Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.10.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-10-26
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193210263
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19321026
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19321026
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-10
- Tag1932-10-26
- Monat1932-10
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.10.1932
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85. Aahrg Mittwoch, 26. Oktober 1S32, abends ksine ^eneLerung vsr cßem 6. ^vvemder Postscheckkonto: Dresden 153V. Girokafle: Mesa Nr. 52. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend» >/,S Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug NM. 2.14 «inschl. Postgebühr (ohne Zustellungsgebühr). Für den Fall des Eintretens von Produktionsverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir uns das Recht der Preis erhöhung und Nachforderung vor. Anzeige» für die Nummer de» Ausgabetages sind bis S Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für die 39 mm breite, 3 mm hohe Grundschrist.Zeile (k Silben) 25 Gold-Pfennig«; die 89 mm breite Reklamezeile 100 Gold-Pfennige; zeitraubender und tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. «teschättSttelle: Gortbestraße 5S. Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. testier H Tageblatt T^aAIatt mksa. und Anzeiger Mbeblatt UN- AuMger). Fernruf Nr. 20. DaS Riesaer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtSharrptnrannschast Postfach Nr. L2. Großenhain, des Amtsgerichts und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, des Rates der Stadt Riesa, . des Finanzamts Riesa und deS Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. Vie I-sge »»M liem iMriger MeV VorsuLLicktlirk In politischen Kreisen beschäftigt man sich lebhaft mit der Lage, die sich aus dem Urteil für das Verhältnis zwischen Reich und Preußen ergibt. Es scheint aber nicht, daß mit einer baldigen Klärung oder Aenderung der Verhältnisse zu rechnen ist, denn bei der Reichsregierung bezrv. dem Reichs kommissar besteht nicht die Absicht» irgendwelche Schritte zu unternehmen, um etwa zu einem Arrangement mit den allen preußischen Ministern zu kommen. Auf der anderen Seite wird das alte Preußenkabinett voraussichtlich eine sehr vorsichtige Taktik verfolgen, um alles zu vermeiden, was unter Umständen zu einem weiteren Ein- fchreiten auf Grund des Artikels 48 führen könnte, wie es in der Begründung ausdrücklich als möglich bezeichnet wird. Man kann wohl annehmen, daß die alte preußische Re gierung nach ihrer heutigen Vormittagssitzung zu dem Er gebnis kommen wird, sich zunächst mit dem Reichskommissar in Verbindung zu setzen, um ihn zu fragen, wie er sich die weitere Entwicklung denkt. Aus der erwähnten vorsichtigen Taktik ergibt sich auch, daß die Verhandlungen wohl so schnell nicht zum Abschluß kommen werden. Jedenfalls rechnet man in gutunterrichteten politischen Kreisen kaum damit, daß eine Lösung vor den Wahlen am b. November zu erwarten ist. Die beste Lösung ist nach Auffassung dieser Kreise die Neuwahl eines Ministerpräsidenten. Dadurch würden die Voraussetzungen, die zu den Maßnahmen des 20. Juli ge führt haben, am einfachsten beseitigt werden. Daß übrigens ein Gegeneinanderregieren von Preußen und Reich als eine besondere Gefahrenquelle für Ruhe und Ordnung anzusehen ist, wird in der Begründung des Urteils sehr deutlich zum Ausdruck gebracht; darum dürfte die Lösung der Schwierig keiten nur mit aller Ruhe gesucht werden. In Kreisen der Reichsregierung verzeichnet man mit Ge nugtuung, daß die Einsetzung des Reichskommissars durch das Urteil als berechtigt anerkannt worden ist. Ferner stellt das Urteis in seinem Schlußteil fest, daß Beamtenberufungen sowie Beamtenernennungen und -Absetzungen durch den Reichskommissar zulässig sind. Damit ist der Reichskommissar in