Delete Search...
01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 26.07.1903
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1903-07-26
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19030726014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1903072601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1903072601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1903
- Monat1903-07
- Tag1903-07-26
- Monat1903-07
- Jahr1903
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 26.07.1903
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
VerugsgedW: D?^un/d.rnKn^m^U'Ui. tz4??Ü°L-^ nick, ^ Lonn- oder!k,er»a,e «olsen. "n .«- T-Uauttad.» -»-»" und «oe,«>>t.iuocl>elll. , , , „u,druck alter «riltel u Ortqinul- i!>ietlun»«n nur in» deutticher QuUcuu» « ° del.Drced. Na-dr.') MlalN», Stacklräatichc Lz>» o rar. anivr ickic dlesten unbei»cknck>t>at: L,,v-rla„a>« MmnuMp-- werden nicht auidewavrl. releqramm-Adrelle: Nachrichten Dreoden. nÄilÄlhli U «L S o. s ttokliokomnloa 8r. Zlajcslttt ile» von SaoNson. > j eiintze» 1«^« 8vI»olLOl»«L«I», IL»K»»ch, irv88VL'l8. » t» Srgräu-tk 185S, Haupt-Gelchästsslcll«; Marie,itti. »8. Anreizen-tänf. ffnnakme von ?l»kündiau»i>en bis nachmiNaas s I»ir. Sonn- und keieriass nur Mariens«»»«- s» von li bis '/-t Udr. Die livalliaeüirnnd- »eile «ca. » Silben» sa Ps« . An- kündiaunaen ans dcr'Lrivalieiie Zeile 2s Ps«.: die rivaiiise Zeile als „Ein- gesandt" oder aus Lertieiie so Pi» In Nummern »ach Sonn und sseici laaen l- de», rivallioe Ü-rundicilen so. -o de» so und so Pi», nach de sondere«» Taris. Audwiirliae Ans' träge nur «egen BoranSbera!iIung. Beleablättcr «verden mit to P»a berechnet. Sernlvrechanschluß' Um» l Nr. U und Nr. 2V9«. hsarl Ticdcmantt, Lacksabrik, gcgr. I8:r». Äcllausslcllung Paris I960: Goldene Medaille. Hl spftalt-. Blech-. <<opal-. Daniar Lacke. rircatlve chT und Lplrltus - Lacke, sowie als Spezialität»: Bernstein Lacke Uiid «inailleglakur-Lackfarben. * « ^ Altstadt: Marlens» afte 10 n»d Bnialienstrastc 18. Sedlltrmarke. Neustadt: Heinrichstrafte sStadt Görlitz». kvinv Lvckvrvarsll °»a Lv!86-Lr1Urv! ^rössto Auscvahi vom vinlneliv» bis toinslan tlenen in nur erst- lclnssiqen I'nbrikntvll ködert RuaLv, Lstdsus 8i>e?.Ia>-6e»eIiAet kNr Uelee-di tldel — Herren-lilackeirareu — lx-ckernire». Ein undegreist. Gerichtsurteil. Lniidlngswahircchtsrrsorm, Schlachiviehversich., Neue Uiiisormieniiig Mulmaszl. Witterung: e»W» der Steuclbcamten, Raballgenvsseiischast. Saatenstaud. Kuuslausttellung. Börsenwocheuberlch!. Beränderlich. Tirnntilli, 2tt.JiM1MeZ. in Orescken Icann slclr tätlich cksvon überzeugen, riass er voll Itsinem älläerell vre8Sner Llatt kortlsukenck über alle vicktigen Psgesereignisse so soknsll untsrrloktst virck, vie von cien Lk tä§Iick 2 ^sl T er8ckeinenäen „Dresdner ^sclinckten". Lie bieten ikren siesern von allen vresckner KILttern unbestreitbar kortlaukenci allein äa8 ^eue8le. beginn 6er neuen Leru^eit: I. ku§ust. Lei bleubesiellungcn rvircl cias Ulatt von jelrt ab dis Ld6s Uss Llonais iroswnlos ßssltstsri. Gm unbegreifliches Gerichtsurteil. Es gibt Dinge, d>e wegen ihrer hahnebüchenen Ungereimtheit, wegen ihres himmelschreienden Widerspruchs gegen den gesunden Menschenverstand auf das normale Empfinden eine Wirkung aus- üben, wie wenn etwa jemand plötzlich mit einem Brette einen Schlag an den Kopf erhält, daß ihm das Jener aus den Augen springt und er für einen Moment überhaupt nicht weih, ob er sich noch in dieser Welt der vernünftigen Realitäten oder bereits in anderer Sphäre befindet. Ein ähnliches Gefühl muh jeden be schleichen, der von dem bereits an anderer Stelle erwähnten Urteil eines