INHALT SIEGFRIED KUBE Der Bergbau in der werdenden markgräflich meißnischen Landesherrschaft (Interpretation des Vertrages von Krumm-Hennersdorf, 8. Aug. 1241) . . 9 Anmerkungen 26 HERBERT CLAUSS Rechtsbestimmungen für die bergmännische Arbeit im 12., 13. und 14. Jahr hundert 31 Einleitung 33 Die bergmännische Unternehmung in Freiberg im 12., 13. u n d 14. J ah r h u n d e r t 34 1. Früheste Form bergmännischer Unternehmung: Wilder Abbau ... 34 2. Organisierte Form bergmännischer Unternehmung 35 a) Das Schürfen und Aufsuchen eines Ganges durch den Schürfer . 35 b) Die Mutung des Schürfers und dessen Belehnung mit dem Neufang 38 c) Das Vermessen des Grubenfeldes und die endgültige Verleihung durch den Bergmeister 40 3. Die erste Krise im Freiberger Bergbau um die Mitte des 14. Jahr hunderts und die Bemühungen zu ihrer Überwindung 45 a) Die Krise nach dem Abbau der oberen Erzvorkommen .... 45 b) Die technischen Mittel zur Wassergewältigung ...... 47 c) Das Erbbereiten als Rechtsgrundlage für die Bemühungen Freiberger Bergbautreibender zur Überwindung der ersten Freiberger Berg baukrise 50 Erbbereiten einer Zeche 52 Erbbereiten eines Stollens 58 Schluß • 65 Anmerkungen 66 HERBERT CLAUSS Die Entwicklung des Erbbereitens bis zu seinem Erlöschen im Jahre 1750 und seine Wertung als alter bergmännischer Rechtsbrauch 79 Die Entwicklung des Erbbereitens bis zum Jahre 1750 und die Beziehungen der einzelnen beteiligten In teressentenzueinander 81 1. Geschichtlicher Überblick über Erbbereiten im Freiberger Revier . . 81 2. Der Rechtsgrundsatz der Erbwürdigkeit im Wandel der Jahrhunderte 84