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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.10.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-10-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193210272
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19321027
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19321027
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-10
- Tag1932-10-27
- Monat1932-10
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.10.1932
- Autor
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Verantwortlich sür Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Wt — SM — WWül. ' Verwirrung der Begriffe. Mit einer Härte, die ein höchstrichterliches Urteil eigentlich unmöglich machen sollte, stoßen die Meinungen über Sinn und Wert des Leipziger Urtcilsspruchs auf einander. Allzu eifrige Freunde der Regierung Papen gehen dabei so weit, oas Leipziger Urteil überhaupt bei seite schieben und die rauhen Forderungen des Tages als Staatsnotwendigkeit Proklamieren zu wollen. Die Gegenseite, die Freunde des preußischen Ministerpräsi denten Braun, regen an, die Rechte, die das Leipziger Urteil dem Kabinett Braun zuerkennt, bis zur äußersten Grenze auszuschöpfen. Kreise, die für sich in Anspruch nehmen, eine Politik der Entschärfung oer innerpolitischen Gegensätze zu betreiben, mahnen die Regierung Papen, das Leipziger Urteil zu respektieren, mahnen Braun und feine Freunde, sich mit ihrer Rechtfertigung zufrieden zu geben und in die Verwirrung des Rcichstagswahlkampfs nicht noch zusätzliche Verwirrung hineinzutragen, dis sonst die Reichsregierung resp. den Reichspräsidenten zu neuer lichen schärferen Schritten veranlassen könnten. Man ist grundsätzlich verschiedener Auffassung nicht nur über die Rechte, sondern vor allem über die unab dingbaren Pflichten, die sich für beide Teile aus dem Leipziger Spruch ergeben. Der Mahnung, durch starres Beharren auf dem Rechtsstandpunkt keine weitere Ver wirrung zu stiften, setzen die Freunde des Kabinetts Braun die Auffassung entgegen, baß sie keineswegs bloße Rechte, sondern durch die Zuerkennung dieser Rechte auch die Pflicht haben, ihre Ausübung nunmehr wieder aufzunchmen. Die Kreise um Papen warnen und geben unverhohlen der Hoffnung Ausdruck, daß die Reichsregierung unter gar keinen Umständen mit dem preußischen Kabinett paktiere. Jeder Versuch der Gcwaltenteilung würde der Regierung Papen die Gefolgschaft der nationalen Kreise tosten. . . Die preußische Opposition greift diese Drohung auf und argumentiert: der Tenor des Leipziger Spruchs zwingt zu einer Teilung der Gewalten, die seit dem 20. Juli in der Hand Herrn von Papens resp. seines Beauftragten zusammengefatzt waren. Sich diesem durch höchstrichter liche Entscheidung entstandenen Zwang zu beugen, ist staatsbürgerliche Pflicht. Eine Verletzung oder Ignorie rung dieser Pflicht wäre eine tödliche Verletzung der Staatsrechtsidee. . . Das Problem der Gewalten-Teilung hängt unzweifel haft aufs Innigste mit der Reichsidse, d. h. also dem gerade aktuellen Problem der Reichsreform zusammen. In Kreisen der preußischen Opposition spricht man mit nicht überhörbarer Genugtuung davon, daß der Plan der Reichs regierung, auf dem Wege über den 20. Juli die zur Durch führung der Reichsreform erforderliche Mehrheit im Reichsrat zu erobern, durch den Spruch des Staatsge- richtshosesk nunmehr erledigt sei. Gerade auf diese Wirkung des Leipziger Spruchs zielen auch die meisten und ent schiedensten Aeußerungen der Gegner des Kabinetts Brann und — vor allen Dingen — der Anhänger einer raschen Durchführung der Reichsreform, wie sie Herr von Papen plante und wie sie mit gewissen Modifikationen in wei testen Kreisen, auch über die eigentliche Gefolgschaft der Reichsregierung hinaus, für unerläßlich gehalten wird. Mit besonderer Erbitterung verzeichnen die Freunde des Kabinetts Braun die von der Gegenseite in