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Der sächsische Erzähler : 15.01.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-01-15
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-187001150
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18700115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18700115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1870
- Monat1870-01
- Tag1870-01-15
- Monat1870-01
- Jahr1870
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 15.01.1870
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Bischofswerda, Stolpen und Umgegenv. Amtsblatt -es Königlichen Gerichtsamtes and -es Sta-trathes zu Pifchofowerba. Liese Seitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet vierteljährlich l2'ft Rgr» Inserate «erden bi« Dienstag« und Freitag« früh 8 Uhr angenommen. Sachsen. In der Sitzung der ersten Kammer am 8. Ja», war der zweite Gegenstand der Tagesordnung der Mündliche Bericht der vierten Deputation über die Petition des Gewerbevereins zu Bischofswerda n. Gen., die Zahl der abzuhaltenden Jahrmärkte be treffend. (Referent: Handelskammerpräsident Rülke.) Referent erwähnt Eingangs, daß zu der ursprünglichen Bischofswerdaer Petition 45 Anschluß-Er klärungen nach und nach eingegangen seien, thcils in Form kurzer Notizen, theils in Gestalt längerer Vor träge. ohne jedoch sämmtlich etwas Neues zu enthalten «md giebt dann einen Ueberblick über den geschichtlichen Gang der Angelegenheit. Als im Jahre 1861 das Gewerbegesetz berathen und publicirt worden sei, seien Regierung und Kammern darüber einig gewesen, daß für die Zukunft die Zahl der jährlich abznhaltenden Jahrmärkte zu fixiren sei, und zwar sei beschlossen worden, daß ihrer in Städten über 10,000 Ein wohner nur drei, in Städten unter 10,000 Ein wohner nur zwei künftig sollten abgehalten werden dürfen. Diese Bestimmung habe man, um ein Uebergangs-Stadium zu gewinnen, für die ersten 10 Jahre facultativ, von da ab obligatorisch erklärt. Als 1868 die Revision des Gewerbegesetzes statt gefunden, habe sich die Regierung an die gewerb lichen Kreise und namentlich an deren berufenste Organe, die Handels- und Gewerbekammern, mit der Aufforderung gewendet, ihre Wünsche und Be schwerden hinsichtlich des Gesetzes an sie gelangen zu lassen. Damals nun sei über den fraglichen § 56 des Gewerbegesetzes von keiner Seite auch nur ein einziges Wort verlautbart: ein Beweis, daß man Vit der Bestimmung desselben vollkommen ein verstanden gewesen sei. Später sei nun die Bundes gewerbe-Ordnung gekommen, welche in tz 65 be stimmt habe, daß die Zahl, Zeit und Dauer der Jahrmärkte von der zuständigen Verwaltungsbehörde festzustellen sei. Auf Grund dieser Bestimmung habe die Regierung eine Verordnung erlassen, daß es bei der Vorschrift des § 56 der Gewerbe-Ordnung von 4861 zu bewenden habe. Gegen diese Verordnung nun seien die sämmtlichen Petitionen gerichtet, welche all« -auf das Petitum hinauskämen, zu beschließen, Fanfundjwaiijtgftrr Sahrging. daß obige Bestimmung in'Wegfall gebracht und de» Gemeinden überlassen werde, die hergebrachte Zahl der Jahrmärkte nach ihrem besondern Bedürfniß bei zubehalten oder zu ändern. Referent verliest nun die Motiven, die der Bischofswerdaer Pe tition beigegeben seien, und fährt fort: Die Depu tation habe in diesen Motiven nicht ein einziges Moment gefunden, daß sie für die Petitionen zu erwärmen oder ihre Ansicht zu ändern vermocht habe, daß die Jahrmärkte sich mehr und mehr überlebt hätten, die Beibehaltung einer größejm Zahl derselben nicht wünschenswerth sei. Es sei auffallend, daß alsbald nach Erlaß jener Verordnung von keiner Seite Widerspruch Legen dieselbe er hoben worden sei, daß man erst jetzt damit anfange. Referent citirt dann die Gründe, aus denen auch die Regierung in der Deputation sich bestimmt gegen den Wunsch der Petenten erklärt habe; man müsse den unwirthschaftlichen Anschauungen der localen Administrationen entgegentreten, die Jahrmärkte seien in den kleinen Städten kein Verkehrs-Institut mehr, sondern nur noch Anlaß zu Schaustellungen und Vergnügungen. Schließlich erwähnt Referent noch, daß die Bundes gewerbe,-Ordnung die Bestimmung der Zahl der Jahrmärkte unzweifelhaft der Central-Behörde Habe Übertragen wollen und daß von einer Entschädigung, wie sie in 8 65 der Bundesgewerbe-Ordnung even tuell Vorbehalten sei, in Sachsen nicht die Rede sein könne, und beantragt sodann Namens der Deputation: „die Petition des Gewerbevereins zu Bischofs werda aus sich beruhen zu lassen, aber noch an die zweite Kammer abzugeben, wodurch sich zu gleich die sämmtlichen Anschlpßpetitionen erledigten." Ohne Debatte nahm die Kammer diesen Antrag einstimmig an. Am 16. Januar feiert der unverwüstlichste aller Sänger der Gegenwart, Joseph Tichgtschek', das 40jährige Jubelfest seiner Bühnenlaufbahn. Alls Wunsch der General-Direktion wird er an diesem Tage (einem Sonntage) in Mpzart's Jdomemp- vor dem Dresdner Publikum, dem er seit U Jahren an'S Herz gewachsen ist, austretrn und sicht lich mit Ovationen überschüttet werden.
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