Der sächsische Erzähler : 22.04.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-04-22
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-192604221
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19260422
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19260422
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1926
- Monat1926-04
- Tag1926-04-22
- Monat1926-04
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- Titel
- Der sächsische Erzähler : 22.04.1926
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FernsprecherNr.444und4tä nähme sen im Mehkich dk Herrm «raun und Severing wch estinm» Haden. Wenn man di« Dinge von diesem V-nhlMnkt ans «tzeht, Hann K es «igentllch Mfchoftzwerdaev Einzige Tageszeitung .m Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten Dies Blatt enthätt die amtlichen Bekanntmachungen der Anushaupt mannschaft, der Schulinspektlou und de« tzauptzollamts -u Bautzen, des Amtsgericht», des Finanzamtes und de» Stadtrat» zu Bischofswerda. Tagesschau. * Sm Rechtsausschuß des Reichstages erklärte der Rcichsinnenminister Dr. Külz, daß der Aompromlßenlwurf über die Jürstenabsindun« tragbar sei. und gab weiter im Namen der Reichsregieruna die Erklärung ab, daß diese den Entwurf für verfassungsänoerad halte. * 2m Prozeß gegen den Oberstaatsanwalt Asmus- Arelberg wurde Dienstag nachmittag 5 Uhr das Urteil ver kündet. Der Angeklagte wurde freigefprocheu. Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last. * Der sozialdemokratische Parkeiausschuß in Berlin hat zur Lösung des Sachsenkonflikts ein Schiedsgericht eingesetzt. Zu den mit * bezeichneten Meldungen finden die Leser Aus- sührlichcs an anderer Stelle. Oie Fürstenabfindung im Rechisausschuß Berlin, 21. April. (Drahtb.) Der Rechtsausschuß des Reichstages setzte heute nachmittag in seiner ersten Sitzung nach den Osterferien unter dem Vorsitz von Geheimrat Kahl, Deutsche Dvlkspartei, die Beratung der Anträge zur Fürstenabfindung fort. Reichsknnenminister Dr. Külz und Rekchsjustizminister Dr. M a rx nahmen an der Sitzung keil. Vor Eintritt in die Tagesordnung richtete Dr. Rosen feld (Soziald.) an die Regierung die Anfrage, ob sie den Gesetzentwurf über die entschädigungslose Enteignung der Fürsten entsprechend dem Volksbegehren unverzüglich dem Reichstag überreichen wolle. Reichsinnenminister Dr. Sülz erklärte dazu, vor der amtlichen Feststellung der Stimmen zahl habe die Reichsregierung keine gesetzliche Zuständigkeit gehabt, sich mit der Einbringung des dem Volksbegehren unterliegenden Gesetzentwurfes zu befassen. Am IS. April sei dem Reichsinnenminister das Ergebnis mitgeteilt war- den und heute habe er den Gesetzentwurf an das Kabinett weitergeleitet. Der Kommunist Neubauer warf darauf der Regierung Sabotage und Provokation vor. Er wurde zur Ordnung gerufen. Reichsinnenminister Dr. Sülz betonte nochmals, daß von Berschleppüngsabsichten der Regierung keine Rede sein könne. Der Ausschuß trat dann in die Tagesordnung ein. Schulie-Zentrum begründete kurz Len neuen Kompromiß entwurf der Regierungsparteien. Die Fraktionen hätten dazu noch nicht Stellung genommen. Ein Vertreter des preußischen Finanzministeriums bezeichnete die Nachricht, daß das Hohenzollervhaus dem Staate sieben Millio nen Mark Steuern schuld«, als unzutreffend. Tatsächlich seien dem Hohenzollernhaus etwa 300 000 Mark Steuern bis zum 30. April dieses Jahres gestundet worden. Auf Anfrage des Vorsitzenden gab der Reichs innenminister im Auftrage der Reichsregierung die Erklärung ab, daß der Gesetzentwurf, wie er fetzt dem Rechtsausfchuß vorliege, für die Regierung tragbar sei und daß sie ihn für