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Der sächsische Erzähler : 05.04.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902-04-05
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-190204055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19020405
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19020405
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1902
- Monat1902-04
- Tag1902-04-05
- Monat1902-04
- Jahr1902
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 05.04.1902
- Autor
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I»os Dirse küfftt «Üff M»ser«te,! >aldm, werd« früh » Mr « LorpuSzttlr 10 ,,, Jnsrratrnbetrag 2» Pf. Zeitschrift erfchetst «Schrntlich drei »al, «*. »«««««O» «nd Goom»«n»»,«nd chlirtzlich der Somrabead» erscheinend« ^H«ve- h«e»M«a«- viertrlMrlich Mark 1 SV Pf. Nummer der ZeitungSpreirliste «S70. In der Zeit vom 7. April bis Mitte Mai dieses Jahres wird seiten der Königlichen Eisenbahnbauinspektion die Verlängerung der Bischofs werda-Zittauer Straßen-Unterführung am Westende des Bahnhofs in Bischofswerda vorgenommen werden. In Folge der Einrüstung für die Herstellung des Gewölbes bleiben für den Verkehr nur 2 Gang- und Fahrbahnen von je 3,2 m Höhe und 3,0 in Breite verfügbar, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß sich nach diesen Maaßen während der gedachten Zeit die Ladehöhe der die Straßen-Unterführung verkehrenden Geschirre von und nach Putzka« «nd Umgegend zu richten hat. Bautzen, am 29. März 1902. Königliche Amtshauptmannfchaft. I. A. : von Wolf, Bezirksassessor. H. fördergleises von 75 om Spurweite und der Betrieb auf demselben mit Schmalspurlokomotive und Fördergefäßen nöthig. Dieses Fördergleis überschreitet im Niveau den Schmölln - Bischofswerdaer KommunimtionSweg — . . I Bischofswerda — und unterschreitet in der Folge des weiteren Abbaues den Kommunikationsweg von BelmSdorf nach Kynitzsch bezw. Bischofswerda — Flurstück No. 1358 des Flurbuchs für Bischofswerda —. s " » 'V „ daß die Wegebahn rine Veränderung nicht zu erfahren, sondern nur einen lheilweisen beiderseitigen Kantenschutz zu erhalten hat. Unter Hinweis auf die Bestimmungen in den §8 43 flgde. der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 — abgedruckt auf Seite 776 flgde. des Reichsgesetzes vom Jahre 1892 —, nach weichender Förderungsbetrieb erfolgen und voraussichtlich am7. Aprild.J. gegen die in dem vorgedachten Reichsgesetze erlassenen Bestimmungen mit Geldstrafe bis zu" einhundert Mark bestraft werden, sofern nicht nach den AxüSvlatt der -gl. AmtShmpvonmschoft, da Sgl. Echilinfprtti»» L SrS Sgl. HallPtrollonteS zii vim-m, sowie des Sgl. Amtsgerichts imd des StadttatheS M BischosSverdo. Der Herr Bürgermeister von Schirgiswalde, sowie die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des Bezirks werden hierauf besonders hingewiesen und veranlaßt, bei vorkommenden Fällen den Aufnahme-Antrag unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars und unter Beifügung der im § 7 des Unterbringungs-Regulativs erwähnten Unterlagen hier einzureichen. Sowohl die Formulare zu den Aufnahme-Anträgen, als zu den ärztlichen Gutachten und Derbindlichkeitserklärungen sind von hier zu beziehen. Hierbei wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß bei Unterbringungs anträgen die in dem Formulare gestellten Fragen sorgfältig und ausführlich zu beantworten, auch die erforderlichen Unterlagen vollzählig beizufügen sind. Bautzen, am 24. März 1902. Königliche Amtshauptmannfchaft. I. V.: v*. Gras, Regierungsassessor. Hst- Die Unterbringung in die Landes-Heil- «nd Pfleganftalt für Epileptische zu Hochweitsche« betreffend. In dem mit dem 1. April dieses Jahres in Kraft tretenden, im Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 69 flgde. veröffentlichten neuen Regulative für die Unterbringung in die Landes-Heil- und Pfleganstalt für Epileptische zu Hochweitfchen ist bestimmt, daß, von Ausnahmefallen abgesehen, die -rrnspvechftvlle M». Brprllungrn werden bei all« Postanpnlt« de» deutsch« Reiche«, für Bischofswerda mw Uwgegend bei unser« ZrttmlgSbotm, sowie in d« Lxped. d. Bl. angenommen. r-chsmnvs-nrgr-A-» Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche für Mittelburkau auf Blatt 54 und auf Blatt 87 für Niederburkau auf den Namen Lina Franziska Gneust geb. Seifert eingetragenen Grundstücke sollen am 28. Mai 1902, Vormittags 10 Uhr, — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Die Grundstücke sind nach dem Flurbuche 46,6 Ar groß und auf 3975 M. — Pf. geschätzt. Sie bestehen aus Wohnhaus mit Scheunen, und Schuppen-Gebäude, Garten und Feld. Das Wohnhaus, Nr. 149 des Brandkatasters, liegt an der Dorfstraße von Mittelburkau und enthält zu einem Geschäfte, jetzt Kramerhandel, eingerichtete Räume. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen die Grundstücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 17. März 1902 verlautbarten Bersteigerungsvermerkes au« dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Bersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebuna oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der BersteigerungserlöS an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. , Bischofswerda, den 26. März 1902. K ö n i g l i ch e s A m t s g e r i ch t. welch« w diesem Blatt« di« weiteste »rrbrrttnnz d« b» Montag, Mittwoch «nd Freita, mmn« «nd kostet die vieraespaltme --»? .«Ml--«- > Sonnabmd, dm 5. April >er sächsische Frzähler Bezirksimzeiger für Bischofswerda, Stolpe« ««d Umgegend. Dieses Fördergleis überschreitet Bekanntmachung, die Erweiterung des Bahnhofes in Bischofswerda betr. Anläßlich der Ausführung der Erdtransporte zur Erweiterung des Bahnhofes Bischofswerda macht sich die Herstellung eines Massen- "" ' ' - " " -7! nöthia. iikcttionSweg — Flurstück No^ 1356 des Flurbuchs für Diese Ünterschreitung erfolgt mittels eines in den Wegekörper einzubauenden Tmmels derart. Unter Hinweis auf die "Bestimmungen in den 88 43 flgde. der Bahnordnung für die Nebeneisenbähnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 — abgedruckt auf Seite 776 flgde. des Reichsgesetzes vom Jahre 1892 —, nach welchen der Förderungsbetrieb erfolgen und voraussichtlich am 7. April d. I. beginnen und spätestens am 1. August d. I. beendet sein wird, wird dies mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Zuwiderhandlungen gegen die in dem vorgedachten Reichsgesetze erlassenen Bestimmungen mit Geldstrafe bis zu einhundert Mark bestraft werden, sofern nicht nach den allgemeinen Strafbestimmungen eine härtere Strafe verwirkt ist. Bautzen, am 26. März 1902. Königliche Amtshauptmannfchaft. I. V.: von Wolf, Bezirksassessor. H.
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