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Dresdner Journal : 24.06.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-06-24
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-185606246
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18560624
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18560624
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1856
- Monat1856-06
- Tag1856-06-24
- Monat1856-06
- Jahr1856
- Titel
- Dresdner Journal : 24.06.1856
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wegen der Nachtheile der letzter» ein an sich gerncinnützige- Unternehmen nicht jur Ausführung zu bringen. MI Frankfurt, 20. Juni. (Frkf Pz ^Jn der Sitzung der Bundesversammlung vom IS d. M. ihrille Präsidium, unter Bezug auf die dieSfallsige Vorlage der letzten Sitzung, eine Note deS kats. russischen Geschäftsträger- mit, nach deren Inhalt auch die kais. russische Regierung an den Deutschen Bund die Einladung richtet, der in der 22. Sitzung der Conferenz zu Paris vereinbarten Declaration bezüglich deS SeerechtS beizutreten. — Der Gesandte der großherzoglich und herzog lich sächsischen Häuser überreichte die in Sachsen-Meiningen zum Vollzüge deS BundeSbeschlusseS vom 6. Juli 1854, in Betreff allgemeiner Bestimmungen zur Verhinderung des Mißbrauch- der Preßfreiheit, erlassene Verordnung; ferner kamen Mitlheilungen über die in den einzelnen Bundes staaten bestehenden Eisenbahnen zum Dienstgebrauch für die Militärcommission, sowie literarische Materialien bezüglich der Handelsgesetzgebung in Vorlage. — Von verschiedenen Aus schüssen wurden sodann drei Vorträge erstattet, auf welche man, nachdem die auf 14 Tage ausgesetzte Abstimmung er folgt sein wird, zurückzukommen sich vordehält. II PariS, 21. Juni. Der gestrige „Moniteur" zeigt amtlich an, daß der Baron Bodo v. Steinberg am 19. Juni die Ehre hatte, dem Kaiser in öffentlicher Audienz sein Be glaubigungsschreiben als k. hannoverscher Gesandter und das Abberufungsschreiben bezüglich de- Grafen v. Platen-Hallcr- mund zu überreichen. Außerdem empfing der Kaiser den Adjutanten des Großfürsten Michael von Rußland, Grafen Lewascheff, welcher im Auftrage deS Kaisers von Rußland das Modell einer von Sr. Majestät erfundenen und in der russischen Armee eingeführten Kanon» überreichte, und den k. sardinischen General Dabormida, Eommandanten der sardini schen Artillerie. — Den wichtigsten Theil des gestrigen „Mo niteur" bildet der Text des Entwurfs zu einem Regentschafts gesetze und die dazu gehörigen Motiven (s. unten). — Ein Decret vom 12. Juni reorganisirt vollständig die Armeeinten danz; dieselbe wird bestehen aus 8 General-Jntendanz-Jn- spectoren, 26 Divisions-Intendanten, 50 Militär-Unterinten- danten 1. Klaffe, 100 dergleichen 2. Klasse, 56 Adjuncten 1. Klasse und 24 dergleichen 2. Klaffe. — Im heutigen „Moniteur" findet sich ein Decret, welches den EingangSzoll für Gewürznägel auf 30 Cent, das Kilogramm, und für Eacao ohne Rücksicht auf den Ursprung eingeführt in frem den Schiffen auf 75 Fr. für 100 Kilogramm festsetzt. Als nichtamtlich meldet dasselbe Blatt, daß der König von Schwe den und Norwegen den Prinzen O-kar beauftragt hat, dem Kaiser für den Kronprinzen die Insignien de« Seraphinen- ordens zu überreichen, sowie daß am 19. Juni der Eardinal- Legat Patrizi der Kaiserin in der Schlofikapelle zu St. Eloud unter besonder» Eeremonien die ihr vom Papste bestimmte goldene Rose überreichte. Der Cardinal saß dabei vor dem Altar auf einem Sessel gegenüber Ihren Majestäten, Mons. Monaco-Lavalette verlas das