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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.05.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-05-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192005145
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200514
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200514
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-05
- Tag1920-05-14
- Monat1920-05
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.05.1920
- Autor
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Riesaer H Tageblatt Freitag, 14. «ai ISA», abends 73. Jahr« Strohflachs oder ür «» 1» tt eventl. Bindegarn erhält der Flachsanbaner unter Anrechnung der 3 3 »k - auch Näh. zwirn KS Z S 14 wir. 17 20 2» 38 50 54 57 60 66 72 75 100 115 150 400 8 1 ,, 217.. 25 , 287.. 31 . 34 . 87 , K - 50 . 62 „ 78 , 2 3 6 9 12 30 50 75 100 200 300 500 .. 1000 ».mehr Kirschenverpachtuncl. Sonnabend,,den 15. Mal nackm. 6 Uhr soll in StelznerS Gasthof hier die der «e- melnde arhorigr Kirschenimtznng argen da» Metstgrbot öffentlich verpachtet werden. Vopotd. am 18. Mat 1920 Der Gemeinhevorjtantz. Gewebe 82ombr. 100«mbr. Werg Werg-Garn weih Rost- ^Drell neue Leinen leine»*) oder 4 „ 7 » 9 „ 12 . 19 .. 22 » 24 .. 25 » 27 :R .. 52 „ «7 Bekanntmachung tiber Beschlagnahme «nd Ablieferung von Mach-. ES wird daraus hiiigewielen, daß Flachsstroh, Röstflachs, «««gearbeiteter Flachs und Werg lHede) gemäß Bekanntmachung Nr. Batt 10 vom 1. Mär» 1919, StaatSameiger Nr. 51, der Beschlagnahme unterliegen, und nicht frei verarbeitet oder veräußert werden dürfen. Lediglich das Rösten des Strohes und das Ausarbeiten der Faser aus dem Stroh im eigenen Betriebe ist gestattet. Die Veräußerung der genannten Rohstoffe ist nur an die Dentsche Flachsbau G-sellschast m.b.H., Berlin 81V 1», Krausenftraste 25-28, bezw. deren amtliche Aufkäufer zulässig. Diese Aufkäufer, -ie durch die Abteilung Ueber- wachnng der RelchSwirtschaftSstell« für Flachs bekannt gegeben werden, sind Personen, denen ein schriftlicher Ausweis durch den Bastsaser-HauptauSschutz, Berlin, ausgestellt worden ist. Bei vollständiger Ablieferung der geernteten, auch der kleinsten Flachsvorräte, die eine dringende Pflicht gegenüber der Allgemeinheit darftellt, erfolgt eine Rückliefe rung von Flachserzeugnissen in folgendem Umsange: Bei Ablieferung wird »urückoelietert von mindestens »nrnagetteferr U. 8 5 Absatz 1 fällt weg. Hl- 8 9 erhält folgende Fassung: Aufpreis für den Mehrverbrauch. Verbraucher, die von einem Stromversorgungsnnternehmen elektrische Arbeit aegen Bezahlung erhalten, haben für jede trotz besonderer Warnung über die »»gelassene Menge hinaus verbrauchte Kilowattstunde biS zum 1. Avril 1920 einen Aufpreis von 50 Pfennigen, für jede nach dem 1. April 1920 mehrverbrauchte Kilowattstunde einen Aufpreis von 1 Mark zu zahlen. Die Verteilung der eingegangenen Aufgelder hat nach den in den Richtlinien gegebenen Bestimmungen zu erfolgen. IV. io erhält folgende Fassung: Stromsprrrung. Die Kohlenwirtschaftsstelle ist berechtigt, dem Verbraucher den Strom zu sperren: ») bei Zuwiderhandlungen aegen die Anordnungen des Vertrauensmannes in dringenden Notfällen (8 6), d) nach voranSgegangener besonderer Warnung, o) bei wiederholt notwendig werdender Erhebung des Aufpreise», 6) bei Stromentnahme innerhalb der festgesetzten Sperrstunden. Die Kohlenwirtschaftsstelle kann die Befugnis »ur Stromabsperrung in geeigneten Fällen auf den Vertrauensmann übertragen. Berlin, den 