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Dresdner Journal : 08.07.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-07-08
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-185907088
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18590708
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18590708
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1859
- Monat1859-07
- Tag1859-07-08
- Monat1859-07
- Jahr1859
- Titel
- Dresdner Journal : 08.07.1859
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Uhr. >gnr t^rle Fll. kon gaag bung gaog MU- Aat.- )ank- lug-' von- eia :te»l Rgr. infte p«-h iri«. hmc ^S >eo. !onat VLH- i — ^G. itsche euw, l«i<i )ro- r. G. 2^i>, «ek. loco igust thlr. erbst Thlr. fest. jener - G. bürg . M. »r. sch» Uhr. -ZU. eu. «uf- iin.) -S.; 4^> chlef. ,röß. Auf bin.) ts.; An- fische chatz- )ank- eraer itschc mar. S-! ; do. ! do. rlin ; do. mrg- ,G.; deb- ,G.; »bcr- G-; mm. 18^ »n,,. e ia tMt I ria !oh>>. 0. 1859 Freitag,' ds» 8. Juli. ^U154 -177—1.---. r. . dk-rk Ibeuxmetttspreftd: ^t.rtiebr5'rt>lr.tl)8j,'r. 1^«—> 1»» -»«-»-! . , t^t>,rl., 1 W t »»i« „4 : »«urUieb >» Ur»»»»: 15 Xxr. 1 biu»>m»n»: 1 8»». 1 »«bl», kü>»a. rnstr-Unpreksb: - für öev Ik»nm «ia«r ,«»p»It«i»n 2?n«: 1 IsL». Vater ,,1^»«»»»>>4t" >U» Lett«: 2 8,e. erschriutll: I^Uab, mit Xu,»»Im>e <t»r Sann- v»ä r«l«rt»L«, 4b»N<l, kilr «l«n scilxenttov 1°»,. r S l.5 rlern, . . , . . Drrs-nerIourmll. Verantwortlicher Redatteur: Z. G. Hartmann. »«ftr-roiiniiuchmt auswörl»: kn. ttnxnnirirri!« , kumn-isulonUr äe« ttr«»«inor ckourn»!»: «di>o4»»elt>,t: II. Nviixrn; Ltton»: Ilc-cuix-ri: > L Vaal.«»; L»rUn: Onoril »'»cbe ttucbb , lti r LXr rLi»', Iiur»»u; Ur»m»u : k!. Sciii orir:; ki Lniclart nH.: 3»»:- ttucl:l>»»äl.; Unnnover: »»ui.ru^rr»:»'« ttu- r«»n; Lila: Xvoi.» knri«: v. l-t-nxt-i-lil.» (28, rue äe» dovu ent»»,); kr»,: ku. lkuirl-ic»'» Huckk»oäliin,. Herausgeber: XLnlxl. Lrp»6,tion 6«» ttreiöner 3ovrv»l», Vreiäev, ^l»rieo»tr»„« b!r. 7. Amtlicher Tcheil. Dresde», 2. Juli. Sc. Majestät der König Haden «»Uhl, den Commandantrn der 2. Infanterie-Brigade, Obersten v. Neitzenstcin zum Generalmajor der Jn- imlerie allcrguLdigst zu ernennen, artch dem Hauptmann Haun vom 5. Infanterie-Bataillone, die wegen über- tommcneu Dieustuuvcrmögcns und erlangter Anstellung im Eivll-StaatSdienste nachgesuckte Entlassung, mit der Frlaudniß zum Tragen der Armee-Uniform, in Gnaden zu bewilligen. Bekanntmachung, das Lehrerinnen-Seminar zu Calenberg betreffend. Hu Michaelis dieses Jahres können wiederum einige Jungfrauen, welche das 15. Lebensjahr zurückgelegt haben, in das Lehrerinnen-Seminar zu Callnberg ausgenommen werten. Diejenigen nun, welche ihre Ausnahme in dasselbe wünschen, haben baldigst und spätestens bis Mitte August dieses JahrrS ihre deSfaltflgcn Gesuche bei dem Direktor der Anstalt, lle. Weber, einzurrichen und denselben beizufügen: 1) den Geburt-- und Confirmationsschein, 2) rin Zeugniß über sittlich« Führung, von drm Beicht vater der Adspirantin ausgestellt, sowie Zeugnisse über ihre Fortbildung nach der Confirmation, 3) ein ärztliches Zeugniß über die Gesundheit-Verhält nisse und die körperliche Befähigung zu dem erwähn ten Lehrberufe. 4) einen selbstverfaßten Lebenslauf, in welchem die Be werberin insbesondere ihren bisherigen Bildungsgang, ihre dadurch erlangten Kenntnisse und die Beweg gründe zur Wahl des Lehrerinnenberufs darzulegen' hat, endlich 5) eine Erklärung der Eltern oder Vormünder darüber, daß das festgesetzte Pensionsgcld auf drei Jahre werde gezahlt werden. Äm Schluffe de- dreijährigen Eursus findet vor der Prüfungseommission ein Eramen statt, mit Ertheilung von Reifezeugnissen, auf Grund deren die Geprüften nicht allein zum Privat-Untcrricht in den 8. 