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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-08-03
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192008032
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200803
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200803
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-08
- Tag1920-08-03
- Monat1920-08
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1920
- Autor
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Mesaer H Tageblatt ««d Anrotgrr (LlbeblM und Anzeiger). W-Mmstd'V' »«««« «iej» L L» LL P»stsch«a«ck»r »Euf «0. <HH-U^ISV «tr»k°ss. Mies^' 52. fßr die AmtShauvtmannschast Großenhain, das AmtSqeriLt und den Rat der Stadt Niesa, sowie den Gemeinderat Grvda. 178. Dienst««, 3. August 1SÄ9, abends. 73. Jahrg. La« M!rla« Log.blatt leim Lag abends '/,ü Udc mi< Ausnahme der Sonn- u»d gehkag«. reu, hege. AoraaszaMag, manatlich 4.- Man oy„- rj.ll-agrbum. bei rlbhSmar MN Postschalter monatlich 4.10 Mark ohne Postgebühr. Anzeigen -iir die Nummer des Ausgabetages sind bis !) Uhr vormittags aufzugebsn und i>n voraus zu bezahlen; eine Gem-ihr für da« Erscheinen aa bestimmten Tagen und Plötzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm bre-te, 1 mm hohe ltzcundschristr Zeile (7 Silben) l.IO Mark, Ortspreis l.— Mark; zeitraubender und tabellarische: Sah 10°/, Aufschlag. Nachweisung«. und Bermitteiunqsgebiihr 80 Ps Feste rarife. Aewistigur Rabatt erlischt, wenn ;>er Uetrag verfallt, durch »läge eingezogen werden muh oder de- Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Niesa. «ierzehntägiqe Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elbe". - Zm Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder o«r Besördcrungsetnrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung ode: Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des tüezugsprcises. Rotationsdruck und Verlag: Langert Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: «oetheftrake SV. Verantwortlich für R-daktwn: Arthur Säbnel. Nie!a: siir An-.einent-il: 'Silhelm Ditrcich. Riesa. Bekanntmachung. Um den zahlreichen ans der Bevölkern«« heraus geäußerten Wünschen auf Zn tejknn« von Land zur Hebung der Erzengnn« von Nahrungsmitteln noch inebr als bisher zu entsprechen, beabsichtigt das Finanzministerium, geeignete kleinere Stücke aus dem staatlichen Forstbesitz der landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Benutzung znzuführen. Die Stücke sollen pachtweise gegen einen mäßigen Pachtzins überlassen werden. Als Pächter kommen in Betracht: ») staatliche Forstbeamte und Waldarbeiter, d) kleinere anliegende Landwirte, «) andere Privatpersonen, die ausreichende Gewähr für sachgemäße Bewirt- sckaftung des überlassenen Bodens bieten, ä) gemeinnützige Körperschaften, die das Land zur gärtnerischen Benutzung in kleinen Stücken weitervergeben. Anträge auf Pachtung sind unter genauer Angabe des gewünschten Landstückes bis spätestens den 1. September an die Nevierverwaltungen zu richten, bei denen auch die näheren Pachtbedingungen zu erfahren sind. Dresden, am 31. Juli 1920. Ainanzministerinm. Dr. Reinhold. 4120 Oeffentffche Aufforderung W MM eiM StmrekMW U die Mnlmm zim MmllM. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind verpflichtet: 1. ») die Angehörigen des Deutschen Reichs; b) Angehörige austerdeutscher Staaten, die die deutsche Staatsangehörigkeit erst nach dem 31. Juli 1914 verloren haben, und Staatenlose, die am 31. Dezember 1919 im Deutschen Reiche einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohn sitzes ihren dauernden Aufenthalt gehabt haben; «) Angehörige außerdeutscher Staaten, die sich am 3l. Dezember 1919 im Deutschen Reiche dauernd des Erwerbes wegen aufgehalten haben: falls die zu » bis o Genannten am 31. Dezember 1919 allein oder mit Ihrer Ehefrau ein Vermögen von 5000 Mark und darüber gehabt