1. Mär« 1920. Der Reichskommissar für die Kohleuvertrilung. Stutz. Für den Wahlkreitzverband Nr. xvi, umfassend den Freistaat Sachsen, für die ReichStagSwahl ist der Unterzeichnete zum Verbandswablleiter ernannt worden. Er fordert nach 8 16 der Reichswahlordnung zur Erklärung über die Berbiuduus von Kreistvablvorschlägen auf. Verbunden werden können mehrere KreiSwahlvorschläge de» WahlkreiSverbande», jedoch nur dann, wenn sie derselben NeichSwahlliste angeschloffen find. Die Verbindung muß von den auf den KreiSwahlvorscklägen bezeichneten Verträum»« Personen oder ihren Stellvertretern übereinstimmend spätestens am 2S. Mai 1»«« dem unterzeichneten VerbandSwahlleiter, Dresden, Neues Rathau», schriftlich erklärt werden. Soweit die Verbindung vom VerbandSwahlauSschuffe »ugelaffen wird, werdm die Reststimmen, die sich bei der Teilung der auf die einzelnen Kreiswahlvorschläge entfallenden Stimmenzabt durch 60000 ergeben, »usammengerechnet. Auf je 60000 dieser Summe wird vom VerbandSwahlauSschuffe den Kreiswahlvorschlägen nach der Zahl ihrer Rest stimmen je ein Abgeordnetensitz zngeteilt. Hierbei bleiben jedoch die Reststimmen unberück sichtigt, wenn nicht wenigstens auf einen der Derbandskreiswahlvorschläge 30000 Stimmen abgegeben worden sind. Bei gleicher Zahl von Reststimmen auf mehreren KreiSwahlvor- fchlägen entscheidet über die Reihenfolge das Los. Die bei der Verrechnung der Rest stimmen im Wahlkreisverband nicht verbrauchten oder nicht berücksichtigten Reftstimmen werden ihrem Reichswahlvorschlage überwiesen. Erklärungen über Anschluß von KreiSwahlvorschläge» an Reichswahlvorschlage lß 10 des Reichswahlaesetzrs) sind spätestens bis zum 27. Mai 1020 beim Unter zeichneten, Dresden, Neues Rathaus, einzureichen. Zu Beisitzern des Kreis- und Verbands-WahlauSschuffeS sind ernannt worden: Die Herren Lehrer Max Elajus in Dresden, Dr. jur. Richard Gronau in Niederlößnitz, Buchhalter Hans Ittner in Dresden und OberlandrsgerichtSrat Gustav Adolf Wahl in Dresden, und als Stellvertreter sind ernannt worden: Die Herren Stadtrat Ernst Lorenz, Postsrkretär Otto TholotowSky. Kassierer Hermann Paulus und Professor Otto Koch, sämtlich in Dresden. Dresden, am 12. Mai 1920. Ter «verband-- «nd Krriswahlleiter. Stadtrat Reichardt. Brech- flachs l-s entweder 2°/. Kx oder 4 tg 5'/, 7'/, 11 15 19 207, 227. 247. 26 28 30 37 45 56 ... entnommenen Halb- oder Fertigwaren in folgenden Mengen 5 Prozent vom reinen Fasergewicht, unter Zugrundelegung eines Fasergehaltes von 18°/o des abgelieferten, lufttrockenen (stroh dürren), ungerüsteten Flacbsstrohcs. Außer auf Strohflachs wird auch bei Abgabe anderer Flachssorten die Rücklieferung gewährt, wobei gerechnet wird: 1 4- StrohflachS — 0,75 äa Nöstflachs, oder 0,5 balbgebrechter Flachs, oder 0,3 ä-- Knickflachs und Werg, oder 0,2 är Schwing- untz Hecbrlflachs. Die Belieferung erfolgt durch eine Verteilnngsstelle der Leinengarn-AbrechnungS- stelle A.-G., Berlin, nach restloser Ablieferung des Flachses aus der Ernte 1919 auf Grund eines Lieferscheines. Aus der vorstehende» Gegenüberstellung der den Anbauern bei der vollständigen Ab lieferung ihrer Flachsernte zustehenden Mengen an Geweben, Garnen usw.gebt hervor, dast die Selbstversorguna mit Letnenferligwareu durch die verhältnismäßig hohen Rücklieferungs mengen bei kleinen Ernteerträgen selbst den kleinsten Flachsanbauern gewährleistet wird. Die «»ertaubte Verarbeitung oder Veräutzerung deS Flachses ist strafbar. Berlin 8 >V 19, Krausen-Straße 25/28, den 