54 der Ord nung der evangelischen Schullehrer-Seminare gesteckten Grenzen berechtigt sein, sondern nach Befinden selbst an öffentlichen Schulen, namentlich für Mädchen, als Leh rerinnen Anstellung finden könne« sollen. Gegen rin jährliches Kost- und Uuterricht-geld von Einhundert und Zwanzig Lhalrr» — —, das in vierteljährig«« Rat«» praonumoraacko zu entrichte» ist, gewährt die Anstalt: vollständige Beköstigung, Wohnung, Bett und Bettwäsche, Heihung, Beleuchtung, Nnterricht und den Gebrauch musikalischer Instrumente. Zur Aufnahme in das Seminar werden in der Re- ceptionsprüfung an Kenntnissen und Fertigkeiten min destens erfordert: Kcnntniß der christlichen Lehre nach dem Katechismus, sowie der wichtigsten biblischen Geschichten, richtiges Lesen, die Fertigkeit, ein gelesenes Stück richtig wieder zu erzählen, und ohne grobe Verstöße gegen die deutsche Orthographie schriftlich darzustellen, Fertigkeit im Kopf- und Tafelrcchncn in Len vier Grundrechnungs arten, in ganzen und gebrochenen Zahlen, das Wichtigste aus der Geographie und Geschichte, ein guter Anfang im Französischen, bestehend in der Kcnntniß der gram matischen Elemente und der Befähigung, einen leichten Schriftsteller zu lesen, endlich einige Fertigkeit im Ge sang und Clavicrspiel. Die zur Aufnahme fähig Befundenen empfangen zu seiner Zeit einen Eintrittsschein. Dresden, am 1. Juni 1859. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts, von Aalkenstet«. Rudolph. Nichtamtlicher Thril. Uebarsicht. Telegraphisch« Nachrichten. ZritUNgSschau. (Vossische Ztg.) — Frankfurter Post zeitung. — Ostdeutsch« Post. — Orsterreichische Ztg.) Tagesgeschichte. Wien: Tagesbericht. Kriegsgefangene. Verwundete Soldaten. — Prag: Ankunft verwundeter Krieger. Standrecht publicirt. Die Central - Enquete- Eommisston. Italienische Civilgrfangene. — Berlins: Vom Hofe. Das dritte Armeecorps in Marsch gesetzt. Graf Schwerin. — München: Präsidentenernennung der I. Kammer. — Hannover: Verstärkung der Armee. Eisenach: Von derKirchenconfcrenz. — Wiesbaden: Der Landtag geschlossen. — Hamburg: Unfall zur See. — Paris: Stellung zum Papste. Die Ereig nisse in Perugia. Aus Toscana. Stimmung in Paris. Nationalsubscription für die italienische Armee. Kriegs gefangene. Neues Kanonenboot.— Arnheim: Gras Ehambord. — Rom: Bericht über die Einnahme von Perugia. — Neapel: Mission nach London. — Bern: Eidgenössisches Schützenfest. Bewegung in Tessin. — London: Besetzung deS Armenamts. Cob- ten angeblich nach Eanada. Kinkel vom „Hermann" zurückgctretcn. DaS Widderschiff. Geschwader ent sandt. — Jlasstz: Kein Lager bei Plojeschti. — Alerandrien: Die Suezkanalangelegenhrit. — New-York: Deutsch«» Sängerfest. Kämpfe gegen die Indianer. Low SkriktzSschattplatze. Dresdner Nachrichte«. Provinzialvachrichte«. »it der Nachricht i» Lira», tirvler VchttzeucrrpS W« W Telegraphische Nachrichte». »er«, Mitt—ch, « Ja«, Nachmittags. «Ke LeitU» hchraht hatte u«d daß daffrlLe «an eki- an» Calaane» «arihaltzi'S und Lialdiui'S von Barmt» «ach der erste» Ea«t»»iru>- aur Stelvio- Naß -mchck-lkdrL»rt wardeu sei. Die Tiroler sollen hierbei beträchtliche Lerl»st« erlitte« habe«; daS tSaribaldt'sche (5»rpS bat 10 schwer Verwundete, daS EorpS Eialdkt'S L Lobte und 4 verwundete. AuS Lvrarno wird vom gestrige» Lage gemel det, baß die