habe» oder eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten. 2. die nachstehend Genannten, »nd zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Ver mögens : ») inländische Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Kolonialgesellschasten, Berggewcrkschafte» »nd andere Bergbau treibende Vereinigungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Versicherungs vereine, eingetragene Genossenschaften, deren Anteile auf mindestens 50 Mark lauten, sowie Kreditanstalten; v) sonstige inländische juristische Personen; «) inländische nichtrechtssähige Vereine sowie sonstige inländische Vermögens massen, die nicht dem Vermögen anderer Abgabepflichtiger anzurechnen sind, insbesondere Stiftungen ohne juristische Persönlichkeit; ä) die Eigentümer von inländischem Grnnd- «nd Betriebsvermögen oder diejenigen Personen, denen nach Artikel '297 i des FriedensoertrageS eine Ent schädigung gewährt worden oder zu gewähren ist. 3. wer zur Abgabe der Stenererklärung nach Nr. 1 und 2 Verpflichtete zu ver treten bat. Die Angehörigen des Deutschen Reichs, die sich bereits vor dem 3l. Juli 1914 min destens zwei Jahre ununterbrochen des Erwerbes wegen oder aus anderen zwingenden Gründen im Ausland aufgehalten haben, ohne einen Wohnsitz im Inland zu haben, und noch am 31. Dezember 1919 im Ausland gewohnt haben, sind zur Abgabe einer Steuer erklärung nur insoweit verpflichtet, als sie zu de» oben unter 2ä bezeichneten Personen gehören. Diese Ausnahme findet jedoch keine Anwendung auf Reichs- und Staatsbeamte, die ihren dienstlichen Wohnsitz im Ausland gehabt haben. Die-zur Abgabe der Steuererklärung Verpflichteten werden aufgefordert, die Steuer erklärung unter Benutzung des vorgeschriebenen Vordrucks di» 30. Ssptzemden IS20 bei der Gemeindebehörde (in Städten: Stadtsteuereinnahme oder Stadtfteueramt) oder bei dem unterzeichneten Finanzamt, einzureichen. Vordrucke sür die Steuererklärung können von dem unterzeichneten Finanzamt bezogen werden, und zwar, soweit den Steuerpflich tigen Vordrucke nicht zugestellt worden sind und es sich um die beiden ersten Stücke handelt, kostenlos und, soweit weitere Stücke verlangt werden, gegen Zahlung von einer Mark sür jedes weitere Stück. Die Verpflichtung znr Abgabe der Steuererklärung besteht auch dann, wenn ein Vordruck nicht zugesandt worden ist. Vordrucke zu Steuererklärungen für natürliche Personen können, soweit nicht mehr als zwei Stücke begehrt werden, mich bei der Gemeindebehörde (in Städten: Stadtsteuereinnahme oder Stadtstrneramt) ent nommen werden. . ..Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Poft ist zulässig, geschieht aber auf die Gefahr des zur Abgabe der Steuererklärung Verpflichteten und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Mündliche Erklärungen werden von dem unterzeichneten Finanz amt während der GeschäftSstunden 8—12, 2—5 Uhr zu Protokoll entgegengenommen. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Stenererklärnng versäumt, wird mit Geldstrafen zu der Abgabe der Stenererklärung angehalten; auch kann ihm rin Zuschlag bis z« 10 vom Hundert der endgültig festgesetzten Steuer anferlegt werden. Wer das Reichsnotopser ganz oder teilweise hinterzieht oder zu hinterziehe« versucht oder eine derartige Handlung seines Vorteils wegen begünstigt oder hierbei hilft oder wer seincS Vorteils weae» Gegenstände, von denen er weist oder annekmen must, dast das ReichSnotopfer sür sie hinterzogen ist, verheimlicht, absetzt oder zu ihrem Absatz mitwirkt, wird mit Geldstrafe biS zum dreifache» Betrage der betreffenden Steuer bestraft. Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis und Verlust der bürger lichen Ehrenrechte erkannt, sowie die Bestrafung auf Koste» des Verurteilten bekannt gemacht werden. Vermögen, daS bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer vorsätzlich ver schwiege» wird, verfällt zugunsten des Reichs. Sonstige Zuwiderbandlunae» gegen die Vorschriften des Gesetzes über das ReichSnotopfer oder die zugehörigen VerwaltungS- bestimmnngen können mit LrdnnngSitrasen bis zu 1000 Mark geahndet werden. Für die in der Zeit vom I.Juli bis 31. Dezember 1020 auf daS ReichSnotopfer bar gezahlten Beträge <8 41 des Gesetzes) werden 4 vom Hundert als Vergütung gewährt. Die in dem 8 30 deS Gesetzes über daS ReichSnotopfer vorgcschriebene 3 vrozentige Verzinsung der Steuer vom 1. Januar 1020 ab hört für den durch die Zahlung go» tilgten Betrag mit dem Tage der Einzahlung auf. Großenhain, am 2. August 1920. Tas Finanzamt. Oeffentliche Aufforderung. Veranlagung der Besitzsteuer. Auf Grund des 8 52 Aüs. 1 des Besitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 <R.-G. Bl S. 524) werden alle Persone«, sowie die Vertreter von Personen mit einem steuerbaren Bermögcn von 20000 M. «nd darüber, welche weder zum Wchrbeitrnge noch bisher zur Besitzsteuer veranlagt worden find, sowie alle Personen, deren Vermögen sich seit der Veranlagung zum Webrbeitrag oder gegenüber dem durch Wchrbeitrags-, Besitzsteuer. oder Feltstellungsbeschcid für eine künftige Veranlagung als maßgebend icitgestellte Per- mögeussiand um mehr als 10 OOO M. erhöht hat, nnfgcfordcrt, die Bcfitzsteucrcrklärung nach dem vorgeschriebenen Vordruck di« LLrrn 30. 8sp1«mk«n IS2V an die Gemeindebehörde On Städten Stadtsteuereinnahme) des Wohnorts oder das unter zeichnete Finanzamt schriftlich oder vor dem unterzeichneten Finanzamt mündlich unter der Versickerung abzngeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Die -oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch weun ihnen eine bc'onderc Aufforderung oder ein Vordruck nicht zuqeht. Auf Ver langen wird jedem Pflichtigen der vorgefchricbene Vordruck von dem unterzeichneten Finanzamt- kostenlos geliefert. Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der Befitzsteuererklärnng sind in den 88 76—78 des Gesetzes mit Geldstrafen und gegebenenfalls mit Gefängnis strafe biS zu 0 Monaten bedroht. Auch eine fahrlässige Zuwiderhandlung ist strafbar. Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Wer die ihm obliegende Steuererklärung nicht bis zu dem genannten Tage ab gibt, kann mit Zwangsgeldstrafen zu der Abgabe angebaltrn werden: auch bat er einen Zuschlag der geschuldeten Steuer verwirkt. Großenhain, am 2. August 1920. Das Finanzamt (Bezirkssteuereinuabme). Das Konkursverfahren über das Vermögen der Fahrrad- nud Rähmaschinen- händlerin Martha Fanny Schließer geb. Wagner in Riesa wird nach Abhaltung de» Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Riesa, den 2. August 1920. DaS Amtsgericht Lebensmittelverteilung. Es kommen zur Verteilung vom Freitag, den 0. August 1020 all 1. auf Abschnitt 137 der grauen und gelben Nährmittelkarte i - 250 er Haferflocken, 2. auf Abschnitt 137 der roten und grünen Nährmittelkarte l 250 xr Haferilockcu. Die Entnahme hat bis spätestens den 11. August 1020 zu erfolge«. Der Preis beträgt für Haferflocken 1.40 Mk. für das Pfund. Großenhain, am 2. August 1920. 844 d Hl. Der Kommnnalverband. Unterzeichneter ist vom 5. August bis 6. September 1920 beurlaubt uud wird von Herrn RegierungSveterinärrat Haubold in Meißen vertreten. Alle amtlichen Ersuchen und Zuschriften sind nur an dessen Adresse zu richten. Großenhain, 2. August 1920. Regiernnasvcteriuärrat Tr. Göhre. REN- M MWerW m-, MM-. Ml- HO MrMj bei Sm» Albert Mblbmi in Wb» am Mittwoch, den 4. August 1920, nachm. 