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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 27.01.1916
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1916-01-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19160127010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1916012701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1916012701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1916
- Monat1916-01
- Tag1916-01-27
- Monat1916-01
- Jahr1916
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 27.01.1916
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DnchtaDtfft: «achrtchtr« lDr—d««. Fernsprecher-TammelMlNMtr: LÜLLI. Donnerstag, 27. Januar 1916. Schriftleüung und Hauptgeschäslsftellk: Marlrnstraste »8/40. Druck u. Verlag von «iepsch L Reich«rdt in Dresden. DrsiEg-FönSarrt- 3ekok»IaSe Dre^ng- 3ckoko!aöe Äi^er-Aekakolaör ^akno, Derserb. Bezugs- in den Vororten SM M. in Preoden bei noelmollorr Zntraaunz (an Senn- und Meningen nur einmal» 2,KS M., . -- - - - - »tz,, Zu" - - - -- Bei eimnniher Zustellung durch die Post S M. (ohne Bestellgeld». Nachdruck nur mii deutlicher Quellen»»«^- (.Dr-rdner Rache."» zuISIstg. - Unverlangte Schriftstücke werden nicht aufbewahrt Alnvornioer-MvoiH Die «inipallig« Zeile (etwa 8 Süden» gg Pf., BorzugspIStze und An,eigen in Nummern noch Senn» und kf«l»rt»-enlaut Tarif.— AuewSNige Auftrhg« nur gegen Borauedezahlung. — Belegdlaii lv Ps. Der Rückzug der Italiener aus Albanien. SMmmi« von S»a «lovnnni Vi Red«« Re Kriegrlare in West unv Vit. — Der llaiserr Seburtrtag. Zum zweiten Male während des Krieges begeht unser Kaiser seinen Geburtstag. Wie im Vorjahre, so werden auch Heuer festliche Veranstaltungen prunkvoller Art, die sonst an diesem Tage stattfandcn, unterbleiben. Der Kaiser hat in einem Erlast selbst darum gebeten und den Wunsch aus gedrückt, es bei stillem Gedenken und treuer Fürbitte be wenden zu lassen. Hieran wird cs nicht fehlen, denn in Wahrheit drängt cS am heutigen Tage mehr als sonst jeden Deutschen, des Kaisers zu gedenken. Mehr alS je fühlen wir heute, welch starkes Band Volk und Kaiserhaus um schlingt, wie sie in Wahrheit eins sind und wie auf dieser Einigkeit als einem Felsen von Erz sich die Gröstc und die Stärke unseres deutschen Vaterlandes gründet. Dieses innere Verhältnis, das den deutschen Bürger mit seinem Herrscherhaus« verbindet, hatten unsere Feinde niemals er kannt und erkennen und verstehen cs heute noch nicht, wenn anders wir nicht annchmcn wollen, dast all die hohlen Redensarten von deutschem Despotismus, deren sich die Presse und die Staatsmänner unserer Feinde bedienen, «in- zig aus blotzer Berleumdungssucht geboren sind. Mittler weile svyttlsfte aber a«l den gswaltlgsn Schlägen, die ihNen Deutschlands Heere betbrachten, erkannt haben, dast für uns Deutsche die Monarchie die Staatsform ist, in der sich unsere Kraft am gewaltigsten entfaltet, dast wir in der Monarchie die Freiheit in der Ordnung geniesten, die unö in den Stand setzt, im Kriege siegreich einer Welt von Feinden die Stirn zu bieten, im Frieden aber Werte zu schassen, die die Jahrhunderte überdauern und Marksteine in der kulturellen Entwicklung der Welt bedeuten. ^ Es war der höchste Wunsch unseres Kaisers, seinem Volke die Möglichkeit ungestörter segensreicher Friedens arbeit zu erhalten. Er kannte