Delete Search...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.06.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-06-04
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192006045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200604
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200604
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-06
- Tag1920-06-04
- Monat1920-06
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.06.1920
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Riesaer H Tageblatt ««d A«r»rser (Ltbeblatt und A»Mr). «ftso. L i* V-stsche«-«»» -ch^s NI«. 8«r«uf Ne. «. 4(444 «irokass, «I.sa Nr. 5L fLr die AmtShaiwtmannschaft Großenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrvLa. 127. Freitag, 4. Juni lyZib, abends. 73. Jahrg. La» Messer Tageblatt erscheint jeden La» abend« '/,S Uhr mit Ausnahme der Sonn» und Festtag«. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung,"monatlich 4.— Mark ohne Zustellgebühr, bei Abholung am Postschalter monatlich 4.10 Mark ohne Postgebühr. Anzeigen für die Nummer de« AuSgabrtaaeS sind bi» S Mir vormittag» aufzugeben und im voran» zu bezahlen; eine Gewähr für 'm» Erscheinen an bestimmten Tagen und Platzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 nun breite, 8 mm hohe Grundschrtft-Zeil« (7 Silben) 1.10 Mark, OrtSpreiS 1.— Mart; zeitraubender und tabellarischer Katz kv'h, Auffchlag. NachweisungS» und VermittelungSgebühr 30 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muh oder dec Auftraggeber in Kontur» gerät. Zahlung»» und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage ..Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgenow-lch-c Störungen de» Ikcnstl'e» d Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungScinrichtunaen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». No mi^druck und Vertan: L an a er ki Mi n te r I i ch. R i e i a. <ArkNigft»ktesle- sitaetbektrabe Zt). Verantmarii-ick, k>'ir Redaktion: Artdnr »"iäbnel. Niela: ki r An'.»>^»nteil: -ii'lhelm Httricki. Niva. Zur Unterdrückung der weiter nm sich greifenden ManU und Klauenseuche werden die «erschürften Maßregeln gegen diese Seuche l8 45 der Ausführungsverordnung vom 7. Avril 1912 — G. V. Bl. S. 56 —), soweit sie nickt schon durck die Verordnungen vom 18. Dezember 1919 sSücksiscke Staatszeitnng Nr. 298) und vom 25. Mai 1920 lSäcksische StaatSzeitnna Nr. 117) in Wirksamkeit getreten sind, mit der Verkündigung dieser Ver ordnung in Kraft gesetzt. Ueber Einzelheiten der hiernach zu beobachtenden Vorschriften geben die OrtSpolizei- hehörden und die Dezirkstierärzte Auskunft. Dresden, am 2. Juni 1920. 625 V v Wirtschaft«,Ministerlum. 2206 Verkehr mit Reisebrotmarken betr. 1. Nach einem neueren Schreiben des Direktoriums der Neicksgetreidestelle zwingen die bisher eingetretenen und noch bevorstehenden außerordentlichen Erhöhungen des PapiervreiseS, um eine zu große Belastung des KommunalverbcmdeS zu vermeiden, zu einer verkleinern«« und damit Neugestaltung der Neisebrotmarke». Die Neisebrotmarke» neuen Muster« werden demnächst zur Ausgabe gelangen. Durch die Einführung der neuen Marken wird die Gültigkeit der jetzigen nicht berührt. Es gelten daher dis auf weiteres die alten und die neuen Marken neben» einander» doch ist damit