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Der sächsische Erzähler : 18.11.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937-11-18
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-193711189
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19371118
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19371118
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1937
- Monat1937-11
- Tag1937-11-18
- Monat1937-11
- Jahr1937
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 18.11.1937
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7? Der SSHMLrMer Ist» BesarlurungsAnrichtunaen Kirch höher« «»walt ha« der mb- «leb« keinen Anspruch aas Lieserang oder Nachlieferung ll«I web um -au« stell« .... Der- krst die ^rer An» Kraftfahrzeuges voraus« ür !en kraftfahrzeuges — auch der «. a. riefe Prüfung soll^einfach >Slt einen Führerschein mun, »ch i der i - —" ' - - Unabhängige Zeitung für alle Ständein Stadt und Land. Dicht verbreitet in allen Volksschichten. Sei lagen: Illustrierte« Sonntaasblatt Heimatkundlich« Bella« Frau und Heim > Landwirtschaftlich« Beilage. —- Druck und Verlag von Friedrich Mag, in Bischofswerda. — Postscheck-Konto Amt Dresden Nr. 1521. Gemeindeveroandsgirokasse Bischofswerda Konto Nr. 54 und Betriebsvorschriften en enthalten. Vorweg i t zu Veach- 'enheit der irt werben estimmun- iür« !rast» Tageökck firrAischofswerda Einzige Tageszeitung im Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten Der Sächsisch, Erzähler sst da» zur Dervssentlichung der amllichen Bekannt machungen der AmMhauptmannschast zu Bautzen u. der Bürgermeister zu Bischofswerda u.N«utirchtL.)behordlichersrilsbestimmteBlattu.enthällselner die Bekanntmachungen de» Finanzamt« zu Dischos»werda u. and. Behörden. ungen notwendig sein werden. Rach atz« — juristisch gesehen — - — -ie eich ' VelSsttqung anderer nebmer -'-lsoiiaNstisSen -m °cn Gesetzgeber ergibt sich die Notwendigkeit, «- m stelle«, die erftchrunat Gefährdung beS^rkL derer VerkchrSteil«chn«r führe« kRmea. . Der variable Echarakter verlangt auch Maßnahmen, deren letzte Konsequenz zunächst nur angebeutet und nur im schlimmsten Falle, wenn trotz aller Erziehungsmaßnahmen der gewünschte Erfolg auSVleibt, in Erscheinung tritt. Nechtsfahren Die neu« Verordnung enthält viele Vorschriften; deren Beachtung für den erfahrenen und rücksichtsvollen Kraftfah rer bisher eine Selbstverständlichkeit war. Wa» wr den anständigen Kraftfahrer bisher ungeschriebene« Gesetz, wird jält ein für alle Verkehrsteilnehmer gültiges Nette Rückstrahler der Fahrräder . Der Sicherung beS MtllionenheereS der R a d f a h r e r gilt die vorgesehene «erwWüna gew«n SWWahlern an be« - Pedalen her Fahrräder. Diese Neuerung wirb Mr alle Fichträder vorgeschrieven, bk ab 1. Juli 1938 erstmalig in den Verkehr kommen. ES wird, jedoch erwartet, daß auch Ne Besitzer der anderen Fahrräder sich dieser Vorrichtung freiwillig bedienen, bevor eine allge meine Ausrüstung mit den neuen Rückstrahlern angeordnet wird. , , Vorschriften für Fußgänger Len praktischen Erfahrungen angepaßt find auch bi« Be- stimmungen über da» Verhalte« der Fußgänger. Bo« einem ausdrücklichen Gebot des Recht», aehenS ist abgesehen, es ist vielmehr beabsichtigt, auf dem Wege der allgemeinen Verkehrserziehung bet Dunkelheit oder starkem Revel auf de« Fahrbahnen der Landstraßen da» Link»gehen zu empfehlen. Der Sicherung von marschie» rende« Abteilungen bei Dunkelheit ober stark« Revel bient besondere Vorschrift. Eine ander« bestimmt — auf Grund geradezu unglaublicher Erfahrungen — baß spielende Kinber von der Fahrbahn der Verkehrsstratzen entfernt werde«. Diese» Gebot gilt für alle Aufficht»derpflichteten, da» heißt für die Eltern ober Angehörigen. Langsamfahren an Kreuzungen Die Verordnung läßt, wie schon angedeutet, die Möglichkeit offen, Maßnahmen, die