Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Amtlicher Theil. Diese« Blatt erscheint wSchmtlich drei Mal: Dienstag«, Donnerstag« und Sonnabend«. — Zu beziehen durch all« Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark S8 Pfg. — Inserate, welche "bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Weißenh Geltung. Luits-Ikatt für die Königs. Lmtshanpimannschast Dippoldiswalde, sowie Mr die Königs. Herichts-Aemter und die Stadträthe zu Dippoldiswasde und Irauenfiein. Ihre Majestät die Königin Mutter Amalie Augufte ist am Donnerstag, den 8. November, Äbends 6> Uhr, nach kurzem Krankenlager in Folge eines Lungenkatarrhs in einem Alter von 75 Jahren 11 Monaten 26 Tagen im Nesidenzschlosse zu Dresden sanft verschieden. Ihre Majestäten der König und die Königin, sowie die gesammte Königliche Familie, sind durch diesen schmerzlichen Verlust in tiefste Trauer 'Wetzt worden. ' Die dahingeschiedene Mutter unseres Königs war als die Tochter des Königs Maximilian I. von Bayern am 13. November 1801 in München geboren, wurde mit dem damaligen Prinzen Johann am 21. November 1822 vermählt, und gingen aus der Ehe 9 Kinder hervor: Prinzessin Marie, König Albert, Herzogin von Genua Elisabeth, die Prinzen Ernst und Georg, die Prinzessinnen Sidonie, Anna, Margarethe und Sophie. Von diesen leben noch unser König, Prinz Georg und die Herzogin von Genua. Die hohe Verstorbene beging 1872 mit dein König Johann die Feier der goldenen Hochzeit und überlebte ihren Gemahl als Wittwe um 4 Jahre. Sie suchte und fand ihr ganzes Glück in der Häuslichkeit, im Familienleben, in der Erziehung ihrer Kinder und in der stillen Uebung der Wohlthätigkeit. Was sie da gethan, sichert ihr auf immer in der Erinnerung aller Sachsen ein gesegnetes Andenken! die beim Kirchweihfeste einzittretende Schulfreiheit betreffend. Nach wiederholt zu machen gewesenen Wahrnehmungen ist in mehreren Schulgemeinden des hiesigen Schulaufsicht«- bezirk« außer dem Tage des Kirchweihfestes auch der darauf folgende Tag als ein schulfreier behandelt worden. Die unterzeichnete Schultnspection nimmt infolgedessen Veranlassung, die Schulvorstände auf die in sämmtlichen Localschulordnungcn mitaufgenommene Vorschrift in ß 28, Absatz 4 der Ausführungsverordnung zum Volksschulgesetz vom 25. August 1874, nach welcher beim Kirchweihfeste eine Schulfreiheit von höchstens einem Tage ertheilt werden darf, hiermit aufmerksam zu machen und deren Beachtung in Erinnerung zu bringen. Dippoldiswalde, den 5. November 1877. Königliche Bezirks'Schulinfpection für den VIII. Schulaufsichtsbezirk, v v. Kessinger. Mnshacke. Bekanntmachung. In Folge Ablebens Ihrer Majestät der Königin Amalia von Sachsen haben gemäß der Bestimmung unter 4 des Mandat« vom 16. April 1831 alle und jede Art von Musik und alle öffentlichen Lustbarkeiten von heute ab bis auf Weiteres zu unterbleiben, was zur Nachachtung hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dippoldiswalde, den 9 November 1877 Königliche Amtshauptmannfchaft. von Kessinger.