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Der sächsische Erzähler : 19.01.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-01-19
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-187001199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18700119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18700119
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1870
- Monat1870-01
- Tag1870-01-19
- Monat1870-01
- Jahr1870
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 19.01.1870
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Bischofswerda, Stolpen und Umgegend I 187« Mittwoch, den IS. Januar Fünfundzwmjigster Jahrgang. Amtsblatt -es Königlichen Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Dischofswerda Mkse Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, MirtwockS und L»»»adeiiV4, und kostet vierteljährlich t2'j, Rg> ' Inserate werden bis Dienstags und Dreitags früh k» Uhr angenommen. solle, die eine Gleichstellung der Schönburger mit den Sachsen im Wege stehen. Der Minister des Innern v. Nostitz erklärte sich zu dem Ersteren bereit, dahingegen verwarf er das zweite, da das Recht auch den Schönburgischen Fürsten gegenüber gewahrt werden müsse. Mit vielem Humor geißelte der Ab geordnete Sachße die kleinen Dynasten im Schön burgischen, um daran die Mahnung zu knüpfen, auch die landständische Verfassung der Lausitz, die einen Staat im Staate repräseutire, mit der Zeit aufzuheben. „Mitbürger! Ich gehe nie unbewaffnet aus, ich könnte einem Bonaparte begegnen!" so schrieb Roche fort in seinem rothen Blatte, der Marseillaise. Und er kann den Namen der Napoleone nie in den Mund nehmen, ohne sie Mörder, Banditen und Bluthunde zu nennen. Ein rother Schaum steht vor seinem Munde, seine und seines Mitrevolmionärs Worte, Mienen und Geberden athmen Blut und ginge es nach ihnen, so wäre die Tobten feier des Victor Noir zu einem entsetzlichen Blutbade geworden. Es läßt sich kaum noch eine "größere Erhitzung der Leiden schaften, mehr wahnwitzige rothe Wuth und eine crhöhtere Spannung denken. Nur der massenhaft strömende Regen und die von Rochefort in Erfahrung gebrachte Thatsache, daß 100,000 Mann Soldaten in den verschiedenen Casernen marsch- und angriffsbereit standen, haben verhindert, daß ein unabsehbares Blutbad Paris überschwemmt hat. Gegen 200,000 Menschen waren nach Neuilly hinausgegangen, um der Beerdigung Victor Roir's beizuwohnen' Roche fort schritt neben der Braut des Getödteten und stellenweise war das Gedränge so groß, daß Rochefort mehrere Male ohnmächtig wurde und in Nachbar häuser getragen werden niußte. An einer Straßen ecke stellten sich bewaffnete Arbeiter mit rothen Fahnen und Schärpen in den Weg und verlangten, daß der Leichnam auf dem Kirchhof von Paris beerdigt werde. Nun bereitete sich eine wahre Volksabstimmung vor: die von den militärischen Maßnahmen und dem Ernste der Situation vertrauten Führer, wie Rochefort und Grousset, riethen von Paris ab; die Pöbelmassen, welche den Ausbruch der Revolution nicht erwarten könne», schrieen: nach Paris. Endlichstegtedie bessere Ncberlegung oder die Furcht. Unter demGeschrei: Es lebe die Republik! Den wichtigsten Beschluß in voriger Woche hat die erste Kammer gefaßt: Sie ist mit 21 gegen 17 Stimmen der zweiten Kammer in der Verurtheilung des Cultusministeriums gegenüber den kirchlichen Wirren in Riesa beigelreten. Sie hat die Beschwerde der Riesaer wegen unbefugten Untersagens einer Versammlung für begründet erachtet und sie der Staalsregierung zur Berücksichtigung empfohlen. Da mit sollte man meinen, müßte die Frage: ob der Cultusminister v. Falkenstein noch länger im Amte bleiben solle, entschieden sein. Wenn eine Kammer einstimmig, die andere mit Stimmenmehrheit seine Politik verwirft — auf wen stützt sich dann noch der Herr Cultusminister? Es muß in der That eine starke, unzweideutige Gesetzverletzung vorgelegen haben, wenn trotz der Vorliebe, die manche unserer Herren aus ter. ersten Kammer für die strenggläubige Rich tung des Cultusministeriums empfindet, der letztere nicht die Mehrheit in der Kammer findet. Wir hoffen, daß diese Lehre nicht spurlos an dem Ge nannten vorübergchen werde, daß er sich viclmehr in den wohlverdienten Ruhestand zurückziehen werde. — Die zweite Kammer beriAh das Gesetz, welches an Stelle der aufgehobenen jörperlichen Schuldhaft strenge ExecutionSmiltel gegen das Vermögen des Schuldners einführt. Der Justizminister vr. Schneider warnte vor einem zu weit Gehen in diesem Punkte; auch die Rücksicht, daß man den Schuldner durch zu große Härte nicht zu Grunde richte, müsse genom men werden. Endlich waren noch die Schönburgischen Receßherrschaften der Gegenstand lebhafter Debatte. Der-mit den Fürsten, Grafen und Herren von Schön- l»rg abgeschlossene Receß hindert in vielen Punkten den einheitlichen Gang der Staatsmaschine und da die Schönburger überhaupt dem Fortschritte auf dem politischen Gebiete nicht sonderlich zugelhan sind, so werden die neuen Landesgesetze daselbst nur zögernd durchgeführt. Man beschloß deshalb, daß die Re gierung mit dem Hause Schönburg in Unterhand lungen über die Auflösung des Rccesses eintreten, resp., wenn das zu keinem Resultate führt, auf dem Wege der Gesetzgebung die Hindernisse beseitigen
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