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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 02.10.1907
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1907-10-02
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19071002012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1907100201
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1907100201
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Handelszeitung
- Jahr1907
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Bezugs-Preis fitr L«ip»ia und Borort« durch «ns«« LrL-«r und Lprditrur« tat -au» grbracht: Lusaab« L (nur moraent) »irrtrljthrltch 3 M., monatlich 1 Bl.; «u»aabe U (morgen» und abend») viertel« jährlich 4.50 M., monatlich I.SO M. Lurch die Poft brzoaen (2 mal täglich) tunerhalb Deutschland« und der deutschen Kolonien vierteljllbrlich 5,2S M., inonatlich 1,75 M. au»schl. Post- destellgeld sür Oesterreich S L S6 h, Ungarn 8 L vierteljährlich. Abonnement-Annahme: Augustutulatz 8, bei unseren Drägern, Filialen, Spediteure« und Lunahmeftellen, sowie Postämtern und Briefträgern. Die einzelne Stummer kostet 10 Psg. «edaktton und «xpedUtoni Iohanni-gasse 8. Telephon Nr. 14SS2, Nr. IE>, Nr. «SS«. Berliner Nebaktton» Bureau: Berlin bssV. 7 Prinz Louis Ferdinand- Straste 1. Telephon I, Nr. 9275. Morgen-Ausgabe 8. ApMrrTagMÄ Handelszeitung. Nnttsvlatt des Rates und -es Nolizeiamtes -er Lta-t Leipzig. Anzeigen-Preis für Inserate au» Leipzig und Umgebung di, -gespaltene Petttzeile 25 Pf., sinanzielle Anzeigen SO Pf., Reklamen I Bk.; von »»«wärt» 30 Pf., Reklamen 1.20 M v«mAu»land5VPs., finanz. Anzeigen75 Ps. Reklamen l.iü M. Inserate v. vehärdeu im amtlichen Dell 4l>Ps. Beilagrgebübr 5 Ni. p. Dansend exkl. Post gebühr. »cschästsanzeigen au bevorzugter Stelle im Preise erhöht. Rabatt nach Daris. Festerteilt« Aufträge können nicht zurück gezogen werden. Für da» Erscheinen an bestimmten Dagen und Plätzen wird keine Sarantie übernommen. «neigen-Annahme: Auguftuäplatz 8 bei sämtlichen Filialen u. ollen Annonren- Expcditionen de» In- und Au»lande«. -aupt SUialr Berlin: Earl Dunck: , -erzogt. Bavr. Hosbuch- handlung, Lützowstraste 10. (Delephon VI, Nr. «M3). Nr. 273. Mittwoch 2. Oktober 1907. 101. Jahrgang Das wichtigste voin Tage. * Der Bundesrat wird bei den Beisetzungsfeierlich, keilen in Karlsruhe durch eine Depulation vertreten sein. * Seit gestern tagt die s ä ch s i s ch e E v a n g e l i s ch - s o z i a l« Vereinigung in Leipzig. sS. Ber.j * Kriegssekretär Taft hielt in Tokio eine sehr friedfertige Rede. * Der finnische Landtag hat die Bewilligung von 20 Mil- lionen für militärische Zwecke Rußlands beschlossen. sS. Ausl.) Nationale AbHvenznna in Mazedonien. Seitdem das Weltreich Alexanders des Großen und die Großmacht der Antigoniden zugrunde gegangen ist, hatte der Name Mazedonien seine nationale Bedeutung verloren. Die römische Provinz erstreckte sich in einem breiten Gürtel quer über die Balkanhalbinsel zur Adria. In der byzantinischen, in der türkischen Zeit war der Name verschollen. Das Rum Hi, „Römerreich", der Türken reichte gar vom Bosporus bis zum Adriatischen Meere. Erst in unseren Tagen ist die altehrwürdige Bezeichnung wider auf erstanden. Aber nur, weil die europäische Diplomatie einen Sammel- namen braucht für die völkerschaftlich so