sardmische» Dampfer auf dem Laagen see dm» Verkehre übergebe» morde« sind. Lotze «Hage«, Mittwoch, S. 3«li. Auf ei»e tzräcifirte Anfrage der Vroffirersocietät wegen der Haltung Dänemarks in der gegenwärtigen euro- tzäischrn Verwickelung ist von der Negierung fol gende Autwort gegeben »ordeu: Selbst für den Fall, daß daS holsteiuische Covtivgent am Kriege theiluehme« müßte, »erde die Negierung die Neutra lität Dänemarks und Schleswigs aufrecht erhalte«, ei» Stellung, welche auch die Großmächte bereits auerkaunt hatte«. Die Regierung sei jedoch be strebt, ei«e «och stärkere Bekräftigung ihrer unge fährdete« Neutralität von den Großmächten zu erlange». Dresden, 7. Juli. Seit dem Beginn der gegenwärtigen europäischen Ver wickelung und während des Verlaufs derselben haben die verschiedenen Parteien und Parteiblättrr in Preußen die Aufgabe dieses Staates auch verschieden aufgefaßt; wäh rend die Einen dieselbe in einer entschiedenen Unter stützung Ocsterreick» erkannten, hielten Andere Preußen zu einer Rolle nder Vermittelung berufen und noch An dere waren für dir vollständige Neutralität. Ein Ber liner Blatt jedoch, die „Vossische Zeitung", verfolgte eine ganz besondere Anschauung der Dinge, indem sie offen Krieg predigte, aber nickt dem drohenden Frankreick, sondern den ihr unbequemen und unlirbsamen deutschen Mittelstaaten. Diese waren es, die alles Unheil und alle Verwirrung verschuldet hatten, und mit de»en end lich einmal bei dieser Gelegenheit gründlich aufgeräumt werden mußte. Die „Vossiscke Zeitung" ist ein virlge- leseneS Blatt, namentlich in Berlin. Man hat ihr dort seit Jahren einen gemüthlichrn Namen brigelrgt, der dem Familienkreise angehört und worunter man gewöhnlich — denn eS giebt auch hier zahlreiche Ausnahmen — ein harmloses Element versteht, das dem häuslichen Herde allerhand Neues zutrLgt, ohne eS dabei allzugenau mit der Wahrheit und allzustreng mit dem christlichen Ge bote der Nächstenliebe zu nehmen. Die liebe G«wohn- heit hilft den Zuhörer über Manches hinweg, und er mag cs gern haben, daß die Erzählerin sich so einrichtet, um es schließlich mit Niemandem ganz zu verderben. Wir halten es denn auch nicht für allzugefährlich, wenn „Tante Voß" den Berlinern immer wieder von drn Bosheiten und Unarten der Mittelstaaten zu erzählen weiß und haben cs aufgegeben, hierin zu widersprechen. Indessen hat sie ganz neulich ein Pröbchen von Medi- sance geliefert, welches wir mit Stillschweigen doch nicht so ganz übergehen können, weil diesmal es sich nickt nur um einen Angriff auf die unglücklichen Mittelstaa ten, sondern um eine Verunglimpfung handelt, welche dem Auslande zu Gute kommen soll. Die sächsische Ant wort auf das bekannte russische Eircul« ist in den öffent lichen Blättern Gegenstand der Besprechung gewesen. Daß dieselbe von Seiten ausländischer Blätter, nament lich des Brüsseler „Nord" und der „Jndependance", heftigen Angriffen unterliegen würde, war zu erwarten. Die deutsche Presse aber hat, so viel wir zu beobachten Gelegenheit hatten, der Gesinnung und Tendenz jener Erwiderung Gerechtigkeit wiedcrfahren lassen. Ohne Rück sicht auf abweichende Parteistandpunkte bat man die da rin ausgesprochene Verwahrung gegen den Versuch einer Beschränkung der Selbstbestimmung des Deutschen Bun des anerkannt und geachtet. Der „Bossischen Zeitung" war es Vorbehalten, jenen Versuch der Beschränkung recht fertigen und die dagegen gerichtete Zurückweisung ent kräften zu wollen. Wäre ihr dieses Unternehmen ge lungen, so würde dasselbe immerhin