18. Februar 1920. ReichSwirtschaftSftelle für Flachs. Abteilung Ueberwachung. *) 84 cm im Verhältnis mehr. Der nachsiebende Nachtrag zu der in der Sächsischen Staatszeitung Nr. 224 vom 30. September 1919 abgcdrucktrn Bekanntmachung über die Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit von, 9. September 1919 wird unter Hinweis auf die zu dieser Bekannt- machulig am 8. November 1919 erlassenen und in der Sächsische» Staatszeitung Nr. 258 vom 10. November 1919 veröffentlichten Aussührungsvorjchriften des Arbeitsminifteriums hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 11. Mat 1920. 491L Arbeit-Ministerium. 1418 Nachtrag »«r Bekanntmachung über die Einschränkung de- Verbrauchs elektrischer Arbeit vom 9. September 1919. (Auszug aus dem Deutschen Reichsanzeiger Nr. 54 vom 4. Mär» 1920.) Auf Grund der Bekanntmachung über Elektrizität und Gas sowie Dampf, Druck luft, Heiß- und Leitungswaffer vom 21. Juni 1917 (RGBl. S. 543) und der 88 1, 3 und 6 der Bekanntmachung über Elektrizität und GaS sowie Dampf, Druckluft, Heiß- und Leitungswaffer vom 3. Oktober 1917 (RGBl. S. 879) wird meine Bekanntmachung über die Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit vom 9. September 1919 (veröffentlicht in Nr. 213 des „Deutschen ReichsanzeigrrS" vom 18. September 1919) wie folgt geändert: l 8 1 Ziffer 3 erhält folgende Fassung: 3» Die Regelung des Verbrauchs erfolgt für Abnehmer, die im Jahre mehr al» 12000 Kilowattstunden verbrauchen, durch di« KohlenwirtschaftSstelle», Abteilung Elektrizität, im Einvernehmen mit dein Vertrauensmann. Zuständig ist die KohlrnwirtschaftSstelle, in deren Bezirk die Betriebsstätte des liefernden StromoersorgungSunternehmenS liegt. 3b. Für Abnehmer, di« im Jahre weniger als 12000 Kilowattstunden verbrauchen, erfolgt die Regelung des Verbrauchs durch die Kommunalbebörden (und zwar in Gemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern durch die Gemrindevorstände, im übrigen durch die Vor- stände der Kommunalorrbände) im Einvernehmen mit der KohlenwirtschaftSstelle. Unbe ¬ schadet des Rechtes auf Regelung des Verbrauchs im Einzelfalle haben die Kommunal- behördrn zusammen mit der Kohlenwirtschaftsstelle sobald wie möglich die generelle Regelung des Verbrauchs durch Ortsvorschriften vorzunebmen. . 8o. Der RetchSkommiffar für die Kohlenverteilung kann auf Antrag der zuständigen KohlenwirtschaftSstelle, Abteilung Elektrizität, nach Anhörung der Kommunalbehörden l8d) di« Grenze von 12000 Kilowattstunden für den betreffenden Bezirk oder für einzelne Ge meinden des Bezirk» oder für einzelne Abnehmer verschieben. 8<i. Die gemäß Ziffer 8» oder 3d erfolgte Regelung de» Verbrauchs ist entweder öffentlich bekannt zu machen «bei generellen Regelungen, OrtSvorfchriften und dergl.) oder dem Verbraucher schriftlich oder telegraphisch mitzutetlrn. 3o. In Zweifelsfällen, die bet der Durchführung dieser Bestimmungen entstehen, sowie in den Fällen, in denen ein Einvernehmen zwischen der KohlenwirtschaftSstelle und dem Vertrauensmann (8>) brzw. zwischen der Kommnnalbehörde «nd der KohlenwirtschaftSstelle (8b)^nicht^«rztrlt wird, entscheidet der R«ich»kommtffar für die Kohlenverteilung, Abteilung 8t. Die Ueberwachung der Innehaltung der getroffenen Derbrauch»regeluna obliegt in erster Linie dem Vertrauensmann, der befugt ist, zu feiner Unterstützung Hilfskräfte beranzuzirbrn. Daneben ist für di« Ueberwachung im Falle 8« die KohlenwirtschaftSstelle, lm Salle Sb neben der Kanlrnwirtschasttftelle die Kommunaidrhördr »uftändia. oder 3 1-e 47, 57, 77- 10 137, 15 15'/« 167- 18 197, 20 27 31 40 Anmeldung der Kohlenkarten betr. Nachdem die Kohlenkarten und gewerblichen Znsatzkarten an die Gemeinden zur Ausgabe gekommen sind, wird hiermit darauf hingewiesr», daß die Karten bis spätestens 20. Mat dem zuständigen Kohlenhändler zur Anmeldung vorgelegt werden müssen. Spätere Anmeldungen tonnen nickt ans pünktliche Belieferung rechnen. Großenhain, am 12. Mai 1920. 