Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.09.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-09-06
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193209063
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19320906
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19320906
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-09
- Tag1932-09-06
- Monat1932-09
- Jahr1932
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.09.1932
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Riesaer H Tageblatt DrahtmchhM und Arrreiger tElbeUM MS AmeheH. Postsche-konto: »ag»latt M-sa. , « 5 r, Lr.rd.n 1530. Feruruf Str. so. Da« o««so«r Tageblatt ist da« zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der LmtLhanptmannschast «irokaffe: Postfach Nr. LL Großenhain, de« Amtsgericht« ynd der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, de» Rate« der Stadt Riesa, Riesa Nr. SS. des Finanzamts Riesa und deS Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 209. Dienstari, 6. September 1982, abends. 85. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend» '/,« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug RM. 2.14 «inschl. Postgebühr (ohne Zustellungsgebllhr). Für den Fall de» Eintreten« von ProduktionSoerteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir uns das Recht der Preis erhöhung und Nachsorberung vor. Anzeige« für die Nummer de» Ausgabetages sind bis S Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Pmtzen wird nicht übernommen. Grundpreis für die 38 mm breit«, 3 mm hohe Grundschrist-Zeile (6 Silben) 25 Gold-Pfennige; die 88 mm breit« Reklamezeile 100 Gold-Pfennige; zeitraubender und tabellarischer Satz 50°/, Ausschlag. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elbe". — Im Falle Höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSetnrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. NotationSdruck und Verlag: Langer L Winterlich. Riesa. GeiLLftStteSe: voetbestraß« 5». Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. U WMMW rill' SlllkKlW U UKM kür 2,2 Hüüsrüen LtsuersurscksSns. — SV Hüüonen kür ttsus-kepsrsturen« Lrmsckttguns rum Umdsu «>vr Loiislversickeruns. vdz. Berlin. Am Montag erschien im Reichsgesetz- blatt die seit langem angekündigte Notverordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirtschaft. Sie trägt bas Datum vom Sonntag, den 4. September und umfaßt vier Hauptteile, mit folgenden Ueberschristen: Entlastung der Wirtschaft, Sozialpolitische Maßnahmen, Kreditpolitische Maßnahmen und Sonstige Finanzpolitische Maßnahmen. Bor der deutschen Presse erläuterten am Montag abend die für den Inhalt der Verordnung in erster Linie verantwort lichen Neichsminister, nämlich Reichsfinanzminister Gras Schwerin v. Krosigk, Rcichswirtschaftsministcr Dr. Warm- bold und Neichsarbeitsminister Dr. Schäffer, das umfang reiche Gcsetzgebungswerk, bas den Zweck hat, die deutsche Wirtschaft zunächst über den bevorstehenden Krisenwinter hinwegzuvringen und vor allem die Zahl der Arbeitslosen zu vermindern. Die Steuer-Gutscheine. Die Steuer-Gutscheine, von denen in der Oeffentlichkeit schon soviel die Rede war, werden, wie der Neichssinanz- mtnister darlegt, bei allen Zahlungen aus die Umsatz-, Ge werbe- und Grundsteuer zu je 4V Prozent des Steuerbetra ges, bei der Befördernngssteuer, die fast nur von der Reichsbahn gezahlt wird, in voller Höhe ausgegeben, zu sammen in einem Betrage von rund 1500 Millionen Mark. Dazu tritt der Betrag an Steuer-Gutscheinen, der für die Mehrbeschäftigung von Arbeitnehmern eingesetzt wird und der 100 Mark für jeden zusätzlichen Arbeitnehmer viertel jährlich beträgt; man rechnet damit, daß diese Steuer-Gut scheine im Gesamtbeträge von etwa 700 Millionen für das ganze Fahr ausgegeben werben. Der Finanzminister fügte hinzu, er würde sich freuen, wenn dieser Betrag voll aus genutzt werden würde, weil dann der Arbeitsmarkt eine wesentliche Entlastung fände. Dieses System bedeutet, baß dem Reiche von den insge samt 6—7 Milliarden jährlicher Steuern vom Jahre 1934 ab 360—436 Millionen nicht mehr in bar, sondern in der Form von Stenerscheinen