wirtschaftlich eine Härte bedeuten würden, em in ihrer letzten Konsequenz burchzuführen, wenn die Unfallstatistik ihre zwingende Notwendigkeit erweist. Die ses gilt für die Frage der Fahrgeschwindigkeit. Zum erstenmal wird nunmehr eindeutig bestimmt, daß mäßige Grfchwi«dtgkeit eingehalten werben muß, wenn in eine Hauptstraße eingeboge« ober tiefe überquert wer- de« soll. Diesü» Gebot ist in allen Fällen einzubalten, gleichgültig, ob atidere Verkehrsteilnehmer in der Nähe find oder nicht. Wenn fich die Erwartung, daß die Zahl der, schweren Ber- kehrSunfälle auf Straßenkreuzungen durch diese neue Bestim- ' mindert wird, nicht bestätigt, folgt unauSbleiS- e Schritt, da» heißt, e» Wim die Notwendigkeit -tung sogenannter Stopp-Straßen geprüft. Auf bestimmten Hauptstraßen wird dann vor jedem Einbiegen oder Üeberqueren in jedem Falle da» Fahrzeug völlig angehalten werden müssen. Laut Unfallstatistik ist da» Nich tbe achten ber Bor - sghrt bei Kraftfabrzeug-Unfällen die überwiegende Unfall- Ursache. Die neue Fassung ber bisherigen Vorschriften steht den Grundsatz vor, oatz derjenige Re vorfahrt a« nicht besonder» geregelte« Kreuzungen hat. ter unter Beibehaltung der Ge schwindigkeit beiter Fahrzeuge bestimmt »»mit rech nen kann, den Schnittpunkt vor dem anderen er reicht ,« haben. An die Forderung der verminderten Geschwindig keit bei Ueberquerungen wird in diesem Zusammenhang er innert. Die neue Fassung geht im übrigen von der Erkennt nis au», daß durch besondere Verkehrszeichen alle Haupt- und Nebenstraßen mit Vorfahrt-recht so gekennzeichnet werden müssen, daß über das Bestehen ber Vorfahrt keine Zweifel herrschen. Im Gegensatz zur bisherigen Verordnung find Kraft- fahrzeuge und Schienenfahrzeuge in bezug auf die vorfahrt einander gleichgestellt. Berlin, LS. November. Da» im Jahre LYSS eircketzende Wiederaufleben deS deutschen Volkes Mt der NeueinschaltUug von Millionen ehemal» arbeitsloser Menschen hat ebenso wie auf anderen Gebieten auch zu einer gewaltigen Stei gerung im Verkehr geführt. Die auf Befehl de» Führers besonnene Motorisierung hat. zu einer B e r m e h - rung de» KraftfahrzeugvekandeS von 14V9724 Fahrzeugen deS Jahre» ISS» auf 2 474 »81 im Jahre 1936 ge- führt; die I«7 anhaltend« Steigerung lüßtauf eine,Verdoppe lung innerhalb der lichten vier Jahre schließen. Unter diesen Umständen erwuchs die hkrfgabe einer gnmd- legenden Neuregelung de» Straßenverkehrs. Die Gnmdsatze dieser neuen Ordnung erläuterte der,Chef der Ordnungs- Polizei, F-Obergruppenführer General der Polizei Da« luege, am DienStagmittag vor der Presse: Der größte Teil der Strqßei ' kehr von Tierführwerk, ReichSautoVahnen de» F läge ber technischen Entwicklung schärend Rechnung. Noch M Viel Berr?hrsttttMe dM nsttwrmlsoziattMchy Staat, ergab sich hie Not- Mäktt, rechtzeitig vorbeugende MamwWek zu treffen., bw MchtMgm AuSwirkanaen bkr veMMen Motors- üna, dw »e rkeh r»Lnlälle, auf ein tragbare« Maß r ab, u b r Ü »en. Infolgedessen ist trotz der Verdoppel m beroKraftfahrzeugvetzanvF die Zahl der BerkehrSopfer im Skrhältnis diel-lbs geblieben: . „ Im JaSre ISS2 verloren 6S7S t^utßheArenschen ibr Loben.durch BerkehrSunfalle bei einem Kraftfahrzeugbestand, der etwa die Hälftebe» jetzigen auSmachte; im Jahre iSSS vewichnete die ReichSverkehrSunfall- statiMk W88 Tote; .. , i» der erste« Hälfte beS Jahre» 1987 werden 3437 Tot verzeichnet. > ' > ' °DW Zahl »er Berkrhrsunfälle ist jedoch immer «och so hoch, »an sie für bi« nationalsozialistisch Volksgemeinschaft untragbar erscheint» Deshalb enttchlotz fich die Reichs regierung AL bkGKmts-a«n »er verkehrSunfallbekSmp. fung, sowohl Re «rrwtwe att auch Re Gesetzgebung t« einer Han» z« vereinigen. Auf Grün» »er «enberung be» KraftfahrzeuggesetzeS vom I«. August 1S«7 hat »er Reich». Minister be» Innern al» polizeilicher Ressortminister im Gin- vernehme« mit dem ReichSverkehrSminister am 13. November dieses Jahre» ei«e «e«e Verordnung Über »a» »erhalte« t« Straßenverkehr erlasse«, die am Dienstag im ReichSgesetzblatt veröffentlicht worben ist. Die neue Verordnung tritt jedoch erst am I. Januar 1SS8 in Kraft. Wann schreitet -ie Polizei ei«? Die Leit zwischen ber Verkündung und dem Inkrafttre ten soll dazu benutzt werden, um die Verkehrsteilneh mer mit den Einzelvorschriften ber neuen Verordnung be kannt,«machen. Da» Leitmotiv der neuenverorbnung heißt: Sicherung de» deutschen Leven» bei verstärkter Mo« , Täglich mit Iluoaahn» der Sonn- und Fei«, w iärdie -eit Am, halben Monats: Frei wo ich KN. l.Ist beim Abholen in der GejM « KN- Einzelnummer W Kpf. lvonnabend- , nummer 1» KM ssernsprecher Am, Slichof,merda llr. 144 u»d 44». 8m Fall« ooa BeNtebeftöningen oder Unterbrechung der Donnerstag, den 18. November 19S7 Berkehrsttttterricht für Ueber- tretungen Die Polizei fleht ihre Aufgabe nicht nur in der Bestra- fung, sondern auch in der vorbeugenden Belehrung und Ermahnuna ber deutschen Volksgenossen. Aus diesem Grundsatz aufbauend, enthält die Verordnung die Verpflichtung Lu» Teilnahme an einem öffentliche« Verkehrsunterricht für alle Verkehrsteilnehmer, welche die BerkehrSvorschrtften nicht beachtet haben. Um Arbeitsausfall für die Teilnehnier zu vermeiden, wird dieser Unterricht grundsätzlich in den Morgenstunden de» Sonntag abgehglten. Weiter erhält der ReichSführer jj und Chef »er deutschen Polizei die Ermächtigung, durch allgemein« Anordnungen zu bestimmen, »atz Verkehrsteilnehmer, welche wiederholt »ie BerkehrSvorschriften nicht brachten, durch Polizeiver- füaungen besonderen Maßnahmen unterworfen werde«. Die Eintragung Von Geldstrafen über k Reichsmark und Freiheitsstrafen in den Führerschein bleibt bestehen. Weiter« Maßnahmen, wie die Drosselung von Kraftfahrzen- ge» al» allgemeine verkehr»erziehm,g»maßnahme werden geprüft. Ueberwachungsformationen . Die neue BerkehrSordnung wurde eingeleitet durch E i n- richtungen der neuen motorisierten Gen darmerie, die zur Neberwachung deS Verkehr» auf den Landstraßen außerhalb der Städte eingesetzt wird. SS folgte die Einführung der motorisierten BerkehrSbe» reitswaften der Schutzpolizei innerhalb der Großstädte, die auf schnellen Solomaschinen überall den glei tenden Verkehr zu überwachen haben. Fall» die weitere Ent wicklung des Verkehrs andere polizeiliche Neueinrichtungen notwendig macht, wird auch dieses geschehen. Der Apparat dev Polizei im nationalsozialistischen Staat ist so wendig, daß er binnen kurzem auf neu erwachsende Ausgaben eingestellt werden kann. Keine führerscheinfreien Kraftfahr zeuge mehr . Zugleich Wit Verkündung ber neuen BerkehrSordnung kommt eine neue Verordnung be» ReichSverkehrSminister« heraus. Die neuen Dinge sinn hier hauptsächlich folgende: 1. Kür die Entwicklung der Kraftfahrzeuge ist die Prü fung der Typen bedeutsam. Durch Gründung einer „Retchsstelle für Typprüfung von Kraftfahrzeu ge» und Kraftfahrzeugteilen" wird für die einheitliche, gleich mäßige und planmäßige Entwicklung der Typen gesorgt. 2. In düs Zulassungsverfahren für Krafts, zeuge werben die Anhänger einbezoaen. Damit wird deren Betriebssicherheit und für ihre Erfassung zu Zwe der Landesverteidigung die nötige Grundlage geschaffen. ».Jeder Führer eines Kraftfahrzeuges — r._^ bisher sogenannten führerscheinfreien Kleinkrafträder « — muß künftig eine Prüfung Über seine Kenntnisse BerkehrSvorschriften machen. Diese Prüfung folgen sein. Wer die Prüfung Lesteht, erhält .1 7-^ : r - Klasse 4. Er gilt für Kraftfahrzeuge mit einem Hub- raum »iS zu Wo oom und solche mit nicht mehr al» Lo-Stun- benkilometer Höchstaeschwinbiakeit. Vom 1. Oktober 1W8 an gibt e» keine führerfcheinfreien Kraftfahr- zeuge mehr. 4. Für hie Verkehrssicherheit der Kraftfahrzeuge und An hänger soll künftig dadurch noch besonders gesorgt werden, daß die Zulassungsstellen die Fahrzeuge zu reaelmäki« genN ach Prüfungen auf ihren vorschriftsmäßigen Zu stand vorladen können. 5. In den Bau- und Betrieb»», sind zahlreiche Neuerungen enthalten. Vorweg ten, baß die neuen Anforderungen an die Bescha Fahrzeuge nicht von heute aus morgen durchgefü sollen. Für viele Bauvorschriften sind NebergangSI.., ...... gen gegeben. Im einzelnen handelt e» fich um Bersch fung der Bestimmungen über die Bremsen von Ki. ,. fahrzeuaen und besonder» von Anhängern, aber auch von Fahrrädern. Da» Gesamtgewicht von Anhängern wird be grenzt. Für Windschutzscheiben und Scheiben im Innern ddr Kraftfahrzeuge quer zur Fahrtrichtung wird Sicherheitsglas vorgeschrieven. Die Vorschrif. ten über die Beleucht»,ng von Kraftfahrzeugen werden teil weise geändert. Kraftwagen müssen »Wei rote SchluK- lichte r führen. Auch an Anhängern müssen die Schluß- und Bremslichter angebracht werden, die für die ziehenden Kraft- fahrzeuge voraeschrieben find. Zusätzlich wird ein roter Rück- stravler gefordert. Die amMchen Kennzeichen an Kmfftfabr. zeugen sollen allmäblich auf solche afft weiße» Schrift auf schwarzem «rund mngestellt werbe«. Zugleich mit der Straßenverkehrsordnung und der Stra- ßenverkehrSzulassungSordnung ist die erste für alle Straßen, bahnen deS Deutschen Reiches gültige StrakenbahnVa» und -Betriebsordnung erlassen worden. Die Straßenbah nen werben künftig schneller fahren. Die drei neuen Verordnungen stellen somit den aesamtzn Straßenverkehr Im Deutschen Reich auf moderyste Grundlagen. Nr. 269 Neuordnung des Straßenverkehrs Reue strenge Bestimmungen gegen Autoraserei und Disziplinlosigkeit der Fußgänger eindeutige» Gebot. ES wird alles, was erfahrungsgemäß einem fmsstgen Verkehr im Wege stand, beseitigt. So fallen zum Beispiel die bisher üblichen Kreispoltzewerordnungen Über Verkehrsbeschränkungen, die, da örtlich verschieden, nur eine Verwirrung der Verkehrsteilnehmer verursachten, in Zukunft fort. Eine Vorschrift, die weitestgehend den Forde rungen de» KraftfahrzeugverketzrS Rechnung trägt, ist »<« eindeutige Gebot beS RechlSfahre«», da» im Gegensatz zur bisherigen Verordnung ausgesprochen wird. Im Verkehr sst künftig der Grundsatz offiziell: e langsamer das Fahrzeug, desto weiter rechts fah ren l^ Durch diese Anordnung wird eine ihrer maschinellen Antriebskraft entsprechende wirtschaftliche Ausnutzung der Kraftfahrzeuge gewährleistet. Der Sicherung deutschen Leven- gelten zum Beispiel zwei Vorschriften, mjt denen die Erfahrungen der Praxis ausgewertet werden. 2m «xttell di» so WM breit« MilliMtterzell« Kl Kpf. Nachlaß nach den gesetzlich oorg,schrieben»» Sätzen. Für da» Erscheinen von Anzeige» in bestimmten Nummern und an bestimmte» Plötzen kein» Gewähr. — Erfüllungsort Bischofswerda. .' 92. Jahrgang Die Leit zwischen ber Verkündung und dem Jnkrafttre- soll dazu venutzt,werden,.um die VerkehrStetlneh- kanntzumachen. heißt: Sicherung de» torlsterung, also „ch. L-äKLÄ-Lp" Die neu« Straßenverkehrsordnung ist keine starre Verordnung mit ewig gültigen konstanten Anordnungen und VorfchrMen. .Die Entwicklung be» Verkehrs macht^eS erkor- dcrllch, daß Re neben Richtlinien ständig wechselnden Not wendigkeiten angepatzt wer^n.^ Binnen* kir^ ZA stehen Lösung' nVü e "verörlinunaen notwendig sein werben. Nach früheren Grundsätzen mutzk — juristisch gesehen — die Holi- lei zum Einschreiben Re einaetretene Behinderung oder Belästtqung anderer Personen durch BerkehrSte.il- nebmer abwarten. Diese Auffassung ist nicht mit der natlo- nalsoiialisttsKen Zielsetzung be» Vorbeugen» vereinbar. Für «IN je«e Tatbestände ««ter Strafe unaSgemäß ««»ta der Regel z« einer ÄM sM-»m,a«»- lkGtzttzlKäUMkk sÜPkkK EWFKkK.
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