viclgespaltenen und so schwer abgrenzbaren Landschaften, für die auch das Balkangebirge nur eine recht willkürliche Bestimmung abgibt, weil es weder durch seine Ausdehnung noch durch seinen Beruf zur Völkerscheide für einen Vergleich mit Alpen und Pyrenäen geeignet ist. Schon das alte Mazedonien hatte durch König Philipps Eroberungen in Thrazien, Päonien, Illyrien und Griechenland seine nationale Ge« schlossenheit eingebüßt und ist wesentlich an diesem Gebrechen zugrunde gegangen. Im heutigen „Mazedonien", also in den Landschaften um den Golf von Saloniki herum, südlich der Rhodopc und östlich vom Pindus — um wenigstens einigermaßen eine Begrenzung zu geben —, besser viel- leicht gesagt: in demjenigen Teile der europäischen Türkei, welcher zwischen Bulgarien, Serbien und Griechenland liegt: überall dort wohnen Bulgaren, Serben, Griechen, Kutzo-Walachen in kaum entwirr- barem Gemisch, die eingestreuten Türken, Juden und Zigeuner gar nicht einmal zu rechnen. Beileibe nicht in „trautem Gemisch". Seitdem die eiserne Faust der Janitscharen ausgeschaltet, seitdem auch die türkische Oberhoheit durch schlaffe Verwaltung und mehr noch durch das beständige Hineinregieren der Großmächte geschwächt ist, haben die Wühlereien der Agitatoren aus den christlichen Nachbarstaaten den Frieden des armen Landes grauen haft untergraben. Ein gesegnetes Land ist es niemals gewesen. Seine edlen Bodenschätze gaben ihm einmal die Mittel, die damalige Welt zu erobern; für seine wirtschaftliche Erhöhung haben sie niemals in genügen- dem Maße fruchtbar gemacht werden können, da die Unergiebigkeit des Ackerbaues Genügsamkeit, die Mutter friedlicher Gesinnung, in den Be- wohnern nicht aufkommen ließ. Das Raubwesen fand dort seinen ge eignetsten Boden. Aber das alte Ränbertum war unpolitisch und hatte sich mit der türkischen Herrschaft soweit abgcfunden, wie Räuber eben mit jeder Polizei sich abzufinden vermögen: daß es sie für ein notwen- diges Uebel ansah. Den politischen Firnis hat das mazedonische Räuberwesen sich erst aufgestrichen, seitdem um den Balkan herum das Fürstentum Bulgarien gebildet war. Wie vormals das Donau-Balkan-Land von dem benach barten Rumänien aus aufgewühlt wurde, so neuerdings die Länder im nordwestlichen Winkel des Aegäischen Meers durch bulgarische Hetzer. Man vergleiche den Hergang vielleicht am besten mit den Folgen einer un- genügenden Operation der Krebskrankheit, welche die Ränder der Wuche- rung zurückläßt und dadurch das Wachstum der Krankheit nur beschleu nigt. Die schlechte Flickarbeit des Berliner Kongresses, welcher das Groß- bulgarien des Präliminarfriedens von San Stefano in drei Stücke zer schnitt und in keinem die volle türkische Autorität unangefochten her- stellte, trägt die schwerste Verantwortung an dem heutigen Wirrwarr. Nach den Bulgaren, welche seit fünf Jahren Mazedonien Heimsuchen, kamen die Serben, die Griechen, die Rumänen. Richteten sich anfangs die Morde, Raubzüge und Brandstiftungen gegen die türkischen Beamten und Soldaten, so ist das längst aufgegeben. Der „kranke Mann" schlägt doch noch zu kräftige Beulen, und die Rajah sind herzlich feige. Halunken, wie Saratow, gegen überhaupt nur zu flüchtigem Besuch nach Maze donien, nachdem ihre Kundschafter festgestellt haben, daß in weitem Um kreise nirgendwo ein