znfließen. Der NeichSfinanz- ministcr glaubt das nicht nur verantworten zu können, son dern sogar verantworten zu müssen gerade in einer Zeit, in der die öffentlichen Etats durch Fehlbeträge bedroht sind. Die Sanierung der Etats -er öffentlichen Hand kann nach seiner Auffassung nicht mehr aus dem Wege geschehen, auf dem es bisher immer versucht worden ist, nämlich auf dem Wege neuer Steuern oder der Erhöhung von Steuern oder auf dem Wege der Drosselung von Ausgaben, denn dadurch würbe nur der Schrumpfungsprozeß in der Wirtschaft wei ter geführt, der nach ein paar Monaten der kastenmäßigen Erleichterung zu weiter sinkenden Steuer-Einnahmen, steigenden Ausgaben für die Arbeitslosen führe, die Sanie rung könne nur auf dem Wege vor sich gehen, daß die Pro duktion belebt, dadurch die Ausgaben für die Arbeitslosen gesenkt und die laufenden Steuereinnahmen erhöht würden. Führe also der jetzt eingeschlagene Weg zu einer Belebung der Wirtschaft, so sei das auch die sicherste Grundlage für die EtatSjahr 1834—1838, in denen die Steuergutscheine ein gelöst werden müssen. Im übrigen werben die Gutscheine verzinst, sie werden in Stücken zu fünfzig» hundert, zweihun dert, tausend Mark und auch in höheren Abschnitten ausge- gcben und erhalte« fünf Koupons, von denen in jedem der genannten Fälligkeitsjahre je einer abgeschnitten wird. Wenn ein». Steuerpflichtiger Anspruch. auf ein kleineres Stück als fünfzig Mark hat, so werden solche Scheine auch zu zehn und zwanzig Mark ausgegeben werden, aber dann erst am 30. September 1083. In den Ausführungs-Bestimmungen werden noch Maß nahmen zu Gunsten dieser kleine« Steuerzahler vorgesehen. Die Steuer-Gutscheine sollen zum Börsenhandel zugelaffeu und bei den Banken verwendungsfähig gemacht werden. Die Regierung hofft, daß die Wirtschaft? auf diesem Wege die Gutscheine tatsächlich als Unterlage für eine Vermeh rung der Produktion verwendet und baß dies zusammen mit dem Anreiz zur Mehrbeschäfttgung, der in den Tarif vertrags-Erleichterungen liegt, und mit dem Arbettsbeschas- fungsprogramm zu einer wirklichen Belebung führen wird. Die Gutscheine können übrigens als Sicherheit für rückstän dige Steuern des lausenden Jahres von den Finanzämtern einbchalten werben; darüber werben noch Ausführungs- Bestimmungen ergehen. Instandsetzung von Wohnungen. Da für die Hauszinssteuer ihrer ganzen Natur nach Steucranrechnungsscheine nicht gegeben werden können, so hat die Regierung sich entschlossen, dem Baumarkt auf an dere Weise zu helfen. Sie hat sich in der Notverordnung die Ermächtigung geben lassen, bis zu 36 Millionen Mark für Jnstandsetzungsarbeiten an Wohnungen auszugeben, wenn gleichzeitig vom Hausbesitzer ein um ein Mehrfaches böüerer Betraa zur Verfügung gestellt wird. Sonstige Steuererleichterungen. Die neue Notverordnung bringt eine Herabsetzung der Steuerverzugsznschläge, die bisher anderthalb Prozent für den halben Monat betrugen, auf ein Prozent. Ferner soll künftig die Pasteurisierung von Milch nicht mehr umsatz steuerpflichtig sein. Die neue Bürgersteuer. Der vierte Teil der Notverordnung vom 4. September beschäftigt sich mit „sonstigen finanzpolitischen Maßnahmen". Tie wichtigsten davon sind folgende: Durch die Iuni-Not- verorbnung war denjenigen Gemeinden, die unter den Wohlfahrtslasteu besonders zu leiden haben, der Betrag von 672 Millionen aus Reichsmitteln zur Verfügung ge stellt werden. Davon sollten zehn Prozent den Ländern zur Verteilung in ganz besonderen Notstandsgebieten über wiesen werden. Dieser Teilbetrag ist im Einvernehmen mit den Ländern jetzt aus zwanzig Prozent erhöht worden. Um die Gemeinden ferner in Stand zu setzen, ihre Wohlfahrtspslichten zu erfüllen, ermächtigt die neue Not verordnung diejenigen Gemeinden, die die Bürgersteuer für 1931 erhoben haben, vom Oktober bis Dezember dieses Jahres noch einmal die halbe Bürgersteuer zu erheben. Dabei fällt aber der bisherige Frauenzuschlag von siinszig Prozent für Verheiratete fort, weil sich die Bürgersteuer doch nach Ansicht der Regierung allmählich zu einer Art Einkommensteuer entwickelt hat; ferner wird die Bürger steuer um 25 Prozent ermäßigt mit Rücksicht auf die