zn rechnen, daß in absehbarer Zeit die jetzigen Marken anker Geltung gesetzt werden. Der Zeitpunkt, zu dem letzteres geschehen wird, wird »och bekanntgegeben werden. Es wird schon jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dast nach der Ungültigkeits erklärung der jetzigen Marke» ein Umtausch dieser i» neue Marken wegen der noch langen Umlausszeit der jetzigen nicht zngelassen werden wird. 2. Die Bestimmung, daß den Verbrauchern kür jede« Reisetag eins bestimmte von dem Direktorium der Neicksgetreidestelle jeweilig festgesetzte Anzahl von Neisebrotmarken — zur Zeit 5 Stück Neisebrotmarke» ä 50 er — zusammen 250 er Gebäck — auszuhändigen ist, wird mit Wirkung ab 7. Juni ds. IS. aufgehoben. Von diesem Tage ab sind den Verbrauchern Neisebrotmarken lediglich nach Maßgabe der in ihrer Wohnsitzgemeinde gewährten Wochenbrotmeuge auSznhändigen; die Ver braucher haben also an Neisebrotmarken diejenige Gewichtsmenge zn erhalten, über welche die von ihnen abgegebenen örtlichen Brotmarken oder Einzclabschnitte lanten oder, falls sie noch nicht im Besitz örtlicher Brotmarken sein sollten, Neisebrotmarken bis zu der jenigen Gewichtsköbe, für welche sie örtliche Brotmarken beanspruchen können. Die beim Umtausch von Kommunalverbands-Brotmarken gegen Neisebrotmarken seither erfolgten Kürzungen kommen demnach mit Wirkung ab 7.ds. MtS. in Wegfall. 3. Fortgesetzt ist die Wahrnehmung zu macken gewesen, daß Bäcker und Händler der Verpflichtung, die bei ihnen eingehenden belieferten Brot-, Rcisebrot- und Zwieback marken durch starke Kreuz- oder Querstriche mit schwarzer Tinte zu eutwerten, nicht bez. nicht in vorgeschriebener Weise nackgckommen sind. Die Amtshauptmannschaft weist deshalb erneut auf strengste Beachtung der Bekannt machung des Kommnnalverbandes vom 15. Oktober 1919, Entwertung der Brot-, Reise brot- und Zwiebackmarken betr., hin. Die Gemeindebehörden haben vor Ausstellung der Bescheinigungen über abgelieferte Brotmarken sich davon zu überzeugen, ob die Entwertnna in der vorgeschriebenen Weise erfolgt ist. Nicht bez. nicht in der vorgcschriedenen Weise entwertete Marken find inuezubetzalte», deren Ablieferung ist aber nickt mit zu bescheinigen. Seitens des KommunalvcrbandeS, an den die Neisebrotmarken und Zwiebackmarken zwecks Bezugs von Mehl abznliefern sind, werden MehlbezugSickeine nur auf Grund vor schriftsmäßig entwerteter Marken ausgestellt. Nicht, bez. nicht in der vorgeschriebcnen Weise entwertete Marken werden ohne Zubilligung von Mehl inncbchalten. Bei Revisionen in den Bäckereien vorgefundene nicht in der vorgeschriebcnen Weise entwertete Brot-, Reisebrot- und Zwiebackmarkcn werden ohne Zubilligung von Mehl etngezogen. 4. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 34 der Bekanntmachung des Kommnnal- verbandes vom 16. August vor. Js. bestraft. Großenhain» am 2. Juni 1920. 