keinen höheren Ehrgeiz, als den. in der Geschichte als Friedenskaiser fortzuleben. Wir wissen, wie er sich in den letzten Julitagcn dcS Jahres 1011. als die Spannung aufs höchste gestiegen war, bis zum letzten Augenblick bemüht hat. das furchtbare Unheil abzmvcndcn. Wir haben erst in den letzten Tagen wieder erfahren, wie er den Zaren schon länge zuvor von der verhängnisvollen Wendung der russischen Politik, die späterhin zum Kriege geführt hat, abzuhalten suchte. Die Freundeshand, die er dem russische» Kaiser bvt. ist zurückgestoben worden. Das Kriegsungewiiter brach über die Welt herein, von keinem mit tieferem Schmerze empfunden als von Kaiser Wilhelm, der seine ideale Lebensaufgabe durch Hast und scheelen Neid vereitelt sah. Wäre auch nur einer der Herrscher oder der Regierenden unserer Feinde sich seiner Verantwortung gegenüber dem höchsten Richter so sehr bemüht gewesen wie unser Kaiser, er hätte schaudernd seine Hand von dem fluch würdigen Bunde zurückziehen müssen, der unserem deut sche« Volke, das nur Anspruch erhob auf einen Platz neben den anderen Völkern, den Untergang bringen sollte. Es ist anders gekommen. Wir haben uns der Uebcrmacht er wehrt. unsere Heere haben sich den Weg in daS Land der Feinde gebahnt und werden, darauf vertrauen wir mit unerschütterlicher Zuversicht, auch den endgültigen Sieg an ihre Fahnen heften. Wieviel von dem Siege unserer Waffen wir -er starken Persönlichkeit unseres Kaisers zu danken habe», der allez««? als treuer Hüter und Wächter seines Volkes gewaltet bat. das wirb erst ln späteren Tagen die Geschichte auSweisen. Der Krieg hat schwere Opfer gefordert. Ströme edlen deutschen Blutes sind auf zahllosen Schlachtfeldern ge flossen. Leid und Sorge bat so manches deutsche Haus heim- gesucht. und an manche Tür werden sie noch klopfen, ehe der Friede wieder bei uns einkehrt. Wir wissen, wie tief den Kaiser die Opfer schmerzen, die der Krieg vom deutschen Volle fordert, kenne» sein herzliches Mitgefühl mit all denen, die herbe Verluste zu beklagen haben, und haben in seinem jüngsten Erlast einen neue« Beweis dafür erhalten. Durch Gaben der Liebe die Wunden zu lindern, die der Krieg geschlagen hat. einen weiteren Grundstein zu legen für den festen «au des Reiches und di« glückliche Zukunft des deutschen Volkes, bas ist sein höchster Wunsch. Gr be weist uns von neuem, wie innig sich der Kaiser Mit seinem Volke verbunden fühlt, wie sehr ihm die Wohlfahrt unseres Vaterlandes am Herzen liegt. Nie ist das Bewußtsein htertzon stärker gewesen im Herzen des deutschen Volkes, nib haben wir es tiefer empfunden, waS uns unser Kaiser ist mit seiner starken und treuen Persönlichkeit, als gerade in diesen Tagen der durch die Stalle»«. — Einstellung der Fliegerangriff auf Dover. — Eine am»! Not. Ein inneres Gefühl der Zusammengehörigkeit, ein festes Verhältnis rückhaltlose» Vertrauens entspringt hieraus und wird den Krieg überdauern und eins der wertvollsten Unterpfänder dafür abgebcn, daß alle Leiden dieser Kriegszeit nicht vergeblich waren, sondern dauernde Früchte tragen werden. Wohl werden wir nach dem Kriege wieder Parteikämpfe haben, weil nun einmal der Streit der Vater aller Dinge ist, und weil bei einem Volke, in dein viele Kräfte gewaltig sich regen, Reibungen nicht vcr-, mieden werden können, ja, in gewissem Sinne naturnot- wendig