betreffende Breve und darauf nahte sich die Kaiserin, während der Legat die übliche Formel aussprach. Der Kronprinz figurirte bei der Ceremonie. Spä ter überreichte der Legat dem Kaiser im Namen des Papstes ein sehr schönes Mosaikbild, darstellend den heiligen Johann in der Wüste nach Guido Reni, und dann für den „Sohn Frankreichs" ein prachtvolles Reliquienkästchen, geschmückt mit Emaille und kostbaren gravirten Steinen, und enthaltend eine Reliquie von der heiligen Krippe. — Ein längerer Bericht des Marschalls Pelissier schildert die am 6. Juni bewirkte feierliche Vertheilung der Bathordcn-Dekorationen im eng lischen Hauptquartiere durch Lord Gough an französische Mi litärs. — Die Garonne und Loire sind von Neuem an geschwollen. Die letztere hat die begonnenen Arbeiten zur Reparatur der zerstörten Dämme wieder vernichtet. — Se. Heil, der Papst hat für die Ueberschwemmten Frankreichs 3000 Scudi (15,500 Fr.), der König von Sardinien 20,000 Fr., der Minister v. Venezuela als Ertrag einer Sammlung deS Gesandtschaftspersonals und seiner Landsleute 3000 Fr., und der französisch« Consul zu Antwerpen als Ertrag eines dort gegebenen ConcenS und anderer Beisteuern dortiger Ein wohner 6000 Fr. eingeschickt. — Der heutige „Moniteur" meldet aus der Krim vom 13. Juni, daß sich 97,446 Mann von den französischen Truppen bereit« eingeschifft haben und sich nur noch 23,673 Mann daselbst befinden. — (Nord.) Graf Orloff ist wieder in Pari- einqetroffen. — Die „Jndep." meldet, daß der StaatSrath den Ent wurf genehmigt hat, in welchem den Kindern jeder Tochter LouiS Philipps eine Rente von 200,000 Fr. zugeftanden wird. — Der von uns bereits telegraphisch erwähnte, dem Senate zur Berathung vorgelegte Entwurf eines Se- natuS-Consultums bezüglich der Regentschaft de- Kaiserreich lautet in seinen wesentlichen. Bestimmungen: „Der Kaiser ist minderjährig bis zum vollendeten achkzrhiurn LebcnSjayre. Wenn der minderjährige Kaiser den Lh.on besingt, ohne daß drr Kaiser, sein Baker, durch einen vap snnrni Hinscheid«n veröffentlichten Lct über die Regentschaft des Kaiserlich- verfügt hat, so ist dir Kaiserin-Mutter Regentin stnd Hal dke Obhut über' ihren minderjährigen Sohn. Dir Kaiserin-Regentin kann zu keiner zweiten Ehe schreiten. In Ermangelung der Kaiserin steht, wenn der Kaiser nicht durch -jfentiichen oder geheimen Lek anders dar über verfügt hat, die Regentschaft dem ersten franzbsischen Prinzen zu, und in Ermangelung desselben einem der andern franzbsischen Prinzen in der Ordnung drr Erblichkeit der Krone. Wenn gar kein zur Ausübung der Regentschaft tauglicher französischer Prinz vorhan den ist, so ernennt der Senat, durch den Rcgenlschaitsralh zusam» menberufen und auf dessen Vorschlag, den Regenten. Sollte der Kaiser keinen Regentschaftsrath ernannt haben, so geschehen die Zu sammenberufung und der Vorschlag durch die al« Rath zusammen tretenden Minister, unter Zuziehung der Präsidenten des Senates, des gesetzgebenden Körpers und des Staalsrathes. Bis zu dem Augenblicke, wo der Regent ernannt ist, werden die Scaatsgeschäfte durch die im Amte stehenden Minister besorgt, die als Rath zusam- mcntreten und mit Stimmenmehrheit brrathschlagen. Der Regent und die Mitglieder des Regentschaftseathes müssen Franzosen und volle 25 Jahre alt sein. Der öffentliche Act, wodurch der Kaiser über die Regentschaft verfügt, wird an den Senat adressirt und in seine Archive niedergelczt- Alle Acte der Regentschaft geschehen im Sbamen des minderjährigen Kaisers. Eis zur Großjährigkeit des Kaisers übt die Kaiserin-Regentin für den minderjährigen Kaiser die kaiserliche Autorität in ihrem ganzen Umfange aus, vorbehaltlich der dem RegentschaftSrathe crtheüten Rechte. Alle gesetzlichen Be stimmungen, welche die Person des Kaisers schützen, finden auf die Kaiserin-Regentin und auf den Regenten Anwendung. Die Functionen der Kaiserin-Regentin oder des Regenten beginnen in dem Augen blicke des Ablebens des Kaisers. Wenn dec minderjährige Kaiser mit Hinterlassung eines Bruders als Thronerben stirbt, so dauert die Regentschaft der Kaiserin oder die des Regenten ohne irgend eine neue Förmlichkeit fort. Die Regentschaft der Kaiserin hört auf, wenn die Erbfolge einen Prinzen zum Throne beruft, der nicht ihr Sohn.ist. Wenn der minderjährige Kaiser bei seinem Ableben die Krone einem minderjährigen Prinzen eines andern Zweiges hinter läßt, so blcibt der Regent bis zur Großjährigkeit des neuen Kaisers im Amte. Der französische Prmz, der sich durch ungenügendes Alter oder aus irgend einer andern Ursache verhindert gesehen hat, die Re gentschaft im Augenblicke des Ablebens des Kaisers auszuüben, kann nicht, wenn das Hindcrniß wcgfällt, zur Regentschaft berufen wer den. Letztere behält der ausübende Regent bis zur Großjährigkeit des Kaisers. Die Regentschaft, mit Ausnahme jener der Kaiserin, verleiht keinerlei Recht auf die Person des minderjährigen Kaisers. Die Obhut über denselben, die Oberaufsicht über sein Haus, die Ueber- wachung seiner Erziehung sind seiner Mutter anverlraut. In Er mangelung der Multer oder einer vom Kaiser bezeichneten Person wird die Obhut über den minderjährigen Kaiser der vom Regcnt- schaftsrathe ernannten Person anvertraut. Weder der Regent, noch seine Nachkommen können dazu ernannt, noch bezeichnet werden. Wenn die Kaiserin-Regentin oder der Regent nicht schon bei Lebzei ten des Kaisers den Eid für die Ausübung der Regentschaft geleistet haben, so leisten sic ihn, auf das Evangelium, dem auf dem Throne sitzenden minderjährigen Kaiser, assistirt von den französischen Pun zen, den Mitgliedern des Regentschafrsrathcs, den Ministern rc., im Beisein der drei hohen Staatskörper. Der Eid kann dem minder jährigen Kaiser auch im Beisein des Regentschaftseathes und der Minister geleistet werden. In diesem Falle wird die Eidesleistung durch eine Proclamation der Kaiserin Regentin oder des Regenten öffentlich bekannt gemacht. Der Staatsminister nimmt über di» Eidesleistung ein Protokoll auf, das die Kaiserin-Regentin oder der Regent, dir Prinzen der kaiserlichen Familie, der Regentschaftürath und die Minister unterzeichnen. Ein Regentschaftsrath wird für die ganze Dauer der Minderjährigkeit des Kaisers eingesetzt. Er besteht l) aus den französischen Prinzen; 2) aus den Personen, die der Kai ser durch öffentlichen oder geheimen Act bezeichnet hat. Geschah letz teres nicht, so ernennt der Senat fünf Personen zu Mitgliedern des Regentschastsrathcs. Kein Mitglied des Regrntschaftsrathes kann durch die Kaiserin-Regentin oder den Regenten stiner Functionen ent hoben werden. Der Regeütschaflsrath wird von der Kaiserin-Regen tin oder den Regenten zusammcnbcrufcn und präsidirt. Die Kaiserin- Regentin oder der Regent können den Vorsitz einem der französischen Prinzen oder einem Mitgliede des Regentl'chaftsrathes übertragen. Der Regentschaftsrath bcrathschlagt norhwcndig und mit absoluter Stimmen-Mehrheit: I) über die Heirarh des KaiseiS; 2) über dir Kriegserklärungen, über die Unterzeichnung von Friedens-, Bündniß- und Handelsverträgen; 3) über die Entwürfe organischer Senatus- Eonsulte. Im Falle getheilter Stimmen