als ein gehässiges zu betrachten sein. Ergiebt sich nun aber überdies, daß die Widerlegung auf den frivolsten Trugschlüssen und gröbsten Unwahrheiten beruht, so überlassen wir dem Leser, den Namen aufzufinden, welchen ein solches Ver fahren verdient. Bekanntlich hatte die sächsische Antwort auf die Vor gänge des orientalischen Krieges Bezug genommen, um darzuthun, in welcher Weise man bisher den defensiven Charakter des Bundes verstanden und angrwendet habe, indem damals ohne alle Bedrohung des Bundesgebietes der Bund beschloß, einen Angriff auf die außerdeutschcn Besitzungen Oesterreichs und Preußens einem Angriffe auf Bundesgebiet gleich zu achten. Die „V. A." argumentirt nun in folgender Weise: Der Hergang der Sacke — sagt sie — war der, daß Oester reich und Preußen am 20. April 1854 ein Schutz- und Trntzbündniß abschlossen, worin sich beide den Besitz auck ihrer außerdeutschen Länder verbürgten. Es mußte aber eben dieser Schutz — so folgert sie darau- — durck einen besondern Vertrag fichergesteüt wepden, weil er nicht von selbst aus drn Bestimmungen der Schlußacte- folgte. Der Bund — so schließt sie — trat dem Vertrage bei und da Artikel 11 der Bunde-acte den BuntzeSgliedrr« das Recht der Bündnisse aller Art vorbchält, insofern die Eicher heil de- Bunde- dadurch nicht gefährdet wird, so kennte natürlich von irgend einem Widerspruche dagegen nickt die Rede sein. ES muß daher Jedermann einsehrn, daß jetzt ein ganz anderer Fall vvrliegt, wie damals, und für diesen der Artikel 46 der Schlußakte, wonach der gegen wärtige Krieg drm Bunde fremd zu bleiben hat, allein durchschlagend ist. Da» Unhaltbare dies«- Einwurf- springt in die Augen. Der Werth und die Bedeutung «:n«S Bundesbeichluffes, wie überhaupt jede» Beschluss«-, brruht in s«iuem In- L halte und seinen Wirkungen, nickt aber in seinem Ur sprung. Was dazu den Anlaß gegeben, ist an und für sich «in glctchgiltiger Umstand. Jeder Bundesbesckluß bat ferner nur dadurch seinen rechtlichen Bestand, daß dic Gesammtheit der BundeSglicder in verfassungsmäßiger Ab stimmung Selbstbestimmung getroffen hat, und wäre der damalige Bundesbeschluß bundesgrundqesrtzlich unzulässig gcwtsrn, sohättc auch kein österreichisch-preußischer Vertrag Nachhilfen können. Die Bezugnahme auf Artikel 1 l der Bundrsactc aber ist eine ganz unstatthafte, da dieser von Bündnissen spricht, welche die einzelnen Bundesstaaten unter sich außerhalb der Bundesversammlung abscklicßen. Dagegen ist daran zu erinnern, daß im Jahre 1854 die Höfe von Berlin und Wien den Aprilvertrag der Bun- de-vtrsammlung zur Kcnntnißnahmc, den einzelnen Re gierungen aber zum Beitritt verlegten, daß die meisten Regierungen, namentlich die zu Bamberg vertretenen, dies ablehnten und die Vorlage an den Bund zum Beitritt verlangten, was denn infolge dessen auck gesckah. Soweit reichen die falschen Schlüsse der „Vosstschen Zeitung", sie verschmäht aber nicht, auch das Gebiet der Unwahrheit zu bettete», indem sie ferner den Versuch macht, die sächsische Regierung mit sick selbst in Wider spruch dadurch zu bringen, daß sie an eine Not« erin nert, welche nach der bekannten Bamberger Eonferenz im Jahre 1854 von Dresden aus nach Berlin und Wien gerichtet wurde, und in welcher ausdrücklich und wört lich gesagt worden sei, „daß eine in dem Schutz- und „Trutzbündnissc vorgesehene Möglichkeit eines Schutzes „auch außerdeutscher Besitzungen Preußens oder Oester deichs durch die BundeSgrundgesetze nicht vorgesehen, „sondern daß nach den Bestimmungen deS Art. 46 der