sind. Eins aber soll uns erhalten bleiben durch alle Parteikämpfe hindurch: die Treue zu unserem Kaiser, das Vertrauen zu seiner Führung, die sich in der jetzigen Kriegszeit und den vorausgcgangcnen Fricdensjahrcn so herrlich bewährt hat. Treue zu halten unscrcin Kaiser, treu zu sein in allem, was unserem deutschen Volke an idealen Eigenschaften von der Vorsehung beschicden morden ist, das ist das Gelöbnis, das wir erneut an den Stufen! des ThroncS niederlegcn. Und wenn wir ihm noch einen Wunsch hinzufügc» dürfen, so ist es der, dast in dem neuen Lebensjahre, das der Kaiser heute antritt, der Friede wiederkehren möge, der all der schweren Kriegsopfer wert ist und unserem deutschen Baterlande eine glückliche Zu kunft verbürgt.. Reichs- unv Staatsfteueni. Bon geschätzter Sette erhalten wir nachstehende sehr' interessante Ausführungen, welche die Darlegungen unseres' Leitartikels vom 2». Januar ergänzen in dem Sinne, dast jede Einführung direkter Neichösteuern als eine Ver fassungsänderung bewertet und demgemäß behandelt werden »nüssc. Im übrigen verweisen »vir darauf, dast auch die »Dresdner Nachrichten" von jeher kvnscgucnt de» Stand punkt vertreten haben, der Verlust des direkten Stcucrprivilegs der Einzel st aatcn müsse zu deren Mediatisierung, d. h.. zu ihrer völligen poli tischen und wirtschaftlichen Unselbständigkeit und damit zur Vernichtung des für unsere nationale Lebensfähigkeit unentbehrlichen bundes staatlichen Prinzips führen, wie cs auch in dem er wähnten Leitartikel wiederum ausgesprochen ist. Ter Ver fasser schreibt: In dem Leitartikel der „Dresdner Nachrichten" vom 2». Januar, Nr. 23. wurde in zutreffender Weise dargelcgt, dast es im Interesse der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der Einzelstaaten notwendig sei, ihnen die direkten Steuern zu erhalten, während dem Reiche die indirekten Steuern zu- zuweiscn seien. ES heistt nun dort unter anderein: „Dabei must allerdings zugegeben werden, das, diese Trennung nicht auf einer positiven Berfassungsvvrschrist be ruht. Im Artikel 70 der Neichsversassung heistt cs vielmehr ausdrücklich, dast die Bestreitung der Neichsausgaben. jv- wett sie nicht aus Ucberschüsscn, Zöllen, Verbrauchssteuern »rud Posteinnahmcn gedeckt werden, durch Matrilular- Umlagen zu erfolgen hat, „solange ReichSstcuern nicht ern- geführt sind". Da hier zwischen direkten und indirekten Steuern keinerlei Unterschieb gemacht wird, so kann nicht bezweifelt werden und ist auch von den überzeugtesten Vor kämpfern des bestehenden tatsächlichen Zustandes niemals bezweifelt worden, dast das Reich grundsätzlich befugt ist, direkte Steuern zu erheben." Die Forderung, den Einzelstaaten die direkten Steuern zu erhalten, wird auf einen „praktischen Zwang", nicht auf eine staatsrechtliche Notivcndigkeit zurückgcsührt. Diese Begründung kann leicht mistverstandcn werden und zu irrigen Folgerungen führen. ES wird zunächst zu beachten sein, dast die angczogcne Stelle im ursprünglichen Artikel 70 der ReichSversassung: „solange Rcichssteuern nicht eingeftthrt sind", durch die Lex Stengel iGcsctz vom 14. Mat 1004 betreffend Acnderungcn im Finanzwesen des Reiches) gestrichen worden ist. Jener Zusatz ist also im jetzt geltenden Artikel 70 der Reichsverfassung nicht mehr enthalten. Seit dieser Streichung wird von beachtlicher Sette die Ansicht