2-4 Uhr auf die Nummern 1—2000 der roten Ausweiskarte. Gröba (Elbe), am 3. August 1920. Ter Gcmeindevorstand. Oertliches mrd Sächsisches. Riesa, den 3. August 1920. —* Lebensmittelverteilung. Wie aus der Bekanntmachung ersichtlich, kommen vom Freitag, den 6. August ab, Haferflocken zur Verteilung. — Landarbeiter st reit in derAmtshaupt- Mannschaft Meißen. In der Amtshauptmannschaft Meißen sowie in den benachbarten sächsischen Landesteilen ist gestern ein Landarbeiterstreik ausgebrochen. Allgemein haben die Arbeiter heute früh die Arbeit nicht aufgenommen. Wie verlautet, verlangen die Landarbeiter eine Lohnauf besserung um 100 Prozent, während die Arbeitgeber nur 30 Prozent bewilligten. Die Einigungsverhandlnngen dauern fort. —* Neue Kraftwagenltnie. Am heutigen 3. August L. I. wurde die staatl. Kraftwagenlinie Zwickau— Netnsborf—Wildenfels—Hartenstein in Betrieb genommcp. — Die sächsische Regierung gegen ver mehrte Schwrineaufzucht. Der Verband Sächsi scher Landwirte hatte beim sächsischen WirtschastSministerinm angeregt, die Preise für bi« Schweine, für die Mastvertröge abgeschlossen sind, und die Preise für die sr:t zum Verkauf kommenden Schweine einheitlich und gleichmäßig hoch feft- zusetzen. Das Wirtschaft-Ministerium hat eS abgelehnt, dieser Anregung nachzukommen nnb hat diesem Bescheid ein: Begründung gegeben, aus der hervorgeht, daß der Negie rung selbst nichts daran liegt, daß die Schweinezucht möglichst bald wieder auf die alt: Höhe gebracht wird. In dieser Be gründung heißt es: Tic Festsetzung eines völlig gleichen Preises ist nicht möglich. Eine übermäßige Aufzucht von Schweinen liegt, so erwünscht sie an sich im Interesse der Flrischversorgung wäre, wegen der damit verbundenen Ge fahr der Verfüttern«» von Brotgetreide solange nicht im allgemeinen Interesse, als Mangel an dem für die Ernäh rung der Bevölkerung in erster Linie notwendigen Brot- getreidr herrscht, und ausländische Futtermittel für die Schweinezucht wegen der vorhandenen Einfuhrschwierigkeiten nicht in genügender Menge zur Verfügung stehen. Der all gemeine Schwetneprets wirb daher vom Reiche, wie bereits verschiedentlich hervorgehoben worben ist, absichtlich niedrig gehalten, um durch den Abschluß von Mastvertröge» die Schweinezucht in der Hand zu behalten und zu verhindern, daß Schweine in einem die Brotgetreideversorgung gcsährdcn- fange aufgezogen werden. Eine Schädigung des kleinen Schweinezüchters tritt durch diese Preisgestaltung in keiner Weise ein, da er ja wie jeder größere Landwirt ohne weiteres in der Lage ist, durch den Abschluß eines Mietvertrages den für derartige Mastschweine gezahlten höheren Preis auch für sich z« erzielen. —* Verbandst» g. Der 1876 in Leipzig gegründete Jnnungsverband deutscher Tapezierer und verwandter Ge werbetreibender hält in Dresden gegenwärtig vom 31. Jun bis 4. August seine 25. Bundestagung ab. Verbunden damit ist eine von ungefähr 40 Ausstellern beschickte Ausstellung von Neuheiten, Erfindungen und hervorragenden Bedarfs artikeln der Gewerbszweige. Bisher sind über 150 Abge ordnete anS allen Teilen des Neiches eingetrosscn. —* A in nestie. Ter Reichstag hat gestern nach einer sehr langen und teilweise sehr erregten Aussprache, in der die Geschichte der Kapptage non allen Seiten durckgesprocken wurde, den von den Regierungsparteien eingebracktcu Amnestie-Gesetzentwurf angenommen. Nack den cirund legenden Paragraphen dieses Antrages wird Straffreiheit gewährt für Straftaten, die zur Abwehr eines hoch verräterischen Unternehmens gegen das Reich begangen worden sind, ferner für Personen, die an einem hock verräterischen Unternehmen gegen das Reich uitgewirkt haben, sofern sie nicht Urbeber oder Führer des Unter nehmens gewesen sind. Strasfrei sind auch Handlungen, die im Zusammenhang mit hochverräterischen Unternehmungen oder ihrer Abwehr begangen worden sind. Ausgeschlossen von der Straffreiheit sind Verbrechen gegen das Leben, schwere Körperverletzung, schwerer Raub und Brandstiftung. (Siche den Reichstags-Bericht.) > ° Groba. Morgen Mittwoch uacuuüugg und abends gastiert der Zauberkünstler uud Illusionist S. Üurst-Hocl)- seldt nn Gasthaus zum Anker. Hierzu " vo Inserat in vorftegender Nr. d. Bl
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