596 s l. Die Amtshauptmannschaft. Ablieferungsprämien für Brotgetreide und Gerste. Das Direktorium der Neicksgetreidestelle in Berlin bat mit Rücksicht darauf, daß dieArbeiten zur Frühjahrsbestellung in vielen Kommnnalverbänden die Ablieferung von Brotgetreide und Gerste stark beeinträchtigt, wenn nickt völlig unmöglich gcmackt haben den Zeitraum sür die Zahlung der HLckstvrcimie von 300 M. für die Tonne Brotgetreide und Gerste bis znm 15. Juni 1920 verlängert. In Abänderung der Bekanntmachung deSKommunalverbandeS vom 26. April 1926 — Nr. 106 des Großenhainer und Riesaer nnd Nr. 54 des Radeburger Amtsblattes — wird deshalb folgendes bekanntgegeben: 1. Für alle aus der Ernte 1919 bisher abgelieferten und nock bis znm 15. Juni zur Ablieferung kommenden Mengen an Brotgetreide und Gerste wirb außer dem geseh» licken Grundpreis die höchste Prämie von 200 M. für jede Tonne bezahlt, wenn die abliekerndcn Erzeuger bis zu diesem Tage ihre Abliefernngsschuldigkeit erfüllt haben. 2. Soweit ohne Verschulden des Erzeugers — so infolge KohlenmangelS — die Ab lieferung von Brotgetreide und Gerste bis znm 15. Juni nickt erfolgen konnte, wird auch für Ablieferungen nach dem 15. Juni bei Erfüllung dec Abliefernngsschuldigkeit die volle Prämie von 300 M. sür die Tonne gewährt. 3. Diejenigen Erzeuger, die Getreide nack dem 15. Juni abliefrrn und bis dahin ihr Ablieferungssoll nock nickt erfüllt haben, erhalten für jede Tonne 100 M. gekürzt, sofern nickt absichtliche Versäumnis bez. Zurücihaltnng in der Ablieferung und Verheim lichung bez. unerlaubte Verwendung anznnchmen ist, in welchem Falle ev. eine weitere Kürzung Platz zu greisen hat und sofern nicht durck die Ablieferungen nach dem 15. Junj die AblieferungSschuldigkeit noch erfüllt wird. Großenhain, am 29. Mai 1920. 561 l> l. Die Rmtshanptmaanschast. WirmMm!iir EnchMe m KMMjMe MW. Im Anschluß an die Bekanntmachung de? Kommnnalverbandes vom 11. Mai 1920, Prämienzahlung für Saatgctrcide im Wirtschaftsjahrs 1919 20 betr.» wird hiermit bckanntaeacben, daß nack einem neuerlichen Schreiben des Direktoriums der NeickS- aetreidestelle in Berlin die uackzn-,ahlende AbliefcriiuaSprämic für Wintersaatgetreide 300 Mk.» für Sommcrsaatgetreidc dagegen nur 100 Mk. auf die Tonne beträgt, da bei Festsetzung der Höckstpreiie sür das letztere 230 Mk. von der in der Verordnung vom 18. Dezember 1919 über Zahlung von Ablieferungsprämien für Saatgetreide, Gerste und Kartoffeln — NeickSoesetzblatt Seite 43 — vorgesehenen AbliefernngSprämie bereits ein« gerechnet worden sind. Großenhain, am 29. Mai 1920. 511 bI. Die Amtshanptmannlchast. IM Les rsrzkitW MMt'nS m Herren. Es wird nochmals auf die Bekanntmachung der Ministerien der Finanzen und des Innern vom 5. Juni 1919 aufmerksam gemacht, wonach das Einsammeln von wild wachsenden Beeren aller Art, insbesondere Preises-, Heidel-, Erd- nnd Himbeeren bis zu dem Zeitpunkt verboten ist, aus den die Staatsforstreoierverwaltungen bez. die Amts» hauptmannschasten den Beginn der Ernte für die verichiedenen Becreniorten festsetzen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis 1500 Mark bestraft. Großenhain, am 3. Juni 1920. 83 s Vl. Die Amtshauptmanaschaft. Butter und Margarine betr. 1. Abschnitt 20, gültig vom 7.—13. Vl, *harf nur mit einem Achtel Stückchen Butter beliefert werden. 2. Die Versorgungsberechtigteu und die Selbstversorger» letztere auf Abschnitt 5 der Zusatzsettkarte erhalten gleichzeitig noch IttO xi- Jnlaudsmargarine. PiundpreiS 12.50 Mk. D»e Abgabe an die Selbstversorger wird nur anerkannt, wenn Ad'cbnitt 5 mit emgeschickt nnd dce Zahl auf L 6 mit angemerkt wird. Großenhain, am 3. Juni 1920. 