vertreten, dast die Einführung direkter Rcichssteuern sogar formell eine Verfassungsänderung sei. Dieser Ansicht ist der Urheber der Lex Stengel selbst ge wesen: der Reichsschatzsckretär Freiherr v. Stengel hat sich im Reichstage noch am 11. Januar IVO« dahin ausgesprochen. ES mag nun dahingestellt bleiben, ob diese Ansicht richtig ist ober nicht. fedensallS geht eine wohlbegründcte und von namhaften Vertretern der StgatS- und Finanz- rcchtSlehre vertretene Ansicht dahin, dast cS sich bei dem bis her im wesentlichen festgehaltenen Vorbehalte der direkte» Steuern für die Einzelstaaten nicht nur um einen aus ge- schäftSprakttsche» Notwendigkeiten entstandenen und aus ZmeckmästiakeitSgründen zur Tradition gewordenen tat sächliche», Zustand handelt, sondern dast sich vielmehr in ihm die AuS- und Durchführung einer der Rcichsver- fassung innewohnenden staatsrechtliche« Forderung, also et« verfassungsrechtliches Prinzip mit allen daraus sich er gebenden rechtlichen Folgerungen barstcllt, so dast die Be seitigung oder Durchbrechung jenes Vorbehaltes mate riell allerdings auf eine .Be r fa s sn ngsä« de r u n g hinauslaufrn würbe. Dieser Auffassung wird beizutreten italienischen Schiffsverkehrs in der Adria, he englische krMrung über die Blockade. sein. Nechtsgrundsätze der Neichsversassung sind nicht »nr die. die mit ausdrücklichen Worten in ihr ausgesprochen sind, sondern auch die, die sich aus dein Zusammenhänge ihrer Bestimmungen, aus der Struktur des Reiches und aus der versassungsmästigcn Teilung der Ausgaben zwischen Reich und Bundesstaaten ergeben. Unzweifelhaft garantiert die feierliche Einführung in die Neichsversassung in dem „ewigen Bunde zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben geltenden Rechtes" nicht nur die geographischen Grenzen der vertragschließenden Staaten, sondern vor allein ihre politische Selbständigkeit. Daß die letztere mit der freien Entschließung über das Gebiet der direkten Steuern und dem erst damit gegebenen parlamen tarischen Budgctrechtc steht »ud fällt, so daß die Beseitigung oder Verkümmerung dieser sinanzpolitischen Freiheit zur Kommunalisicrung der Einzelstaate», das heißt zu ihrer politischen Entthronung, führen müßte, kann ernstlich nickt bestritten werden. Wenn dem aber so ist, so must auch der Vorbehalt der direkte» Steuern als Rechtsprinzip der Rcichsvcrfassling in» vollen Sinne dieses Begriffes und nicht bloß als praktisches Herkommen angesehen werden. Dies ergibt sich auch aus der Geschichte der Reichs gründung. Die Neichsversassung beruht bekanntlich auf Verträgen der Gliedstaaten. Sie drückt also ein Ver trags Verhältnis aus. Bei der Auslegung von Verträgen ist, wie iin Zivilrecht, so auch im öfsentiichcn und Völker rechte, auf den Willen der Vertragschließenden Rücksicht zu nehmen. Offenbar ist nun dieser Wille bei der Gründung des Deutschen Reiches ausdrücklich auf den Vorbehalt der direkten Steuern für Sic Gliedstaaten gegangen, und zivar ^hen deshalb, weil man sich dessen bcwutzt war, dast „nr auf diese Weise die politische Eigenexistcnz der Eiiize!