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Der sächsische Erzähler : 20.12.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-12-20
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-189312204
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18931220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18931220
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1893
- Monat1893-12
- Tag1893-12-20
- Monat1893-12
- Jahr1893
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 20.12.1893
- Autor
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Bestellungen werden bei allen Postanstalten de» deutschen Reiches, für Bischofswerda und Umgegend in der Expedition dieses Blatte» angenommen. Achtund vierzigster Jahrgang. Inserate, welche in diesem Blatte die weiteste VerbreMmg finden, werden bis Dienstag und Freitag früh » M angenommen und kostet die dreigrspaltenr LorpuSzeile 10 Ps» unler„Eingtsandl" 20Ps. GeringsterJnseratenbetragllSPs Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und EonnabendS, und kostet einschließlich der Sonnabend» erscheinenden „belletrifttschen Beilage"' vierteljährlich l Mark Ü0 Ps. Einzelne Nummer 10 Ps. 101 Mittwoch, den 20. Dezember. 1896^ Der sächsische LrzUer, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen nnd llmgegend. Amtsblatt der Kgl. AmtshauMaimschast, der Kgl. Schulinspcction u. des Kgl. HauptsteaeramteS z« Baichm, sowie des Kgl. Amtsgenchts und des Stadttathes zu Mschofswerda. Blechschmidt. ekretär v. Marschall anläßlich der Genehmigung des vorigen Freitag in seine Christferien gegangen Schlußsitzung vor den Ferien die Handelsverträge Politische Weltschau. Der Kaiser hat dem Vernehmen nach den -Reichskanzler Grafen Caprivi und den Staat»« «tür v. Marschall anläßlich der Genehmigung de» Aus Folium 261 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts, die Firma -dag. in Bischofs» werda betreffend, ist heute das Erlöschen dieser Firma verlautbart worden. Bischofswerda, am 1b. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Aff. Reumann. Bekanntmachung. Auf hiesigem Bahnhose kommt Mittwoch, den 20. Dezember or., Vormittags 9 Uhr, 1 Wagen Stückkohle gegen sofortige Baarzahluna zur öffentlichen Versteigerung. König!. Güterverwaltung Bischofswerda. Schmidt. Schm. und zur Stund^?rs^üü^m^ei7zü^r!t versammelten einzelstaatlichrn Parlamenten die Weihnachtsvertagung eingetretrn sein. Wa» dm Reichstag anbelangt, so hat derselbe in seiner Versteigerung. Donnerstag, den 21. Dezember 1893, ^sollen auf hiesiger Haltestelle 1 Ladung Braunkohlen 11,000 Lg. meistbietend versteigert werden. Putz ka u , am 18. Dezember 1893. Güterabfertigung. rümänuchei^cmbelSverttägrSdurch^ tag beglückwünscht. Auf parlamentarischem Gebiete herrscht WeihnachtSruhe, der Reichstag ist bereit» am Der sächsische Erzähler, i'daS Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft Bautzen, für da» König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Bischofswerda rc., seit Aah"N in allen Kreisen des engeren Vaterlandes viel verbreitet und seiner patriotischen, allem gehässigen Parteitreiben abholden Tendenz wegen beliebt und anerkannt, nennt sich mit vollem Recht: „Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann". Der „sächsische Erzähler" erscheint Mittwoch» und Sonnabends und bespricht alle Vorfälle des öffentlichen Lebens in gediegener, gedrängter, leicht faßlicher Weise, enthält in seinen Original «Leit« artikeln und Aussätzen eine Fülle von Belehrung, während demselben stets durch einen spannenden Roman sittlichen Inhalts- geschmückten Feuilleton in der belletr. Beilage der Unterhaltung gewidmet ist. c Allen Zeitungslesern, welche die Lektüre eines so nach den verschiedensten Richtungen hin unterrichtenden und unterhaltenden Blatte» suchen, sei deshalb der „sächsische Erzähler" bestens empfohlen. Man abonnirt bei allen Kaiser!. Postanstalten und bei unseren Boten. AbonnementSprei» vierteljährlich 1 Mk. bO Ps. Ebenso erlauben wir uns, den „sächsischen Erzähler" zum Zweck von Ankündigungen besten» zu empfehlen, da diese» Blatt in einer bedeutenden Auslage jedem Inserat bei mäßigem Preis wirkungsreichen Erfolg sichert. Die Expedition des „sächsischen Erzählers". Friedrich May. Bek an n t mach» n g, Maßregeln bei Frost und Schneefall betreffend. Bei eintretendem Schneefall oder Frost sind die Haus- und Grundstücksbesitzer bez. deren Stellvertreter verpflichtet: 1. die Fußwege vor sämmtlichen auch unbebauten Grundstücken von Schnee und Eis freizuhalten. Wo keine besonderen Fußwege angebracht sind, ist läng» der Grundstücke ein Streifen von wenigstens einen halben Meter Breite schneefrei zu halten. Bezüglich dieser Streifen gelten die Bestimmungen unter 2 und 4. 2. Bei sich bildender Glätte sind die Fußwege mit Sand oder Asche zu bestreuen. 3. Die an de» Dächern oder Dachrinnen sich bildenden Eiszapfen sind nach vorgängiger Absperrung des betreffenden FußwegtrakteS in vor« sichtiger Weise abzustoßen. 4. Bei rintretendem Thauwettcr sind die Schnittgerinne schneefrei zu halten und bei sich ansetzendem Eise aufzueisen, inglcichen die Fußwege von EiS und Schnreschlickcr freizumachen. Ferner wird zur Vermeidung von Gefahr für das auf den Straffen verkehrende Publikum b. das Befahren abschüssiger Straßen, Gassen und Plätze mit Schlittschuhen, Kindcrschlitten oder Handschlitten untersagt. Ausgenommen von diesem Verbote ist nur die nothwendige Beförderung auf Hand- und Stuhlschlitten, wenn der Schlitten gezogen oder im Schritte fortbewegt wird. 6. Geschirre müssen während des Vorhandenseins von Schnee mit Schellengeläute oder genügend lautNingenden Klingeln versehen sein. 7. Das Knallen mit Schlitten-Peitschen in den Straßen der Stadt ist verboten. Fälle der Säumnisse und Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen, sowie Nichtbeachtung etwaiger diesbezüglicher Weisungen der Pottzei-AuffichtSbeamten werden mit Geldstrafe bis «v Mark oder Haft bis zu 14 Sage« geahndet, auch wird nach Befinden das Versäumte auf Kosten der Säumigen obrigkeltSwegen ausgeführt werden. Stadtrath Bischofswerda, am 13. Dezember 1893. —LZr Lange — Blechschmidt. Aus Folium 161 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgericht», die Firma Rud. Wagner in Bischofswerda betreffend, ist heute das Erlöschen dieser Firma verlautbart worden. Bischofswerda, am 13. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Aff. Reumann.
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