giebt dir Stimme der Kai serin-Regentin oder des Regenten den Ausschlag. Der Regentschafts rath hat blos eine berathcnde Stimme in Betreff aller andern Fra gen, die ihm von der Kaiserin-Regentin oder dem Regenten unter breitet werden. Während der Regentschaft dauert die Verwaltung der Dotation der Krone nach den festgesetzten Regeln fort. Die Verwaltung drr Einkünfte wird in den gewöhnlichen Formen bestimmt, unter der Autorität der Kaiserin-Regentin oder des Regenten. Dir persönlichen Ausgaben der Kaiserin-Regentin oder des Regenten und der Unterhalt ihres Hauses bilden einen Theil des Budgets der Krone. Ihr Betrag wird vom Regentschaftsrathe fcstgrstcllt. Im Falle der Abwesenheit des Regenten beim Beginne einer Minder jährigkeit werden, wenn der Kaiser vor seinem Hinscheidrn darüber nichts bestimmt hat, die Staatsgeschäfte bis zur Ankunft des Regen ten von den rm Amte stehenden Ministern besorgt." Amsterdam, 20. Juni. Nach dem „Handclsblad" ist da- Ministerium wirklich ernannt. Nach Herrn van Hall haben auch hj« Herren van Reenen und Donker Curtku- ihr« Entlassung begehrt und erhalten. Alle übrigen Minister bleiben. Die drei neu ernannten Minister sind: Justiz, Herr I. L. van drr Drugghen, Innere-, Herr O. G. Simons; auswärtige Angelegenheiten, Herr Gevrr« van Endegeest. Die amtliche Bekanntmachung dieser Ernennungen wird jedoch bis nach den Wahlen verschoben werden. „ES ist also wahr", sagt daS „HandelSblad", „daß das reaktionäre und anti revolutionäre Element im Ministerium obgesiegl hat und daß die mehr liberalen Bestandtheile haben weichen müssen." Aus Madrid wird unterm 21. Juni telegraphirt, daß Ihre Maj. die Königin vorzeitig niedergekommen ist. OL Turin, 19. Juni. Die „Gazzetta Piemontese" ent hält die Entlassung Durando'S als Kriegs- und Marinemi- nister, dessen Ernennung zum Generalleutnant in Disponi bilität und Commandeur de- Moritz- und Lazarusordens, ferner die Ernennung des Generals AlphonS La Marmora zum Kriegs- und Marineminister. Derselbe wird sich jn Angelegenheiten dcS Suezcanals ehestens nach Paris begeben. Der neueste sardinische Ministerresident bei der Pforte, Mossi, ist nach Konstantinopel gereist. Hvndon, 20. Juni. Die „Morning Post" schreibt: Die Herren Marcy und Buchanan behaupten, wir hätten durch den Vertrag von 1850 für die Zukunft auf jeden Ein fluß auf da- Gebiet der Moskitoküste und auf jedes Schutz recht über dasselbe verzichtet. Es ist aber keine lange Be weisführung nölhig, um darzulhun, daß es Großbritannien unwürdig wäre, das Moskitovolk der Gnade jener Freibeu ter zu überlassen, welche einen Einfall in den Nachbarstaat Nicaragua gemacht haben. Mit Freuden haben wir aus den Depeschen Lord Clarendon's ersehen, daß die Regierung sich nie dazu verstehen wird. Die Gerechtigkeit nicht minder, als die Menschlichkeit, verbieten uns ein so kleinmüthizes Benehmen. Wollen wir damit sagen, daß wir uns um des Moskitokönigs willen in einen Krieg stürzen sollen? So weit wird es — da- hoffen wir aufrichtig — nicht kommen. Allein es würde unser und seiner unwürdig sein, ihn in der Stunde der Gefahr im Stiche zu lassen. Wir wissen, nie gewisse Jndiancrstämme in den westlichen Staaten Amerika behandelt worden sind, und können nimmer gestatten, daß ähnliche Scenen sich ungestraft zum Schaden eines Volkes wiederholen, welches ein unbestreitbares Anrecht auf unfern Schutz hat. Hoffentlich ist daher die Nachricht, daß Walker einen Angriff auf da- Moskitogebiet beabsichtige, ungegrün det. Ein solches Attentat würde die ohnehin schon so ver wickelte centralamerikanische