- staaten erhalten werden könne. Bon besonderem Interesse sind hierzu die Verhandlungen Württembergs mit dem Stellvertreter des Bundeskanzlers Bismarck, dein preußischen Minister Delbrück, der die Vertragsvcr- Handlungen führte. Delbrück erklärte zur Beseitigung von Bedenken Württembergs wegen Gefährdung der einzcl- staatlichen Souveränität durch Ausbau der Bundessteiieni: „Saß die Bnndcsstcuern ans dem Gebiete der indirekten Abgaben zu suchen sein werden und die Steuern vom Ertrag, von» Einkommen unberührt gelassen werden". Um alle Zmcisel auszuschlicsten, erbot er sich schließlich, eine § protokollarische Feststellung oder eine Erklärung in einer Staatsnotc dahin zu erlassen, „dast die Einführung eine»; direkten Steuer vom Einkommen oder Ertrag für den Bund nicht in der Absicht des Präsidiums liege". Auf Wunsch Württembergs gab er in der Tat in einer Note vom 17. Dezember 187«» die verbindliche Erklärung ab: „daß cS nicht in der Absicht des Präsidiums liege, eine Be steuerung des fundierten oder nicht snndicrtcn Einkommens für den Bund in Bvrschlag zu bringen". Es bedars zu diesem klaren Sachverhalte nur noch der Bemerkung, da» auch die Ncichsvcrträgc nach den Grundsätzen von Treu unö Glauben auszulegcn sind. Es ist deshalb nicht an gängig, aus der Einschaltung im ursvrünglichcn Artikel 70 der .Neichsversassung („solange ReichSstcuern nicht einge führt sind"> eine Rechtsgrundlage zur Forderung direkter Neichösteuern zu konstruieren. Jene Eiiischaliung hatte lediglich den Zweck, den provisorischen Eharaktcr der Matrikularbciträge zu kennzeichnen, keineswegs aber die Bedeutung einer besonderen gesetzliche» Ermächtigung für das Reich, den Gliedstaaten die direkten Steuern wcgzu- nehmcn und ihnen damit die Wurzeln ihrer Existenz abzn- schneide». Nach alledem dürste davon auszugehen sein, da» cF sich bei dem bundesstaatlichen Vorbehalte der direkten Steuern nicht bloß um eine gcschäststcchnische Tradition ohne Ncchtswurzel. nicht bloß um ein tatsächliches, svildern uin ein Rechtsverhältnis handelt, und dast die Frage, ob das Reich die direkten Steuern au sich ziehen soll, nicht nur eine Zweckmüstigkeitsfrage der Finanztechnik, sondern eine echte Rechtsfrage, und zivar eine Berfas» sungsfrage a l l c r e r n st e st e r Bedeutung ist. Das steht natürlich außer Zweifel, dast die gesetzgebenden Faktoren des Reiches wie zu jeder Verfassungsänderung, so auch dazu „befugt" sind, direkte Reichssteuern einzufüh» rcn. Um diese Frage handelt es siä» hier aber nicht, viel- mehr darum, ob eine solche Entschließung eine Ver fassungsänderung bedeuten würde. Das würde aber offene bar der Fall sein. Im Anschluß an die vorstehenden Ausführungen de» geschätzten Verfassers bemerken wir noch folgendes mit Be zug auf die durch die lex Stengel (sogenannte kleine Reichs- finanzrcsormj beivirkte Streichung in Artikel 70 der Reichst Verfassung: Artikel 78 enthält über Verfassungsänderungen iutz Reiche nur die Bestimmung, Saß solche im Wege der Gesetzt gcbung zu erfolgen haben und dast sic als abgclehnt gelten, 'wenn sie im Bundesratc 14 Stimmen gegen sich haben. Für die Abstimmung iin Reichstage sind dagegen keinerlei! besondere Erschwerungen, wie sie in den einzclstnatlichei» Verfassungen festgesetzt sind, vorhanden. ES kann also anci> ein einfaches Gesetz, sofern es nur im Bundcsrat wenige« als 14 Stimmen gegen sich hat, im Reiche eine Verfassungs änderung herbeisühren. Die lex Stengel ist aber seinerzeit im Bundcsrat einstimmig angenommen worden und Hatz im Reichstage die Mehrheit für sich gehabt. > I!
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