türkischer Soldat zu erblicken ist. Aber die christliche Bevölkerung hat entsetzlich unter dem Wüten der „Komitatschis" zu leiden gehabt. Bulgarische Banden überfallen die serbischen und griechischen Dörfer, Griechen die bulgarischen und walachischen und stellen die Alternative: Tod oder Beitritt zur Organs» sation! Damit hat man die nationalen Karten gewaltsam ändern wollen, die ohnehin ein Muster geographischer Falschmünzerei sind. Aendern für den Tag der „nationalen Abgrenzung", für den faulen Zauber, mit dem der Unverstand und die Selbstsucht der Großmächte den Hexenkessel bis zum Ueberkochen, bis zur Kriegsgefahr vollgemacht hat. Endlich sprachen die Mürzsteger ein erlösendes Wort: Eure Falsch- spielerei soll nicht gelten, „die künftige nationale Abgrenzung der Wila- jets wird auf Grund des stsdus quo nut« geschehen." Ob's mög lich ist? Ob's nicht zu spät ist? * DaS amtliche CommuniquS wird in seinem vollen Wortlaute jetzt vom Wiener k. k. Telegr.-Korr.-Bureau veröfsentlicht: Die Begegnung zwischen Herrn v. Iswolsky und Frhrn. v. Nehren- thal bot diesen beiden Staatsmännern Gelegenheit zu einem Meinungs austausch, welcher die politischen Verhältnisse Europas im allgemeinen und ganz insbesondere jene Fragen umfaßte, auf die sich das Einver- nehmen der beiden Kabinette hinsichtlich des Balkans bezog. Der Aus druck diese- Einvernehmens war daS Programm von Äürzsteg. Seit damals haben sich die beiden Regierungen fortgesetzt bemüht, es zur Durchführung ju bringen, und besonders in der letzten Zeit ist in dieser Richtung ein wichtiger Schritt geschehen. Die Botschafter von Oesterreich« Ungarn und Rußland in Konstantinopel haben ihren Kollegen einen Entwurf mitgeteilt, welcher die Verbesserung der Rechtslage in den maze- konischen Wilajets betrifft. Die Unterstützung, welche das von den beiden Regierungen unternommene Werk bei den andern Kabinetten gefunden hat, bietet e>ne Bürgschaft dafür, daß die gegenwärtig in Konstantinopel gepflogenen Besprechungen zu einer Vereinbarung führen werden, welcher die Pforte alles Interesse hätte, sich anzuschließen, um das Werk der Pazifikation in Mazedonien zu erleichtern und die zahlreichen Schwierigkeiten zu beseitigen. Zahlreiche Symptome, vor allem die aus drücklichen Kundgebungen der revolutionären Komitees und der Balkan presse scheinen zu zeigen, daß diese verbrecherische Bewegung mindestens zum Teil durch eine irrtümliche, aber leider sehr verbreitete Interpre tation des Artikels 3 des Mürzsteger Programms hervorgerufen ist, welcher lautet: „Sobald eine Beruhigung des Landes festgestellt sein wird, ist von der ottomanischen Negierung eine Aenderung in der terri torialen Begrenzung des Verwaltungsbezirks im Sinne einer regel- mäßigeren Gruppierung der verschiedenen Nationalitäten zu verlangen". Indem die revolutionären Komitees die Angriffe gegen die ottomanischc Regierung aus ihrem Aktionsprogramm ausschlossen und an ihre Stelle die nationale Rivalität setzten, haben die offenbar ursprünglich gegen die ottomanischc Regierung operierenden christlichen Banden ihre Richtung ge ändert und ihre terroristische Tätigkeit gegen die Christen selbst gekehrt, um sie zu zwingen, ihre Nationalität und ihre Religion aufzugebeu und jene anzunehmen, für welche die Banden eintraten. Ohne zu untersuchen, ob dieses