Umlauf gebrachten Glossierungen der unmittelbaren Wirkungen des Leipziger Spruchs, nämlich der Tatsache, daß die alten preußischen Minister nun wieder ihre Klubsessel beziehen, die Dienstautos benutzen und den behördlichen Apparat in Anspruch nehmen können. Es muß gesagt werden, daß sich mit diesen Glossierungen leicht und billig ein etwas merkwürdiger Zustand ironisieren läßt. Ueberall, wo die Frage, was nun werden soll, ernsthaft erörtert wird, lehnt man solche Witzeleien ab, aber man kommt zu keiner klaren Deutung der Möglichkeiten. Tie einzige Lösungschance liegt in einer Verständigung zwischen Zen trum und Nationalsozialisten im preußischen Landtag über die Neubildung des preußischen Kabinetts. Auf feiten des Zentrums bestreitet man, daß im Augenblick in dieser Hinsicht irgendwelche offiziellen Anstrengungen gemacht würden. Man wird das Ergebnis des 6. November ab warten und man wird sich dann über das Weitere schlüssig werden, denn man will natürlich nicht in Preußen einen Zustand schaffen, dessen innere Wahrhaftigkeit möglicher weise durch die Entwicklung der Dinge im Reich desavon- iert würde. j Die Entwicklung der Tinge hat die zur Behandlung und Klärung von Verfassungs- und Staatsrechtsfragen berufenen Behörden mit einer neuen Flut von Problemen überschwemmt. Vor ihrer Bewältigung ist auf wirkliche Klarheit nicht zu hoffen. Man geht aber von dem Grund satz aus, daß der Rechtsstaat erhalten bleiben muß, daß ein Notrecht nur im eklatanten Notfall konstruiert und zur Anwendung gebracht werden darf, daß zur Beantwortung dessen, was Recht ist, nun einmal der Staatsgerichtshof als inappellable Instanz berufen ist und respektiert wer den muß, daß infolgedessen das Reich auch die Landes rechte respektieren muß, die der Spruch von Leipzig dem Eingriff des Reiches ausdrücklich entzogen Kat. Ein bewußtes Gegeneinander würde die Rechtsgrundlage des Staates u ' damit ihm selbst zerstören. Man muß neben einander und füreinander. weitLiLlbeilLN. .» W „StkWM" DIW Müs IM MM. MMeMWenl UW W UlMigW mit km RM. * Berlin. Tas Kabinett Braun hatte für Mittwoch abend die Vertreter der Preße zn einer Besprechung über die durch bas Leipziger Urteil geschaffene Rechtslage in Preußen geladen. An dieser Besprechung nahmen auch ver schiedene Mitglieder der Pressestelle der Negierung Braun teil. Ministerialdirektor Dr. Brecht, der Preußen neben Tr. Babt vor dem Staatsgerichtshof vertreten hat, erklärte, das Urteil sei geeignet, Deutschland auch weiterhin als Rechtsstaat in Erscheinung treten zu laßen. Während die Verordnung des Reichspräsidenten beispielsweise noch da von gesprochen habe, daß dem Reichskanzler alle Befugnisse des preußischen StaatSministcriums zuständen und er die Befugnisse des Staatsministeriums ausübe, sei in der Leip ziger Entscheidung davon nicht mehr die Rede. Die Ver ordnung stehe also in der Form, in der sie erlaßen worden sei, nicht in Einklang mit der Reichsverfaßung. Für Preu ßen sei die Hauptsache die Befreiung von dem Vorwnrs der Pflichtverletzung. Das Urteil stelle fest, daß das Land Preußen seine Pflicht gegenüber dem Reiche nicht verletzt habe und zwar treffe es diese Feststellung für sämtliche Vorwürfe, ohne sich allein auf die zu beschränken, die am 20. Juli mehrfach geltend gemacht worden seien. Tas sei moralisch und rechtlich für Preußen und politisch für Deutschland das wichtigste. Der Staatsgerichtshof habe im letzten Teil der Urteils begründung absolut klar in der Frage entschieden, ob der Reichskommiffar Landesregierung oder Reichsorgan sei. Im Gegensatz zur Reichsregierung habe Preußen den Standpunkt vertreten, daß ber Neichskommißar niemals aufhöre, Neichsorgan zu sein und daß er niemals Landes organ werden könne. Das Urteil besage, baß an die Stelle der Landesregierung auch nicht vorübergehend ein anderes Organ gesetzt werden könne. Wenn also z. B. dann die Landesregierung die einzige sei, die Preußen im Neichsrat