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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung : 17.11.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-11-17
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426614763-190611178
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426614763-19061117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426614763-19061117
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts ...
- Jahr1906
- Monat1906-11
- Tag1906-11-17
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- Jahr1906
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Amts- M Azchtbliltt für den Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des „Jlluftr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Gezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. krtegr.-Ädreste . Amtsblatt. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Frrnsprrchcr Ur. 2>ll. .4? 1»L . - 53. Jahrgang. —— Sonnabend, den 17. November Nachruf. Dem im besten Mannesalter aus dem Leben geschiedenen Herrn Königlichen Oberförster »arrL hier, der nahezu 7 Jahre lang dem Stadtverordnetenkollegium angehört und in seiner Eigenschaft als Stadtvertreter sich jederzeit der Interessen unserer Stadt mit Wärme und Treue angenommen hat, rufen wir für sein Wirken um das städtische Wohl den aufrichtigsten Dank der Stadt in die Ewigkeit nach. Sein Andenken wird stets in Ehren gehalten werden. Eibenstock, den 16. November 1906. Per Stadtrat. Pie Stadtverordneten. Hesse. G. Diersch. Nr. 98 der Schankstättenvcrbotsliste ist zu streichen. Stadtrat Eibenstock, den 15. November 1906. Hesse. Mrt. Im Konkursverfahren über das Vermögen der Marie verw. Groncrt geb. Aathgeber, früher Kastellanin der Gesellschaft „Union" in Eibenstock soll mit Genehmigung des Konkursgerichtes die Schluß verteilung erfolgen. Hierzu stehen 253,«4 Mark zuzüglich der Zinsen der Hinterlegungsstelle zur Verfügung. Zu berücksichtigen sind bei der Verteilung 1544,8« Mark nicht bevorrechtigte Forderungen. Ein Verzeichnis dieser Forderungen ist zur Einsichtnahme für die Beteiligten auf der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts niedergelegr. Eibenstock, den 14. November 1906. Der Konkursverwalter. Rechtsanwalt Hatzfurther. Pie internationale politische Lage beschäftigte am Mittwoch den Reichstag anläßlich einer In terpellation der nationalliberalen Fraktion. Das Haus zeigte alle Merkmale eines „großen Tages". Der Sitzungssaal war voll, die Tribünen überfüllt; selbst die Hofloge wies starken Besuch auf. Kein Wunder: War es doch schon am Dienstag bekannt, daß Fürst Bülow wieder im Reichs tage erscheinen und die Interpellation sofort beantworten werde. Die Interpellation wurde denn auch gleich nach Er öffnung der Sitzung verlesen, und Fürst Bülow erklärte sich bereit, sie sofort zu beantworten. Die Begründung der Interpellation übernahm der Führer der nationalliberalen Fraktion Abg. Bassermann: Wenn man die Verhältnisse der letzten Wochen mit Aufmerk samkeit verfolgt, so führte der Abgeordnete aus, dann wird man kaum leugnen können, daß weite Kreise des Volkes von tiefer Mißstimmung erfüllt sind. Und neuen Stoff erhielt das Volk durch die Memoiren des Fürsten Hohenlohe. Die Freunde Bismarcks bedauerten von neuem das vorzeitige Ausscheiden des Altreichskanzlers. Aber auch die, welche nicht seine Anhänger waren, haben es bedauert, daß an seine Stelle ein verbrauchter Mann, wie Fürst Hohenlohe trat. Aber auch die auswärtige Politik findet nicht den allgemeinen Beifall. Seit den Ereignissen des Vorjahres hat auch die auswärtige Politik Beunruhigung