deutschen Schöffengerichts Kenntnis erhält, worin mit einer erstaunlichen naiven Bestimmtheit der „Rcchtsgrundsatz" ausgestellt wird: „Auch der auf der Tat ertappte Verbrecher darf nicht ge prügelt werden." Nun ist ja gewth nicht zu leugnen, dah unter Umständen dieser Satz seine volle Berechtigung hat und dah man nicht das Kind mit dem Bade ausschütten darf, indem man hier ein absprechendes Urteil in Bausch und Bogen fällt. Gesetzt bei spielsweise den Fall, es wird rin armer Teufel dabei betroffen, wie er auf fremden Grund und Boden einige vom Baume gefallene Früchte sich aneignet, so macht sich der Eigentümer selbstverständlich strafbar, wenn er deswegen über den Delinquenten herfällt und ihn körperlich mißhandelt. Von hier aber bis zu dem Falle, den das vorliegende Gcrichtscrkenntnis behandelt, klafft eine unüber- drückbare Kluft: dadurch werden einfach alle natürlichen Begriffe von Reckst und Gerechtigkeit auf den Kopf gestellt. Es handelt sich bei diesem wahrhaft monströsen Urteil — die Richtigkeit der behaupteten Einzelheiten, für die dem Gewährs blatte, dem „Anzeiger für das Havelland", die volle Verantwortung überlassen werden muh, immer vorausgesetzt — um einen bereits mehrfach vorbestraften Ssttlichkeitsverbrccher, der ein ähnliches "Attentat gegen ein minderjähriges Mädchen zu begehen im Be griffe stand, aber in seinem ruchlosen Beginnen glücklicher Weise durch die Dazwischenkunft des VaterS gestört wurde. Dieser, in Heller Empörung über den beabsichtigten Frevel, tut das, was jeder andere an seiner Stelle ebenfalls getan hätte: er verabreicht dem Schurken eine derbe körperliche Züch- tigung, ehe er ihn der Behörde überliefert. Der so gekennzeichnete Unhold dreht nun aber den Spieß um und ver klagt den Vater, dessen Tochter er hat vergewaltigen wollen, aus dem Gefängnis heraus, in dem er die Strafe für seine Untat ver- büht, wegen — körperlicher Mißhandlung, und das Ende vom Liede ist, dah der „Herr Verbrecher" eine „glänzende Genugtuung" erhält, indem der Vater, der natürliche Verteidiger der Ehre seines Kindes, weil er die Hand gegen den krast Gesetzes unverletzlichen Schandbuben aufgehoben hat, zu einer Geldbuße verurteilt ivtrd! Damit nicht genug, soll dieses Musterexemplar von einem Ver brecher mich noch aus dem Gefängnis heraus eine Schadens rechnung mit Klagandrohung dem verurteilten Vater übersandt haben, ohne dah die Gefängnisverwaltung sich veranlaht fand, die Absendung d«S einzigartigen Schriftstück» »u verhindern! Bureoukratisch« Verständnislosigkeit für die Forderungen de» allgemeinen RechtSbewuhtseins und ein überaus widerwärtiger sentimentaler Humanitätsdusel streiten sich bei dem Zustande kommen eine» so verquerten Erkenntnisse» al» mitwirkende Faktoren um die Palm«: eines Erkenntnisse», angesicht» dessen man sich nicht wundern dürste, wenn künftig die Herren Mörder, Dieb-, Einbrecher usw., che sie an die „Arbeit" gehen, sich an einer in die Augen fallenden Stelle ein Warnungstäselchen anhesteten mit der Inschrift: „Achtung! Wer sich an einem auf der Tat er tappten Verbrecher vergreist, wird laut gerichtlichen Urteils- spruchs bestraft und muh Schadenersatz leisten." Humanität im guten Sinne des Wortes ist gewiß eine hohe und edle Tugend, die in der Praxis die schönsten Früchte zeitigt und die unleugbar unserem ganzen Zeitalter ein eigenartiges Gepräge gibt. Wo sie aber die richtigen Bahnen verläßt und sich Personen und Ver hältnissen zuwendet, die ihrer Natur nach gar keinen Anspruch auf humane Behandlung und Ausfassung haben, da artet sic in den in jeder Beziehung höchst schädlichen weichlich-schlaffen Humanitätsdusel aus, der sich leider