— Sonnavmv. Nr.I. 13. März 1880. Weißerih-Zertung. Amts-Asatt für die Königliche Amtsliauptmannschast Dippokdiswatd«, sowie für die Königüchen Amtsgerichte und die Stadtrüthe zu Dippoldiswalde und Arauenstein. Verantwortlicher Redakteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 23 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage deS Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. sür die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Zmlkcher Theis. Bekanntmachung. Nach Beschluß des Königlichen Ministeriums des Innern wird mit Rücksicht auf den dermaligen Vermögensstand der Abtheilung für die Gebäudeversicherung bei der Landesbrandversicherungsanstalt der auf das 1. Halbjahr 1880 ent fallende, zum i April dieses Jahres zahlbare halbe Jahresbeitrag von der Gebäudeversicherung zu einem Dritttheile erlassen und kommt daher nur nach Höhe von einem Pfennig von jeder Einheit zur Erhebung. Dagegen bewendet es bezüglich der Abentrichtung der halbjährlichen Beiträge für die Versicherung industrieller und landwirthschaftlicher Betriebsgegenstände, sowie wegen der Nachzahlung der auf frühere Termine sich berechnenden Stückbeträge auch rücksichtlich der Gebäudeversicherung bei den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Es wird Solches zur Nachricht für Alle, die es angeht, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den i. März 1880 Königliche Brandverstcherungs-Commiffkon. Frhr. von Tendern. Bekanntmachung. Unter Hinweis aus die im S. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1879 erschienene Verordnung der Königlichen Ministerien des Cultus und der Finanzen vom 4. April oj. a., die Aufbringung des Bedarfs für die katholischen Kirchen und Schulen der Erblande rc. betreffend, werden die Herren Bürgermeister der mittleren und kleineren Städte, sowie die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Verwaltungsbezirkes hiermit aufgefordert, wegen des nach Z 14 der gedachten Verordnung vorgeschriebenen, von der Amtshauptmannschaft aufzustellenden Katholiken-Verzeichniffes über die in ihren Gemeinden wohnhaften oder ansässigen anlagenpflichtigen Katholiken, einschließlich der nach § 3 des Ein kommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 für ihre Person beitragspflichtigen katholischen Ehefrauen, innerhalb 14 Tagen und spätestens bis zum I. April s. e. nach dem, der Verordnung beigefügten Schema sub T tabellarische Anzeige zu erstatten, bezieh. Vacatschein einzmeichen. Hierbei wird gleichzeitig auf Grund einer Verordnung des Königlichen Cultus-Ministeriums zur Nachachtung für die Betheiligten bekannt gemacht, daß vom laufenden Jahre ab der kirchliche Aufwand für den katholischen Pfarrbezirk Pirna nicht mehr aus eigenen Fonds der dasigen katholischen Kirche gedeckt wird und daß infolge dessen auch von dem nämlichen Zeitpunkte ab die in 1,2u der vorangezogenen Verordnung gedachte bisherige Befreiung der Parochianen des bezeichneten Pfarrbezirks von der Beitragspflicht zu den katholischen Kirchenanlagen ihre Erledigung gefunden hat. Dippoldiswalde, am ii. März 1880. Königliche Amtshauptmannschaft. von Kessinger. Genüg. Unter Bezugnahme auf die, unter'm 2. October 1879 bereits erlassene Bekanntmachung wieder andurch beziehend- uch zur Nachachtung nochmals veröffentlicht, daß für die Abhaltung der Sitzungen zur Verhandlung der Strafsachen.- Dienstag, der streitigen Civilsachen und gleichzeitig als ordentlicher Gerichtstag im Sinne des § 461 der Civilproceß- ordnung : Freitag jeder Woche mit Ausschluß der auf solche fallenden Festtage bei dem Königlichen Amtsgericht Frauen stein bestimmt sind. Gleichzeitig wird nochmals bekannt gemacht, daß in Gemäßheit 8 287 der Civilproceßordnung ein Verzeichniß der verkündeten Urtheile zur Einsichtnahme der Betheiligten Mittwochs und Sonnabends in der Gerichtsschreiberei aus gehangen werden wird und zwar für jedes Urtheil auf die Dauer einer Woche. Frauenstetn, am 10. März 1880 Das Königliche Amtsgericht das. Küchler.