Wiener „Schlußacte der Bund durch dir Ausführung des öster reichisch-preußischen Bündnisses an sick nicht berührt wer- „den würde, vielmehr es sich um eine Erweiterung der „dundesrechtlichen Verpflichtungen wie ein darüber hin- „ansgchendes Ausschreiten des Bundes handle." Jene Note der sächsischen Regierung, welche übrigens qleicklautend von Bayern, Hannover, Württemberg, Baden, beiden Hessen und Nassau erging, erhob gegen den Schutz der außerdeutschrn Besitzungen gar keine Einwendung, im Gegenthcil sprach sie das völlige Einverftändniß damit durch nachstehende zwei Sätze aus: „Mit dem Abschlüsse deS Bündnisses vom 20. April sieht di^ königliche Regie rung dic Hoffnung erfüllt, welche inmitten der ernsten Verwickelungen des Augenblickes sämmtlicke Regierungen Deutschlands beleben und aufrichten mußte. Die innige Eintracht Oesterreichs und Preußens ist dadurch aufs Neue besiegelt und mit freudiger Zuversicht theilt die kö nigliche Regierung die Ueberzeugung, daß das abgeschlos sene Bündniß auch in seiner weitern Ausdehnung deutsche Eintracht, Treue und Kraft zum Segen des gemeinsamen Vaterlandes in heilbringender Weise bcthättgen werde. Sowie der ausgesprochene Wille der hohen Kontrahenten, dic Rechte und Interessen Deutschlands gegen alle und jede Beeinträchtigung zu schützen, nicht verfehlen kann, sämmt- liche Genossen des Deutschen Bundes unter das gemein same Banner der Unabhängigkeit und Selbstständigkeit Deutschlands zu schaarcn; so begrüßt dic königliche Re gierung auch in dem geschlossenen Vertrage mit beson derer Genugthuung ein neues Unterpfand derjenigen An schauung, welche das Gebiet deutscher Interessen und deutscher Verpflichtungen nicht auf den engen Kreis der rein deutschen Besitzungen der zwei mächtigsten Bundes genossen, beschränkt sehen will." Die von der „V. Ztg." angeführte Stelle dagegen bezieht sich auf etwas ganz Anderes. Sie hebt nämlich ausdrücklich und wört lich die im Art. 2 des österreichisch-preußischen Bündnisses vorgesehene Eventualität hervor; diese letztere aber bestand darin, daß der eine der contrahircndcn Theile im Ein verständnisse mit dem andern zur Wahrung deutscher Interessen activ vorzugehen sich entschließen sollte, und der dabei in Bezug genommene Zusatzartikcl bestimmte, daß ein offensives beiderseitiges Vorgehen durch eine Inkorporation der Fürstcnthümcr, sowie durck einen An griff oder Uebcrgang des Balkans von Seiten Rußlands bedingt werde. Man sieht, wie weit man damals noch über die Garantie der außcrdeutschen Besitzungen hinausging. Da mals freilich wünschten zwei europäische Mächte lebhaft das Vorgehen Deutschlands; jetzt ist es umgekehrt. Di« Note des Grafen Walewski, in welcher Frank reich die russische Ansicht, der Deutsche Bund sei eine „ausschließlich defensive Combination", eine Grenzwache, unterstützt, hat in Deutschland eine noch unwilligere Aufnahme gesunden, als die Depesche des Fürsten Gort- schakoff, und man will wohl nicht ganz mit Unrecht in dieser Harmonie der russischen und französischen Ansichten bezüglich des Deutschen Bundes den Keim zu einer neuen europäischen Frage finden, die, zu gelegener Zeit in Paris aufgeworfen, direct dahin zielen würde, die große Macht in der Mitte Europas zu desorganisiren unv ungefähr lich zu machen für die weitere Entwickelung neuer Welt- eroberungspläne. Kein Wunder, daß sich die deutsche Presse hiergegen energisch erhebt, daß man auch auf den Seiten, wo man für den Bund bisher wenig Vorliebe gezeigt, zu begreifen anfängt, was die deutsche