183 klV. — Der Kümmunalverkand. Pferdefleifchverkauf bei Herrn Albert Mehlborn in Gröba am Sonnabend, den 5. Juni 1920, vorm. von 9-10 Uhr auf die Nummern 1201—1350 der roten Auswecskarte. Gröba (Elbe), am 4. Juni 1920. Ter Gemeindeoorftaub. Versammlung für Handel, Handwerk nnd Gewerbe. Die gestern im „Wettiner Hof" abgehaltene Versamm lung für Handel, Handwerk und Gewerbe war außer ordentlich stark besucht. Herr Syndikus Weber vom Landesausfchuß für das Sächsische Handwerk schilderte in vortrefflichen Worte» die gesamte wirtschaftliche Lage des gewerblichen Mittelstandes. Eingehend behandelte der Referent die Sozialiiierungs- und Kommunaltsierungs- bestrebungen unserer derzeitigen Regierung, wie vor allem Bestrebungen im Gange seien, zunächst unsere gesamte Metschversorguug im Wege der Kommunalisierung für immer beizubehalten. Datz dieser Weg nicht gangbar ist, und wie uns diese Fleischversorgung noch eine wesentliche Verteuerung bringe« würde, wurde von Herrn Walter Görzes, Vorsitzender des FleischergesellenbundeS Deutsch lands, an dec Hand von Zahlen nachgewiesen. Es wurde hierauf folgende Resolution einstimmig an- genommen: Die am 3. Juni 1S2N in Niesa tagende Versammlung LeS gesamten Fleischergewerbes, sowie aller sich mit diesem solidarisch erklärenden Handwerk-, Handel- und Gewerbe treibenden des Amtsgerichtsbezirks Riesa erhebt schärfsten Protest gegen die geplante Neuregelung der Fletschver- sorgung nach dem Entwurf des ReichSwirtschastsmtnt- jteriumS. Der Entwurf ist unter AuSnützung der mangelhaften Sachkenntnis der Allgemeinheit eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, indem er den Abbau der Zwangswirtschaft, di« Hebung der ProduktionSsörderung und hohe Verkaufserlöse bet gleichzeitig billigen Flcischpreisen in Aussicht stellt. In Wirklichkeit will er die Zwangswirtschaft und das Marken system verewigen. Die Produktion kann nur durch völlige Wiederherstellung der Eigenwirtschaft in Landwirtschaft und Fletschergewerbe gehoben werden. Die eigentlichen Regie betriebe beweisen zur Genüg«, -atz die Produktion nur durchStärkung und Erhaltung der Mitverantwortung und des MittnteresseS, die in dem rln-elwirtscbaftlichrn Betrieb ohne weiteres geaeben sind, gefördert wird. Di« Vor spiegelung eine» höheren Erlöse» bet gletch-eittg billigeren Fleischpreisen ist eine innere Unwahrhaftigkeit. Die Uedcr- ordnung eines unsachkundigen Beamtentums würde die Waren unnötig verteuern und zu dem größten wirtschaft lichen Fehler führen, der Bürokratisierung unseres Wirt schaftslebens. Der Entwurf bedeutet weiter eine Vergewaltigung von Eigentum, Selbständigkeit und der berechtigten Inter essen der Genossenschaften in landwirtschaftlichen und Fleischergewerbes. Er ist ein plumper Versuch, für ein nach marxistischen Ideen völlig unreifes Wirtschaftsgebiet die Sozialisierung durchzuführen. Er ist weiter eine grenzen lose Mißachtung deS Fleischergewerbes durch Entziehung des SelbstbestimmungSrcchteS und der GewerbeauSsührung. Er stellt somit einen Bruch der noch geltenden Gewerbeord nung -ar, in dem die Gcwerbefreiheit gesetzlich gewähr leistet ist. Der Entwurf bedeutet auch eine schwere dauernde Schädigung der Allgemeinheit, da durch die Aufhebung jeg lichen Wettbewerbs jedes Streben nach Verbesserung und Vollkommenheit erlahmen, die Unmoral und der Schleich handel dagegen wachsen