vertreten könne, so sei es ganz selbstverständlich, daß ihr bas Material sür diese Vertretung zur Verfügung stehe. Tie Vollmachten der Reichsratsbevottmüchtigtcn liefen weiter. Ministerpräsident Brann erklärte, daß das Urteil wohl auf beiden Seiten nicht voll befriedige, daß die Rcichsregic- rung etwas vorschnell ihrer eigenen Befriedigung Ausdruck gegeben habe. Es liege nach Ansicht der Staatsregierung im Interesse des Landes, daß sich beide Seiten nunmehr auf den Rechtsboden des Urteils stellten und daß beide lonal an seinr Ausführung mitarbciteten. Durch die Zurückweisung des Vorwurfes einer Pflichtverletzung sei die Atmosphäre gereinigt worden und es bestehe nunmehr die Möglichkeit, auf dem Rcchtsboden dieses Urteils, der die durch die Ver ordnung vom 20. Juli geschaffene Unsicherheit und Verwir rung beseitige, die Verhältnisse zu regeln. Er, Braun, wolle nicht näher auf die Frage eingchen, ob es zweckmäßig gewesen sei, baß der Reichspräsident die Verordnung erlas sen habe, ohne vorher mit dem preußischen Ministerpräsiden ten Rücksprache zu nehmen. Das alte Staatsministerium sei nach dem Urteil Landesregierung und der Umstand, daß es seinen Rücktritt erklärt habe, schränke nicht im geringsten seine Befugnisse ein. Nach der Verfassung habe auch ein zu rückgetretenes Kabinett die Pflicht, seine Geschäfte solange zu führen, bis ein anderes Ministerium an seine Stelle trete. Dieser Pflicht könne sich das Kabinett Braun nicht entziehen. Braun erklärte, es wäre dem Staatsministerium nichts lieber, als wenn der neue Landtag endlich einen Ministerpräsidenten wähle, der ein neues Kabinett bilde. Solange bas nicht der Fall sei, müsse sein Kabinett die Ge schäfte weiterführen. Nach dem Urteil fei eigentlich eine Zweiteilung der Ge walten vorgenommen. Das alte Staatsministerium sei Landesregierung und habe die Hoheitsintereßen des Landes den Parlamenten, der Oeffentlichkeit, anderen Ländern und dem Reich gegenüber zu vertreten. Amtsbefugniße habe auf Grund der Verordnung bes Reichspräsidenten der Reichs kommissar. Es werde nun sehr schwer sein, diese Abgren zung der Befugnisse in ber Praxis durchzuführen. Es frage sich, was Amtsbefugniße und was Hohcitsrechte seien. Diese. Schwierigkeiten gelte cs zu überwinden. Von Sei ten des Ttaatsministerinms werde nichts geschehen, um die Regelung des Verhältnisses zwischen Reich und Preußen auf der Grundlage des Urteils zu erschweren. Wenn ver schiedentlich in der Presse die Ansicht vertreten werde, der Neichskommißar habe ja den Staatsapparat und das Geld und was wolle da schon die Landesregierung tun so setze eine solche Auffassung «ine Böswilligkeit voraus, die er der Reichsregierung nicht unterstellen wolle. Er sei der Auf fassung, daß Reichsregierung und preußische Staatsrcgie- rung das Urteil achten würden und daß das Reich bemüht sein werde, einen Weg zu finden, der einen Ausgleich dar stelle. Angesichts der großen Schwierigkeiten werde auf beiden Seiten viel guter Wille und viel Sachlichkeit zu zeigen sein. Wenn das Staatsministcrium zum Beispiel Kleine Anfragen zu beantworten habe, so brauche es dazu Akten. Wenn es dem Staatsrat verfassungsgemäß monat lich Auskunft über die lausenden Geschäfte in Preußen geben solle, so werde das nicht gehen, wenn man nicht auch dafür dem Staatsministcrium die erforderlichen Unterlagen an die Sand gebe. Ebenso sei zur Anweisung der Reichs ratsvertreter die Anhörung der sachkundigen Bearbeiter in den einzelnen Ressorts erforderlich. Tie Reichsregierung werde sich nunmehr ernstlich fragen müßen, ob sich der Znftand ausrechterhaltcn lasse, der durch die Verordnung vom Lil. Juli und die darauf fußenden Maßnahme» geschaffen worden sei, und sie werde sich weiter fragen müßen, ob es in dem bisherigen Umfange notwendig bleiben werde, Amtsbefugniße der preußischen Minister zu übernehmen und diese den bisherigen Ministern zu ent ziehen. Warum würden