hervorgerufen. Als Bis marck die Wilhelmstraße räumte, stand Deutschland geachtet da; heute spricht man allenthalben von der Isolierung An die Stelle der zielbewußten Politik sind Riesentelegramme der Liebenswürdigkeit getreten; es ist eine Politik der Un stätigkeit bei uns eingerissen. Was den Dreibund anlangte, so hat ihn auch Bismarck nicht als ein ewiges Werk betrach tet. Die Frage wird heute gestellt und wohl auch beant wortet werden, ob die Haltung Italiens in Algeciras den Erwartungen entspricht, die wir hegen durften. Wenn Italien nicht mehr in Betracht kommt im Falle eines Krieges Deutsch lands gegen Frankreich oder England, dann hat es keinen Wert für uns. Oesterreich hat sich als treuer Bundesgenosse Deutschlands erwiesen. Die Resonanz in der österreichischen Presse war weniger günstig, sodaß man sagen kann, die Ver hältnisse sind nur korrekte, mehr nicht. Der Dreibund ist also für Deutschland nur ein Mittel der Politik, das der Vergangenheit angehört. Unsere Beziehungen zu Frankreich sind die alten geblieben. Der Angelpunkt der Politik ist vielleicht heute England, das in seinem letzten Punkte aus eine Einkreisung Deutschlands hinarbeitet. Nunmehr ergriff Fürst Bülow das Wort. Diese seine Rede war die längste, die er bisher gehalten hatte, sie dauerte fast zwei Stunden. Ungemein übersichtlich in ihrer Anlage, bedeutsam durch ihren Inhalt, gewürzt durch zahl reiche Witzworte und interessante Erinnerungen aus der diplomatischen Laufbahn des Kanzlers, fesselte sie von Anfang bis zu Ende. Fürst Bülow dankte zuerst für die persönliche Teilnahme, die ihm vom Reichstage und seinen Mitgliedern gezeigt worden sei. Reichskanzler und Reichstag gehörten zusammen; sie bilden das Obergeschoß im Reichsbau, »n ihnen verkörpern sich der deutsche Einheitsgedanke. Dann ging der Kanzler auf die Besprechung der auswärtigen Lage über. Der Reihe nach erörterte er die Beziehungen Deutsch lands zu Frankreich, England, Italien, Oesterreich-Ungarn, Ruß land, Japan, China und Amerika. Durch den russisch-japanischen Krieg, flocht er dabei ein, sind wir nicht überrascht worden. „Wenn sich einst die Aktenschränke öffnen werden — Memoiren will ich nicht schreiben (Große Heiterkeit) — wird sich das klar ergeben." Hierauf kam der Kanzler auf seinen großen Vorgänger Bismarck zu sprechen. — Man rufe ihn fort während an, beziehe sich aus ihn, betonte Bülow. „Meine Verehrung für den ersten Reichskanzler ist unbegrenzt. Ich bin ihm auch nach seinem Sturze treu geblieben, jedoch möchte ich behaupten, daß das Zitieren Bismarcks sich nicht nur zu einer Manie, sondern direkt zu einer Kalamität gestaltet hat. Auch der größte Mensch bleibe ein Sohn seiner Zeit, man dürfe seine Ansichten nicht in ein System bringen und in allen Lagen daran festhalten. Auch Friedrich der Große war der größte Staatsmann seiner Zett. Ich meine aber, daß Preußen nicht darum nach Jena gekommen ist, weil es von Friedrichs des Großen Ansichten abgewichen ist, sondern weil es zu sehr an ihnen festgehaiten har." Der Kanzler schloß seine wichtige, mit nachdrücklichem Beifall aufgenommene Rede, indem er an die Behauptung anknüpfte, daß Deutschland isoliert sei: „Deutschland ist nicht isoliert", rief er aus, „aber selbst wenn es isoliert wäre, brauchte es noch nicht zu flennen wie ein einsames Kind im Walde. Ein Volk von 60 Millionen mit einem Heer wie das deutsche Heer ist niemals isoliert, solange es sich selbst treu bleibt, solange es sich nicht selbst aufgibt. Wir haben es garnicht nötig, irgend jemanden nachzulaufen oder anderen gegenüber entgegenkommender zu sein als diese uns gegenüber. Das wäre nicht würdig, es wäre nicht einmal klug. Erhalten wir unsere Wehrkraft zu Lande und zur See auf der Höhe. Vergessen wir über den konfessionellen und wirtschaftlichen Streitpunkten nicht die Liebe zum Vaterlande und seinen gemeinsamen Interessen. Dann wird es gut um das deutsche Volk stehen." 