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Der sächsische Erzähler : 09.12.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-12-09
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-189312099
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18931209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18931209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1893
- Monat1893-12
- Tag1893-12-09
- Monat1893-12
- Jahr1893
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 09.12.1893
- Autor
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Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpe« und Umgegend. Achtundvlerzlgster Jahrgang. unter „Eingesandt" 20 Pf. SertngstrrJnstratrnbetrag 2dPf. ^Amtsblatt der Kgl. Amtshauptmannschaft, der Kgl. Schulinspectton u. des Kgl. Hauptfteueramtes zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts uud des Stadtrathes zu Bischofswerda. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zn> ri Mal, Bestellungen werden bei allen Postanstalten Jaf-rat-, welche in diesem Blatte die weiteste Verbreitung MkstNvochS und Eanaabead-, und kostet einschließlich des deutschen Reiches, für Bischofswerda und Umgegend finden, werden bis Dienstag und Freitag früh o Uhr der Sonnabends erscheinenden „belletristischen Beilage" in der Expeditioli^ dieseS Blatte- angenommen. angenommen und kostet die dreigespalteneilorpuSzeile lOM» Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, der Sonnabends erscheinenden „belletristischen Vellage" vierteljöhrlich l Mark 50 Ps. Einzelne Nummer 10 Ps. Bekanntmachung. Der Grundstücksbesitzer Friedrich August «Spelt in Frankenthal beabsichtigt in dem auf den Parzellen Nr. 107/108 des Flurbuch» für Frankenthal neu zu errichtenden Schlachthause eine lstvirltivlitvrstaiilsg» zu errichten. In Gemäßheit von § 17 der Reichs-Gewerbe-Ordnung wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen dagegen, soweit sie nicht auf besonderen PrivatrechtStiteln beruhen, bei deren Verluste binnen 14 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung -an gerechnet, allhier anzubrinaen. Die auf die Anlage bezüglichen Unterlagen können an Kanzleistelle der Königlichen Amtshauptmannschaft von den Personen, welche ein Interesse davon nachweisen, eingesrhen werden. Bautzen, am 1. Dezember 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. 3867 vou Zezschwitz. z. L. Bekanntmachung. Nach § 4o der Verordnung deS Königlichen Ministeriums deS Innern vom 4. März 1881 — Seite 13 deS Gesetz- und Verordnung»- 'Mattes vom Jahre 1881 — ist alljährlich, während der letzten 14 Tage des Monats Dezember, eine genaue Consignation der vorhandenen Pferde, einschließlich der Fohlen und b., Rinder, — ohne Unterschied deS Geschlechts und des Alters —, nach diesen beiden Kategorien getrennt, vorzunehmen. Indem die Herren Äemeindevorstände, sowie der Herr Bürgermeister zu Schirgiswalde auch in diesem Jahre auf diese Bestimmung auf merksam gemacht werden, werden dieselben hierdurch veranlaßt, die nach dem, der gedachten Verordnung unter T beigesügten Schema aufzustellenden Consignationen, in welche der Pferde- und Rindvieh-Bestand der Rittergüter mit aufzunehmen ist und zu welchen Formulare in der RöSger'schen Buchhandlung Hierselbst zu haben sind, bei Vermeidung von 3 Mark Ordnungsstrafe bis spätestens 8. Januar künftigen Jahres anher einzureichen. Hierbei werden die Ortsbehörden angewiesen, bei den Aufzeichnungen de» gedachten Viehbestände» mit der größten Genauigkeit vorzugehen. Bei der von der Kommission für das Vetcrinärwesen in diesem Jahre vorgenommenett Vergleichung deS Ergebnisses der Consignation im Monat Dezember vorigen Jahres mit dem Ergebniß der am 1. Dezember vorigen Jahre» vorgenommenen allgemeinen Viehzählung im Deutschen Reich haben sich erhebliche Differenzen gesunden, welche nur auf ungenaue Aufnahme des Viehbestandes Seiten der damit beauftragten OrtSbehördcn zurückzuführen sind. Bautzen, am 4. Dezember 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. 3913 von Zezschwitz R. Bekanntmachung. Die siebente öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses findet Donnerstag, am 14. dieses Monats, Vormittags V»10 Uhr, im Sitzungszimmer der Amtshauptmannschaft statt. Die BerathungSgegenstände sind auS der im amtshauptmannschaftlichen Gebäude angeschlagenen Tagesordnung zu ersehen. Bautzen, am 5. Dezember 1893. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz Hpr. ' — Bekanntmachung. Die den OrtSarmenkassen zukommenden Jagdkartengebühren-Antheile pro 1893 sind von den Vertretern der OrtSarmenverbände des hiesigen Bezirks spätestens bis 24. Dezember 1893 Lei der Kasse der Königlichen Amtshauptmannschaft in Empfang zu nehmen. Die bis dahin unerhobenen Beträge werden den Betreffenden auf ihre Kosten durch die Post zugestellt. Bautzen, am 4. Dezember 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. vou Zezschwitz R. Bekanntmachung. Der zweite diesjährige Bezirkstag der AmtShauptmannschaft Bautzen findet Montag, am 18. dieses Monats, Bormittags 11 Uhr, im Gasthose zur goldenen Weintraube hier statt. B a u tz e n , am 6. Dezember 1893. Der Königliche AmtShauptmann. 128 von Zezschwitz. Hpr. E» wird hierdurch bekannt gemacht, daß für die auf den 3., 10., 17. und 24. Dezember d. I. fallenden Sonntage in Gemäßheit von k lObd der Gewerbeordnung eine Verlängerung der bisherigen mit v Uhr Nachmittags schließenden Geschäftszeit im Handelsgewerbebetrieb bi» 9 Uhr Abends gestattet wird, auch darf zwischen dem Vormittag»- und NachmittagsgotteSdienst der Handelsgewerbebetrieb, insoweit dir» möglich ist, um eine Stunde verlängert werden. Eine gleiche Verlängerung der Geschäftszeit wird für den Sylvestersonntag, den 31. Dezember d. I., in Gemäßheit klbs. 2 de» angezogenen -Gesetzes nachgelassen. , Am 1. Weihnachtsfeiertage sind dagegen sämmtliche Geschäft-lokale geschlossen zu halten. Stadtrath Bischofswerda, am 30. November 1893. l»r. Lrmge
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