nur allzu sehr in unserem öffentlichen Lebe» breit macht. Gerade im Punkte der allzu milden Bestrafung der brutalen Roheits- delikls hat eine falsch verstandene und angewandte „Humanität" dem sozialen Organismus bereits schwere Wunden geschlagen und einer der allermgsten Ausflüsse dieses sentimentalen, verschwomme nen, in seinen praktischen Folgen unabsehbar gefährlichen Geistes Ist auch das hier besprochene schöfsengerichtliche Urteil. Haben denn die Richter, die io clwas »im Namen des Rechtes" gut beißen, niemals Umschan in der öffentliche» Meinung gehalten »nd sich darüber belehren lassen, wie das allgemeine Nechtsbewnßlsein insbesondere gegen die scheußlichen Lnstmmder und Sittlichkeits verbrecher empört ist. wie es fick anfbüumt gegen die oft gar so sehr glimpfliche Art, in Ser die Gerichte mit derartigen Elemente» verfahren? Wissen diese Richter nicht, welche moralische Genug- tnnng es bei allen sittlich imipsindendcn Menschen herbmruft, wenn ein solches Scheusal vor seiner Auslieferung an die Behörde erst noch einem „Volksgerlcht" in Gestalt einer gehörigen Tracht Prügel unterworfen wird ? Hs scheint,'daß gewisse bumstUratsiche Scheu klappen die Augen ihrer Träger zu dicht ,verdecke», um irgend etwas anderes als den ödesten Formelkram i» das Gesichtsfeld hincur zu lassen. Das Urteil ist »m so unverantwortlicher, als es nicht einmal von einer zwingenden juristischen Notwendigkeit getragen wird. Gewiß, es sind ja Fälle denkbar, in denen der Richter wider seinen Willen infolge der Unzulänglichkeit des geschriebenen Rechtes zu einer Betätigung des unliebsamen Satzes getrieben wird: „8nmmum jus, summ» ivjuriu". Dem Richter bleibt dann nichts weiter übrig als zu erklären: „Ich weiß, daß das höchste formelle Recht in diesem Falle das höchste malcrielle Unrecht ist. Ich be- daure das. aber ich darf das Recht nicht beugen, sondern muß nach dem Buchstaben ves Gesetzes urteilen, so lange er besteht." Hier aber herrscht ein solcher Zwang überhaupt nicht. Das deutsche Reichsstrafgesetzbnch kennt nicht nur eine Notwehr, sondern auch einen Notstand, der unmittelbar hinter der Notwehr in 8 5L fol gendermaßen geregelt wird: „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn die Handlung außer dem Falle der Notwehr in einem unverschuldeten, auf andere Weile nicht zu beseitigenden Notstände zur Rettung aus einer gegenwärtige» Gefahr für Leib oder Leben des Täters oder eines Angehörigen begangen worden ist." Ein solcher „Notstand" liegt zweifellos für jeden, der nicht durch eine dicke burcaukratiiche Brille sieht, bei einem Vater vor. der sein eigenes Kind vor dem unsittlichen An griffe eines schamlosen Unholdes zu bewahren in die Lage kommt. Oder will man etwa von einem Vater nntcr solchen Umständen verlangen, daß er den Notstand „auf andere Weise" beseitigt, d. h., daß er den ruchlosen Verbrecher „sachlich ans- fordere", doch „gefälligst das Kind in Ruhe zu lassen"? Zu derartigen absurden Folgerungen käme man, wenn die salomonische Weisheit, die aus jenem SchöffcngerichtSurteil spricht, künftig in Deutschland Rechtens würde, und derartige „Klagen" nicht, wie sie es allein verdienen, eine Abweisung von der Schwelle aus erführen. Es kann gar nicht ausbleibcn, daß ein solches juristisches Schildastückchen die schwerste Beunruhigung und Erregung in die weitesten Volkskrcise hineinträgt. Allgemein ist wohl der Wunsch, daß das Ganze schließlich doch nur auf einer Mvstifikallon be ruhen möge, vielleicht auf der Erfindung eines Satirikers, der einmal probieren wollte, was die öffentliche Meinung einem ge wissen juristischen Bureaukratismus alles zuzutrauen geneigt ist. Jeder, der