den Stand gesetzt, die Amtsgeschäfte m vollem Umfange weiterzuführen. Ganz klar kommt in der Begründung des Urteils nicht zum Ausdruck, wie der Staatsgerichtshos sich das Nebeneinander von Reichskommissar und oen alten preußischen Ministern eigentlich denkt. In politischen Kreisen stellt man sich die Sache so vor. daß die alten Minister nach In Kreisen der Reichsregierung verzeichnet man mit Genugtuung, daß die Einsetzung des Reichskommissars mrch das Urteil von Leipzig als berechtigt anerkannt wor- >en ist. Ferner hat das Urteil in seinem Schlußteil sestge- ftcllt, daß Beamtenbernfungen, -Ernennungen und -Ab setzungen durch den Reichskommissar zulässig sind. Damit ist der Reichskommissar in Stand gesetzt, die Amtsgeschäfte in vollen. Umfange weiterzusiihren. Ganz klar kommt in der Begründung des Urteils nicht zum Ausdruck, wie der Staatsgerichtshos sich das Nebeneinander von Reichskom- miffar und den alten preußischen Ministern eigentlich denkt. In politischen Kreisen stellt man sich die Sache so vor, daß die alten Minister nach Auffassung des Staatsgerichtshofes sozusagen dafür da sein sollen, den Bestand des Staates Preußen als solche« zu überwachen, daß aber die praktische Verwaltung in der Hand des Reichskommissars liegt, der sich übrigens, wie unterstrichen wird, durchaus immer dar über im klaren gewesen ist, wie weit seine Befugnisse gehen. Im übrigen wird in Kreisen, die der Relchsregierung aahestehen, betont, daß eine Reichsreform auf Grund des Artikels 4S nicht beabsichtigt ist. Das ergibt sich auch daraus, daß Maßnahmen auf Grund des Artikel» 4S meist vorüber- gevenden Charakter tragen. * Eine ErlMrrmg der preußischen Minister Von feiten der preußischen Staatsminister wird zur Ent scheidung des Staatsgericytshofe» folgendes mitgeteilt: Die Erklärung der Reichsregierung, daß die Verordnung vom 20. Juli in vollem Umfang durch das Urteil bestätigt werde, entspricht in mehrfacher Beziehung nicht den Tatsa chen. Sie ist offenbar vor genauer Kenntnis des vollen In halts der Entscheidung und ihrer Begründung abgegeben worden. Der Staatsgerichtshof stellt zunächst fest, daß die Ver ordnung nicht auf den Artikel 48, Abs. 1, der Reichsoerfas sung gestützt werden konnte. Er stellt fest, daß das Land Preußen seine Pflichten gegen Las Reich nicht verletzt hat und daß daher eine Reichse^kutive gegen Preußen nicht zu- lässig war. Damit hat der Staatsgerichtshof in dem Punkt, den Preußen von vornherein als den wichtigsten Punkt seiner Klage bezeichnet hat, voll und ohne Einschränkung Preußen recht geaeoen. M BkllMl MkllMlkl« UM Ulk». s< Berlin. Tie Auffassung der Berliner Abendblätter über das Urteil des Staatsgerichtshofes im Konflikt Preußen—Reich ist insofern fast übereinstimmend, als in den Kommentaren die rechtlichen und politischen Schwierigkeiten betont werden, die sich als Auswirkung des Urteils ergeben. Die „Deutsche Allgemeine Zeitung" spricht von einem zwiespältigen Urteil, das ein ehrender Beweis für die Un abhängigkeit und Unbecinslußbarkeit des höchsten deutschen Gerichtes sei. Es wäre aber nötig gewesen, so sagt das Blatt, diese Eventualität politisch vorauszusehen, der man jetzt, wie verlautet, durch eine schleunige Notverordnung die Spitze abbrechen wolle. Ter „Lokalanzeigcr" nennt das Urteil ein „Sonderbares Kompromiß", das nur eine theoretische aber keine praktische Lösung bringe. Wenn trotz dieses Urteils des Staats gerichtshofes kein schwerer Schaden entstehe, dann sei das nicht diesem Urteil, sondern zunächst einmal der politisch klugen Zurückhaltung des Rcichskommissars und seiner Unterorgane zu danke», die stets die Frage als offen be handelt hätten, wie es mit der Vertretung Preußens gegen über dem Reich und gegenüber den anderen Ländern, vor dem Reichsrat und dem Landtag stehe. Man könne sich un möglich verstellen, daß Politiker, die ein wenig aus den Rui der Ernsthaftigkeit hielten, praktisch von den Befugnissen