25 Jahre Pröeiterfürsorge. Der 17. November 1906 ist ein wichtiger Gedenktag der innern Entwicklung Deutschlands, denn an diesem Tage wurde vor 25 Jahren der Grund gelegt zu unserer sozialen Gesetz gebung, die heute vielen Millionen, weit über die Kreise der eigentlichen Arbeiterbevölkerung hinaus, zu gute kommt und als die erste ihrer Art in der Welt das Vorbild für alle der artigen Bestrebungen in anderen Ländern geivorden ist. Dieses große Werk ist hervorgcgangen aus der freien Entschließung Kaiser Wilhelms des Großen, der in seiner Botschaft an den Reichstag vor 25 Jahren es für seine „kaiserliche Pflicht" erklärte, „dein Reichstage die Förderung des Wohles der Arbeiter von neuem ans Herz zu legen", und den Wunsch aussprach, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, „dem Vater lande neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Bestandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen". So wird die soziale Gesetzgebung des Deutschen Reiches für alle Zeiten ein ragendes Denkmal bilden der Arbeiterfürsorge des sozialen Kaisertums der Hohenzollern. Wie großzügig dieser Plan staatlicher Arbeiterfürsorge durch Kaiser Wilhelms großen Berater, den Fürsten Bismarck, in Uebereinstimmung mit ihm entworfen worden ist, ergibt sich am besten daraus, daß die kaiserliche Botschaft vom 17. November 1881 sich bereits mit dem ganzen Gebiete der heutigen Arbeiterversicherung, der Kranken-, Unfall-, Jnvali- ditäts- und Altersversicherung befaßt, so' daß die 25 Jahre sozialgesetzgeberischer Tätigkeit, die hinter uns liegen, nur da zu gedient haben, das in jener Botschaft ausgestellte kaiserliche Programm zur Ausführung zu bringen. Erst in der letzten Zeit ist der ursprüngliche Plan Kaiser Wilhelnis des Großen durch den Gedanken einer Witwen- und Waisenversicherung erweitert worden, dessen Ausführung der Zukunft aber noch vorbehalten bleibt. Das erste dieser Arbeiterschutzgesetze, das Kranken versicherungsgesetz, trat am 1. Dezember 1884 in Kraft und wurde durch die Novelle vom 10. April 1892 so wie durch das Abänderungsgesetz vom 25. Mai 1903 in wirk samer Weise umgestaltet, so daß sich seine Segnungen gegenwärtig auf über l l Millionen Menschen erstrecken. Bei aller Verschiedenheit in der Organisation gewährt es den in Betracht kommenden während mindestens 26 Wochen eine völlig sichere und im allgemeinen auskömmliche Unterstützung in Krankheitsfällen, die sich zusammensetzt aus freier ärztlicher Behandlung, Arzeneien usw. sowie einem der Hälfte des den Beiträgen zu Grunde liegenden Tagelohnes entsprechenden Krankengelde. Im Falle der Krankenhausbehandlung wird die Hälfte des Krankengeldes als Unterstützung an die Ange hörigen gezahlt. Bei den Zwangskassen tritt dazu ein Sterbe geld iin zwanzigfachen Betrage des durchschnittlichen Tagelohnes und für Wöchnerinnen eine sechswöchige Krankenunterstützung. Dabei ist ein wesentliches Hinausgehen über diese Mindest leistungei» der Kassen in gewissen Grenzen gestattet. Die Kassenbeiträge dürfen höchstens 4 v. H. des durchschnittlichen Tagelohnes erreichen. Ein Drittel der Beiträge ist von dein Unternehmer zu leisten. Die jährlichen Aufwendungen haben im Jahre 1901 194 Millionen Mark erreicht und sind jähr lich um wenigstens 25 Millionen Mark gestiegen. Während bei