Die Flöße auf der Weser und ihrem Stromgebiet Die Flößerei auf der Weser selbst ist montangeschichtlich nicht von Be lang im Gegensatz zu der oft ausschließlich dem Bergbau dienenden Flöße auf den Nebenflüssen im Harz und im Thüringer Wald. Wie auf der Saale 113 handelt es sich auch im Stromgebiet der Weser 114 in der älteren Zeit bis zum XVI. Jahrhundert um Floßfahrt mit Langhölzern. Die Scheitertrift, die erhebliche Strecken in späterer Zeit erreichte, ist vor 1500 nicht nach weisbar. Die Vielzahl der Anliegerstaaten 115 verteuerte durch die landesherr lichen Zollforderungen die Verbringung des Holzes erheblich — um so bezeichnender sind jene Sonderverträge, 116 die eine bevorzugte Beliefe rung der Montanwerke mit der klaren Tendenz zur Kostensenkung zum Inhalt haben. Dabei wurde für die Holzlieferung meist die begünstigte Rücklieferung von Salz (oder Metall) garantiert, doch können wir hierauf nicht näher eingehen. Das Weserstromgebiet reicht von Bremen über die Werra in den Thü ringer Wald, und so ist auf der Werra auch am lebhaftesten geflößt wor den, wobei ungewöhnlich lange Triftstrecken (bis zum großen beweg lichen 117 Holzrechen von Sooden/Allendorf ca. 90 km!, von Meiningen bis Salzungen immerhin 45 km) erzielt wurden. Die sächsischen Salinen Creutzburg und Salzungen sind allezeit wenig ergiebig gewesen, um so 113 Vgl. oben S. 69 und TH. HOHL: Beitr. z. Flößerei a. d. Saale. Für das Flößwesen auf der Weser und ihren Nebenflüssen stehen folgende Monographien zur Verfügung: DAPPE (Leine), FAHLBUSCH (Ihne), PETERS (Aller, Leine, Oker bis 1618), KNÖSEL und die dort verzeichnete ältere Literatur, die hier nicht mehr aufgenommen worden ist, zumal DELFS einen umfassenden Literaturnachweis enthält. 114 Wir entnehmen die folgenden Angaben aus J. DELFS: Die Flößerei im Stromgebiet der Weser. 115 Im Jahre 1550 waren es 20 größere Landesherren, nämlich 1— 2 der albertinische Kurfürst von Sachsen und der ernestinische Herzog 3— 5 die drei Herzöge zu Braunschweig-Lüneburg, Braunschweig-Wolfenbüttel und Cleve (für die Grafschaft Ravensberg) 6 der Landgraf von Hessen (in dessen Gebiet Werra und Weser sechsmal ein- und ausflossen) 7—11 die fünf Grafen von Henneberg, Lippe, Schaumburg, Hoya, Oldenburg 12—13 die Erzbischöfe von Mainz und Bremen 14—16 die Bischöfe von Paderborn, Minden, Verden 17—19 die Äbte von Corvey, Fulda und Hersfeld 20 die Hansestadt Bremen. 116 1567 vereinbarten Hessen und Sachsen die zollfreie Flöße gegen 100 Achtel zollfreies Salz von Sooden. (Auch Schmalkaldener Eisen wurde auf ähnliche Art zur Bewilligung von Floßrechten eingesetzt.) 117 Wir kennen die zweifellos bemerkenswerte technische Anlage leider nicht näher; ein fester Rechen hätte die Langholzfloßfahrt gehindert, und so mußte man ihn zum zeitweiligen Abbau einrichten. Um 1795 muß auch die Rechenanlage Hildburghausen mit einer Fangleistung von 10 200 Klafter im Jahr (nach Angaben von H. C. MOSER, 1799. S. 200) recht ansehnlich gewe sen sein.