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Der sächsische Erzähler : 31.10.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-10-31
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-189310313
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18931031
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18931031
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1893
- Monat1893-10
- Tag1893-10-31
- Monat1893-10
- Jahr1893
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 31.10.1893
- Autor
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8 «n werden bei allen Postanstalten Inserat«, welche in diesem Blatt« die weiteste Verbreitung Her, für BischosSwerda und Umgegend finden, werden bir Dienstag und Freitag früh S Uhr diilon diese- Blattes angerwmmen. angenommen und kostet die dreigespaltene Lochu-zeile 10 Pf., 3 unter „Eingesandt" 20Ps. Geringster Jnseratenbetrag 2Ü Pf. .2 2. au A §? 8 3 3) 3 3 Z' 3 2. Z. N s 3, Bestellungen werden bei allen Postanstalten de» deutschen Reicher, für B " in der Expedition diese» Diese Zritschrist erscheint wöchentlich zwei Mal, VtttNvoch» und Sonnabend», und kostet einschließlich der Sonnabends erscheinenden «belletristische« Beilage" vierteljiihrlich 1 Mark SV Ps. Einzelne Nummer lv Pf. vv 2. r? 4) b) Stadtrath Bischofswerda, am"30. Oktober 1893. H l auf den „sä chsischen Erzähler" für die Monate November IXI kl s Q! 1111^1 und Dezember werden zu dem Preise von 1 Mark in der Expeditton ^011^111^(^11 dieses Blattes, sowie von unseren Zeitungsboten angenommen. O WWf" Inserate finden Vortheilhafte Verbreitung. Die Expedition des „sächs. Erzählers." Bekanntmachung Nachdrm von un» unter Zustimmung der Stadtverordneten ein Bebauungsplan für den BelmSdorferweg und ein gleicher für den südwest lichen Theil de» ehemaligen BischosSteicheL aufgestellt worden ist, werden dieselben vom 1. November d. I. ab vier Wochen lang zur Einsichtnahme in hiesiger RathsHpeditwn öffentlich auSgelegt, wa» mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen bei deren Verlust binnen drei Wochen vom 1. November au gerechnet, beim unterzeichneten Stadtrath anzubringrn, hierdurch bekannt gemacht wird. Stadtrath Bischofswerda, dm 30. Oktober 1893. »i>. Lange. Gemäß S 1 de» Kirchengesetzes vom 12. April dieses Jahre» (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 123) ist al» zweiter diesjähriger -LSusfiag Mittwoch, -er November, kirchlich zu begehen. „ Auf Anordnung de» Königl. Ministerium» de» Innern wird die» hiermit bekannt gemacht und zugleich darauf hingewiesen, daß alle Dolizrilichen Bestimmungen über die Feier der Bußtage auch aus den neuen Bußtag ohne Weiteres Anwendung zu finden Haven. Stadtrath Bischofswerda, am 3t). Oktober 1893. »e Sauge. Der sächWeIrMer, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt der Kgl. Amtshaiiplmaimschast, der Kgl. Schulinspection 11. des Kgl. HWtstcucmmtes zu Bautzen sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtraihes zu Bischosswerda. Konkursverfahren. Neber das Vermögen des Gutsbesitzer» Johann Heinrich Hartmann in Pohla wird heute, am 26. Oktober 1893, Nachmittag» 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Bankkassirer Friedrich Sparschuh hier wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurskorderungen sind bi» zum S1. November L8VS bei dem Gerichte anzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalter», sowie über die Bestellung eine» Gläubigerausschusses und eintretenden Falle» über die in § 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände, ingleichen zur Prüfung der angemcldetcn Forderungen auf den 29. November 1893, Vormittags 9 