verfassungsändernd Halle. Die Frage nach dem verfassungsändernden Charakter müße nach mehreren Richtungen hin geprüft werde«. Soweit sich der Gesetzentwurf auf die Feststellung bürgerlich-recht lichen Eigentums, auf die Regelung bürgerlich-rechtlicher Ansprüche und auf die Enteignung privaten Eigentums der früheren Fürstenhäuser und ihrer Mitglieder beziehe, sei die Zuständigkeit des Reiche» nach der Reichsverfassung zwei- Mos gegeben. Auch soweit vom Gesetz öffentlich-rechtliche Tatbestände geregelt würden, Kege «in verfastrmgsändern- Eingriff in di« Zuständigkeit der Länder nicht vor. Die Bestimmung der Verfassung, „niemand darf seinem gesetz lichen Richter werden," steh« der Sonderregelung der Auseinand« zwischen Ländern wch Fürsten ¬ häusern durch «in setz nicht Vorschrift wende sich nach der ständigen nicht an den Gesetzgeber, solchem nur an die Stellen, die sich etwa Eingriffe In dl« Execr könnten. Si« verhindere aber nicht, dah dmt Oer Kern -er Sache. In der politischen Osterpause hatte das deutsche Volk einige Ruhe vor der Enteignungsagitation, mit der es wo chenlang vorher beschäftigt wurde und di« man jetzt wieder in verstärktem Maße betreiben wird. Man könnte trübselige Betrachtungen darüber anstellen, ob es denn in aller Welt für uns, in unserer gegenwärtigen politischen und wirtschaft uchen Lage gar nichts Wichtiger«» zu tun gibt, als uns we gen einer aufgebauschten und schließlich sinnlosen Angelegen heft die Kchrfe gegenseitig einzuschlagen. Denn alle vernuns- ttgeu Menschen sind sich mittlerweile darüber klar geworden, daß die Milliardenwerte, die die sozialdemokratische und kommunistische Presse ihren Anhängern oorgaukelt, nur tu der Ermächtigung an die Länder zu erwirken. Der Begriff der Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit werde in Theorie und Praxis auch vom Reichsgericht dahin ousgelegt, daß die Enteignung zur Durchführung eines be stimmten dem Wohle der Allgemeinheit dienenden Zweckes notwendig sein müße. Die bloße finanzielle Bereicherung durch die Ueberführung von Privatbesitz in die öffentliche Hand stelle noch nicht eine Enteignung zum Wohle der All gemeinheit dar. Für die Frage der Zulässigkeit der Enteig- nung privaten Eigentums der früheren Fürstenhäuser durch einfache Gesetzgebung komme es darauf an, ob dadurch eine Vermögenstransaktion zu gunsten deL Staates erreicht werden solle. Dann sei das Gesetz ver- fassungsändernd, oder ob aus dem durch die Vermögensent eignung ohne weiteres erlangten Vorteil ein anderes zum Wohle der Allgemeinheit dienendes Ziel erstrebt werde. Als das selbständige Ziel könne es nicht angesehen werden, daß die durch die Transaktion erzielte Verbesserung der Finanz lage den Staat in den Stand setze, in erhöhtem Maße zum Wohle der Allgemeinheit tätig zu sein, sonst würde jede Ver mögenstransaktion zugunsten des Staates als verfassungs mäßig zulässige Enteignung angesehen werden können. Von dieser rechtlichen Auftastung aus seien die einzelnen Vor schriften des Gesetzentwurfes mit der Reichsverfastung nicht vereinbar und der Gesetzentwurf bedeute insofern eine Der- fassungsänderuug, die zu ihrem rechtskräftigen Zustande kommen ber verfassungsändernden Mehrheit bedürfe. Im Verlaufe der Aussprache stellte der Reichs innenminister noch fest, daß die Regierung auch den Enteig nungsentwurf des Volksbegehrens für verfassungsändernd halte. Der Ausschuß beschloß, die Aussprache über das Gut achten der Reichsregierung erst später vorzunehmen. In der allgemeinen Aussprache über den neuen Kompromiß entwurf wurde dieser von sozialdemokratischer Seite als nicht genügend durchgedacht bezeichnet. Es wurde