mutz, was nur zum Nachteil der Fleischverbraucher ausschlagen kann. Mit größter Entrüstung weist die Versammlung die in -er Denkschrift zum Ausdruck kommende Verachtung der ehrlich ringenden Kleinbetriebe zurück. Der Verfasser der Denkschrift scheint vergessen zu haben, daß sich auch die Großbetriebe auS kleinen Anfängen entwickelt haben, und da» sie die Vorstufe zum Aufstieg bilden. Glaubt eS der Verfasser volkswirtschaftlich verantworten zu können, baß alle diese wertvollen Kräfte und die in ihnen liegende Schaffensfreude ein für alle Mal erstickt werden? Glaubt er damit der inneren Gesundung und der Spann kraft unseres Volkes bienen zu können, datz er die Neu- etablierung unterbindet? Das Fleischergewerbe erklärt sich in dieser Beziehung solidarisch mit seinem Gesellen stande. DaS Fletschergewerbe ist fest entschlossen, selne Selbständigkeit mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen. Wir wollen nicht Verewigung, sondern for dern Beseitigung der Zwangswirtschaft. Wir fordern eine restlose Nedertragung -er FkeilLLewirtschaftung ans untere eigenen Genossenschaften Desgleichen wurde eine Resolution gegen die Zwangs anleihe der Fernsprechanschlüffe angenommen: sie lautet: Die am 3. Ium im großen Saale de? „Wettiner Hof" zu Niesa mit mehr als 530 Bercllrgteu aus Hano- werk, Handel und Gewerbe tagende Versammlung erhebt schärfsten Protest gegen die neueste, rücstichtSlow Regie rungsverordnung dec Zwaugsa.uleilir sür die Fermprech- anschlüsse. Der Entwurf bedeutet wiederum eine außerordent liche Mehrbelastung des an und sür sich ichvn start be drückten gewerbl. Mittelstandes; er bring: zu den unge heueren Steuerlasten und Mehraufwendungen der 3>e- volutronSjotgen immer wieder erneute Lasten, sodaß cs dem Hanowerler und Kleingeweroetreibenoen, deren Be triebsvermögen in nnbesckieckttcher Weste bereits ge schwächt sind, unmöglich ist, die geforderte Summe anf- zubringen, bezw. zu entbehren. Lazu kommt, baß der gewerbl. Mittelstand das von der repubUiantschen Staacs- form am aUernngünstlgsten beeinflußte Glied bilüec und auch für die Zukunft in seiner Eristen; durch den So-ia- lisierungSgeoanren ganz bedeutend gejährdet ist. Die Versammlung faßt deshalb den einmütigen Ent schluß, die Fernsprechanschlüsse geschlonen zu tündtgen. falls die Regierung von der gctrossenen Zwangsmaß nahme keine Abänderung trrfft. ES ist nicht angängig, einen so großen Teil der Steuerlast und dec tzehlbc- träge in den Rcichsbetrieoen, die eine deutliche Folge der von uns so hart bekämpften Sozialisierung sind, auf den gewerbl. Mittelstand abzuwälzen. , Ein Ausstieg Deutschlands zur einstigen Höhe hängt Nicht zuletzt von einem in allen Teilen gesunden, leistungsfähigen Mittelstand ab. Beide Reiolutionen sind den zuständigen Reichs-, Landes- usw. Stellen zugesandt worden. In seinem Schluß- wort appellierte der Redner nochmals kräftig an die Ver sammelten und .forderte zu festem Zusammenschluß auf. Denn nur ein fester Zusammenhalt von Handel, Handwerk und Gewerbe sei in der Lage, deren Interessen wahr- ,»nehmen. Dazu sei Geld notwendig und deshalb möge ein jeder freiwillig opfern. Zahlungen seien zu leisten unter dem Kennwort: JnnnnoS-AuSschutz Riesa, Riesaer Bank A.-G. Riesa.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview