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Weißeritz-Zeitung : 13.05.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-05-13
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-186405139
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-18640513
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-18640513
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1864
- Monat1864-05
- Tag1864-05-13
- Monat1864-05
- Jahr1864
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 13.05.1864
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Weißerih-Ieitrmg Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Freitag. Erscheint Dienstags und Freitags. Zu beziehen durch alle Post anstalten. Amts- und Anzeige- Klatt der Königlichen Gerichts-Aemter und Stadträthe zv Dippoldiswalde, Muenstein und Altenberg. 13. Mai 1864 Preis pro Quartal 1V Ngr. Inserate die Spalten-Zeile 8 Pfg. Freimüthige Bedenken gegen die neue Local- Schulordnung für Dippoldiswalde. Die Verbesserung des Schulwesens in Dippoldiswalde ist schon längere Jahre Aufgabe der hiesigen Localbehörden gewesen. Beschwerden über dasselbe waren sowohl von dem Publikum, als auch einzelnen Lehrern, obschon von beiden aus verschiedenen Gründen, erhoben worden. Das Publikum beschwerde sich darüber, daß die Kinder in verschiedenen, sehr wünschenswerthen Kenntnissen und Fertigkeiten, welche bei dem Fortkommen im bürgerlichen Leben erforderlich geworden sind, gar nicht unterrichtet werden, und nicht wenigstens zum Uebergang auf eine Realschule oder Gymnasium vorbereitet werden konnten, über zu wenige Schulstunden, über Mangel an Disciplin; — die letzteren darüber, daß ihnen ein zu geringer Gehalt ausgesetzt sei, um, von drückenden Lebens- und Nahrungs sorgen frei, ihrem Berus mit Liebe und Eifer obliegen zu können. Beiderlei Klagen hatten ihren guten Grund. Es kann nicht geleugnet werden, daß die hiesige Stadtschule sich in der Hauptsache nach dem Ziele, welches sie erstrebt, und nach ihren Leistungen gar nicht oder doch nur wenig über den Rang einer Dorfschule erhebt. Damit soll das Gute, was dieser oder jener Lehrer in seiner Classe etwa leistet, nicht herabgesetzt oder übersehen werden. Was jedoch die Bildung der Knaben insonderheit anbelangt, so leidet dieselbe unver kennbar an großen Mängeln. Der größere Theil der Knaben geht von der Schule in bürgerliche Berufsarten und Gewerbe über; ein kleinerer wendet sich der Landwirthschaft zu und sucht seinen Erwerb anfänglich in Gesindediensten, in späteren Jahren in der Tagelöhnerei. Jener bedarf unzweifelhaft zu seinem Fortkommen ein größeres Maaß von Kenntnissen, als dieser. Während dieser sein Fortkommen finden wird, wenn er in den Grundlehren der christlichen Religion unter richtet ist, wenn er ordentlich sprechen, lesen, schreiben und rechnen gelernt hat, im Gesang etwas geübt ist, das Gemeinfaßlichste aus der Naturkunde, der Erdbe schreibung und Geschichte weiß, — wird jener damit nicht auskommen können. Der Betrieb eines bürgerlichen Gewerbes oder Handwerks erfordert mehr. Bei den Meisten von ihnen ist nicht nur eine gute Uebung im Rechnen, sondern auch in der Geometrie, den Anfangsgründen der Natur lehre und dem Zeichnen nothwendig. Neuerdings erachtet man es und zwar mit Recht für erforderlich, mit der Schule auch einen Turnunter richt zu verbinden; denn angemessene leibliche Uebungen müssen mit dem geistigen Unterricht Hand in Hand gehen, wenn derselbe nicht zu einseitig werden soll. Es sind ferner Anforderungen laut geworden, welche dahin gingen, daß man die Knaben in der hiesigen Schule wenigstens so weit vorbereiten müsse, daß sie in die Mittelklassen einer Gewerbschule oder eines Gym nasiums ohne Schwierigkeit übergehen können, und hat man deshalb auch Gelegenheit gefordert, zur Erlernung alter und neuer Sprachen, wenigstens der lateinischen und französischen. Keiner von diesen Anforderungen hat die hiesige Stadtschule zu genügen bisher den Versuch gemacht, und ist deshalb hinter Anstalten dieser Art in anderen Städten zurückgeblieben. Es soll damit jedoch nicht gesagt sein, daß die zuletzt erwähnte Anforderung wegen des Griechischen und Lateinischen eine begründete ge wesen sei. Jeden Einwohner der Stadt, dem das Wohl und die Ausbildung seiner Kinder nicht gleichailtig ist, wird deshalb auch die Nachricht, daß die Vertretung der Stadt einen jährlichen Zuschuß von 500 Thlrn. zur Verbesserung des städtischen Schulwesens bewilliget habe, und daß in der Local-Schulordnung dieselbe durch pas sende Einrichtungen zu bewerkstelligen erstrebt worden sei, mit Freude erfüllt haben. Eine kurze vorläufige Nachricht von Dem, was nach dieser Local-Schulordnung zu erwarten ist, dürfte deshalb wohl für viele Leser dieses Blattes in unserem Ort, vielleicht sogar auswärts, von Interesse sein. I. Die Schulanstalt bekommt nach §. 37 der Local- Schulordnung statt des RectorS oder ersten Knabenlehrers künftig einen Director, welcher wöchentlich höchstens 20 besondere Lehrstunden zu halten, daneben aber noch die ebendaselbst unter Ziffer 1 bis 11 besonders auf geführten Dierectorialarbeiten zu besorgen hat. II. Der Gehalt des Directors, welcher bis jetzt, einschließlich einer 70 Thlr. betragenden persönlichen Zu lage, etwa 350 Thlr. jährlich betrug, wird künftig, ein schließlich 21 Thlr. zur Bestreitung des Classenheizungs- aufwandes, auf 472 Thlr. 5 Ngr. erhöht. Accidenzien sind dabei nicht in Aufrechnung gebracht. III. Die Besoldung des Elementarlehrers, welche bis jetzt, einschließlich des Heizungsaufwandes von 21 Thlrn., jährlich 196 Thlr. 10 Ngr. betrug, wird künftig auf 200 Thlr. reines Einkommen erhöht, und daneben noch ein ClaffenheizungSaufwand von 21 Thlrn. gewährt. I V. Es soll den vorhandenen Lehrern ein besonderer Hilfslehrer mit jährlich 150 Thlr. Besoldung und
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