cs ehrlich meint mit der deutschen Justiz, müßte sich aufrichtig freue», wenn er in dieser Sache irregcführt worden wäre. Ist das Groteske, Unglaubliche aber doch Wahrheit, nun, dann fort mit diesem horrenden Urteil durch eine sachgemäße Entscheidung der höheren Instanz so rasch wie möglich! Jeder Augenblick ist zu beklagen, der jenes hochwohlwcise Er- kenntnis noch als zu Recht bestehend auf dem Papiere sieht. Das Urteil spottet so sehr jeder vernünftigen, sowohl menschlichen wie rechtlichen Empfindung, daß man sogar den Gerichtsvollzieher bedauern möchte, der von Amtswegcn gezwungen gewesen ist. es dem so hart betroffenen Vater zuzustellen. Daß die höhere In- stanz e» beseitigen und dadurch die Ehre der deutschen Justiz wiederherstellen wird, ist wohl zuverlässig zu erwarten. Anderen- fall» würde ein tiefer, erbitterter, unheilvoller Gegensatz zwischen formalem Recht und lebendigem Rcchtsbewußtsein de» Volke» geschaffen werden. Sollten wirklich die schwersten Verbrecher, wie e» doch die Vergewaltiger minderjähriger Mädchen sind, krast Gesetzes als „Gcntlemcn" behandelt werden, denen man nicht zu nahe kommen darf, nun wohl, dann werden die Väter der bedrohten Mädchen einer burcaukratisch-krankhasten, formalen Rcchtsauslcgung zum Trotze den Standpunkt ihres höheren, natür lichen Rechtes zu wahren wissen und auch im Widerspruch mit einer falschen und unhaltbaren Spruchpraxis die von ihnen ans der Tat ertappten Verbrecher solckicr "Art weiter prügeln, auf alle Konsequenzen hin. Neueste Dralitmeldmlgeir vom 25. Juli. (Nachts cittgclieitde Tcvcsche» befinden sich Seit» j.) Berlin. sPriv.-Tels Die für August geplante Sceiahrt des Kaiserpaares mit dem Llopddampt'cr .,Lasier Wilhelm l>," ist wegen veränderter Reijcpläne des Kaisers verschoben worden. — Tie Beisetzung des veriivrbenen Reichstagsnbgeordneten Nösicke hat beute unter großer Beteiligung slaltgenmden. "Außer den Parteifreunden des Verstorbenen war namentlich die sozial-, demokratische Fraktion des Reichstages stark vertreten. — Die „National-Zeitung" beschäftigt sich »nt der ,zrage, wie der Wahl kreis Dessau-Zerbst für die Liberalen gegen die Sozialdemo kraten gehalten werden solle, und meint, daß eine Kandidatur Barth, der der gegebene Bahnbrecher bei Erorbernng agrar-kon servativer Wahlkreise sei, sehr ungünstige Aussichten batte, da- cgen wäre die Aufstellung des seitherigen Reichstags-Pizcpräsi- enten Bnsing die denkbar glücklichste Lösung. — Geh. Hosrai Adelon, langjähriger Intendant des Wiesbadener Hoitheaters, ist, 80 Jalwe alt, aestorbc». — Der Gemcinderat von Hagenau hat den Bezirkspräsideriten Prinzen Alexander zu Hohen lohe zum Ehrenbürger ernannt. — Ter Hochstapler Mano- lesco gestand, wie aus Innsbruck gemeldet wird, vor dein Unter suchungsrichter ein, daß er vor einigen Jnhrcn in Wien einen großen Diebstahl verübt habe. Mnnolesco scheint indes dieses Geständnis nur gemacht zu habe», ui» nicht nach Berlin aus- geliesert zu werden. In Innsbruck wird er zunächst nur Wege» Landstreichens und Falschmclduug abgeurteilt werden. Dann wird er dem Landesgcrichl übergeben: dieics tritt jodan» in die Unter handlungen bezüglich seiner Auslieferung an das Ausland ein. Bei seiner Vernehmung gab Manolesco noch an, daß er nach der Flucht aus der städtische» Irrenanstalt zu Herzbergc bei einer ihm bekannten Dame zunächst logiert und von ihr auch ein Dar- lchen erhalten habe. Mit diesem Gelds sei er zunächst nach Dresden, dann nach Karlsbad, Marienbad und Innsbruck ge fahren. Er beklagt sich sehr über die Zustände in Herzberge und über die Behandlung, die ihm dort zu teil geworden. Er wolle lieber in einem österreichischen Gefängnis, als in einem deutschen Jrrenhansc interniert sein. Berlin. lPriv.