seit 1930 eingetretene wesentliche Verminderung der Einkom men. Ferner dürscn die Gemeinden auch 1933 wieder die Bürgersteuer erheben, und zwar wieder ohne Fraueuzn- schlag. Statt der starren Freigrenze von 500 wirb ein Betrag eingeführt, der sich nach den Richtsätzen der Wohlfahrtsfürsorge richtet, also für ein kleines Walddorf niedriger sein wird als für eine Großstadt. Senkung der hohen Gehälter und Pensionen. Schon die Juni-Notverordnung von 1931 verpflichtete die Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Bezüge ihrer Angestellten anznpasten an die jenigen entsprechender Angestellter des Reiches. Einbezogen waren auch Privatunternehmungen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als fünfzig Prozent beteiligt war. Tie neue Notverordnung schließt hier zwei Lücken, indem sie eine Herabsetzung auch der Pensionszahlungen vorsieht und eine Beanstandung von Bezügen zuläßt in solchen Fällen, wo z. B. die Gehälter der Angestellten und die Arbeiter löhne der Versichcrungsträger das Einkommen der entspre chenden Versicherten übersteigt; eine Beanstandung ist fer ner möglich bei den Betrieben der Gemeinden und den der Versorgung bienenden Unternehmungen. Schließlich will die neue Notverordnung eine Angleichung der Gehälter der Vorstandsmitglieder oder leitenden Angestellten von sub ventionierten Unternehmungen für die Tauer der finan ziellen Beihilfe des Reiches an die Bezüge von Beamten oder Angestellten des Reiches erzwingen, die für vergleich bare Dienstleistungen gezahlt werden. Das Arbeitsbeschaffungsprogramm der Reichsregierung. Zur Arbeitsbeschaffung waren für 1982 vom Reiche ur sprünglich 135 Millionen zur Verfügung gestellt morden. Im Laufe des Sommers sind noch etwa 200 Millionen hin zugekommen. Durch die neue Notverordnung werden wei tere 56 Millionen für Instandsetzung der Wohnungen be willigt. Rund 176 Millionen werben der Wirtschaft an Auf trägen der Reichsbahn auf der Grundlage der Steuer-Gut scheine zusließen, die die Reichsbahn für die Verkehrssteuer bekommt. Die Post soll sechzig Millionen neue Aufträge vergeben; die Verhandlungen über die Finanzierung sind, wie vom ReichSfinanzmintstertum mitgeteilt wird, abge schlossen. Aus der Industrieaufbringungs-Umlage sollen auf Grund der neuen Notverordnung vierzig Millionen für das Kleingewerbe ausgegeben werden. Die Genoflenschas- ten, die sich mit dem Depositen-Geschäft befassen, sollen mit fünfzig Millionen unterstützt werden. Schließlich sieht das Regierungsprogramm noch eine Ausgabe von fünfzig Mil lionen zur Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens in den Grenzgebieten vor. Wie der NeichSwirtschaftSminister dazu vor der Presse ansführte, hat die Regierung den Betrag für öffentliche Aufträge erhöht, weil sie davon ausgeht, baß diese für die Belebung der Wirtschaft eine wesentliche Rolle spielen. Die Regierung war jedoch der Auffassung, daß das allein zur Belebung der Wirtschaft nicht genügt. Sie hat darum ihr Programm durch die Notverordnung ergänzt mit Maßnahmen, die darauf hinauslansen, die Privatwirtschaft, die ja noch siebzig Prozent der gesamten Wirtschaft umfasse, auch zu beleben. Die private Wirtschaft leide in steigendem Maße unter einem Defizit, das lähmend wirke. Hier sollen die Steueranrechnungsscheine Erleichterung bringen. Diese Scheine werden jedoch nur aeaeben für Steuern, die un mittelbar auf der Produktion lasten, nicht für Einkommen- und Vermögenssteuer. Sie bedeuten, so erklärte Minister Warmbold, darüber hinaus eine Krcditmöglichkeit zur Schaffung fehlenden Betriebskapitals durch Verkauf, Lom bardierung oder Benutzung als Unterlage für Wechsel. Ein weiteres Moment zur Belebung der Wirtschaft solle die Beschästigungsprämie barstcllen und schließlich auch der Zuschuß für Wohnungsreparaturen. Tie Sozialpolitik in der Notverordnung. Reichsarbcitsminister Tr. Schäffer hofft, daß 1?1 Mil lionen Arbeitslose neu eingestellt werden können, wenn die als Prämie sür solche Neueinstellunaen vorgesehenen 700 Millionen Steuer-Gutscheine voll in Anspruch genommen werden. Tie Krankenkassen sind verpflichtet, Bescheini gungen über die Zahl der Beschäftigten