Mißverständnis in gutem Glauben entstanden ist oder nicht, halten es die Kabinette von Wien und Petersburg für notwendig, ein für allemal folgendes sestzustellen: 1) Veränderungen in der territorialen Abgrenzung der Verwaltungsbezirke können der hohen Pforte nach dem Text des dritten Punktes des Mürz- steger Programms erst nach Feststellung der Beruhigung desLandes angcraten werden. Die Ententemächte sind nun überein- stimmend der Ansicht, daß die Feststellung der Beruhigung das vollkom mene Verschwinden der Banden nicht nur sür einige Monate, sondern für einen längern Zeitraum zur Voraussetzung habe, so daß die fragliche Ab grenzung erst nach dauernder Pazifizierung des Landes eingeleitet werden könnte. 2) Der Artikel 3 ist irrtümlicherweise in dem Sinne interpre tiert worden, daß die Ententemächte die Absicht hätten, gewissermaßen an eine Teilung des Landes nach nationalen Spb'iren zu schreiten. Ins besondere diese Idee scheint die Aktion der Randen geleitet zu haben, welche darauf akzielte, die künftige Sphäre ihrer Nationalität zum Nach teil der anderen Rasten möglichst auszudchn.cn. Bei diesem Stande der Dinge halten es die Ententemächte für ihre Pflicht, zu erklären, daß sic niemals die Absicht hatten, der hohen Pforte die Schaffung von natio nalen Sphären in Mazedonien anzuraten. Es haben sich die beiden Minister ferner über eine Demarche geeinigt, mit welcher ihre Vertreter bei den Balkanstaaten betraut werden sollen. Der Zweck dieses Schrittes, welcher ohne Verzug 'ur allgemeinen Kenntnis gebracht werden ioll. ist, einer irrtümlichen Interpretation des dritten Punktes des Mürz- steger Programms ein Ende zu machen und dadurch den Agitatoren jeven Vorwand zur Entfachung des bedauerlichen Kampfes zwischen den christ lichen Nationalitäten Mazedoniens zu nehmen. * Der „Pester Lloyd" veröfsentlicht über die gleichlautende Anweisung des österreichischen und russischen Ministers des Auswärtigen an die Vertreter Oesterreich-Ungarns und Rußlands in Athen, Belgrad und Sofia eine Besprechung, in der hervorgehoben wird, daß als Adreßorte der Auslassung Athen, Belgrad und Sofia, nicht aber Bukarest angegeben sind. Ferner wird in dem Artikel darauf hingewiesen, daß durch diese Einigung zwischen Rußland und Oesterreich-Ungarn die Hal- tung Rußlands gegenüber dem gesamten Balkanproblem grundsätzlich für absehbare Zeit festgelegt sei. Damit lei die schärfste Absage an jene Balkanpolitiker, sowie deren Gönner im russischen Reiche erfolgt, welche die korrekte Friedenspolitik Rußlands durchkreuzen wollen, und welche auch bei der jüngsten Anwesenheit des Großfürsten Wladimir in Sofia den Anschein erwecken wollten, als wäre ihren abenteuerlichen Plänen eine Ermutigung beschicken worden. H- 11,2 11-7 11,1 17,0 9,6 5,9 5,7 1904: V. 1905: 11.6 v. H. 11.0 „ „ 11.6 „ „ 18§ „ „ 8.5 „ „ 7.6 „ „ 5,9 „ „ 1903: 11.2 v. H. 10.6 „ „ 12,1 .. . 17.3 „ . 