Frage noch mehr verwirren und die Aussichten auf eine friedliche Schlichtung vermindern. Jedenfalls ist es klar, daß wir nicht so leicht auf das Pro tektorat über die Moskitoküste verzichten können, wie man das jn gewissen Kreisen zu glauben scheint. — Dasselbe Blatt meldet: Wir haben Grund, zu glau ben, daß Lord Palmerston Ihrer Majestät den Rath erthei- len wird, Sir Edmund Lyons in Berücksichtigung der von ihm als Befehlshaber der Flotte des schwarzen Meeces ge leisteten Dienste zur Peerswürde zu erheben. Es wird da« die einzige Peerswürde sein, die zur Belohnung für militä rische Dienste zu Wasser oder zu Lande, welche wahrend des verflossenen Krieges geleistet wurden, verliehen wird. Trotz der ihm zugedachten neuen Würde wird Sir Edmund Lyons den Befehl über die Mittelmeerflotte behalten. — Der Prinz Napoleon ist vorgestern an Bord seiner Dampfyacht zu Tv- nemouth angekommen und von da nach Edinburgh weiter gereist. Au- Kopenhagen wird gemeldet, daß die Vereinigten Staaten mit Dänemark wegen deS Sundzolles ein proviso rische- Abkommen bis zum 14. Juni 1857 getroffen haben. Der Sundzoll wird bis dahin wie bisher entrichtet. (Nach der „K. Z." wären hierbei von Seiten der Vereinigten Staaten zwei Bedingungen gestellt worden: einmal, daß die Schiffe unter Protest und Wahrung des Rechtspunktes zahlen und daß während dieses Jahres die Frage in internationaler Weise geregelt werde.) Aus Odessa, vom 11. Juni, wird der „Oest. Corresp." berichtet: DaS Gerücht, daß Odessa zu einem vollen Freiha fen erklärt worden sein soll, wurde amtlich demenlirt, da eS vedeutende Störungen im Geschäft-leben hervorbrachte. Mar schall Pelissier ist hier noch immer nicht angelangt und dürfte auch nicht mehr kommen; dagegen befindet sich in Odessa ge genwärtig Oberst Rose, welcher im Beginn der türkisch-russi schen Verwickelungen in Konstantinopel englischer Geschäfts träger war. Kaufleute, welche au- Kamiesch und Balaklava kommen, melden, daß die Einschiffung der Alliicten mit aller Eile betrieben wird. — Die bessacabische Grenzregulirungs- die Absonderung der Galle und deren Ausscheidung geregelt. „Das Eisen ist fast in allen festen und flüssigen Theilcn deS Körpers gefunden worden und ist besonder- im Blutfarb stoff enthalten. Der Eisengehalt des BluteS ist daher jedenfalls für die Blutkörperchen von großer Bedeuiunq. Durch den Ge brauch de- EifrnS wird da- Blut an Blutkörperchen rei cher, infolge dessen die Blut Mischung und die arterielle Thätigkeit gehoben, daS Verdauung--und Ernäh- rung-systrm verbessert und dadurch Kräftigung deS ganzen MuSkel-undNervensyfte in S herbeigeführt. Der therapeutische Nutzen deS EisenS ist besonder- bei verschiedenen Blutkrankheiten lBlutarmuth, Bleichsucht ,c.) sehr hervorlretend. (Schluß folgt.) Wissenschaft. An, 2l. Juni hielt Prof. I. Moleschott bei Gelegenheit der Uebernahme feine- physiologischen Lehramtes in Zürich seine Antrittsrede, drr man wohl nicht allein in Zürich mit allgemeiner Spannung entgegenqesehen hat. Die Rede liegt un- bereit- im Druck vor und ist im Buchhandel erschienen (Frank furt, Meidinqer Sohn u. Eomp.). Die Einleitung bringt in geistvoller Sprache da- Resultat einer Reihe von wohl jahre langen Untersuchungen „über den Einfluß deS Lichte- auf den Thirrkörper", und um die« in anregender, allgemein verständlicher Form zu erzielen, schildert er die Bedeutung deS Lichte» für den Stoffwechsel der Pflanzen und Thierr in einem allgemeinen Nalurbild. Im zweiten Theile begegnet er einigen der gröbsten Entstellungen und Mißverständnisse der