den Krankenkassen Arbeiter und Arbeitgeber im bestimmten Verhältnis zu den Kosten herangezogen werden, werden diese bei der Unfallversicherung von den zu Berufsgenossenschaften zusammengeschlossenen Unternehmern getragen, denen dafür auch die naturgemäße Berechtigung zur Verwaltung der Berufsgenossenschaft zusteht. Auch hier ist durch eine fortgesetzte Weiterarbeit an dem ersten, im Jahre 1884 in Kraft getretenen Gesetz, das sich nur aus die eigent liche Industrie und das Baugewerbe erstreckte, der Kreis der Versicherten immer weiter gezogen worden, so daß seine Vor teile gegenwärtig mehr als 20 Millionen Personen zu gute kommen. Diese bestehen in freier ärztlicher Behandlung im Anschluß an die Krankenversicherung, einer für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit zu gewährenden Rente für die Angehör igen und einem angemessenen Sterbegeld. Gegenwärtig be findet sich noch der größere Teil des Handwerks, des Klein gewerbes, sowie die Hausindustrie und das Handelsgewerbe, wegen der sich dabei ergebenden Schwierigkeiten außerhalb der Versicherung; jedoch wird an deren weiteren Ausbau dauernd gearbeitet. Die von den Arbeitgebern aufzubringen den finanziellen Opfer belaufen sich auf jährlich etwa 150 Millionen Mark. Die nach langen Beratungen im Parlament nur mit geringer Mehrheit beschlossene Alters- und Invalidi - tätsversicherung, die am 1. Januar 1891 in Kraft trat, wurde neu»» Jahre später wesentlich erweitert und fand damals eine einstimmige Annahme. Versicherungspflichtig sind nach diesem Gesetz alle Lohnarbeiter vom vollendeten >6. Lebensjahr mit einem Jahreseinkommen bis zu 2000 M. Versicherungsberechtigt sind auch noch eine Anzahl angestellter und Hausgewerbetreibender mit einein etwas höheren Ein kommen. Invalidenrente erhält jeder dauernd Arbeitsunfähige, Altersrente jeder Versicherte, der über 70 Jahre alt ist und eine Wartezeit von 1200 Wochen hinter sich hat. Unter ge wissen Umständen, wie Verheiratung bei weiblichen Versicher ten, Empfang einer höheren Unfallrente usw. wird ein Teil der eingezahlten Beiträge zurückgezahlt. Die Mittel zur Jnvaliditäts- und Altersrente werden von Arbeitgebern, Ar beitnehmern und dem Reich gemeinschaftlich aufgebracht. Das Reich trägt außerdem die Kosten für das Reichsver sicherungsamt und besorgt durch die Postämter den Verkauf der Versicherungmarken und die Auszahlung der Renten. Die Verwaltung erfolgt durch besondere Versicherungsanstalten, die Versicherten haben ebenso wie bei der Unfallversicherung An spruch auf ein kostenloses Berufungs- und Revisionsverfahren vor dem Schiedsgericht beziehungsweise dem Reichsversicher ungsamt. Eine besondere Bedeutung für die gesamte Volks gesundheitspflege hat die Invalidenversicherung durch die ausgedehnte Heilfürsorgebestrebung vor allem gegenüber den weitverbreiteten Volksseuchen erhalten sowie in den von ihr ausgehenden Bestrebungen zur Verbesserung der Wohnungs verhältnisse und der Krankenpflege. Insgesamt sind in den Jahren 1883 bis 1903 rund 4 Milliarden Mark Entschädigungen an etwa 60 Millionen Personen gezahlt worden und zwar für die Krankenversicherung 2233, für die Unfallversicherung 931 und für die Invalidenversicherung 854 Millionen Mark. Von diesen Summen haben die Arbeiter nur den kleineren Teil aufgebracht und bereits 1'/, Milliarden Mark mehr an Entschädigung empfangen, als an Beiträgen gezahlt. Täg lich werden für die Arbeiterfürsorge in Deutschland 1/« Millionen Mark aufgebracht, 1'/, Milliarden betragen die angesammelten Vermögensbestände, und von diesen sind
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