. Bisher konnte festgestellt werden, daß Friedrich Ende Januar sich von seiner Familie aus Stanowitz t. Schief. entfernte, seitdem planlos herumwanderte und sich seinen Lebensunterhalt vom Postmrtenverkanf bestrit ten haben will. Gewohnt will er ,n Gasthäusern, Her bergen usw. haben (teils auch unter falschem Namen). Durch Zeitungsinserate, in denen er Mädchen im Alter von S—10 Jahren an Kindes statt annehmen wollte, suchte er die Opfer zu verschleppen, um Smlichkettsverbrechen an ihnen zu begehen. Es ist nicht von der Hand zu Wer sen, daß er sogar vor Lustmorden nicht zurückschreckte. Fried rich soll auch in hiesiger Gegend sein Unwesen getrieben haben. Da gleichartige Vergehen hierorts erfolgt sind, könnten etwaige mit obiger Festnahme in Zusammenhang stehende Wahrnehmungen der hiesigen Polizeiwache mit geteilt werden. -* Der «lektrt»lt«t»ver»an- Gröba hielt am 16. -. M. fein« 8. Generalversammlung in Rtesa ab. Der stellvertretende Vorsitze«»«, Her, Oekonomierat Uhleman«, Mügeln, leitete -le Verbaa-Sversammlung und gedachte ein- ssmchnise sd sit ßeindtnini MI-, Nnev Mwmitm«. Auf Grund des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1S14 (RGBl. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderung-Verordnungen, der Verordnung über die Errichtung von PreisvrüfungSstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September / 4. November 1915 (RGBl. S. 607 / 728) und der Bundesratsverordnung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1S17 (RGBl. S. 604) wird folgendes anaeordnet: l- Im Sinne dieser Verordnung ist WirtschaftSobst alles Schüttel-, Most- und Fall- obst, dock muß eS zur Herstellung von Marmeladen, zum Kochen und Dörren und zu sonstigen Wirtschaftszwecken geeignet sein. Tafelobst sind alle übrigen zum Rohgenutz geeigneten Früchte. ES werden sür Verpachtungen folgende Normalpreise je Zentner festgesetzt: Taseläpfel Mk. 40.-, Tafelbirnen Mk. 35.-, Wirtschaftsäpfel Mk. 20.-, WirtschaftSbirnen Mk. 15.-, Pflaumen lZwetschen) Mk. 25.—. ll. Pachtverträge über Obftnutzunae» von Aepfeln. Birnen und Pflaumen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich unter Benennung der Pachtsnmme und des vor der Ver pachtung abzuschatzenden voraussichtlichen Ernteergebnisses abgeschlossen sind. Eine Aus- sertigung des Vertrages ist nach 8 Tagen seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung bez. 5 Tagen nach Abschluß des Vertrages vom Vervächter dem Kommunalverband, in dessen Gebiet die Obstnutzung liegt, einzureichen. Gleichzeitig mit dieser Einreichung sind unter Benennung der Pachter und Erträge die Pachtpretse anzuzeigen, die in den Jahren 1914, 1915, 1S16, 1917 und 1S18 für dieselbe Obstnutzung bezahlt worden sind. Ul. Die Pachtpreise müssen unter derjenigen Summe bleiben, die sich bei der Ver anschlagung des voraussichtlichen Ernteergebnisses zu den unter 1 festgesetzten Richtpreise», abzüglich Mk. 15,— je Ztr. bei Tafeläpfeln und Tafelbirnen. Mk. 7,— je 3tr. bei Wirt schaftsäpfeln und Wirtschaftsbirnen und Mk. 12,— je Ztr. bei Pflaumen, ergibt. Niedriger vereinbarte Pachtpreise bleiben in Kraft; die Vereinbarung höherer Pachtvreise ist ungültig. War vor dem Tage des Inkrafttretens, der Verordnung ein höherer Pachtpreis bereits vereinbart worden und kommt eine Einigung über den Preis zwischen den Parteien nicht zustande, so