angeregt, die Richter des Sondergerichts durch den Reichstag wählen zu lassen. Der Vorsitzende Dr. Sahl bemerkte, daß sich über diesen Vorschlag reden laste. Dr. Everliag-Deutschnational war der Meinung, daß das neue Kompromiß dem Enteig- mmgswillen des Volksbegehrens noch näher gekommen sei als das frühere. Die Bestimmungen über die Rückwirkun gen seien zu weitgehend. Der Entwurf bringe ein Ausnah merecht gegen die Fürsten, das mit dem Rechtsgefühl nicht vereinbar sei. Der Vorsitzende erklärte dann auf eine sozial demokratische Anfrage, er wolle den preußischen Finanz minister bitten, sich am Donnerstag über die Wirkung des neuen Kompromißentwurfes aus die preußische Vergleichs- frage zu äußern. Damit wurde die Generaldebatte geschlos sen. Die Einzeldebatte beginnt am Mittwoch vormittag. igen Enteignung der Fürstenvermögen ingsten unmittelbaren Bor- . vermöchte. Langsam dringt auch in die Oeffenllichkeft die Erkenntnis, daß die ganze Streit frage durch unoeschickte Behandlung, von welcher Sette foll einmal mmntersmyt bleiben, künstlich verschärft worden ist. Denn die Dinge Segen doch tatsächlich so, daß außer Preußen und einigen thüringischen Einzelsällen, darunter Gocha, di« Auseinandersetzungen so gut wie erledigt find. Auch in Preußen könnten sie längst unter Dach und Fach sei», wen» nicht der bekannte Vorstoß der Demokraten die preußische Staatsregierung veranl hätte, die Durchfüh rung de» bereit» im Oktober ISA g rstenen Vergleichs zu unterlass«, und daß dieser Interessen des preußisch« Staate» nicht so arg . 'S lich, woher diese riesige und kostspielige Agitation entsteh« , konnte. Man kommt den Dingen erst näher, wenn mau die Tak tik der Kommunistischen Partei genauer unter die Äwe nimmt. Es ist kein Zweifel möglich, daß die treibenden Ele-^ mente in der Dolksentscheidsbewegung zunächst die Kommu nistische Partei und parteilose radikale Sozialisten waren» während di« Sozialdemokratische Partei sich zunächst uur sehr zögernd an der Sache beteiligte. Zweifellos hab« die Kommunisten ein großes taktisches Geschick bewiesen, wenn sie in den Betrieben die Belegschaften, einschließlich der sozia listischen Arbeiter unter dieser nicht ungeschickt gewählt« Losung mobil zu machen wußten. Die Sozialdemokratie hat sich dann wohl oder übel anschließen müssen, well sie sich, nun einmal in der politischen Opposition stehend, von deu. Kommunisten nicht den Rang in der Agitation ablaufen lasten wollte. „Wenn wir nicht mitmachen, würden uns die Leute nicht bataillons-, sondern armeenweise weglauf«", also sprach Dittmann und eröffnete damit einen Bllck in die , Agitationsnöte der S. P. D. Für die Kommunisten ist eingestandenermaßen Re gaUPt Fürstenenteignungskampagne weiter nichts, als eine Vor übung für eine Revolution. Nach den Crf«^ rungen der-letzten Jahre.ist sich auch die kommunistische. Führung darüber klar, daß die 12^ Millionen deutscher,! Bürger, die das Volksbegehren unterschrieben haben, vuU nicht ohne weiteres zu revolutionären Kämpfern gewoich« sind, wohl aber hat diese Taktik es fertiggebracht, eine großes Zahl von sonst indifferenten Wählern unter einer kommunk- stischen Parole zu einigen und mit den Einheitskomitees eine' neue revolutionäre Zellenbildung zu beginnen. Die Kom munisten denken nicht daran, schon heute die Machtfrage auf zurollen, sie sprechen aber ganz offen aus, daß für sie der Kampf um die revolutionäre Macht im Hintergründe steht, und daß ihre ganze Taktik nur den Zweck hat, .die vorher , reichlich schläfrigen Massen zu mobilisieren. Wenn die Für stenenteignungsfrage so oder so erledigt ist, dann werd« sie weitere Forderungen