Gebrauch machen könnten, die der Staatsgerichtshof den Herren Braun, Severing usiv. gelassen habe. Tie „Aörseuzeitung" bezeichnet das Urteil ebenso als widerspruchsvoll. In Leipzig hätten die Paragraphen das Wort erhalten zu einer deutschen Lebensfrage. Tie Her stellung normaler Zustände in Preußen, die Entfernung einer Regierung, die infolge ihrer parteipolitischen Ge bundenheit kein geeignetes Instrument zur Abwehr des Bolschewismus gewesen sei, hätte sich als absolut notwendig herausgcstellt. Tas Vorgehen vom 20: Juli sei eine Forde rung der Staatsraison gewesen. Unnormalen Lagen sei mit Paragraphen, die menschlicher Berechnung von anno dazu mal entsprängen, nicht bcizukommen, besonders wenn es sich darum handele, eine Entscheidung dariiber zu fällen, ob man das Land in einer gefährlichen Situation belassen wolle oder ob man es, den Vorschriften der Vernunft folgend, aus operativem Wege vor weiteren Schäden schützen wolle. Tie „Deutsche Tageszeitung" meint, daß der zweite Teil des Urteils, der der kommissarischen Regierung daS Recht zur Vertretung des Landes Preußen im Reichstag, Reichs rat, Staatsrat usw. abspreche, eine praktisch-politisch kaum erträgliche, als Dauerzustand jedenfalls unmögliche Situa tion schaffe. Die „Kreuzzeitung" sagt, wenn es noch des Beweises bedurft hätte, daß die Einschaltung juristischer Instanzen in die lebendige politische Entwicklung zu staatsrechtlichen und politischen Ungeheuerlichkeiten führe, dann sei dieser Be weis durch das Leipziger Urteil deS Staatsgerichtshoscs er bracht worden. In ihm hätte bas formal-juristische Denken einen Triumpf über die Ucberlegungen der primitivsten politischen Vernunft gefeiert. Wenn der Staatsgerichtshos seine historische Ausgabe richtig verstanden hätte, dann hätte er nicht den aussichtslosen Versuch unternommen, sich der notwendigen Entwicklung unseres Veriassungslebens ent gegenzustellen und einen Zustand zu schassen, der politisch zu den unerträglichsten Folgen führen müsse. Die „Deutsche Zeitung" fragt, was soll nun geschehen? Es werde Sache der Neichsrcgierung sein, die Frage endlich vor sich selbst und durch Taten zu beantworten, die Frage, ob sie den Anspruch auf diktatorische Führung verwirklichen wolle oder nicht. Das Notstandsrecht lasse sich nicht auf Eis legen. Die Regierung Papen habe viel versäumt. Jetzt oder nie werde sie zeigen müßen, ob sie fähig sei, den Ge danken der so viel zitierten „autoritären Staatssührung" in die Tat umzusetzen oder nicht. Es handele sich nicht um den Staatsgerichtshof und sein Urteil, sondern es gehe heute um den neuen Notstand, der durch das Urteil des Staats gerichtshofes geschaffen sei. Zwei Regierungen in Preußen, von denen eine obendrein noch gegen die Reichsregierung stehe, das ist ein Notstand. Dieser Notstand könne nur durch politische Entschlüße behoben werden. Mögen die, die es an geht, die Folgerungen daraus ziehen — so oder so! Der „Angriff" nennt das Urteil „eine Niederlage Papens". Mit diesem Urteil habe der Staatsgerichtshof den Standpunkt eingenommen, den Landlagspräsident Kerrl schon vor mehreren Wochen präzisiert habe. Das Urteil sei eine deutliche Teilniederlage des Systems Papen—Bracht, die eine noch nicht in allen Einzelheiten übersehbare poli tische Auswirkung haben werde. Eine der nächsten Folgen dürfte sein, daß die Regierung Papen im Reichsrat und im preußischen Staatsrat in eine hoffnungslose Minderheit ge rate. Die Reichsresormpläne des Herrn von Papen, die er über dem Reichsrat durchzusetzen plante, dürften nunmehr wohl begraben sein. Ferner werde der preußische Landtags präsident nunmehr mit größerer Aussicht auf Erfolg als bisher die Bildung einer gesetzmäßigen und tragiähigen Regierung in Preußen betreiben können. Ter „Börsen-Eourier" siebt insofern in dem Urteil eine Klärung, als festgestellt werde, daß der Reichskommissar und seine von ihm eingesetzten Mitarbeiter keine Regierung