auszustellcn, damit die Unternehmer ihre Anträge aus Zubilligung der Gut scheine belegen können. Wer falsche Angaben macht, wird sür die Zukunft ausgeschlossen. Wenn Umgehungen zu be fürchten sind, werden die Gutscheine vorcnthalten. Eine Ausführungsverordnung wird noch eine obere Grenze der Gutschein-Ausgabe für Mammut-Betriebe, ferner eine Regelung iür Saisonbetriebe und eine Aufzählung der jenigen Betriebe bringen, die wie Hauswirtschaft und Heimgewerbe der Vergünstigung nicht teilbgstig werden sollen. Zu regeln ist auch noch die Mindestdauer der Be schäftigung in den begünstigten Betrieben, die voraussicht lich auf zwölf volle Tage im Monat bemessen werden wird. Bei dem Eingrrss in die Tarifverträge, zu dem die neue Notverordnung den Arbeitsminister ermächtigt, soll es sich nur um eine vorübergehende Notmaßnahme handeln. Tr. Schäffer betonte, daß das A und O gerade dieser Maß nahme die Aufrechterhaltung, die Ausbildung, Verbesserung und Pflege der Tarisoerträge sein soll. Man will z. B. da eingreisen, wo ein Tarifvertrag zu große Gebiete oder allzu verschiedenartige Betriebe umfaßt. Ter Vorsitzende des Schlichtungs-Ausschusses soll mit je einem Vertreter der Tariiparteien Ausnahmen zulassen können. Ausnahmsweise erhält der Schlichter eine Sonder-Bollmacht, einzelne Be triebe vom Tarifvertrag zu dispensieren; er muß sich jedoch davon überzeugen, daß das Unternehmen aus Gründen, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, in Lebensgefahr ge raten ist. Ter Schlichter wird sich vorher mit den Tarif parteien ins Benehmen zu setzen haben. Automatisch soll eine Tarifermäßigung eintreten, wenn mehr Arbeitnehmer eingestellt werden. <sn diesem Falle sind sür die ersten dreißig Wochenstnndcn die Tarislöhne zu zahlen, sür die dreißigste bis vierzigste Stunde wird dem Unternehmer ein progressiver Abschlag vom Tarislohn bewilligt, und zwar derart, daß bei einer Mehrbcschästigung von mindesteus fünf Prozent der Arbciterzahl der Abschlag zehn Prozent beträgt, die Lohnermäßigung also immer das Doppelte der Mehrbeschästigung. Damit soll ein Truck ausgeübt werden auf die Ermäßigung der Arbeitszeit von 48 auf 40 Stunden in der Woche. Umgehungen sollen durch eine Ausführungs verordnung verhindert werden, die gleichzeitig eine Rege lung sür Saisonbetriebe und Landwirtschast bringen soll. Eine sehr weitgehende Ermächtigung erteilt schließlich die Notverordnung noch dem Reichsarbeitsminister. Tr. Schäffer erklärte dazu, man wisse noch nicht, was uns in den Wintermonatcn bevorsteht; da müsse unter Um ständen schnell gehandelt werben, um wenigstens den Kern unserer sozialen Einrichtungen über die gegenwärtige Not, zeit hinwcgzuretten. Infolgedessen habe sich die Regierung ermächtigen laßen zn einer Reform der gesamten Ärbeits- und Sozialverwaltung, der Versicherungen nnd des Ber» sorgungswesens sür die Kriegsbeschädigten. Tabei sei jedoch keineswegs an einen Leistnngsabban gedacht. Es könne jedoch notwendig werden, daß z. B. die drei verschiedenen Arten der Fürsorge sür die Arbeitslosen vereinheitlicht werbe«. RWlUMW m MU 12. MM. Berlin. sFunkspruch.s Wie das Nachrichtenbüro des VDZ- hört, hat Rcichstagspräsident Göring der Kommuni- stischen Fraktion auf deren Schreiben mitgeteilt, daß der Reichstag für Montag, den 12. September 3 Uhr zu einer Sitzung einbcrnsen würde, mit der Tagesordnung: Ent gegennahme einer Erklärung der Rcichsregierung. Der Empfang des Reichötagspräsidiums durch de» Herv Reichspräsidenten soll am Sonnabend stattfinden. Her AM der KoaljtiMerhMluWn. Berlin. sFunkspruch.s Wie verlautet, wird die Tat sache, daß Rcichstagspräsident Göring das Reichstags plenum für nächsten Montag einzuberufen wünscht, in poli tischen Kreisen dahingcdeutct, daß man hosst, noch bis zum Ende dieser Woche eine gewisse Klarheit über den Ausgang der Koalitionsbesprechungen zn erhalten. Hierauf dürfte auch hindeutcn, daß Adolf Hitler voraussichtlich Donnerstag abend wieder in Berlin eintrisft.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- No fulltext in gridpage mode.
- Show single page
- Rotate Left Rotate Right Reset Rotation
- Zoom In Zoom Out Fullscreen Mode