aufftellen, di« geeignet sind, i Volksbewegungen hervorzurufen. Sie selbst nenn« die Be seitigung des Mietswucher, d. h. die Enteignung des Hausbesitzes, die Enteignung des Großgrundbesitzes, der Kirchengüter usw. Diese Agitation wird ihn« um so leichter gemacht, als sie durch die wenig glückliche Fas sung des Volksentscheidsgesetzes jederzeit die Möglichkeit^ haben, die Masten für irgend ein demagogisches Ziel auf dleS Beine zu bringen. Es ist daher leider zu befürcht«, daß wir einer Zeit grö-: ßerer innerpolitijcher Kämpfe und Auseinandersetzungen ent gegengehen. Deshalb wäre es zu begrüßen, wenn die Wäh- . lerschaft mit einer entschiedenen Ablehnung der Enteig-! nungsagitation sich klar zu dem Willen bekennen würde/ die Ordnung des bürgerlichen Rechtsstaates aufrechtzuer halten. Nur wenn das geschieht, darf man hosten, daß schwere Erschütterungen unseres gesamten Rechts- und Der- fastungslebens vermied« werden. Vor einer Regierungskrise? Die demokratische Presse erörtert die Möglichkeit einer, Regierungskrise. Mit Bezug auf dis Rede Dr. Stresemanns in Stuttgart und auf Aeußerungen des Vorsitzenden der. volkspartellichen Reichstagsftakfion, Dr. Scholz, im Deut^ schenspiegel glaubt der parteioffizielle Demokratische Zer- tungsdienst feststen« zu können, daß der rechte Flügel dei? Derttschen Dolkspartei den Berluch einer Regie rungsumbildung mache, und zwar im Zusammen hang mit der Fürstenenteignung Die Tatsache, daß an läßlich der Regelung der Fürstenabfindung eine Umbildung der Reichsregierung erfolgen muß, ist so selbstverständliche daß darüber im Reichstage auch schon vor Ostern bei allen? Fraktionen gesprochen wurde. Wenn nach den Wünschen der' Demokrat« das Kompromißaesetz der Regierungspartei«' die Unterstützung der Sozialdemokraten fin-' det, würde «in Teil der Deutschen Dolkspartei sich wahres scheinlich mit einer solch« Regelung nur einverstanden «r-Z klären, wenn die Sozialdemokrat« auf die Unterstütz-^ ung des Volksentscheide« verzichten. Darau« würde sich dann «ine dauernde Bindung der Sozialdemokrat tie an das Kabinett Luther entwickeln. Sollte sich aber einest bürgerliche Mehrheit mtt Einschluß der Deutsch»«-? ti analen für ein Kompromißgesetz ergeben, so würdH da» wieder dm Zusammenschluß dieser Parteien zu einer' festen Mehrheit und bürgerlich« Regierungsgemeinschafv zur Folg« haben. Lin Streitobjekt würde für die Deustch-? nationalen die Person des Außenministers sein. Dr. Qua ag! Rede in Bischofswerda am Montag erwirk hmfttomckm «wem Politiker wie Stresemann Ersch innngsw^s«: Jeden Werktag abend» für de» folgende Lag. Dezngspeei» 'ür die Zeit «die» halben Monat»: Frei in» Hau» halbmonatlich Mb. ILO, beim Abhole« in der Geschäftsstelle wiichentlich SO Pfg. Einzelnummer 15 Psg. — AI« Poktanstalten, sowie unsere Zeitungsausträger und die Geschäftsstelle nehmen sederzeit Bestellungen entgegen. Postscheck-«»»«»: Amt Dreoben Str. 1521. Semeinbe- verbandogirokast« Bischofswerda Konto Re. S4. I» Falle höherer Gewalt — «leg oder sonstiger irgend welcher Störung de» Betriebes der Zeitung oder da Beförderungseinrich- tungen hat da Bezieh« keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. Anzeigenpreis (in Goldmark): Die 43 mm beeile einspaltig« Grundschristzeile 25 Psg., örtliche Anzeige« 20 Pfä, die 90 ww breite Reklamezeile <tm Texttril) 70 Psg. Zahlung « Dapiermark zum amtlichen Briefkur» vom Zahltag, jedoch nicht niedrig« all zum Kurs vom Tage da Rechnung. — Rabatt nach Taris. Fite» Sammelanzeigen tarifm. Auffchlag. — Erfüllungsort BifchosmoeftmA Nr. S3 Donnerstag, den 22. April 1926. 81. Jahrgang H
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