8,8 „ , 6,2 « „ " " ----- -- -- ------- 6,0 „ „ , Aus diesen wenigen Angaben ergeben sich mancherlei Lehren. Sie -Yen Dingen wo die Bestrebungen der sozialen Fürsorge ein- .rn, um vorbeugend aus den Gebieten der wichtigsten Volks- Die sozialen Aufgaben der Lebensversicherung. Solange die staatliche Versicherung nur die untersten Schichten deS Volkes umfaßt, spielt die Lebensversicherung hinsichtlich der sozialen Fürsorge des Mittelstandes und der weniger bemittelten Kreise nach wie vor eine hervorragende Rolle. Denn das Versicherungsqeschäft ist in den letzten Jahren nicht unwesentlich vereinfacht und verbilligt worden, wo durch es an Ausdehnung namentlich in denjenigen Kreisen, die nicht in der Lage sind, hohe Prämien von ihrem jährlichen Einkommen zu be streiten, ganz beträchtlich zugenommen hat. Wenn wir von der eigent- lichen Lebensversicherung die sogenannten kleinen Versicherungen, näm lich die Volksversicherung, abtrennen, so erhalten wir bezüglich deren Entwicklung ein lebendiges Bild der wirtschaftlichen und sozialen Ver hältnisse jener Volksschichten, welche außerhalb der Arbeiterversicherung stehen. Danach hat die Ausdehnung der Volksversicherung seit dem Jahre 1901 Jahr um Jahr in nicht unerheblichem Maße zugenommen, und zwar sind die Neuaufnahmen in jenem Zeiträume von etwa 110 Mil- lionen Mark auf rund 160 Mill. Mark im Jahre 1905 gestiegen. Nur von 1900 zu 1901 zeigte sich ein Rückgang in der Entwicklung der Volks- Versicherung, der aus die damaligen ungünstigen wirtschaftlichen Ver- hältnisse in Deutschland zurüchzufuhren ist. Sind auch die Ansichten über den sozialen Wert der Volksversiche rung geteilt, weil man bisweilen anderen Versicherungsarten den Vor zug geben möchte, so sprechen doch gerade die stetig wachsenden Fort schritte mehr als andere Argumente für sie. Freilich ist die Vcrsiche- rungspraxis nicht dazu zu bewegen gewesen, die Ergebnisse der Volis- versicherung statistisch zu bearbeiten und auch die Todesursachen und andere soziale Erscheinungen der versicherten Volkskreise zu verösfent- lichen. Und doch bilden derartige Feststellungen ein überaus wichtiges Kapitel der Versicherungsstatistik. Denn die auf diese Weife gewonnenen Ergebnisse liefern schätzenswerte Angaben über das Auftreten, die Erb- lichkeit und die Bewegungen der einzelnen Volkskrankheiten. Auch hin sichtlich der letzteren werden die Angaben immer spärlicher. Immerhin bieten sie die Möglichkeit, ein, wenn auch nicht ganz vollständiges, so doch zutreffendes Bild der Todesfallsur^achen zu erhalten. Danach ent fallen in der Lebensversicherung von sämtlichen Todesfällen aus Tuberkulose (Schwindsuchts Krebskrankheiten Erkrankungen der Luftwege Herz- und Gesäßkrankheiten seinschl. ZLN*" Krankheiten d. Zentralnervensystems sGehirn- und Rückenmarkleidenj Nierenleiden zeigen vor alle zusetzen hätten, um krankheiten zu wirken und den Kampf gegen die gefährlichsten Feinde des menschlichen Lebens mit Erfolg führen zu können. Zu diesem Zwecke würde eine solche Statistik um so wertvoller fein, je genauer und um fassender sie wäre. Eine besonders wichtige, noch ungelöste Frage für den Abschluß der Versicherung sowohl der Lebensversicherung als auch speziell der Volks- Versicherung, bildet der Einfluß der Abstinenz einerseits, derjenige des Alkoholismus anderseits auf die Lebensdauer der Menschen bezw. der Versicherten. Man hatte wohl bisher allgemein und auch in den Kreisen der Versicherungsgesellichaften angenommen, daß die Sterblich keit, besonders in den untersten Volksschichten, durch den Genuß von Alkohol vermehrt würde. Diese Anschauungen vertreten namentlich die Abstinenten, um dadurch für sich bei den Versicherungsgesellschaften gegenüber den anderen Versicherten Vorteile zu erwirken. Einige ame rikanische Versicherungsanstalten sollen zwar den versicherten Absti nenten bereits Vergünstigungen gewährt haben, weil sie in der Tat eine günstige Wirkung der Abstinenz auf die Lebensdauer und damit Vorteile aus ihrem Versicherungsverhältnis sür sich vermuten. Dem stehen aber, abgesehen von anderen Erfahrungen, besonders die Ergebnisse statistischer Erhebungen gegenüber, die vor einigen Jahren seitens einer Gesellschaft englischer Aerzte. der British Medical Association, veranstaltet worden sind. Diese Feststellungen erstreckten sich auf über 4000 Sterbefälle und ergaben, daß von den Trinkern eine durchschnittliche Lebensdauer von 53 Jahren 15 Tagen erzielt worden war, während die Abstinenten nur eine solche von 52 Jahren 20 Tagen aufzuweisen hatten. Diese Ergeb nisse würden demnach nicht die Auffassung unterstützen, daß die Absti nenz zur Erhöhung der Lebensdauer beitrüge und infolgedessen eine Be vorzugung der Abstinenten durch Gewährung von Prämien oder Rabatt gegenüber den Trinkern bzw. den anderen Versicherten seitens der Versicherungsanstalten rechtfertige. Ob eine solche verschiedenartige Behandlung — namentlich im Hinblick auf das Gegenseitigkeitsverhätt- nis, in dem die Versicherten bei einer Anzahl deutscher Lebensversiche- rungsgeiellschasten stehen — im Sinne einer gerechten wirtschaftlichen und sozialen Fürsorge aller Versicherten läge, sei dahingestellt. Hier interessiert vielmehr die Frage, ob sich nicht ein genauer Aufschluß auf Grund des den Lebensvcrsicherungsgesellschaften zur Verfügung stehen den umfassenden Materials statistisch gewinnen ließe. Denn wie wir ge sehen haben, besitzen derartige Ausschlüsse einen nicht zu verkennenden sozialen Wert. Aus alledem gebt unzweideutig hervor, daß es überaus wünschens wert wäre, den sozialen Fragen des Versicherungswesens auf den Grund zu gehen. Dazu bietet, wie gesagt, die Lebensversicherung und ihr spe zieller Zweig, die Volksvcrsicherung, eine geeignete Handhabe, um wichtige soziale Erscheinungen, wie sie auch in der Fortpflanzung erb licher Krankheiten und anderer Dinge sich zeigen, statistisch festzustellen und zu beleuchten Deutsches Reich. Leipzig, 2. Oktober. * Zum Tode des badischen GrotzhcrzogS. Der Großherzog ordnete sür die Offiziere der badischen Truppenteile sechswöchige Trauer, bis einschließlich 9. November, an; drei Wochen lang ist tiefe Trauer zu tragen. Bis nach der Beisetzung am 7. Okiober flaggen die Militärdienstgebäuve Halbstock. Bei der Ueberführung der Leiche am 2. Oktober über Basel nach Karls- rah: durchfährt der Eisenbahnzug die Standorte in langsamer Fahrt. Die Truppen stehen — die berittenen zu Fuß — an der Bahn ober in der Nähe des Bahnhofes im Paradeanzug unv salutieren bei der Ankunft des Zuges. * Verfrühte Hoffnungen. Wir gaben gestern wieder waS daS „B. T." über die angeblich geplante Aenderung des Wohnungsgele» Zuschusses für die Beamten berechnet bat und bemerkten dazu, daß damit eine Wendung zu besseren Verhältnissen einzutreteu scheine. Diese Hoff nung ist zum mindesten verfrüht, denn das offiziöse Telegraphenbureau melvet: „Die Erwägungen über die demnächstige Gestaltung deS Woh- nungSgeldzuschusses sinv zurzeit noch nach keiner Richtung hin ab geschlossen. Selbstverständlich sind die