Sonnabend. Nr. 62. 5. Juni 1875. Weißerih-Aeitung. Amts-Matt für die Kerichts-Aemter und Stadträtlje zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Ncdacteur: Cart Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags nnd Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. 50 Voigt, Bürgermstr. I. 1. 2. 2. 3. 3. 4. Knabenclasse Mädchenclasse Knabenclasse Mädchenclasse Knabenclasse Mädchenclasse Knabenclasse 4. Mädchenclasse 5. gemischte Classe 6. gemischte Classe ab das bei hiesiger Stadtschule zu zahlende Schulgeld zu schulpflichtigen Kindern in der Dss bei der Stadtschule W Dippoldiswalde zu entrichtende Schulgeld betreffend. In Uebereinstinlmung mit dem Schulvorstande haben die beiden städtischen Collegien beschlossen, von Ostern 1875 erhöhen und zwar von in die hiesige Schulgemeinde gehörigen, 14 Mark — Pfg., 13 12 11 11 10 10 10 9 9 Schulgeld, außerdem aber von nicht in die hiesige Schulgemeinde gehörigen, jedoch mit Genehmigung des SchulauSschusseS die hiesige Stadtschule besuchenden Kindern noch 9 Mark als Beitrag zu dem, durch Schulanlagen zu deckenden Deficit zu erheben. DaS Schulgeld kann an hiesige Stadtcassenverwaltung wöchentlich abgeführt werden, dagegen muß es mindestens monatlich an gedachte Cassenverwaltung berichtigt werden; das Schulgeld für die Monate April und Mai d. Js., sowie das auf noch frühere Zeit rückständige Schulgeld ist bis spätestens zum 31. Mai 187S an hiesige Stadtcassenverwaltung zu bezahlen; wer mit dem Schulgeld 2 Monate lang in Rückstand verbleibt, hat dessen sofortige gerichtliche Einziehung zu gewärtigen. — —. . - . Dippoldiswalde, am 25. Mai 1875. Wie Fortbildungsschule zu Dippoldiswalde. Laut des von den hiesigen städtischen Collegien im Einverständniß mit dem Schulausschuß gefaßten Beschlusses ist die Verpflichtung zum Besuch der gewöhnlichen Fortbildungsschule für sämmtliche Ostern 1875 aus der Volksschule entlassenen Schüler auf 3 Jahre mit wöchentlich 4 Stunden Unterricht festgesetzt worden, wofür ein jährlicher Beitrag von Ll Mark 8« Pfennigen monatlich im Voraus zahlbar zu entrichten ist. Es werden daher die, die hiesige gewöhnliche Fortbildungsschule besuchenden Knaben, bez. deren gesetzliche Vertreter und Lehr- und Dienstherren hiermit aufgefordert, das in Rückstand gelassene Schulgeld sofort an hiesige Schulcasse bei Vermeidung der gerichtlichen Einziehung abzuführen. Der Stadtrath. Dippoldiswalde, am 22. Mai 1875. Voigt, Bürgermstr. Bekanntmachung. Nachdem der zeitherige Stadtverordneten-Vorsteher Herr Klempnermeister Carl Bernhardt Teicher hier in der am 28. Mai d. Js. stattgehabten Sitzung der Stadtverordneten an Stelle des mit Tode abgegangenen Herrn Rath mann Zimmermann als Rathsmitglied auf Zeit gewählt und heute nach Maasgabe § 93 der revidirten Städteordnung ver pflichtet und eingewiesen worden ist, so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dippoldiswalde, am 3. Juni 1875. D e r S tadtrath. Voigt, Bürgermstr.