z. B. zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung dem Landwirtschaftsminister die Ob liegenheiten bezüglich der Weinbergdomänen entzogen, und warum nehme man dem Handelsminister seine Befugnisse über die Porzellanmanuiaktur? Warum habe man ihm, Braun, die Leitung des Archivs entzogen, das alte Akten über den Großen Kurfürsten und Friedrich den Großen berherberge? Zu einer Rcichsresorm sei nach Ansicht des alten Staats ministeriums der Weg, den die Reichsregierung mit ihrer gewaltsamen Exekutive eingeschlagen habe, nicht geeignet, und es sei wohl nötig, diesen Weg sobald wie möglich zu ver laßen und zu versuchen, auf anderem Wege in der Zu sammenfassung von preußischen und Rcichssiellen etwas Vernünftiges zum Besten des Reiches und Preußens herbci- zuführen. In Beantwortung einiger Fragen erklärte Braun, eS sei zwar eine Fühlungnahme mit dem Reichspräsidenten in Aussicht genommen, doch sei eine solche noch nicht eingcleilet. Er habe erst aus einem Mittagsblatt ersehen, daß sein Be such beim Reichspräsidenten in Aussicht siebe. Er wolle nicht sagen, daß ein solcher Besuch nicht notwendig sei. Ferner sei von seiner Seite bisher auch eine Besprechung mit dem Reichskanzler noch nicht in Aussicht genommen worden. Wenn aber der Reichskanzler eine solche plane, so könne er, Braun, dafür nur sehr dankbar sein. Zur Frage der Bcrrcichlichung der Prcußenkasse habe das Ltaatsminisicrinm noch nicht Stellung genommen, weil es die Einzelheiten dieser Transaktion noch nicht kenne. Schon da zeigten sich die ersten Schwierigkeiten, und es sei sehr fraglich, ob der jetzige Reichskommissar preußisches Ver mögen an das Reich ohne Veriassungsverletzung abtrcten könne, wenn er nicht den Landtag und den Staatsrat dar über befrage. Wenn die preußischen Beamten in einem Erlaß ausge fordert würden, dem Neichskommißar und seinen Organen im Rahmen der diesen zustehenden Befugnisse Gehorsam zu leisten, so liege das naturaemäß durchaus im Nahmen der Befugnisse dc-s Reichskommissars. Würde aber von den Be amten auch verlangt werden, baß sie dem alten Staatsmini- sterium im Rahmen der Zuständigkeit dcS Kabinetts Braun keinen Gehorsam leisteten, so ginge das ohne Zweifel über die zulässigen Befugnisse hinaus. „Sri! Welk" k PmMlI MM. Hamburg. lFuukspruch.) Wie bie Hamburg-Amerika- Ltnie mitteilt, ist bas Luftschiff „Gras Zeppelin" heute gegen ^1l> Uhr MEZ. in Pernambuco gelandet. Keine Trübung bes VeWMes znMen MsMenten unb ReiMnzler. Berlin. fFnnkspruch.s In einer ganzen Reihe von Zeitungen werden Gerüchte verbreitet, daß der Reichspräsi dent seinen Unmut über die Entwicklung der politischen Lage Ausdruck gegeben und daß das Vertrauensverhältnis zwischen dem Reichspräsidenten und dem Reichskanzler eine Trübung ersahren habe. Gegenüber diesen Gerüchten hat der Reichspräsident die zuständigen Stellen ermäch tigt, zu erklären, daß er keinerlei derartige Aeußerungen getan habe und daß dcrRcichskanzlernach wie vor lein volles Vertraue« aenieße. MW zu bkn Tuuiultkn im pltOlben S-Mg. Schadenersatzanklage gegen den Landtagspräsidenten abgewicsen. Berlin. (Funkspruch.) Tie Tumulte, die sich in einer der ersten Sitzungen des neuen preußischen Landtages ab spielten, hatten setzt ein gerichtliches Nachspiel. Wie er innerlich, war bei der Schlägerei zwischen Nationalsozialisten «nd Kommunisten der sozialdemokratische LandtagSabgcord- nete Jürgensen erheblich verletzt worden. Ter Abgeordnete hatte daraufhin gegen den Landtagspräsidenten Kcrrl eine Schadenersatzklage angestrengt und zwar mit der Begrün dung, daß der Präsident seine Aufsichtspflicht verletzt hätte. Diese Klage ist nunmehr vom Landgericht I Berlin ab, gewiesen worden. Reichspräsident von Hindenburg empfängt den Gesandten Freiherrn von Richthosen. Berlin. (Funkspruch.) Ter Herr Reichspräsident empfing heute den deutschen Gesandten in Kopenhagen Frei herrn von Richthosen.
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