ist der Pachtvertrag ungültig. Doch ist vom Kommunaloerband, in dessen Ge biet die Obstnutzung liegt, auf einen binnen einer Woche seit dem Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung zu stellenden Antrag einer Vertragspartei der Pachtpreis nach vorheriger Anhörung von Sachverständigen mit bindender Wirkung für die Vertragsparteien festzusetzen. IV. Alle Verpächter und Pächter von Aepfel-, Birnen- und Pflaumennutzungen find verpflichtet, der Landesstelle für Gemüse und Obst oder deren Beauftragten, sowie den Kommunalverbänden und ihren Beauftragten — die zur Geheimhaltung verpflichtet find — jederzeit zu gestatten, zur Ermittlung richtiger Angaben ihre Geschäftsbriefe und Geschäfts bücher einseben zu lassen. V. Wer den vorstehenden Vorschriften zuwiderbandelt, insbesondere wer auf Grund einer ungültigen Preisvereinbarung eine Leistung vollzieht, oder Pachtverträge mit falschen Angaben einreicht oder die sonst nach ll erforderten Angaben falsch erstattet, oder ihre Er stattung und die Einreichung des Pachtvertrages während der vorgeschriebenen Frist unter läßt, wird, so weit nicht höhere Strafen verwirkt sind, mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. vi. Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dresden, am 16. Juli ISIS. WirtschaftseMtniftert««. Landeslebensmittelamt. Höchstpreise für Erbsen Auf Anweisung der Reichsstelle für Gemüse und Obst wird mit sofortiger Wirkung der Erzeugerböchftpreis für Erbsen für das Pfund auf 25 Psg. festgesetzt. Mit Wirkung vom 20. Jnli ab beträgt an Stelle des jetzigen Mr das Pfund Erbsen der GrosibandelSböchftbretS 35 (37) Pfg. und der KleinhandelshSchstpretS 46 (48) „ Die in Klammern gesetzten Höchstpreise gelten für die Kommunal-Berbände Dresden- Stadt und -Land, Leipzig-Stadt, Chemnitz-Stadt und Plauen-Stadt- Die neuen Preise treten von dem jeweilig festgesetzten Zeitpunkt ab an die Stelle der. in der Bekanntmachung des WirtschaftsministeriumS vom 10. Juli d. I. über Höchst preise für Frühgemüse — Nr. 156 der Sächsischen Staatszeitung vom 12. Juli ISIS — unter l Ziffer 1 für Erbsen ausgeführten Preise. Dresden, den 16. Juli ISIS. WirtschastS,Ministerium. L104VS21S Laudeslebensmittelamt. 7801 Aussicht sür die städtischen Park- und Gartenünlagen. Zur Aufsichtsführung in den hiesigen städtischen Park- und Gartenanlagen haben wir den Parkwärter Herrn Friedrich Noack eingestellt. Er ist insoweit mit polizeilichen Befugnissen ausgeftattet. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Jede Nichtbefolgung der vom Parkwärter innerhalb seiner Zuständigkeit gegebenen Weisungen werden wir künftig mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder Haft bis zü 14 Tagen bestrafen. Der Rat der Stadt Riesa, am 18. Jnli ISIS. Fnd. Sonnabend, den LV. d. M. kommen auf Abschnitt der Gemeindelebensmittelkarte bei Kaufmann Richter und Bäckermeister Helm Eier zur Verteilung. Abgegeben werden, soweit der Vorrat reicht, an eine Familie bis zu 2 Kopfe» 1 Ei und an eine Familie mit 3 und mehr Köpfen 2 Eier. Der Verkauf findet nachmittags zwischen 12—3 Uhr statt. Weida, am 18. Juli ISIS. Der Lebensmittelausfchnft. Brotkarten werden Sonnabend, den 1«. d. M. von 5—7 Uhr nachmittags bei den Ausgabestellen au-gegeben. Weida, am 18. Juli ISIS.Der Gemeindcvorstand.
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