materialistischen An schauung in vermittelnder und duldsamer Weise und geht schließ lich über zu einer warmen direkten Ansprache an seine Zuhörer, worin er die Umstände berührt, von denen seine Berufung be gleitet war und über die er sich mit aller Würde eine- freien Forschergeistes hinwegsetzt. Für diesen überhaupt fordert er Gedankenmulh, Ueberzeugungslreue und Duldsamkeit und sagt hinsichtlich der Aufgabe deS Lehrer- in seinem Fach: „Diese scheint mir nicht zu bestehen in der Verfolgung Dessen, waS er für falsch halt, sondern im rastlosen Ausstichen der Wahrheit; nicht in der Widerlegung, sondern in der Beweisführung; nicht in drr spitzfindigen Erörterung von Meinungen, bei welcher rin augenblicklicher Scharfsinn die Palme erringt, sondern in der an spruchslosen Entwickelung der Thatsachen und der Urtheile, zu welchen sie führen; nicht in der Verneinung, sondern im Auf bau; kurzum, nicht im Kampf, sondern in der Ernte. Von vr. F. Graf Pocci wird demnächst ein „Münchner Album" erscheinen, daS noch ungedruckie Dichtungen von König Maximilian, König Ludwig. Prinzessin Alexandra, Prinz Adalbert von Bayern, Fr. Dingelstedt, DönnigeS, Geibel, Bodenstedt, Güll, Heyse, Scheuerlin, Kobell, Lhiersch, Trautmann, Wohl- muih und Andern enthalten soll. Der Ertrag deS BucheS, daS 28 bi» 30 Druckbogen stark sein wird, ist dem Münchner Mari- milianS-Waisenstifit für Beamtentöchter bestimmt. * Die goldene Rose, welche der päpstliche Legat » latere, Cardinal Pairizi, am IS. d. M. zu St. Cloud im Auftrage deS Papstes der Kaiserin. Eugenie überreicht hat, besteht dem „Moni teur universel" zufolge in einem goldenen Rosenstocke, bedeckt mit blühenden Rosen, über welche die geweihte Rose hervorragt. Der Rosenstock steht in einem goldenen Gefäß ebenfall- von massivem Gold und daS Gesäß ruht auf einem Sockel von Lapislazuli, auf welchem die Wappenjchiide de» Papste- und deS-Kaiser- sich in Mosaik befinden. Auf dem goldenen Gefäße selbst sind zwei Basrelief-: die Geburt der Jungfrau und deren Darbringung im Tempel. * Unter dem Titel „Plu-ri-buS-tah" ist in New-Dork „'ne witzige Parodie auf Longfellow'S epische- Gedicht ..Hiawatha" erschienen. Der Verfasser, DoeSiickS, erzählt im scherzhaften Ge- wände die Geschichte der Vereinigten Staaten und perflflirt be. sonder- die jüngsten Bestrebungen der Nativisten. Plu-ri-buS- tah, der personificirte Bruder Jonathan, kommt mit den Pilgrim- väkern in diesem Lande an und verheirathet sich nach einem kurzen Aufenthalt mit der Jungfrau Liberty. Der Eprößlinq dieser Ehe, Mungah-Merrakah, ist ein wilde-Bürschchen, da-durch seine dummen Streiche den Vater unter dir Erde bringt und seine Mutter, die Freiheit, nölhiqt, da- Land zu verlassen. Norden und Süden reiben sich gegenseitig im Kampfe über die Sclavenfrage auf, ihre Erschlaffung benutzt Cuffee, der Sklave, er wird De-pol deS Lande-. Mungah - Merrakah nimmt ein schreckliches Ende; unter dem Gewichte deS „allmächtigen Dollar- den er anqebeiet, wird er erdrückt. -k Frau Ida Pfeiffer hat der Münchner Staat-biblio- thek ein auf Baumrinde gefertigte- Manuskript zum Geschenk gemacht, welche- sie in dem Battakerlande auf der Westküste Sumatra- erhielt. Die Battaker sind bekanntlich Menschenfresser und verzehren sowohl daS Fleisch der im Krieg« Gefangenen al- der zum Tove Verurtheilten. * Im zoologischen Garten zu Antwerpen hat ein, der Riesenschlangen, Python, dreißig ungeheuer große Eier gelegt. Man hat sofort einige derselben in di» künstliche Brütmaschin» gebracht.
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