Dmm-rstag. Nr. 1«1. 26. August 1880. Weißerih-Zeitung. Amis Akatt für die Königliche Amtshauptmaimschast Aippoldiswatde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Kraucnstcin. Verantwortlicher Redactmr: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieser Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstag», Donnerstag- und Sonnabend-. — Zu beziehm durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis Vierteljährlich 1 Mark SS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage de- Blatter eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Pfg. für die Spaltm-Zeile, oder deren Raum, berechnet. gnMcher Theis. Bekanntmachung, Neubaue in unmittelbarer Nahe von Eisenbahnen betr. Nach der Verordnung der Königlichen Ministerien der Finanzen und des Innern, die Publikation des Bahn polizeireglements und der Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands betreffend, vom 17. März 1875 in Verbindung mit der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 15. August 1878 sind bei allen innerhalb einer Entfernung von 100 Meter von einer Eisenbahn auszuführeuden Neubauten vor Inangriffnahme des Baues die betref fenden Eisenbahnbehörden zu hören. Es wird hierauf mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß iu Folge dieser Bestimmung auf allen zu solchen Bauten nach Z 10 der Ausführungsverordnung vom 6. Juni 1863 mit dem Gesuche um Baugenehmigung an die Bau polizeibehörde einzureichenden Situationsplänen auch die innerhalb 100 Meter vom projectirten Bau liegenden Eisen bahnen einzutragen sind und daß jede Unterlassung solcher Einzeichnung in den bei der unterzeichneten Amtshauptmann schaft einzureichenden Plänen von jetzt ab mit einer Ordnungsstrafe bis zu 20 Mk. oder verhältnißmäßiger Haftstrafe sowohl an dem Bauunternehmer, als an dem Bauhandwerker, welcher die Zeichnungen und Pläne gefertigt hat, geahndet werden wird. Auch hat der Bauherr, welcher obiger Vorschrift zuwiderhandelt, alle daraus sich ergebenden Verzögerungen und Nachtheile sich selbst zuzuschreiben, nach Befinden auch der Wiederabtragung des errichteten Gebäudes gewärtig zu sein. Dippoldiswalde, am 19 August 1880 Königliche Amtshauptmannschaft. von Kessinger. Semig. Bekanntmachung. Bei der Königlichen Amtshauptmannschaft ist beantragt worden, die von der alten Altenberger Straße nach dem Ochsenbachthale führenden Wege Nr. 479u und 479b des Flurbuchs von Obercarsdorf, welche durch Einziehung des Weges Nr. 325 des Flurbuchs von Naundorf ihre Fortsetzung verloren haben und bereits jetzt nur noch als Feld- und Wirth- schaftswege benutzt werden, als öffentliche Wege einzuziehen und nur noch in der obengedachten Eigenschaft als Privat wege beizubehalten. Es wird dies hiermit in Gemäßheit von ß 14, Abs. 3 des Gesetzes, die Wegebaupflicht betreffend, vom 12. Ja nuar 1870 unter dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Einwendungen hiergegen binnen 3 Wochen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an hier anzubringen sind. Dippoldiswalde, am 20 August 1880 Königliche Amtshauptmannfchaft. v. Kessinger. , Ludwig. Auetions-Widevruf. Die von dem Unterzeichneten lt. Bekanntmachung vom 21. ds., für Montag, den 30. August ds. Js., in der Gastwirthschaft zu Elend anberaumte Auktion findet nicht statt. Dippoldiswalde, am 24. August 1880. Der Gerichtsvollzieher -es Königlichen Amtsgerichts. Müller. Tagesgefchichte. l begonnenen Thätigkeit unseres Verschönerungs-Vereins Dippoldiswalde. Nach langer, von vielen Seiten ! berichten, die vorerst sich auf den Umbau des unschönen übel bemerkter Pause können wir heute von der wieder- Steinhaufens beziehen soll, welcher als Erinnerung an den