Uhr, / vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird ausgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum IS. November 18VS Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Bischofswerda, den 26. Oktober 1893. Schmalz Veröffentlicht: Aktuar Claus, Gerichtsschreiber. ErbtheilungShalber und aus Antrag der Erben Earl JuliuS Alwin Werner's weiland zu Niederneukirch sollen die zu dessen Nachlasse gehörigen Grundstücke, al»: a) die Fol. 378 deS Grundbuch», Nr. 103 des BrandkatasterS und Nr. 428», 428d, 1277, 1301, 1309, 1324, 1482, 1492, 1496, 1504, 1530 und 1540 deS Flurbuchs für Niederneukirch und d) das Fol. 662 desselben Grundbuchs, Nr. 1325 desselben Flurbuchs Freitag, den 17. November dieses Jahres, V,12 Uhr Bormittags, Im Wohnhause der unter » gedachten Freinahrung zu Niederneukirch durch das unterzeichnete Königliche Amtsgericht versteigert werden. DaS Grundstück unter a, dessen Gebäude mit 10,690 Mk. — - nach 901 BeitragSeinheiten bei der LandeSimmobiliarbrandversicherungS- anstalt versichert sind, umfaßt 6 5» 55,» — 11 Acker 251 IHR. mit 160,1, Steuereinheiten, dasjenige unter d — da 7^» » — — Acker 38 ciR. mit 2,i, Steuereinheiten. Beide Grundstücke, welche zusammen versteigert werden, sind ohne Berücksichtigung deS auf dem Grundstücke unter a haftenden Auszugs -ortSgerichtsich auf 25,000 Mk. - - geschätzt worden. Die Oblasten und die Versteigerungsbedingungen sind aus dem in der Werner'schen Schankwirthschaft zu Niederneukirch aushängenden Anschläge zu ersehen. B i s ch o s S w e r d a , den 26. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht. Schmalz A. In Gemäßheit der Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Bautzen vom 24. Oktober 1893 sind Erhebungen über die Verhält nisse der in Gast- und Schankwirthschaften beschäftigten Personen anzustellen. Diese Erhebungen haben sich nur auf solche Gast- und Schankwirth- schaften zu erstrecken, in denen zur Zeit der Umfrage mindesten» eine nicht zur Familie deS Wirths gehörige Person al» Kellner (Oberkellner), Kellnerin oder als Kellnerlehrling beschäftigt wird und wird daher hierdurch besonders darauf hingewiesen: 1) daß sür alle mit Hülfe von Kellnern oder Kellnerinnen betriebenen Gast- und Schankwirtkschaften am 1. November d. I. Frage bogen zur Ausgabe gelangen werden und zwar sür die Hälfte der Betriebe an die Wirthe, für die andere Hälfte an je einen Kellner oder Kellnerin; die Fragebogen sind für die eine Hälfte der Betriebe ausschließlich von Arbeitsgebern (Wirthe), für die andere ausschließ lich von Arbeitnehmern (Kellner, Kellnerinnen) zu beantworten. Die hierzu erforderliche Scheidung der Betriebe ist in der Weise erfolgt, daß die Fragebogen in die Reihenfolge, welche der alphabetischen Reihenfolge der AnfangSbuch taben ihrer Firmen entspricht, gebracht, und dann der ersten Hälfte dieser Reihe die Fragebogen für Arbeitgeber, Der zweien die Fragebogen für Arbeitnehmer zugewiesen werden. daß in Betrieben mit mehreren Kellnern oder Kellnerinnen diese unter Ausschluß deS Oberkellners sich darüber zu einigen haben, wer von ihnen den Fragebogen behufs Beantwortung in Empfang nehmen soll, andernfalls der Fragebogen dem schon am längsten im Betriebe beschäftigten Kellner oder Kellnerin auSgehändigt werden wird; daß die Fragebogen am 6. November d. I. wieder abgeholt werden und ersucht wird, dieselben bi» dahin mit größter Sorgfalt auSzusüllen: daß infolge höherer Weisung au» der durch den Inhalt der Fragebogen etwa erlangten Kenntniß von dem Vorkommen einer UebertreUmg der Polizeistunde ein Anlaß zum strafrechtlichen Einschreiten nicht entnommen wird. ' »r Lange —
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