Nationalmacht am Deutschen Bunde habe, da derselbe Gegenstand so anmaßlichcr Angriffe von links und rechts her ist. Wir sammeln hier einige Zritungstimmen über die Walcwski'sche Note. Die „Frankfurter Postzeitung" schreibt: „DieLorbeeren, welche Kürst Gortschakoff auf dem Felde der Interpreta tion d«S deutschen Bundesrechts behufs des Beweises zu pflücken unternommen, daß Deutschland unter allen Um ständen sich ruhig zu verhalten und zu warten habe, biS man ««mittelbar mit Füßen auf ihm herumttete, haben d«n Grafen Walewski nicht schlafen lassen: eine franzö sisch« Depesche, nur wenige Tage jünger, al- die geistes verwandte russisch«, der sie dir rhrrndste Anerkennung zu Theil werden läßt, führt nochmal- aus, daß der Bund al- solcher weder ein Interesse noch ein Recht habe, zu Gunsten Oesterreich- sich an dem „von Oesterreich al- europäischer Macht begonnenen Kriege zu beteiligen, und daß das europäische Gleichgewicht von Frantreick nickt be droht sei, wohl aber gerade dann ernste Gesabr lause, wenn der Deutsche Bund zu einer Action außerhalb seiner Grenzen sick verleiten lasse',, denn eine solche Action in dem gegenwärtigen Augenblicke bedeute nickt mehr und nickt weniger als die faktische Einverleibung Gejammt österreicks in den Bund, eine Einverleibung, die, wie die französische Depesche vorsorglich erklärt, sowohl mir den eigenen Interessen der deutschen Staaten alS mit den eure päiscken Verträgen, „welche die Bedingungen ihrer Eristcn; festgestellt", im schneidendsten Widerspruch stehen würde. Aber die Depesche begnügt sich nicht, einfach auf dic „tref sende Beweisführung" des Fürsten Gortschakoff zu recur rirrn: sic ergänzt dieselbe in schlagendster Leise, wie sie selbst erklärt, durch das Argument, daß der Deutsche Bund weder im lombardisch-vcnctianischcn Königreiche, noch an der Minciolinic, noch auch nur an der Etsch linie ein Interesse haben könne, weil er nicht gleich bei seiner Constituirnng daraus gedrungen, jenes Gebiet zu Bundesgebiet zu machen, sondern seine Verteidigungs linie ausdrücklich an die Alpen zurückverlcgt habe. Die Depesche vergißt dabei nur Zweierlei. Erstens, daß ein Staat oder ein Staatenvercin noch andere Interessen Hal und schützen muß, als solche, welche greifbar innncrhalb seiner Grenzpfähle vorhanden sind — oder woher in aller Welt stammt denn das französische Interesse, eben jetzt Italien zu „befreien?" —, und zweitens, daß Deutsch land mit Ruhe seine engere Vcrtheidigungslinie bei den Alpen beginnen lassen konnte, gerade weil die Mincio- linie und Alles, was jene Dcpescke sonst aufzählt, wenn auch nicht Bundesgebiet, so doch in den Händen eines Bundcsgliedes war." Die „Ost-Deutsche Post" erörtert, nachdem sic im Allgemeinen aus dem Bundesrechte nachgcwicsen, daß der Bund alle Rechte einer unabhängigen europäischen Macht für sich in Anspruch nehmen könne, besonders den Hin weis in der französischen Note aus das Bundesprotokcll vom 6. April 1818, wonach Oesterreich selber damals positiv erklärt habe, cs sei nicht seine Absicht, die Ver theidigungslinie des Bundes jenseits der Alpen auszu dehnen. Das Blatt entgegnet hierauf: „In dem Pro tokoll vom 6. April 1818 handelte es sich darum, die dem Bunde cinzuvcrleibenden Länder zu nennen, damit danach die militärische Matrikel fcstgcftcllt würde. Da erklärte Oesterreich, daß es dem Bunde mit allen Län dern beittete, welche vormals zum deutschen Reiche ge hört. Hierbei kam nun auch die Lombardei zur Sprache, aber keineswegs im Sinne Derjenigen, welche behaup ten, die