verschiedensten Wege erwogen, auf welchen zu einem allen einschlägigen Verhältnissen möglichst Rech nung tragenden Ergebnisse zu gelangen ist. Bevor aber die endgültige Entscheidung fällt, wirv immerhin noch einige Zeit vergehen und blS dahin sind alle Kombinationen über das angeblich Geplante müßig." * Sachsen uns das RctchsvercinSgesetz. Es verlautete vor kurzem, von der sächsischen Regierung sei Einspruch im BundeSrat erhoben worden gegen eine Ausgestaltung deS in Aussicht gestellten Reichs vereins,zesetzeS in freiheitlicherem Sinn als in Sachsen bisher das Vereins gesetz geartet war. Namentlich wurde dies vermutet bezüglich der Be- st mmung über die Zulassung Minverjähriger bezw. von Lehrlingen usw. zu politischen Versammlungen. Entgegen diesen Meldungen ist die „Leipz. Ztg." in der Lage mit;uteilen, daß die Königlich Sächsische Staatsregierung zu dem Entwurf eines Reichsvereinsgesetzes bis her noch keine Stellung genommen hat. Um so mehr an gebracht dürfte eS sein, daß im Sinn des von uns vor kurzem veröffentlichten Artikels die Sächsische Regierung dringend ersucht wird, einer Ausgestaltung des ReichsoereinsgesetzeS in freiheitlicherem Geiste als wie das sächsische Gesetz gehalten ist, keinen Widerstand ent gegenzusetzen. Ze weniger polizeiliche Einengung daS Vereins- unv Versammlungswesen erfährt, je stärker wird der Antrieb zu Politiker Selbsterziehung im Volk. Bedenkt mau, wie weitherzig heute die Be stimmungen io Württemberg, Baden und gar in Hessen sind und prüft dann, ob dort irgend wie größere Unzuträzlichkeiten für die öffentliche Ruhe, Sicherheit und Ordnung j- entstanden sind, als in Sachsen oder Preußen, so heißt es denn doch ein völlig unbegründetes Mißtrauen in die uorddeulsche Bevölkerung setzen, wenn man meint, sür diese seien strengere Vorschriften notwendig als in Süddeutschland. Sonst pflegt man immer im Norden davon zu reden, als wäre der Süddeutsche für Politik weniger begabt. Und dann engt man eben diesen Norddeutschen in die Maschen eines von polizeilich-bureaukratischem Geist gewebten Vereins- unv Versamm lungsrechtes ein, wie es der Süddentjche schon lange nicht mehr kennt! Wie gering aber muß gar erst daS Vertrauen ia die eigene StaalSautorität sein, wenn man sie durch die FestuugSwälle eines reaktionären Vereins-unv Versammlungsrechts schützen zu müssen meint! Von all diesen Gesichtspunkten aus können wir nur wünschen und hoffen, daß die sächsische Staatsregieruag bei ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf eine» ReichSvereinSgesetzeS zeigen möge, daß iu sie ein politisch freiheitlicher gerichteter Geist mit dem Ministerium Hohenthal eiagezogen ist, al« der bisherige Geist unter konservativem Einfluß war. * SonntagSrutzc tu »er vtnueufchisiahrt. Eine gesetzliche Reaelung der SomztagSarbeit io der Binnenschiffahrt wird von der preußischen Regierung vorbereitet. Auf der Sonnabendtagung de« zwölften Zater- natioualen Kongresse« für Sonntagsfeier ia Frankfurt a. M. gab der Vertreter de« Handelsministerium«, Geheimer Oberregierungsrat v. Meyeren die Erklärung ab, daß jedenfalls in wenigen Monaten eine ge etzliche Regelung dieser Frage „im Sinne de« Referenten" erfolgen werve. Der betreffende Referent, Pfarrer Ebert-Hamburg, hatte für die
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