767 b IX. Die Amtsbauptmannschaft als Bezirkskohlenstelle. Schützenhaus-Schankwirtschast Riesa wird am 1. Oktober 1920 pachtsret. Die Pachtung umfaßt Schankräume nebst Inventar im Erd- und Obergeschoß, Saal, Garten und Schankerlaubnis für den Schützenplatz, Recht der Untervermietung de» SchützrnplatzeS an Fieranten, insbesondere bei Schützenfesten und ' al» Blrtchplan. Sämtliche Räume «erde« ne« »orgerichtet. , Besichtigung gestattet. Pachtangebote bis Ende Mat an die Hauptkanzlei des unterzeichneten Rates, wo auch nähere Auskünfte zu erbalten sind, erbeten. Der Rat der Stadt Riesa, am 10. Mai 1920. Fnd. «nd Anr-l-rr Mtblatt Md Ayelger). «mmckRr* «wkaff. Rsts. Str «L Großenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Niesa, sowie den Gemeinderat Grvb«. ^110 Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Leg abend» 7,a Uhr mit Au«nahme der Sonn- und Festtage. vez«g»dret», gegen Barauszahlung, monatlich s.— Mark ohne Zustellgebühr, bei Abholung am Postschalter monatlich «.IO Mark ohne Postgebühr. Anzetgeu für die Nummer de» AuSgabetagr« find bl« S Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei« für di« 4S mm breite, 8 mm Hohr Brundschrtft-Zeil« (7 Silben) 80 Pf., OrtSprri» 70 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz 20'/, Ausschlag. Nachweisung«- und BermittelunaSgebühr 80 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag» einaezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. VierzehntSaigr Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BesürderungSeinrichtunaen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung oe« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Lanaertt Winterlich. Rieta tNesckjgffaNeae- 59 4!>>rantwarMch iilr R-dattiau- ?sr»h,ir ^?jhn<>l. Riela: kür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Landabfuhr von Braunkohlenbriketts betreffend. . Zur Zeit werden Vormerkungen für die Landabfubr von Briketts von den Braun- koblenwerken in Plessa und Millygrude in Mückenberg, im Rahmen der der AmtShaupt- mannsckast nock zur Verfügung stehenden Landabsatzmenge, «ntgrgengenommen. Bei den zu erwartenden großen Anforderungen ist es unbedingt notwendig, Anträge auf Vormerkung sofort nach Erscheinen dieser Bekanntmachung einzureichen. Eine Verbindlichkeit der Amtshauptmannschaft »ur Annahme aller Anträge besteht nicht, da di« ihr augenblicklich zur Verfügung stehende Menge nur gering ist. Antragsteller, die in diesem Jahre bereits Briketts im Landabsatzwege bezogen haben oder für die beiden nächsten Monate schon vorgemrrkt find, können nicht berücksichtigt werden. Meißen, den 14. Mai 1920. Nr. 404 ll 8. Die Amtsbauptmannschaft. Fleischversoraung in der Woche vom 9.—16. Mai 1920. Auf die Reichsfleischkarte Reihe 9 erhalten: Personen über S Jahre auf die Marken 1-10 bis 170 zr > Personen unter 0 Jahre auf die Marken 1—5 bis 85 xr j Eorned beef. Der Preis beträgt für das ausgewogene Pfund 13 Pik. Großenhain, am 12. Mai 1920. 564 0 V. Di« Amtsbauptmannschaft.
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