Lombardei gehe Deutschland durchaus nichts an. Wir nehmen die bezügliche Aeußerung Oesterreichs wort lich auf. Sic lautet: „„Obwohl Sc. Majestät in Be rücksichtigung des bekannten staatsrechtlichen Verhältnisses der vormaligen Lombardei zum damaligen Reiche auch diese in strenger Folge des Artikels 1 der Bundesactc in die Reihe der jetzt zum Deutschen Bunde gehörenden Theile der österreichischen Monarchie aufnehmen könnten, so zieht doch Se. Majestät vor, den erwähnten Artikel nickt in dieser streng begründeten Ausdehnung auszufassen. Sc Majestät wünscht andurck dem Dcutsckcn Bunte zu be währen, wie wenig cs in seiner Absicht liege, dessen Ver theidigungslinie über dic Alpen auszudehnen."" Dic Begriffsvcrwcchselung, welche dem Grafen Walewski pas sirte, springt in die Augen. Im Jahre 1818 bandelte es sich darum, ob die Lombardei in den Deutschen Bund und daher in das Militärsystcm desselben ausgenommen werden sollte. Dies lehnte Oesterreich ab aus Gründen, unter denen kein Unbefangener die Schonung des italie nischen Nationalgefühls verkennen wird. Hätte Oester reich von seinem strengen Rechte Gebrauch gemacht, so wäre jetzt der Deutsche Bund ausnahmslos verpflichtet, die Lombardeiwie jedes andere Bundesgebiet zu vcrthcitigen. Diese Verpflichtung besteht gegenwärtig nickt, und kein österreichisches Organ hat eine solche Verpflichtung Deutsch lands behauptet. Oesterreich hat in den Jahren 1848 und 1849 die Lombardei vertheidigt, ohne die Hilfe des Bundes zu beanspruchen. Heutzutage handelt es sich darum, ob die deutsche Alpcngrcnzc gefährdet ist, wenn Oester reich seine italienischen Besitzungen verliert. Für diese Frage aber ist nicht das Protokoll von 1818, sondern der Artikel 47 der Bundesacte maßgebend, welcher lautet: „„In den Fällen, wo ein Bundesstaat in seinen außer dem Bunde delegenrn Besitzungen bedroht oder angegrif fcn wird, tritt für den Bund die Verpflichtung zu ge meinschaftlichen Vertheidigungsmaßregeln oder zur Theil nähme und Hilfeleistung insofern ein, als derselbe nach vorgängiger Berathung durch Stimmenmehrheit in der engern Versammlung Gefahr für das Bundesgebiet er kennt."" Dies ist der heutige Stand der Krage, und die Berathung des Deutschen Bundes wird hoffentlich weder durch französische Schmeicheleien, noch durch rus fische Drohungen influenzirt werden." Dic „Orsterreichische Zeitung" wahrt gleich falls in längerer Ausführung das Recht des Bundes, selbst und frei darüber zu entscheiden, ob er zu seiner Sicherung im europäischen Machtsvftem einen Offensiv krieg führen wolle, und sagt dann weiter: „Auch haben gerade diejenigen Staaten, welche Deutschland jede, auch sogar die moralische Parteinahme für Oesterreich jetzt untersagen möchten, dasselbe zu einer weit energischern Action in andern Fällen ermuntert. Die Antwortnote des Herrn v. Beust hat mit vieler Klarheit ins Licht ge stellt, daS im Jahre 1854 der Deutsche Bund nicht nur alle außerordentlichen Besitzungen Oesterreichs und Preu ßen- zu schützen, sondern auch für die österreichischen Truppen außerhalb des österreichischen Gebiets in den Donaufürstenthümern einzustehcn auf sich nahm. . Da mal- waren r» Frankreich und England, welche diesem Beschluss« ihre Aufmunterung und Zustimmung ertheil- ten. Gerade sowie 14 Jahre vorher Rußland ein glei ches Bestreben unterstützt hatte. E- war nämlich imJahre 1840, al- di« vrientaliscke Verwickelung eine Quadrupel allianz zwischen Preußen, Oesterreich, Rußland und Eng
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