-Tel.s Jinanzminister Frhr. v. Rheinbaben hat sich heute vormittag nach Breslau begeben, um '» Gemein- schgit mit dem Vertreter des Obcrpräsidenten, dem Landcshauvt- mann, über die Verwendung der zur Linderung der Uüber schwemm ungs schaden in Schlesien be»:ei!gcstclllen Staatsmittel zu beraten. Der Kaiser interessiert sich auf das Leb hafteste für eine ausgiebige und möglichst schnelle Zuwendung vvn Mitteln an die Geschädigten. Er hat eingehende Berichte über den Notstand eingcsordcrt und einen sehr lebhaften telegraphischen Meinungsaustausch mit den Ministern geführt. Reichskanzler Graf Bülow bat von Norderney ans zur Bcscißcnniguiig der Be reitstellung auskömmlicher staatlicher Mittel mitgetvirkt. — Es wirs behauptet, daß der Minister des Innern Frhr. v. Hammer stein, der einen sünswöchentlichcn Urlaub angetreten Hai, und auch Jnstizmimstcr Schönstedt, von ihren Posten znrückzu- trctcn gedächten. Als Nachfolger des erstcren wird Landesdirckior v. Manteufsel genannt. Man geht wohl nicht fehl, wenn man den eventuellen Rücktritt Hammerslcins mit der Verzögerung der Aus wertung von Staatsmitteln für die durch .Hochwasser Geschädigten Schlesiens in Zusammenhang bringt. Von einem Rücktritte des Jnstizmiiiisters Schönstedt war bereits früher die "Rede. — Im Kreüe Glogan sind, anscheinend infolge des Hochwassers, Typhuserkrankungcn voraekommcn. Frankfurt a. M. Die „Frankfurter Zeitung" meldet aus Sidney, am 10. Juli habe, wie der dort cingetrosfene Dampfer „Stettin" berichtet, aus der Insel Maturi lBismarck-Archipels ein Erdbeben slattgcfiinden und vermutlich bedeutenden Schaden angcrichtct. München. Prinzrcgent Luitpold, der vorgestern nach München zurückgckehrt ist. stattete heute vormittag dem päpst lichen Nuntius einen Kondolenzbesuch ab. ... VrcSlaii. Finaiizminister Freiherr v. Rheinbaben ist nm 2 Uhr nachmittags hier eingelrosfcn. — Auf dem Oberprä- sidi'um fand eine Besprechung wegen der Hochwasserschäden statt. Montag wird Kultusminister Dr. St »dt cintrcffen, um o!e infolge des Hochwassers gesundheitlich, gefährdeten Gegenden Schlesiens zu bereisen, und zwar Montag die Umgegend von Bres lau und Dienstag Oberschlcsicn. Pose». Das Hochwasser der War! he hat in der Provinz großen Schaden angcrichtct, der mehrere Millionen be tragt. Die hiesigen Behörden sind bemüht, den Schaden fesl- zustcllen, um Anträge an die Staatsreqicrung zu richten. Gestern fand eine Besichtigung der Hochwasserschäden durch den Stcllvcr- treter des Oberpräsidenten und andere Beamte statt, der am Montag die Besichtigung der Ucberschwcmmungsgcbicte unterhalb Posens folgen wird. Wien. Das KriegSministerinm ermächtigte das Wiener k. k. Korrespondenz-Bureau, folgendes zu veröffentlichen: Am 20. d. M. ist während eines Marsck>es des Infanterie - Regimcnts Nr. 12 von Trebinje nach Bäck eine größere Anzahl von Sol daten infolge von Hitzschlag verschieden. Wenn auch die bezug- sich der Durchführung dieses Marsches in den Zeitungen enthob tcnen Bemerkungen der Wahrheit nicht entsprechen, muh doch be- dauersicherweile bestätigt werden, daß an dem genannten Tage 1 ö Fälle von Hitzschlag miltödlichemAnsgange voraekommsu sind. Die bisher gepflogenen eingehenden Erhebungen hohen et> geben, daß von Militärischer Seite Vorsorge für Marscherlcichte- rungen und Vorbereitung» für Wafferbeschaffung gctro^m und wiederholt Rasten eingeschaltet wurden. Die Ursache ds» Magens- werten Unfälle dürste <m der an dem genannten Tage für die
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview
First Page
Back 10 Pages
Previous Page