seien. Soweit die Verordnung vom 20. Juli mehr wollte, als die Ruhe und Ordnung durch zeitlich und sachlich be grenzte Maßnahmen wieder herzustellen — und bas habe sie gewollt — seien die durch den Verfassungsartikel 48 vorge sehenen Befugnisse überschritten und die Verordnung vom 20. Juli sei zu Unrecht erfolgt. Tie „Bossische Zeitung" sagt, der Staatsgerichtshos habe bewiesen, daß man auch in politischen Fragen höchsten Ran ges Recht finden könne. Hätte die Regierung Papen das Abenteuer des 2". Juli gründlicher durchdacht, der Weg zum Rechtszustand wäre auf der ganzen Linie heute leichter Der Spruch des Gerichtes sei eine schwere Niederlage für die Reichsregierung von Papen. Zugleich eine Warnung kür alle, die an der Verfassung leichten Herzens herumerperi- mentieren wollten. .Das „Berliner Tageblatt" führt aus, der Streit um die Rechtsgültigkeit der Reichserekution gegen Preußen habe weder dem Reiche noch Preußen selbst einen vollen Sieg ge bracht. Das Urteil des StaatsgerichlShrnes gebe beiden Teilen eine Genugtuung, in juristischer und in moralischer Hinsicht. Es bleibe dem Reich nichts übrig, als zuzugebcu, daß es sich am 20. Juli staatsrechtlich übernommen habe. Tie Verantwortung zu dem Uebcrgriis vom 20. Juli trage gegenüber dem Volk und der Volksvertretung der Reichs kanzler. ES sei also jetzt Sache des Reichskanzlers, dem Reichspräsidenten einen Vorschlag zu machen, der aus dem Spruch von Leipzig die Konsequenz ziehe und unter eine der peinlichsten und unerfreulichsten Episoden der deutschen Ver fassungsgeschichte beherzt den Schlußstrich ziehe. Ter „Vorwärts" spricht von einer halben Entscheidung, die eine politische, aber keine rechtliche sei. Ter Staats gerichtshof sei dem schweren Konflikt mit dem Reich ansge- wichen, der sich ergeben hätte, wenn er den Anspruch der preußischen Regierung in vollem Umfange anerkannt haben würde. Tas Urteil ist das Gegenteil eines salomonischen: Es habe das strittige Kinölein sein säuberlich in zwei Hälften zerlegt und jeder der streitenden Mütter je eine Hälfte zuerkannt. Der Staatsgerichtshof stellt ferner fest, daß die Verord nung den Reichskommissar zur endgültigen Absetzung der preußischen Minister ermächtigen sollte, daß der Neichskom- missar auch anfangs eine endgültige Absetzung beabsichtigt hat, daß aber weder eine solche endgültige noch auch nur eine vorübergehende Absetzung der Staatsminister zulässig war. Der Staatsgerichtshof stellt weiter fest, daß in keinem Augenblick der Reichskommissar zur Landesregierung ge- worden ist, obwohl er sich ständig so bezeichnet hat, daß viel mehr Landesregierung nur die geschäftsführenden Staats minister waren und sind. Er stellt fest, daß der Neichskom- missar zwar vorübergehende Zuständigkeiten des Landes auf das Reich übernehmen konnte, aber keineswegs alle Zustän digkeiten. Der Staatsgerichtshof stellt insbesondere fest, daß nicht der Reichskommissar, sondern nur die Landesregierung, das heißt die Staatsminister und ihre Bevollmächtigten, das Land Preußen im Reichsrat, Reichstag, im Landtag und im Staatsrat zu vertreten hüben und. daß sie allein zur Ver tretung Preußens gegenüber vem Reich uno gegenüber oen anderen deutschen Ländern befugt sind. Aus alledem ergibt sich, daß durch die Entscheidung des Staatsgerichtshofes die Verordnung vom 20. Juli nicht etwa in vollem Umfang bestätigt, sondern sowohl in ihrer recht lichen Grundlage wie in der von ihr ausgesprochenen Er mächtigung wesentlich eingeschränkt wird. Die preußischen Staatsminister werden in Ruhe prüfen, welche Folgen sich aus der Entscheidung des Staatsgerichts- hofes ergeben und sich bei ihren weiteren Schritten von strengster Sachlichkeit leiten lassen. ,M Mtlin" über dtn KamMten Mln. ss Friedrichshafen. Um 5.30 Uhr MEZ. hat daS Lustschiss „Gras Zeppelin" die Insel Boa Vilta der Kapver, dischen Inselgruppe überslogen.
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