i Sonnabend. Nr. 11V. 25. September 1875. WePeritz-Zeitrmg. Amls-Alatt für die Kerichts-Aemter und Stadträtfie zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Ncdacteur: Earl Jehnc in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 85 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit >0 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. ZnMcher TM. Bekanntmachung. Nachdem die Bezirksvertretung des hiesigen Verwaltungsbezirk« auf dem Bezirkstage am 4. dieses MonatS de» Bezirksausschuß ermächtigt bat, aus dem Bezirksvermögen Beträge von mindestens 3000 Mark gegen 5procentige Verzinsung auf Landgrundstücke hypothekarisch auszuleihen, so wird dies mit dem Bemerken hierdurch noch besonders bekannt gemacht, daß Gesuche um Gewährung solcher Darlehne unter Beifügung der zur Beurlheilung der Sicherheit erforderlichen Unter lagen bei der unterzeichneten Behörde einzureichen sind. Dippoldiswalde, den 22 September 1875 Königliche Amtshauptmannschaft. v. Boffe. Bekanntmachung, die Bildung der Standesamtsbezirke vetr. Bei der demnächst erfolgenden Bildung der StandeSamtSbezirke werden in der Reglet die Parochialverbände zum Anhalt genommen, Ausnahmen von diesem Grundsätze aber namentlich dann gemacht werden, wenn eine Ortschaft zu ver schiedenen Parochien gehört, oder eine Parochie aus Ortschaften besteht, welche in verschiedenen amtshauptmannschaftlichen oder gerichtamtlichen Bezirken gelegen sind, indem solchenfalls die betreffenden Bezirksgrenzen auch für die Grenze des Standesamlsbezirks maßgebend sein müssen. Indem dies vorläufig bekannt gemacht wird, werden die unter die vorgedachten Ausnahmen fallenden Gemeinden des hiesigen Verwaltungsbezirkes veranlaßt, etwaige Wünsche bezüglich ihrer Vereinigung mit einem Parochialorte zu einem StandeSamtSbezirke baldigst anher anzuzeigen. Dippoldiswalde, den 22 September 1875 Königliche Amtshauptmannfchaft. v. Boffe. Bekanntmachung. Da die Mehrzahl der Schulvorstände im hiesigen Schulaufsichtsbezirk bisher unterlassen haben, sich über die innere wie äußere Einrichtung der Fortbildungsschulen anher zu erklären, so werden dieselben unter der gleichzeitigen Aufforderung zur alsbaldigen Einreichung der hierauf bezüglichen, in die Localschulordnungen aufzunehmenden Beschlüsse, hiermit noch be sonders darauf hingemiesen, daß die Eröffnung der beregten Schulen spätestens zu Michaelis 187S zu erfolgen hat. Dippoldiswalde, den 20. September 1875. Königliche Schulinspection für -en V»I. Schulaufffchtsbezirk. v. Boffe, Amtshauptmann. Mushacke, Bezirks-Schulinspector. — . — — — Bekanntmachung. Nachdem das Königliche Ministerium des CultuS und öffentlichen Unterrichts Inhalt« einer Verordnung vom 4. August 1875 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1875, S. 310) die Abänderung einiger Bestimmungen in der zur Ausführung des Gesetzes, das Volksschulwesen betreffend, vom 26. April 1873 erlassenen Verordnung vom 25. August 1874, sowie der Verordnung vom 27. August 1874 in der Maaße verordnet, daß unter Anderem 1) die von den Schulvorständen seither an die Schulinspection über die eingetretene Erledigung von Schulstellen zu richtenden Anzeigen künftig an die Bezirksschulinspectoren allein zu bewirken sind, 2) daß die Sorge für Bestrafung unentschuldigter und ungerechtfertigter Schulversäumnisse in mittleren und kleinen Städten dem Bürgermeister, und auf dem platten Lande dem Gemeindevorstande bez. den Gutsvorstehern über tragen wird und